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Privatinsolvenz: Ablauf bis zur Restschuldbefreiung

Privatinsolvenz: Der Ablauf folgt festen Regeln.
Privatinsolvenz: Der Ablauf folgt festen Regeln.

Menschen, die Ihre Schulden nicht mehr allein bewältigen können, haben in Deutschland die Möglichkeit, ein privates Insolvenzverfahren zu durchlaufen, an dessen Ende die Restschuldbefreiung steht. Danach sind sie schuldenfrei und können einen kleinen Neuanfang wagen. Der Weg der Privatinsolvenz ist allerdings nicht ganz einfach. Denn das Verfahren ist an einige Regeln und Verhaltensvorschriften gebunden, an die sich Schuldner halten müssen, damit die Restschuldbefreiung am Ende gerichtlich anerkannt wird. Hier lesen Sie alles über den Ablauf bei einem Privatinsolvenzverfahren und wie lange der Prozess dauert, bis Sie Ihre Zahlungsfähigkeit zurück erlangt haben.

FAQ: Ablauf einer Privatinsolvenz

Wie läuft eine Privatinsolvenz ab?

Eine grobe Auflistung, wie bei einer Privatinsolvenz der Verlauf aussieht, finden Sie hier.

Wie lange läuft eine Privatinsolvenz?

Aufgrund einer Reform des Insolvenzrechts läuft die private Insolvenz maximal drei Jahre. Dies gilt für alle ab dem 01.10.2020 gestellten Insolvenzanträge. Die wichtigsten Gesetzesänderungen können Sie in der unten stehenden Infobox nachlesen.

Was sollten Schuldner noch beachten?

Sie müssen sich an bestimmte Pflichten halten, damit ihnen am Ende die Restschuldbefreiung gewährt wird. Mehr dazu lesen Sie hier.

Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens auf drei Jahre

Aufgrund einer Insolvenzrechtsreform beträgt die Dauer der Privatinsolvenz bzw. des damit einhergehenden Restschuldbefreiungsverfahrens nur noch drei Jahre. Diese Neuerung gilt für alle Insolvenzanträge, die ab dem 1. Oktober 2020 gestellt wurden. Neu sind außerdem folgende Regelungen:

  • Erhält der Schuldner eine Schenkung, muss er diese bis zur Hälfte an den Insolvenzverwalter herausgeben.
  • Gewinne aus Gewinnspielen und Lotterien sind sogar vollständig an den Insolvenzverwalter abzuführen.
  • Geringwertige Gewinne und Gelegenheitsschenkungen sind von dieser Herausgabepflicht nicht umfasst.
  • Für die Beantragung und Erteilung einer erneuten Restschuldbefreiung gilt eine Sperrfrist von elf Jahren.
  • Eine wiederholte Verbraucherinsolvenz dauert nicht drei, sondern fünf Jahre.

Für Verbraucher, die ihre Privatinsolvenz zwischen dem 12. Dezember 2019 und dem 30. September 2020 beantragt haben, wird die ursprüngliche Verfahrensdauer von sechs Jahren monatsweise verkürzt.

Mit diesen Neuregelungen setzte der deutsche Gesetzgeber die Vorgaben einer EU-Richtlinie um.

Wie funktioniert eine Privatinsolvenz?

Was passiert bei einer Privatinsolvenz?
Was passiert bei einer Privatinsolvenz?

Grundsätzlich hat der bei einer Privatinsolvenz festgelegte Ablauf zum Ziel, dass der Schuldner wieder zahlungsfähig wird und wirtschaftlich von vorn beginnen kann. Dieser muss sich seiner Zahlungsunfähigkeit zunächst bewusst werden. Mahnungen sind ein erstes Indiz dafür. Briefe, die in Ihrem Postkasten landen und die Sie bereits aus Angst vor einer Zahlungsaufforderung ignorieren sind ein weiteres Alarmsignal. Um einen Weg aus der Verschuldung zu finden, können Sie sich stets an eine staatlich geförderte Schuldnerberatung wenden. Weil die Termine kostenlos und daher heiß begehrt sind, sollten Sie sich frühzeitig um einen bemühen. Die kompetenten Kollegen vor Ort erarbeiten mit Ihnen die beste Lösung raus aus den Schulden.

Entscheiden Sie sich für eine Privatinsolvenz, sieht der Ablauf folgendermaßen aus:

  • Versuch einer außergerichtlichen Einigung
  • Versuch gescheitert: Antrag auf Eröffnung eines Privatinsolvenzverfahrens
  • Verwertung des vorhandenen Vermögens und der Wertgegenstände
  • Pfändbarer Anteil des Vermögens wird für eine Dauer von maximal drei Jahren beim Schuldner gepfändet (Wohlverhaltensphase)
  • Restschuldbefreiung, wenn der Schuldner alle Auflagen erfüllt hat

Übrigens ist keine bestimmte Schuldenhöhe vorgesehen, die Sie erreichen müssen, um ein privates Insolvenzverfahren durchlaufen zu dürfen. Entscheidend ist, dass Sie zahlungsunfähig sind – Ihre Rechnungen also nicht mehr aus Einkommen und Vermögen begleichen können.

