RATGEBER

Die Privatinsolvenz als Ausweg aus der Schuldenfalle

Was heißt Privatinsolvenz?
Was heißt Privatinsolvenz?

Wenn sich der Kontostand im Minusbereich befindet und sich die Mahnungen im Briefkasten stapeln, fühlt sich der betroffene Schuldner oft überfordert. Die private Insolvenz ist dann meist der einzige Ausweg aus den roten Zahlen. Aber was genau ist überhaupt eine Privatinsolvenz? Wie lange dauert sie? Was kostet eine Privatinsolvenz? Und was bleibt dem Schuldner am Ende von seinem Vermögen übrig? Diese und weitere Fragen klären wir in diesem Ratgeber.

FAQ: Privatinsolvenz

Was bedeutet Privatinsolvenz?

„Privatinsolvenz” ist ein umgangssprachlicher Begriff für die Verbraucherinsolvenz. Es handelt sich hierbei um ein Verfahren, das zahlungsunfähige Privatpersonen durchlaufen, um die Schuldenfreiheit zu erreichen.

Wann kann ich Privatinsolvenz anmelden?

Die Privatinsolvenz können Sie anmelden, wenn Sie als Privatperson zahlungsunfähig oder von Zahlungsunfähigkeit bedroht sind. Vor der Antragstellung muss zudem ein außergerichtlicher Einigungsversuch erfolgen. Nähere Informationen zu den Voraussetzungen finden Sie hier.

Weist die Privatinsolvenz bei Steuerschulden Besonderheiten auf?

Ja, denn das Finanzamt genießt als Gläubiger einen besonderen Status, wodurch es viel leichter Zwangsvollstreckungsmaßnahmen einleiten kann als andere Gläubiger. Im Falle eines Insolvenzverfahrens besteht zudem die Besonderheit, dass Steuerschulden nicht durch die Restschuldbefreiung getilgt werden, wenn sie aus einer Steuerstraftat hervorgegangen sind.

Inwiefern betrifft die Privatinsolvenz den Ehepartner?

Dies hängt vom gesetzlichen Güterstand ab. In einer Zugewinngemeinschaft dürfen nur das Vermögen und die Einkünfte des insolventen Ehepartners gepfändet werden. In einer Gütergemeinschaft gilt hingegen das gemeinschaftliche Vermögen des Ehepaares als Insolvenzmasse.

Wichtiger Hinweis: Für Schuldner, die ab dem 1.10.2020 ein Restschuld­befreiungsverfahren bzw. die Privatinsolvenz beantragt haben, dauert das Verfahren nur noch drei Jahre statt wie bisher sechs Jahre. Bei Insolvenzverfahren, die zwischen dem 17.12.2019 und dem 30.9.2020 beantragt wurden, wird die sechsjährige Dauer staffelweise verkürzt. Diese Regelung beruht auf dem “Gesetz zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens”, mit welchem der deutsche Gesetzgeber eine Richtlinie der EU umgesetzt hat.

Weitere Informationen zur Privatinsolvenz:

„Privatinsolvenz” – Bedeutung

Die meisten Bestimmungen zur Privatinsolvenz finden sich in der Insolvenzordnung.
Die meisten Bestimmungen zur Privatinsolvenz finden sich in der Insolvenzordnung.

Obwohl der Begriff „Insolvenz” den meisten Menschen geläufig ist, haben viele von ihnen doch nur eine vage Vorstellung, was es damit eigentlich auf sich hat. Das Wort leitet sich vom lateinischen „insolvens” her, was u. a. als „nicht zahlend” übersetzt werden kann. Das Konzept der Insolvenz bezeichnet also den Umstand, dass ein Schuldner seine Schulden nicht mehr bezahlen kann.

Gleichzeitig meint es auch ein Verfahren, welches zwei bestimmte Ziele verfolgt:

  1. Die Gläubiger sollen so fair wie möglich befriedigt werden.
  2. Der Schuldner soll die Möglichkeit erhalten, nach Ende der Insolvenz wieder ein schuldenfreies Leben zu führen.

