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Gläubiger meldet sich nach der Restschuldbefreiung: Das müssen Sie wissen

Ein Gläubiger meldet sich nach der Restschuldbefreiung: Müssen Sie zahlen?
Ein Gläubiger meldet sich nach der Restschuldbefreiung: Müssen Sie zahlen?

FAQ: Gläubiger meldet sich nach der Restschuldbefreiung

Wann können Gläubiger die Restschuldbefreiung verhindern?

Erfolgt ein rechtmäßiger Antrag auf Versagung der Restschuldbefreiung durch den Gläubiger, kann das Insolvenzgericht diese verweigern. Voraussetzung ist, dass der Gläubiger seinen Versagungsgrund glaubhaft machen kann.

Was passiert nach Versagung der Restschuldbefreiung?

Wurde die Restschuldbefreiung versagt, kann der Gläubiger seine bisher noch nicht befriedigten Forderungen erneut geltend machen.

Werden die Gläubiger über die Restschuldbefreiung informiert?

Ein persönliches Schreiben an die Gläubiger nach der erteilten Restschuldbefreiung erfolgt nicht. Stattdessen wird der Beschluss über die Erteilung der Restschuldbefreiung öffentlich bekannt gemacht.

Weitere Informationen zur Restschuldbefreiung:

Gläubiger meldet sich nach erteilter Restschuldbefreiung: Wie ist die Rechtslage?

Was bedeutet die Restschuldbefreiung für Gläubiger?
Was bedeutet die Restschuldbefreiung für Gläubiger?

Die Restschuldbefreiung bewirkt, dass der Schuldner nach Abschluss des Insolvenzver­fahrens von seinen noch offenen Verbindlichkeiten gegenüber den Gläubigern befreit wird.

Denn Ziel des Insolvenzverfahrens ist einerseits, die Forderungen der Gläubiger bestmöglich zu befriedigen. Andererseits soll dem Schuldner gleichzeitig ein schuldenfreier Neuanfang ermöglicht werden.

Die Erteilung der Restschuldbefreiung wirkt dabei gegen alle Insolvenzgläubiger – selbst dann, wenn sie ihre Forderungen nicht angemeldet haben gemäß § 301 Absatz 1 der Insolvenzordnung (InsO).

Forderungen, die nicht im Verfahren beglichen oder angemeldet wurden, können nach der Restschuldbefreiung also nicht mehr durchgesetzt werden.

Doch angenommen, ein Gläubiger meldet sich bei Ihnen nach erteilter Restschuldbefreiung und versucht, Geld für alte Forderungen bei Ihnen einzutreiben. In diesem Fall müssen Sie nicht zahlen. Als Nachweis, dass keine Ansprüche mehr bestehen, können Sie dem Gläubiger den vom Insolvenzgericht ausgestellten Beschluss zur Restschuldbefreiung vorlegen.

Sollte der Gläubiger weiterhin mit rechtlichen Schritten oder einer Zwangsvollstreckung drohen, ist es ratsam einen Rechtsanwalt einzuschalten. Er hilft Ihnen unberechtigte Forderungen abzuwehren und kann für Sie gegebenenfalls eine Vollstreckungsklage einlegen.

Verbindlichkeiten, die nach der Insolvenzeröffnung entstanden sind, fallen nicht unter die Restschuldbefreiung – Diese Schulden müssen Sie daher begleichen, wenn Sie keine Zwangsvollstreckung riskieren wollen.

Nicht von der Restschuldbefreiung erfasste Forderungen

Gläubiger meldet sich nach erteilter Restschuldbefreiung: Diese Forderungen bleiben bestehen!
Gläubiger meldet sich nach erteilter Restschuldbefreiung: Diese Forderungen bleiben bestehen!

Angenommen, ein Gläubiger meldet sich nach der Restschuldbefreiung und behauptet, dass seine Forderungen nicht von der Befreiung erfasst werden – dies kann unter Umständen zutreffen.

Denn gemäß § 302 InsO fallen folgende Verbindlichkeiten nicht unter die Restschuldbefreiung:

  • Forderungen aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung des Schuldners
  • Unterhaltsrückstände, sofern der Schuldner den Unterhalt vorsätzlich pflichtwidrig nicht gewährt hat
  • Steuerschulden, die auf einer Steuerstraftat nach §§ 370, 373 oder 374 der Abgabenordnung (AO) beruhen, sofern eine rechtskräftige Verurteilung des Schuldners vorliegt
  • Geldstrafen, Bußgelder sowie Ordnungs– und Zwangsgelder
  • zinslose Darlehen, die dem Schuldner zur Tilgung der Kosten des Insolvenzverfahrens gewährt wurden.

