
FAQ: Restschuldbefreiung erteilt
Nach Ablauf der Wohlverhaltensphase fragt das Insolvenzgericht die Insolvenzgläubiger und den Treuhänder, ob sie die Versagung der Restschuldbefreiung beantragen wollen. Wenn nicht, erteilt es die Restschuldbefreiung per Beschluss.
Die Restschuldbefreiung wird erteilt nach Beendigung der dreijährigen Wohlverhaltensphase. Danach dauert es ca. zwei bis drei Wochen, bis Ihnen das Insolvenzgericht den Beschluss zustellt.
Sie können die vorzeitige Restschuldbefreiung beantragen, wenn Sie die Verfahrenskosten und alle Masseverbindlichkeiten beglichen haben. Außerdem darf niemand eine Forderung angemeldet haben oder Sie haben alle Forderungen bezahlt.
Wurde die Restschuldbefreiung erteilt, können die Gläubiger ihre alten Forderungen nicht mehr durchsetzen. Nach sechs Monaten löscht die SCHUFA den Eintrag zur Restschuldbefreiung.
Inhalt:
Was es bedeutet, wenn die Restschuldbefreiung erteilt wird

Melden Sie die Privatinsolvenz an, besteht Ihr Ziel als Schuldner darin, endlich wieder schuldenfrei zu werden. Dazu kommt es am Ende des Verfahrens. Sie als Insolvenzschuldner erhalten dann in der Regel ein Schreiben vom zuständigen Insolvenzgerichtes.
Diesem können Sie unter anderem entnehmen, dass die Restschuldbefreiung erteilt wurde. Welche Bedeutung hat dies aber genau? Die Restschuldbefreiung sorgt dafür, dass die Insolvenzgläubiger noch offene Forderungen nicht mehr durchsetzen können.
Es gibt jedoch einige Ausnahmen. Gewisse Forderungen können Gläubiger auch dann noch durchsetzen, wenn die Restschuldbefreiung erteilt wurde. Dazu gehören die folgenden:
- Verbindlichkeiten aus vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlungen,
- Verbindlichkeiten aus nicht gezahltem gesetzlichen Unterhalt,
- Verbindlichkeiten aus einem Steuerschuldverhältnis, wenn diese mit einer Steuerstraftat zusammenhängen,
- Geldstrafen und
- Verbindlichkeiten aus zinslosen Darlehen, die dem Schuldner zur Begleichung der Kosten des Insolvenzverfahrens gewährt wurden. 302 inso
Auch wenn Sie während der Insolvenz neue Schulden gemacht haben, dann wirkt sich die Restschuldbefreiung nicht auf diese aus. Die Gläubiger haben also das Recht, diese einzufordern – etwa im Rahmen einer Konto- oder Lohnpfändung.
Reicht Ihr Vermögen nicht aus, um die Kosten zu decken, die durch das Insolvenzverfahren entstehen, dann müssen Sie vorab die Stundung der Verfahrenskosten beantragen. Nach Erteilung der Restschuldbefreiung müssen Sie dann, insofern Sie die Kosten während der Wohlverhaltensphase noch nicht vollständig beglichen haben, maximal 48 Monate lang Ratenzahlungen leisten.
Wann wird die Restschuldbefreiung erteilt?

Eine Gesetzesänderung im Oktober 2020 hat dafür gesorgt, dass eine Privatinsolvenz nur noch drei anstatt sechs Jahre dauert. Damit wird die Restschuldbefreiung knapp drei Jahre nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens erteilt.
Doch damit dies tatsächlich erfolgen kann und Sie wieder schuldenfrei werden, müssen Sie einige Voraussetzungen erfüllen. Dazu gehören unter anderem die folgenden Punkte:
- Sie sind einer angemessenen Erwerbstätigkeit nachgegangen oder haben sich, falls Sie arbeitslos waren, um die Aufnahme einer Arbeitsstelle bemüht.
- Sie haben den Insolvenzverwalter bzw. Treuhänder über einen Umzug oder einen Wechsel des Arbeitsplatzes unverzüglich informiert.
- Sie haben keine unangemessenen Verbindlichkeiten begründet.
- Sie haben eine Erbschaft zur Hälfte an den Insolvenzverwalter bzw. Treuhänder abgetreten.
- Sie haben selbst keine unerlaubten Zahlungen an die Insolvenzgläubiger getätigt.
Restschuldbefreiung erteilt: Was passiert nun?

Was passiert nach der Erteilung der Restschuldbefreiung? Diese Frage stellen sich sicherlich viele Insolvenzschuldner. Grundsätzlich gilt, dass Sie – mit wenigen Ausnahmen – nicht mehr damit rechnen müssen, dass die Gläubiger Zwangsvollstreckungsmaßnahmen durchführen lassen.
Sollte dies doch der Fall sein, obwohl die entsprechende Forderung von der Restschuldbefreiung umfasst wurde, dann können Sie gegen die Maßnahme des Gläubigers mit einer Vollstreckungsabwehrklage gemäß § 767 der Zivilprozessordnung (ZPO) vorgehen.
Wenn die Restschuldbefreiung erteilt wurde, sollte es für den Insolvenzschuldner am wichtigsten sein, keine neuen Schulden anzuhäufen. Auch wenn sich Ihre Kreditwürdigkeit nach einiger Zeit wieder erholt, sollten Sie Kredite nur dann aufnehmen, wenn Sie diese tatsächlich benötigen und sie auch abbezahlen können. Zusätzlich empfiehlt sich das Führen eines Haushaltsbuchs, damit Sie Ihre Einnahmen und Ausgaben genau im Blick behalten.
Schulden und auch die Privatinsolvenz wirken sich negativ auf den eigenen SCHUFA-Score und damit die Kreditwürdigkeit aus. Wurde die Restschuldbefreiung erteilt, ist der SCHUFA-Eintrag dann zu löschen und können ehemalige Insolvenzschuldner wieder von einer besseren Bonität profitieren? Die Wirtschaftsauskunftei löscht Eintragungen zur Restschuldbefreiung automatisch sechs Monate nach erfolgreicher Restschuldbefreiung.
Wann und wie müssen Sie den Antrag auf Erteilung der Restschuldbefreiung stellen?