Aber was heißt eigentlich „Privatinsolvenz”? Um das zu erklären, müssen Sie wissen, dass es zwei verschiedene Arten von Insolvenz gibt: die Regelinsolvenz und die Verbraucherinsolvenz. Erstere wird umgangssprachlich auch als „Unternehmensinsolvenz” bezeichnet, während Letztere den meisten Menschen als „Privatinsolvenz” bekannt ist. Inwiefern sich diese beiden unterscheiden, erklären wir im Folgenden.

Der Unterschied zwischen Regelinsolvenz und Verbraucherinsolvenz

Zur Vereinfachung wollen wir die Regelinsolvenz im weiteren Text als „Unternehmensinsolvenz” und die Verbraucherinsolvenz als „Privatinsolvenz” bezeichnen. Schon anhand dieser Begrifflichkeiten wird der wichtigste Unterschied zwischen den beiden deutlich: Die Unternehmensinsolvenz kommt für Unternehmen oder Selbstständige in Betracht, während die Privatinsolvenz von Privatpersonen durchlaufen wird.

Beide Insolvenzarten verfolgen die gleichen Ziele, unterscheiden sich jedoch im Ablauf. Die Privatinsolvenz ist in der Regel kürzer und weniger kompliziert und muss im Gegensatz zur Unternehmensinsolvenz nicht zwangsläufig vor Gericht verhandelt werden.

In beiden Fällen wird dem Schuldner außerdem ein Vertreter zur Seite gestellt: der Treuhänder (bei einer Privatinsolvenz) bzw. Insolvenzverwalter (bei einer Unternehmensinsolvenz). Ersterer hat weniger Befugnisse als Letzterer.

Zu guter Letzt unterscheiden sich die beiden Insolvenzarten noch in einem wesentlichen Punkt: Bevor ein privates Insolvenzverfahren eröffnet werden kann, muss der Schuldner zunächst einen außergerichtlichen Einigungsversuch mit den Gläubigern unternehmen. Diese Bedingung ist bei der Unternehmensinsolvenz nicht vorgesehen.

Voraussetzungen für die Privatinsolvenz

Sie sind Schuldner und möchten eine Insolvenz als Privatperson eröffnen? Dann müssen Sie die nötigen Voraussetzungen erfüllen. Zuallererst ist es notwendig, dass einer der drei Insolvenzgründe vorliegt, die in den §§ 17 bis 19 der Insolvenzordnung (InsO) definiert sind:

Zahlungsunfähigkeit ist ein Eröffnungsgrund für die Privatinsolvenz.
Zahlungsunfähigkeit ist ein Eröffnungsgrund für die Privatinsolvenz.
  • Zahlungsunfähigkeit: Der Schuldner kann seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen.
  • Drohende Zahlungsunfähigkeit: Der Schuldner wird seinen Zahlungsverpflichtungen zum Zeitpunkt ihrer Fälligkeit voraussichtlich nicht nachkommen können.
  • Überschuldung: Die Verbindlichkeiten des Schuldners werden nicht von dessen Vermögen gedeckt. Dieser Insolvenzgrund trifft nur auf juristische Personen (Unternehmen und Selbstständige) zu und ist für die Privatinsolvenz somit nicht relevant.

Sobald Sie Ihre Schulden nicht mehr bezahlen können bzw. wissen, dass Sie dazu zukünftig nicht in der Lage sein werden, liegt also ein Grund vor, um das Privatinsolvenzverfahren zu eröffnen. Hierbei spielt es übrigens keine Rolle, wie hoch die Summe der offenen Forderungen ist.

Wollen Sie die Insolvenz als Privat- bzw. natürliche Person beantragen, muss zunächst ein außergerichtlicher Einigungsversuch mit Ihren Gläubigern erfolgen. Dabei stellen Sie diesen einen Schuldenbereinigungsplan vor, mit dem Sie Ihre Schulden zu tilgen gedenken. Wird dieser von allen Gläubigern angenommen, ist das Verfahren bereits beendet.

