RATGEBER

Vermögensauskunft abgeben: Was Schuldner wissen müssen

Bei der Vermögensauskunft müssen Sie Angaben über Vermögen, Einkommen usw. machen.
Bei der Vermögensauskunft müssen Sie Angaben über Vermögen, Einkommen usw. machen.

Zahlt eine Person ihre Schulden nicht, können Gläubiger gewisse Maßnahmen ergreifen, um trotzdem an das Geld zu kommen. Eine wichtige Rolle spielt in diesem Zusammenhang die Vermögensauskunft. Sie ist eine von verschiedenen Zwangsvollstreckungsmaßnahmen.

FAQ: Vermögensauskunft

Was muss ich bei einer Vermögensauskunft angeben?

Im Rahmen der Vermögensauskunft müssen Sie z. B. Ihr Einkommen, Wertpapiere, Bargeld, Fahrzeuge und Forderungen gegen Dritte offenlegen. Wann ein Gläubiger dies beantragen kann, erklären wir hier.

Was passiert, wenn man eine Vermögensauskunft abgibt?

Durch die Abgabe der Vermögensauskunft erfährt der Gläubiger, über welche Vermögenswerte und Einnahmen Sie verfügen – das sind wichtige Informationen für eine Pfändung.

Was passiert, wenn man eine Vermögensauskunft nicht abgibt?

Reagieren Sie nicht, kann der Gläubiger einen Haftbefehlt beantragen. Die Haft darf maximal sechs Monate dauern und endet sofort, wenn Sie die Vermögensauskunft abgeben. Wie Sie die Abnahme der Auskunft über Ihr Vermögen vermeiden, erfahren Sie an dieser Stelle.

Wie lange dauert eine Vermögensauskunft?

Ihnen wird eine zweiwöchige Frist gesetzt, innerhalb der Sie die Forderung begleichen müssen. Danach wird der Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft festgelegt. Was bei dem Treffen mit dem Gerichtsvollzieher passiert, lesen Sie in diesem Abschnitt.

Weitere Ratgeber rund um die Vermögensauskunft:

Im Video: Informationen zur Vermögensauskunft

Was ist eine Vermögensauskunft? Erfahren Sie es im Video.
Was ist eine Vermögensauskunft? Erfahren Sie es im Video.

Was ist eine Vermögensauskunft? Was wird damit bezweckt?

Im Rahmen der Vermögensauskunft muss der Schuldner Angaben zu Einkommen, Vermögenswerten und Ähnlichem machen. So erfährt der Gläubiger, ob beim Betroffenen „etwas zu holen ist“ und welche Vollstreckungsmaßnahme, zum Beispiel eine Konto- oder Lohnpfändung, am ehesten Erfolg bringt.

Bis Ende des Jahres 2012 gab es die eidesstattliche Versicherung. Die Vermögensauskunft löste diese ab. Trotz des unterschiedlichen Namens erfüllen jedoch beide den gleichen Zweck.

Unter welchen Voraussetzungen können Gläubiger die Abnahme der Vermögensauskunft beantragen?

Die Abnahme der Vermögensauskunft ist nur möglich, wenn ein Titel, z. B. ein Urteil, vorliegt.
Die Abnahme der Vermögensauskunft ist nur möglich, wenn ein Titel, z. B. ein Urteil, vorliegt.

Nur auf Grund einer unbezahlten Rechnung mit darauffolgender Mahnung kann ein Gläubiger keinen Antrag auf Abgabe einer Vermögensauskunft stellen. Sie müssen also nicht sofort damit rechnen, dass der Gerichtsvollzieher mit Ihnen Kontakt aufnimmt, nur weil Sie einmal eine Mahnung erhalten haben.

Vielmehr können Gläubiger erst dann die Abnahme der Vermögensauskunft in Auftrag geben, wenn sie bereits entweder einen Vollstreckungsbescheid oder einen anderen vollstreckbaren Titel gegen den Schuldner erwirkt haben.

Zu den vollstreckbaren Titeln gehören unter anderem Gerichtsurteile, notarielle Urkunden und gerichtliche Vergleiche.

Vermögensauskunft abgeben: Was passiert vor dem Termin?

