
FAQ: Ablauf einer Privatinsolvenz
Nach einem gescheiterten außergerichtlichen Einigungsversuch wird auf Antrag die Privatinsolvenz eröffnet. Mit der Eröffnung beginnt die dreijährige Wohlverhaltensphase an deren Ende das Insolvenzgericht die Restschuldbefreiung erteilt. Hier erklären wir den Ablauf ausführlich.
Laut § 287 InsO dauert die Wohlverhaltensphase drei Jahre. Hinzu kommt die Zeit, die für den Einigungsversuch und die Beantragung der Privatinsolvenz erforderlich ist.
Sie müssen Verbraucher und zahlungsunfähig ein. Außerdem müssen Sie dem Gericht eine Bescheinigung über das Scheitern Ihres außergerichtlichen Einigungsversuchs vorlegen.
Inhalt:
Im Video: Wie ist der Ablauf einer Privatinsolvenz?
Privatinsolvenz: Ablauf der Phasen einfach erklärt

Jedes Privatinsolvenzverfahren folgt demselben Ablauf:
- Analyse Ihrer finanziellen Situation: Listen Sie alle Schulden und Gläubiger geordnet in einer Tabelle auf. Erstellen Sie eine Übersicht über Ihre laufenden Kosten sowie über Ihr gesamtes Einkommen und Vermögen.
- Außergerichtlicher Einigungsversuch: § 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO sieht für die Privatinsolvenz einen besonderen Ablauf vor. Bevor Sie Ihren Insolvenzantrag einreichen, müssen Sie versuchen, sich außergerichtlich mit allen Gläubigern über den Schuldenabbau zu einigen. Dafür legen Sie Ihren Gläubigern einen Schuldenbereinigungsplan vor. Scheitert der Versuch, stellt Ihnen der Berater bzw. Anwalt eine Bescheinigung darüber aus. Einigen Sie sich jedoch mit allen Gläubigern, so sparen Sie sich die Kosten für das Insolvenzverfahren.
- Insolvenzantrag: Erst wenn der Einigungsversuch gescheitert ist, dürfen Sie Privatinsolvenz anmelden. Das Gericht prüft Ihren Insolvenzantrag und unternimmt gegebenenfalls einen weiteren Einigungsversuch. Ist dieser erfolgreich, kommt ein gerichtlicher Schuldenvergleich zustande. Funktioniert das nicht oder sieht das Insolvenzgericht keine Erfolgsaussichten, eröffnet es die Verbraucherinsolvenz.
- Insolvenzverfahren: Im Eröffnungsbeschluss benennt das Insolvenzgericht einen Treuhänder, der Ihr pfändbares Einkommen und Vermögen verwertet und an die Gläubiger verteilt.
- Wohlverhaltensphase: Mit der Insolvenzeröffnung beginnt die dreijährige Abtretungsfrist. In dieser Zeit müssen Sie Ihr pfändbares Einkommen an den Treuhänder abgeben und einige Obliegenheiten erfüllen, zum Beispiel arbeiten gehen bzw. sich um einen Job bemühen.
- Erteilung der Restschuldbefreiung: Redlichen Schuldnern, die ihre Auskunfts- und Mitwirkungspflichten erfüllen, erlässt das Gericht die noch offenen, während des Verfahrens nicht getilgten Schulden.
Ablauf von einem Privatinsolvenzverfahren: Schaubild
Die folgende Infografik zur Privatinsolvenz fasst den Ablauf der einzelnen Phasen noch einmal zusammen.

Was passiert, wenn man Privatinsolvenz anmeldet? Nachteile

Wenn Sie die Privatinsolvenz beantragen, ändert sich Ihr finanzieller Alltag spürbar. Sie müssen sich z. B. auf folgende Einschränkungen einstellen:
- Einkommen: Sie müssen für drei Jahre pfändbare Gehaltsanteile an den Treuhänder abtreten. Ihnen bleibt der Pfändungsfreibetrag zum Leben.
- Vermögen: Pfändbare Vermögenswerte wie Ersparnisse, Lebensversicherungen oder ein wertvolles Auto werden verwertet, um die Gläubiger zu bedienen. Notwendiger Hausrat und Sachen, die Sie aus gesundheitlichen Gründen oder für Ihre Arbeit benötigen, bleiben unangetastet.
- Erwerbsobliegenheit: Sie sind verpflichtet, einer angemessenen Arbeit nachzugehen oder sich nachweislich und intensiv um eine Beschäftigung zu bemühen. Zumutbare Stellenangebote dürfen Sie nicht ablehnen.
- Meldepflichten: Jede Änderung Ihres Wohnorts, Arbeitsplatzes oder Einkommens müssen Sie offenlegen. Erbschaften oder Schenkungen während des Verfahrens sind zur Hälfte und Lotteriegewinne vollständig herauszugeben.
- Insolvenzbekanntmachung: Das Insolvenzgericht macht Ihre Privatinsolvenz bekannt, sodass sie für jedermann einsehbar ist.
- Negativer SCHUFA-Eintrag: Die SCHUFA und andere Auskunfteien speichern Informationen zur Ihrer Insolvenz, was sich negativ auf Ihre Kreditwürdigkeit auswirkt.
Mehr Ratgeber über Einkommen und Vermögen in der Privatinsolvenz:
Was passiert nach der Privatinsolvenz?
Die Privatinsolvenz endet nach Ablauf der dreijährigen Wohlverhaltensphase mit der Restschuldbefreiung. Noch offene Schulden müssen Sie nicht mehr begleichen. Fordert Sie ein Gläubiger dennoch zur Bezahlung auf, dürfen Sie diese verweigern – senden Sie ihm dafür am besten eine Kopie vom Beschluss über die Erteilung der Restschuldbefreiung.
Schulden, die nicht von der Restschuldbefreiung erfasst werden, müssen Sie weiterhin begleichen. Hierzu gehören laut § 302 InsO beispielsweise:
- vorsätzlich nicht bezahlte Unterhaltsschulden
- hinterzogene Steuern, wenn Sie dafür rechtskräftig verurteilt wurden
- Schadensersatzansprüche und andere Schulden, die auf einer vorsätzlichen Straftat beruhen
Die SCHUFA löscht Daten zur Erteilung der Restschuldbefreiung nach sechs Monaten, sodass sich Ihre Bonität ab diesem Zeitpunkt wieder verbessert, sofern Sie keine neuen Schulden eingehen.
