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Mahnbescheid: Was bedeutet er und welche Folgen sind zu erwarten?

Einen Mahnbescheid sollten Sie genau prüfen, bevor Sie die Forderung begleichen.
Einen Mahnbescheid sollten Sie genau prüfen, bevor Sie die Forderung begleichen.

Arbeitslosigkeit, steigende Lebenshaltungskosten, unüberlegte Entscheidungen: Vieles kann dazu führen, dass eine Person offene Rechnungen nicht bezahlen kann. Früher oder später kann dann ein gerichtlicher Mahnbescheid drohen. Wir erklären, was dieser bedeutet, welche Folgen er hat und wie Schuldner reagieren können.

FAQ: Mahnbescheid

Was genau ist ein Mahnbescheid?

Ein Mahnbescheid wird im Rahmen des gerichtlichen Mahnverfahrens erstellt. Er wird dem Schuldner zugestellt und informiert ihn darüber, welcher Gläubiger welche Summe einfordert. Dem Schuldner wird eine zweiwöchige Frist zur Begleichung seiner Schulden gesetzt.

Was für Folgen hat ein Mahnbescheid?

Grundsätzlich hemmt ein solcher Bescheid die Verjährung der Schulden. Widerspricht der Schuldner dem Mahnbescheid nicht, kann der Gläubiger außerdem einen Vollstreckungsbescheid beantragen. Mit diesem ist dann eine Zwangsvollstreckung, beispielsweise eine Kontopfändung, möglich.

Was muss ich bei einem Mahnbescheid tun?

Sie sollten den Mahnbescheid zunächst gründlich prüfen. Handelt es sich tatsächlich um eine berechtigte Forderung, ist es ratsam, diese zu begleichen. Unter Umständen lässt sich der Gläubiger auf eine Ratenzahlung ein. Ist die Forderung jedoch unberechtigt, sollten Sie gegen den Mahnbescheid Widerspruch einlegen. Mehr dazu können Sie hier nachlesen.

Wie geht es weiter nach einem Mahnbescheid?

Legen Sie keinen Widerspruch ein und zahlen die Forderung weiterhin nicht, kann der Gläubiger einen Vollstreckungsbescheid beantragen, der es ihm erlaubt, eine Zwangsvollstreckungsmaßnahme, wie etwa die Abnahme der Vermögensauskunft, durchführen zu lassen. Bei einem Widerspruch folgt ein Prozess vor Gericht, in dem geklärt wird, ob die Forderung berechtigt ist.

Informationen für Schuldner: Was ist ein Mahnbescheid?

Führt ein Mahnbescheid zum SCHUFA-Eintrag? Nein, das ist nicht zwangsläufig so.
Führt ein Mahnbescheid zum SCHUFA-Eintrag? Nein, das ist nicht zwangsläufig so.

Zahlen Sie eine offene Rechnung nicht, wird Ihnen der Rechnungsteller – wir nennen ihn ab hier Gläubiger – zunächst meist eine Zahlungserinnerung und dann eine oder mehrere Mahnungen zukommen lassen. Reagieren Sie dann immer noch nicht, kann der Gläubiger gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen.

Dabei handelt es sich um das gerichtliche Mahnverfahren. Dieses hilft ihm auf dem Weg, den offenen Betrag beim Schuldner einzufordern. Hat der Gläubiger das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet, stellt das zuständige Gericht einen sogenannten Mahnbescheid aus, welcher an den Schuldner verschickt wird.

Diesem Mahnbescheid sind unter anderem die folgenden Informationen zu entnehmen:

  • Name und Anschrift des Antragstellers (Gläubiger)
  • Höhe der Forderung (mit Mahnkosten)
  • Zinsen
  • Aufforderung des Gerichts, die genannte Forderung innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Bescheides zu begleichen
  • Hinweis auf die Möglichkeit des Schuldners Widerspruch einzulegen

Und wie sieht ein gerichtlicher Mahnbescheid aus? Ein Muster stellt das Mahnportal „mahngerichte.de“ zur Verfügung.

Was ist ein europäischer Mahnbescheid? Dieser wird im Rahmen des europäischen Mahnverfahrens ausgestellt. Gläubiger können dieses in Anspruch nehmen, wenn der Schuldner im EU-Ausland sitzt.

Weiterführende Ratgeber rund um den Mahnbescheid:

  • Widerspruch gegen Mahnbescheid
  • Wann können Gläubiger einen Mahnbescheid beantragen?

    Damit Gläubiger einen Mahnbescheid beim Amtsgericht beantragen können, müssen gewisse Voraussetzungen erfüllt werden. Dazu gehören unter anderem die folgenden:

    • Es handelt sich um eine fällige Forderung.
    • Der Schuldner ist im Zahlungsverzug und der Gläubiger hat ihn darüber mittels einer Mahnung informiert.
    • Die Forderung ist berechtigt.
    • Der Gläubiger sollte den Bestand der Forderung belegen können.

    Welche Folgen hat es, wenn Sie einen Mahnbescheid erhalten?