Grundsätzlich wird die Restschuldbefreiung nicht automatisch erteilt. Es ist zwingend notwendig, dass Sie als Insolvenzschuldner einen entsprechenden Antrag stellen. Dies erledigen Sie zeitgleich mit dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens.
Der Antrag auf Erteilung der Restschuldbefreiung ist Teil des Eröffnungsantrags – das entsprechende Formular können Sie über das Portal des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz herunterladen . Dort müssen Sie ankreuzen, ob Sie den Antrag stellen oder darauf verzichten.
Zusätzlich müssen Sie angeben, ob Sie bereits zu einem früheren Zeitpunkt die Restschuldbefreiung beantragt haben, ihnen diese in der Vergangenheit schon einmal erteilt wurde oder diese versagt wurde.
Beachten Sie: Es gibt eine Sperrfrist nach Erteilung der Restschuldbefreiung, innerhalb derer Sie keine neue Privatinsolvenz anmelden können. Sie dauert laut § 287a Abs. 2 Nr. 1 der Insolvenzordnung (InsO) elf Jahre.
Wie läuft das Verfahren zur Erteilung der Restschuldbefreiung ab?
Das Verfahren, bis Ihnen schließlich die Restschuldbefreiung erteilt wird, besteht aus drei verschiedenen Abschnitten:
- Antragsverfahren: Nachdem Sie den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt haben, wird dieser vom Insolvenzgericht geprüft.
- Hauptverfahren: Nach erfolgreichem Antragsverfahren beginnt das eigentliche gerichtliche Insolvenzverfahren. Der Insolvenzverwalter verwertet dabei unter anderem die Insolvenzmasse.
- Wohlverhaltensphase und Restschuldbefreiung: Mit dem Insolvenzverfahren beginnt auch die dreijährige Wohlverhaltensphase. Während dieser muss der Insolvenzschuldner den pfändbaren Teil seines Einkommens an den Insolvenzverwalter bzw. Treuhänder abtreten. Am Ende der Phase trifft das Insolvenzgericht die Entscheidung darüber, ob die Restschuldbefreiung erteilt wird.
Wurde Ihnen die Restschuldbefreiung erteilt? Wann wird sie rechtskräftig? Die Rechtskraft tritt ein
- wenn Sie den Beschluss erhalten und
- innerhalb einer zweiwöchigen Frist keine Beschwerde dagegen eingelegt haben.
Wann ist eine vorzeitige Erteilung der Restschuldbefreiung möglich?

Unter gewissen Umständen kann eine Restschuldbefreiung auch vorzeitig erteilt werden, wenn der Insolvenzschuldner einen entsprechenden Antrag stellt. Das ist möglich, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt werden:
- Der Insolvenzschuldner hat die Verfahrenskosten abbezahlt.
- Alle sonstigen Masseverbindlichkeiten wurden beglichen.
- Es hat kein Gläubiger eine Forderung angemeldet oder alle angemeldeten Forderungen wurden befriedigt.
Was passiert mit einer Steuererstattung, die nach Erteilung der Restschuldbefreiung eingeht, die aber während des Insolvenzverfahrens begründet wurde? Laut einem Urteil des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 2022 (Az. IX ZR 64/21) gehört die Erstattung zur Insolvenzmasse.
Alte Rechtslage: Vorzeitige Erteilung der Restschuldbefreiung nach 3 oder 5 Jahren

Wie wir bereits erwähnt haben, dauert eine Privatinsolvenz in der Regel nur noch drei Jahre. Für Verfahren, die vor dem 17.12.2019 angemeldet wurden, gelten jedoch noch die alten Vorgaben. Das bedeutet, dass die Restschuldbefreiung erteilt wird, wenn sechs Jahre vergangen sind.
Bei Insolvenzverfahren, die zwischen dem 17.12.2019 und dem 30.September 2020 angemeldet wurden, verkürzt sich die Wohlverhaltensphase auf bis zu vier Jahre und zehn Monate. Für alle Verfahren, bei denen noch die alten Regeln gelten, besteht jedoch unter gewissen Voraussetzungen die Möglichkeit, einen Antrag auf vorzeitige Erteilung der Restschuldbefreiung zu stellen.
Das ist in den folgenden Fällen möglich:
- Nach 5 Jahren: Eine vorzeitige Erteilung der Restschuldbefreiung ist in der Wohlverhaltensphase nach fünf Jahren möglich, wenn der Insolvenzschuldner die Verfahrenskosten beglichen hat.
- Nach 3 Jahren: Bereits nach Ablauf von drei Jahren wird die Restschuldbefreiung erteilt, wenn sowohl die Verfahrenskosten als auch 35 Prozent der Forderungssumme bezahlt wurden.
- Sofort: Das Gericht beendet die Privatinsolvenz auf Antrag sofort, wenn der Insolvenzschuldner die Verfahrenskosten und die komplette Forderungssumme beglichen hat.