Privatinsolvenz: Was passiert in der Wohlverhaltensphase?

Privates Insolvenzverfahren: Der Ablauf sieht vor, dass Sie pfändbares Vermögen abtreten müssen.
Privates Insolvenzverfahren: Der Ablauf sieht vor, dass Sie pfändbares Vermögen abtreten müssen.

Für Schuldner, die über eine private Insolvenz nachdenken, ist es meist von großer Bedeutung, was sie von ihrem Einkommen und ihrem Besitz noch behalten dürfen. Denn bei einer Privatinsolvenz sieht der Ablauf vor, die pfändbaren Anteile innerhalb der Wohlverhaltensphase abzutreten. Dies liegt im Verantwortungsbereich des Insolvenzverwalters (früher: Treuhänder), der von einem Gericht zugeteilt wird. Der Insolvenzverwalter verschafft sich zunächst einen Überblick über die Insolvenzmasse. Dazu gehören alle Gegenstände, die zum pfändbaren Vermögen des Schuldners zählen. Das betrifft jene Gegenstände und Vermögenswerte, die bei Eröffnung des Verfahrens bereits im Besitz des Schuldners waren oder die er währenddessen erlangt hat. Die Insolvenzmasse kann u. a. folgende Punkte umfassen:

  • Pfändbarer Anteil des Einkommens nach aktuell gültiger Pfändungstabelle
  • Immobilien und Grundstücke
  • Bankguthaben, Wertpapiere, Bausparverträge
  • Wertvolle, bewegliche Sachen wie Schmuck oder ein teurer Fernseher
  • Auto (soweit dies nicht für den Beruf benötigt wird)

Der Insolvenzverwalter nimmt nach dem bei einer Privatinsolvenz vorgesehenen Ablauf diese pfändbaren Dinge in seinen Besitz und verkauft sie beispielsweise online. Der Erlös wird auf die Gläubiger verteilt.

Natürlich gibt es auch einige Ausnahmen. So dürfen Kleidung, Einrichtungsgegenstände, für den Beruf notwendige Hilfsmittel (bspw. Laptop), andere Hilfsgegenstände wie Brillen und auch Haustiere und Eheringe nicht gepfändet werden. Sie gehören zu den unpfändbaren Sachen nach § 811 Zivilprozessordnung (ZPO).

Im Verlauf der Privatinsolvenz müssen Sie sich an strenge Regeln halten

Wie verläuft eine Privatinsolvenz nach der Wohlverhaltensphase?
Wie verläuft eine Privatinsolvenz nach der Wohlverhaltensphase?

Nun ist die Frage „Wie läuft eine Privatinsolvenz ab?“ im Groben geklärt. Aber was müssen Sie noch beachten, damit Sie am Ende des Prozesses schuldenfrei werden können?

Beim Ablauf der Privatinsolvenz ist vor allem die Wohlverhaltensphase für Schuldner entscheidend. Sie müssen ihr pfändbares Vermögen abtreten und sich zudem bemühen, eine Arbeit zu finden, wenn sie keiner Beschäftigung nachgehen. Zudem sollten Sie keine weiteren Schulden anhäufen, da Ihnen die Restschuldbefreiung sonst versagt werden kann. Daher ist es in der Regel nicht möglich, beispielsweise eine Finanzierung für ein Auto während eines Insolvenzverfahrens abzuschließen. Bei Unsicherheiten sollten Sie sich immer an Ihren Insolvenzverwalter wenden. Er ist während der gesamten Privatinsolvenz bei jedem Ablauf Ihr wichtigster Ansprechpartner.

Der bei einer Privatinsolvenz festgelegte Verfahrensablauf sieht am Ende der Wohlverhaltensperiode die Restschuldbefreiung vor. Das Procedere dauert in der Regel drei Jahre.

Für Verbraucher, die die Privatinsolvenz zwischen dem 17.12.20219 und dem 30.9.2020 beantragt haben, verkürzt sich die sechsjährige Verfahrensdauer monatsweise. Für sie gelten noch die alten Regeln und damit auch die Möglichkeiten einer Verfahrensverkürzung. Zahlen sie allerdings innerhalb von fünf Jahren die Verfahrenskosten vollständig zurück, ist das Verfahren nach fünf Jahren beendet. Ein Ende ist auch für sie nach drei Jahren möglich, wenn sie bis dahin 35 Prozent der Schulden sowie die Kosten des Verfahrens beglichen haben.

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