Bevor es zur tatsächlichen Abnahme der Vermögensauskunft kommt, lässt Ihnen der Gerichtsvollzieher in der Regel zunächst eine Zahlungsaufforderung zukommen. Ihnen bleiben dann zwei Wochen Zeit, um die offene Forderung zu begleichen.

Kommen Sie der Aufforderung nicht nach, erhalten Sie eine Ladung zur Abgabe der Vermögensauskunft. In dieser werden Ihnen Zeit und Ort des Termins mitgeteilt. In der Regel findet das Treffen in den Geschäftsräumen des Gerichtsvollziehers statt. Dieser kann jedoch auch festlegen, dass er die Abnahme in der Wohnung des Schuldners durchführt.

Mit dem Schreiben erhalten Sie meist auch bereits einen Fragebogen, in dem Sie alle nötigen Angaben zu Ihrer Person, Ihrem Einkommen und Vermögen wahrheitsgemäß machen müssen. Diesen und weitere relevante Unterlagen müssen Sie zur Vermögensauskunft mitbringen.

In der Regel führt die Abgabe der Vermögensauskunft zu einem SCHUFA-Eintrag. Die Auskunftei speichert nämlich auch Informationen aus dem Schuldnerverzeichnis. Eine schlechte Bewertung durch die SCHUFA verringert unter anderem Ihre Chancen auf einen Kredit oder eine neue Mietwohnung.

Ablauf des Termins beim Gerichtsvollzieher

Abgabe der Vermögensauskunft: Wie oft ist dies möglich? In der Regel alle zwei Jahre.
Abgabe der Vermögensauskunft: Wie oft ist dies möglich? In der Regel alle zwei Jahre.

Im Rahmen der Vermögensauskunft überträgt der Gerichtsvollzieher dann die Daten aus dem von Ihnen zuvor ausgefüllten Fragebogen in ein elektronisches Dokument. Der Schuldner kann die Angaben im Anschluss noch einmal prüfen.

Achten Sie hier genau auf Fehler, denn im Anschluss erklären Sie mit Ihrer Unterschrift an Eides statt, dass die Angaben der Wahrheit entsprechen. Teilen Sie dem Gerichtsvollzieher bei der Vermögensauskunft falsche Angaben mit, machen Sie sich strafbar. Gemäß § 156 StGB droht eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren.

Zuletzt wird die Vermögensauskunft beim zuständigen Vollstreckungsgericht für einen Zeitraum von zwei Jahren in elektronischer Form im Schuldnerverzeichnis gespeichert.

Fordert ein anderer Gläubiger in diesem Zeitraum eine Auskunft, erhält er eine Abschrift aus dem Vermögensverzeichnis. Eine erneute Vermögensauskunft ist innerhalb der zwei Jahre nur dann möglich, wenn sich die Vermögensverhältnisse des Schuldners wesentlich verändert haben.

Was passiert bei Nichtabgabe der Vermögensauskunft?

Einfach nicht auf das Schreiben des Gerichtsvollziehers zu reagieren oder den Termin absichtlich zu verpassen ist keine Lösung. Es droht nämlich bei Nichtabgabe der Vermögensauskunft ein Haftbefehl. Diesen kann der Gläubiger gemäß § 802g der Zivilprozessordnung (ZPO) beantragen.

Die Haft dient der Erzwingung der Vermögensauskunft. Laut ZPO darf diese maximal sechs Monate dauern und endet in jedem Fall, wenn der Schuldner die entsprechenden Angaben macht.

Möchten Sie die Abgabe der Vermögensauskunft vermeiden, haben Sie zwei Optionen:

  • Entweder Sie zahlen die offene Summe
  • oder der Gläubiger stimmt einer Ratenzahlung zu, mit der Sie innerhalb von 12 Monaten die Schuld begleichen.

Bildnachweise: eigenes Bild, fotolia.com © kelifamily, fotolia.com © Sashkin

Über den Autor

Mathias Voigt (Rechtsanwalt)
Mathias Voigt

2013 erhielt Rechtsanwalt Mathias Voigt seine Zulassung. Er absolvierte zuvor ein Jura-Studium in Rostock sowie ein Referendariat in Nordrhein-Westfalen. Mit seiner jahrelangen Erfahrung informiert er für schuldenanalyse-kostenlos.de Verbraucher über Insolvenzverfahren und Co.