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Prozesskostenhilfe: Wer hat Anspruch auf die Unterstützung?

Die Prozesskostenhilfe sorgt dafür, dass sich alle Menschen - unabhängig von Ihrer finanziellen Lage - einen Prozess vor Gericht leisten können.
Die Prozesskostenhilfe sorgt dafür, dass sich alle Menschen – unabhängig von Ihrer finanziellen Lage – einen Prozess vor Gericht leisten können.

Ein Prozess vor Gericht kostet Geld. Es muss nicht nur der Anwalt für seine Arbeit entlohnt werden, zusätzlich entstehen Gerichtskosten. Vor allem Menschen mit geringem Einkommen können diese kaum stemmen. In Deutschland soll jedoch jede Person unabhängig von der eigenen finanziellen Situation dazu in der Lage sein, für ihr Recht einzustehen. Wer sich den Gang vor Gericht nicht leisten kann, hat deshalb die Möglichkeit Prozesskostenhilfe – auch kurz PKH genannt – zu beantragen.

FAQ: Prozesskostenhilfe

Wer bekommt alles Prozesskostenhilfe?

Grundsätzlich haben Personen, die sich einen Prozess vor Gericht nicht leisten können, die Möglichkeit, Prozesskostenhilfe zu beantragen. Wie das Gericht ermittelt, ob ein Anspruch besteht, können Sie in diesem Abschnitt nachlesen.

Welche Voraussetzungen müssen Sie für die Prozesskostenhilfe erfüllen?

§ 114 der Zivilprozessordnung gibt drei Voraussetzungen vor: die Person kann sich einen Prozess nicht leisten, es besteht eine hinreichende Aussicht auf Erfolg und das Vorgehen erscheint nicht mutwillig. Eine genauere Erklärung finden Sie hier.

Was fällt alles unter die Prozesskostenhilfe?

Es werden Anwaltskosten sowie Gerichtskosten übernommen. Beachten Sie jedoch, dass Sie die Prozesskostenhilfe bei der Insolvenz nicht beantragen können.

Wie viel übernimmt die Prozesskostenhilfe?

Je nachdem, wie es um Ihre finanzielle Situation bestellt ist, übernimmt der Staat für Sie die gesamten Prozesskosten oder Sie müssen die PKH in Raten – maximal jedoch vier Jahre lang – zurückzahlen. Wie hoch die Ratenzahlungen ausfallen, erfahren Sie an dieser Stelle.

Wann können Sie Prozesskostenhilfe beantragen?

Ihr Anwalt kann die Prozesskostenhilfe für Sie beantragen.
Ihr Anwalt kann die Prozesskostenhilfe für Sie beantragen.

Die PKH unterstützt Menschen, die sich es nicht leisten können, ein Verfahren vor Gericht anzustoßen. Im Rahmen der Prozesskostenhilfe wird der Anwalt bezahlt und auch die anfallenden Gerichtskosten – dazu gehören die Gerichtsgebühren sowie Auslagen – werden übernommen.

Doch wer hat überhaupt Anspruch auf die Prozesskostenhilfe? Die Voraussetzungen finden sich in § 114 der Zivilprozessordnung (ZPO):

  1. Die betreffende Person kann die Prozesskosten nicht aus eigenen Mitteln aufbringen.
  2. Das Vorgehen bietet eine hinreichende Aussicht auf Erfolg. Das Gericht prüft in diesem Zusammenhang, ob Sie gute Chancen haben, Ihren Prozess zu gewinnen. Ist dies nicht der Fall, müssen Sie davon ausgehen, dass Ihr Antrag abgelehnt wird.
  3. Es wird keine Mutwilligkeit vermutet. Das Gericht muss davon ausgehen, dass Sie den Prozess auch dann anstoßen würden, wenn Sie die Kosten selbst tragen müssten.