Doch wie sieht dann die Rechtslage aus, wenn sich ein Gläubiger nach der Restschuldbefreiung meldet?

Eine nach § 302 InsO ausgenommene Forderung kann weiterhin von Gläubigern durchgesetzt und vollstreckt werden. Voraussetzung dafür ist, dass der Gläubiger sie im Insolvenzverfahren rechtmäßig angemeldet hat und sie etwa auf eine vorsätzlich begangene unerlaubte Handlung stützt.

Will der Gläubiger anschließend die Zwangsvollstreckung betreiben, benötigt er einen vollstreckbaren Auszug aus der Insolvenztabelle als Vollstreckungstitel .

Der Schuldner kann sich in diesem Fall mit einer Vollstreckungs­abwehrklage gegen die Zwangsvollstreckung wehren. Dabei wird geprüft, ob die Forderung tatsächlich besteht – was oft schwierig ist, da der Sachverhalt bereits Jahre zurückliegen kann.

Kann ein vergessener Gläubiger nach erteilter Restschuldbefreiung Forderungen durchsetzen?

Gläubiger wurde vorsätzlich vergessen: Nach der Restschuldbefreiung kann er seine Forderungen weiterhin durchsetzen.
Gläubiger wurde vorsätzlich vergessen: Nach der Restschuldbefreiung kann er seine Forderungen weiterhin durchsetzen.

Hat der Schuldner eine Forderung im Insolvenzverfahren vorsätzlich nicht angegeben, erlangt er die Restschuldbefreiung in unredlicher Weise.

In diesem Fall darf der Gläubiger seine Forderung trotz erteilter Restschuldbefreiung weiterhin durchsetzen – vorausgesetzt, er kann nachweisen, dass der Schuldner die Forderung absichtlich verschwiegen hat.

Nicht ausreichend ist dagegen die bloße Behauptung des Gläubigers, er habe vom Insolvenzverfahren nichts gewusst.

Denn die Schuldner müssen zusammen mit dem Insolvenzantrag ein Gläubigerverzeichnis einreichen, auf dessen Grundlage das Insolvenzgericht die Gläubiger ermittelt. Außerdem werden alle Insolvenzverfahren öffentlich gemacht.

Hat der Gläubiger dennoch keine Kenntnis von der Insolvenz des Schuldners erlangt, wird dies in der Regel auf sein eigenes Verschulden zurückgeführt.

Gläubiger meldet sich nach Versagung der Restschuldbefreiung

Können Gläubiger nach der Versagung der Restschuldbefreiung noch Forderungen stellen?
Können Gläubiger nach der Versagung der Restschuldbefreiung noch Forderungen stellen?

Verstoßen Sie während der Wohlverhaltensphase gegen Ihre Obliegenheit, riskieren Sie, dass Ihre Gläubiger die Versagung der Restschuldbefreiung beantragen. Kommt das Insolvenzgericht diesem Antrag nach, gilt das Insolvenzverfahren als gescheitert.

Sämtliche Forderungen, die noch nicht im Verfahren beglichen wurden, bleiben durchsetzbar.

Die Gläubiger können die noch offenen Schulden zwangsweise eintreiben – auch hier dient der Auszug aus der Insolvenztabelle als Vollstreckungstitel.

Für den Schuldner hat die Versagung der Restschuldbefreiung weitere schwerwiegende Folgen – er kann erst nach einer Sperrfrist von drei bzw. fünf Jahren – je nach Versagungsgrund – erneut Privatinsolvenz mit einer Restschuldbefreiung beantragen.

Video: Die Restschuldbefreiung – einfach erklärt

Was ist die Restschuldbefreiung und wie kann sie Ihnen dabei helfen, schuldenfrei zu werden? Das und mehr erfahren Sie in diesem Video.
Was ist die Restschuldbefreiung und wie kann sie Ihnen dabei helfen, schuldenfrei zu werden? Das und mehr erfahren Sie in diesem Video.

Über den Autor

Sascha Münch (Rechtsanwalt)
Sascha Münch

Nach dem Studium an der Universität Bremen absolvierte Sascha Münch sein Referendariat am OLG Celle. 2013 erhielt er die Zulassung zum Rechtsanwalt und 2019 wurde er zum Notar bestellt (seit 2021 Notar a. D.). Auf schuldenanalyse-kostenlos.de befasst er sich u. a. mit den Bereichen Pfändung und Privatnsolvenz.

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