Wird der Plan aber abgelehnt und es kommt zu keiner Einigung mit den Gläubigern, müssen Sie sich eine Bescheinigung über den gescheiterten Einigungsversuch ausstellen lassen. Diesen Nachweis erhalten Sie z. B. bei einem Notar, einem Rechtsanwalt oder auch einer Schuldnerberatung. Nur mit einer solchen Bescheinigung können Sie die Privatinsolvenz beantragen.

Wie führt die Privatinsolvenz zur Schuldenfreiheit?

Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens bestimmt das Insolvenzgericht einen Treuhänder, der fortan Ihr Vermögen verwaltet. Ihr gesamtes pfändbares Eigentum wird damit beschlagnahmt und vom Treuhänder veräußert. Den Erlös verteilt dieser gleichmäßig unter den Gläubigern, um deren Forderungen zu begleichen.

Darüber hinaus müssen Sie während der dreijährigen Wohlverhaltensphase Ihr pfändbares Einkommen an den Treuhänder abtreten. Netto-Einkünfte bis zur Pfändungsfreigrenze von aktuell mindestens 1.409,99 Euro dürfen Sie jedoch behalten. Und Weihnachtsgeld von bis zu 705 Euro ist ebenfalls unpfändbar.

Diese Wohlverhaltensphase beginnt mit der Eröffnung der Privatinsolvenz. Während dieser Zeit müssen Sie nicht nur regelmäßig Ihr pfändbares Einkommen an den Treuhänder abtreten, sondern auch zahlreiche Obliegenheiten erfüllen. Dies empfinden viele Schuldner als eine harte Zeit, denn allzu viele Annehmlichkeiten bleiben ihnen während dieser langen Phase der Privatinsolvenz nicht. Selbst eine Erbschaft müssen Sie zur Hälfte an den Treuhänder abtreten.

Doch die Strapazen lohnen sich: Halten Sie sich an alle Regeln und haben Sie zusammen mit der Privatinsolvenz auch die Restschuldbefreiung beantragt, wird Ihnen diese nach Ende der Wohlverhaltensphase erteilt und Sie gelten fortan wieder als schuldenfrei – selbst wenn zu diesem Zeitpunkt immer noch nicht alle Forderungen Ihrer Gläubiger befriedigt wurden.

Übrigens: Sobald das zuständige Amtsgericht das Insolvenzverfahren eröffnet, wird Ihre Privatinsolvenz in einem Verzeichnis öffentlich gemacht, welches online über das Portal www.insolvenzbekanntmachungen.de einsehbar ist.

Die Kosten der Privatinsolvenz

Die Kosten der Privatinsolvenz werden aus der Insolvenzmasse beglichen.
Die Kosten der Privatinsolvenz werden aus der Insolvenzmasse beglichen.

Die Privatinsolvenz soll Ihnen helfen, wieder ein schuldenfreies Leben führen zu können. Allerdings verursacht der Prozess selber auch Kosten. Um z. B. den Versuch der außergerichtlichen Einigung mit den Gläubigern durchführen zu können, müssen Sie einen Schuldenbereinigungsplan aufstellen. Es ist sehr ratsam, sich dabei von einer professionellen Schuldnerberatung unterstützen zu lassen. Zwar gibt es auch kostenlose Beratungsstellen, doch meist dauert es hier sehr lange, bis Sie einen Termin bekommen. Wenn Eile geboten ist, werden Sie also nicht drum herumkommen, eine kostenpflichtige Schuldnerberatung aufzusuchen.

Scheitert die außergerichtliche Einigung und es kommt zum Insolvenzverfahren, müssen Sie erneut in die Tasche greifen, denn bei der Privatinsolvenz fallen sowohl Gerichtskosten als auch die Kosten für den vorläufigen Insolvenzverwalter bzw. Treuhänder an.

Die Höhe dieser Verfahrenskosten hängen von verschiedenen Faktoren ab und lassen sich deshalb nicht pauschal benennen. Sie werden wie die Forderungen der Gläubiger aus der Insolvenzmasse bezahlt. Reicht diese dafür nicht aus, kann die Stundung der Verfahrenskosten beantragt werden.

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