    Sie können innerhalb von zwei Wochen gegen einen Mahnbescheid Widerspruch einlegen.
    Sie können innerhalb von zwei Wochen gegen einen Mahnbescheid Widerspruch einlegen.

    Erhalten Sie einen Mahnbescheid, werden Sie zur Zahlung der genannten Summe aufgefordert. Kommen Sie dem nicht nach und legen auch keinen Widerspruch ein, hat der Gläubiger schließlich die Möglichkeit einen Vollstreckungsbescheid zu beantragen.

    Dieser gibt ihm die Möglichkeit, Maßnahmen der Zwangsvollstreckung zu ergreifen. Dazu gehören unter anderem die folgenden:

    • Sachpfändung
    • Kontopfändung
    • Lohn- bzw. Gehaltspfändung
    • Abnahme der Vermögensauskunft durch einen Gerichtsvollzieher

    Nicht zu vergessen: Verjährung wird durch Mahnbescheid gehemmt

    Beachten Sie außerdem: Das gerichtliche Mahnverfahren hat einen weiteren großen Vorteil. Der Mahnbescheid beeinflusst die Verjährung von Schulden. Grundsätzlich verjähren Schulden gemäß § 195 des Bürgerlichen Gesetzbuches nach drei Jahren.

    Lässt ein Gläubiger jedoch einen Mahnbescheid vom Gericht erstellen, hemmt dies die Verjährung. Wird danach ein Vollstreckungsbescheid erlassen, verlängert sich die Verjährungsfrist auf 30 Jahre, innerhalb die offene Forderung vollstreckt werden kann.

    Was tun, wenn Sie einen Mahnbescheid erhalten?

    Widerspruch gegen den Mahnbescheid: Im Ablauf folgt ein richterliches Streitverfahren.
    Widerspruch gegen den Mahnbescheid: Im Ablauf folgt ein richterliches Streitverfahren.

    Haben Sie einen Mahnbescheid erhalten, sollten Sie diesen zunächst prüfen. Das zuständige Mahngericht begutachtet vor Ausstellung des Bescheides nämlich nicht, ob Sie dem Gläubiger tatsächlich Geld schulden. So kann es dazu kommen, dass Sie fälschlicherweise einen Mahnbescheid erhalten.

    Ist die Forderung unbegründet, sollten Sie schnell handeln und Widerspruch gegen den Mahnbescheid einlegen. Dafür haben Sie zwei Wochen nach Zustellung des Dokumentes Zeit. In der Regel wird Ihnen mit dem Mahnbescheid auch ein Formular für den Widerspruch zugestellt. Dieses füllen Sie aus und senden es an das zuständige Gericht.

    Dort können Sie angeben, ob Sie dem Anspruch insgesamt oder nur zum Teil, etwa den Zinsen, widersprechen. Eine Begründung müssen Sie dabei nicht angeben. Ist Ihr Widerspruch eingegangen, schließt sich ein Prozess vor Gericht an. In dessen Verlauf wird geklärt, ob die Forderung tatsächlich begründet ist.

    Beachten Sie: Einen Widerspruch sollten Sie nicht unbedacht einlegen, sondern nur dann, wenn Sie auch belegen können, dass die Forderung unbegründet ist. Für den Prozess fallen nämlich Gerichtskosten an. Sollten Sie unterliegen, müssen Sie diese zahlen – zusätzlich zur offenen Forderung.

    Beantragung eines Mahnbescheides

    Die für einen Mahnbescheid anfallenden Kosten muss der Gläubiger vorstrecken.
    Die für einen Mahnbescheid anfallenden Kosten muss der Gläubiger vorstrecken.

    Wie kann ein Gläubiger einen Antrag auf einen Mahnbescheid stellen, wenn ein Schuldner seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt? Er hat dabei zwei Optionen:

    1. Die Antragstellung ist direkt beim zuständigen Gericht möglich. Sie müssen den Vordruck, mit dem Sie den Mahnbescheid beantragen, ausfüllen und dort einreichen.
    2. Sie können einen Mahnbescheid auch online beantragen. Dies geht schnell und einfach über das Mahnportal der Bundesländer.

    Kosten für einen Mahnbescheid: Wie hoch sind sie und wer muss sie tragen?

    Egal, ob Sie persönlich bei Gericht oder online einen Mahnbescheid beantragen: Kosten entstehen dafür in beiden Fällen. Denn für seine Arbeit sowie die Zustellung an den Schuldner verlangt das zuständige Gericht gewisse Gebühren.

    Die Gerichtskosten für den Mahnbescheid richten sich danach, wie hoch die offene Forderung ist. Dabei gilt: Je höher die geschuldete Summe, umso teurer wird es.

    Die Gebühren für den Mahnbescheid muss zunächst der Gläubiger vorstrecken. Sie werden jedoch automatisch im Bescheid zu der offenen Summe hinzugerechnet. Der Gläubiger bekommt das Geld also vom Schuldner zurück. Ist ein Gläubiger nicht dazu in der Lage, die anfallenden Kosten zu tragen, kann er unter Umständen Prozesskostenhilfe beantragen.

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