Beachten Sie außerdem, dass Sie für die Prozesskostenhilfe einen Antrag stellen müssen, über welchen das zuständige Gericht im Anschluss entscheidet. Die dafür nötigen Unterlagen können Sie entweder selbst ausfüllen und einreichen oder Sie überlassen diese Aufgabe Ihrem Anwalt – insofern Sie schon über einen Rechtsbeistand verfügen.

Was ist der Unterschied zwischen Beratungs- und Prozesskostenhilfe? Die PKH springt ein, wenn es zu einem Verfahren vor Gericht kommt. Die Beratungshilfe können Sie in Anspruch nehmen, wenn Sie Hilfe bzw. Beratung von einem Anwalt benötigen, aber (noch) nicht vor Gericht gehen.

Gibt es eine Einkommensgrenze bei der Prozesskostenhilfe?

Einkommensgrenze bei der Prozesskostenhilfe: Bei einem einzusetzenden Einkommen bis 20 Euro werden alle Kosten übernommen.
Einkommensgrenze bei der Prozesskostenhilfe: Bei einem einzusetzenden Einkommen bis 20 Euro werden alle Kosten übernommen.

Wie wir bereits erwähnt haben, unterstützt die PKH Menschen, die sich einen Prozess nicht leisten können. Doch wie wird das geprüft? Stellen Sie einen Antrag auf Prozesskostenhilfe, müssen Sie die sogenannte Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse abgeben. In diesem Formular müssen Sie unter anderem Angaben zu Ihrem Einkommen und Ihrem Vermögen machen.

Das Gericht errechnet aus diesen Angaben das einzusetzende Einkommen. Dabei handelt es sich um Ihr Einkommen abzüglich Ihrer Wohnkosten, Beträge für besondere Belastungen sowie diverser Freibeträge – beispielsweise für einen Ehegatten oder unterhaltsberechtigte Kinder. Unterschreiten Sie bei der Prüfung Ihres Antrags auf Prozesskostenhilfe die Einkommensgrenze von 20 Euro, dann werden die kompletten Kosten übernommen. Liegt Ihr einzusetzendes Einkommen darüber, müssen Sie die PKH in monatlichen Raten zurückzahlen.

Neben dem Einkommen wird auch Ihr Vermögen geprüft. Ist dieses zu hoch, wird Ihr Antrag abgelehnt und Sie müssen die Prozesskosten selbst tragen. Das Schonvermögen bei der Prozesskostenhilfe liegt bei 10.000 Euro (Stand 05/2023). Nicht gewertet werden außerdem unter anderem ein angemessenes Kraftfahrzeug, gefördertes Altersvorsorgevermögen sowie ein angemessener Hausrat (vgl. § 90 SGB XII).

Beantragen Sie Prozesskostenhilfe, sollten Sie Schulden nicht verheimlichen. Diese können nämlich beim Einkommen berücksichtigt werden.

Erhalten Sie bei einer Privatinsolvenz Prozesskostenhilfe?

Maximal 48 Monate lang müssen Sie die Prozesskostenhilfe zurückzahlen.
Maximal 48 Monate lang müssen Sie die Prozesskostenhilfe zurückzahlen.

Hat eine Person hohe Schulden angehäuft, hilft häufig nur noch die private Insolvenz. Wird die Prozesskostenhilfe auch in diesem Fall gewährt? Schließlich geht die Privatinsolvenz mit einem gerichtlichen Verfahren einher, für welches unter anderem Gerichtskosten fällig werden. Nimmt der Insolvenzschuldner Hilfe von einem Anwalt in Anspruch, muss auch dieser für seine Arbeit entlohnt werden.

Die Antwort lautet jedoch, dass Sie keine Prozesskostenhilfe für die Privatinsolvenz erhalten. Stattdessen können Insolvenzschuldner einen Antrag auf Stundung der anfallenden Kosten stellen. Sie müssen die Verfahrenskosten dann erst nach Abschluss der Insolvenz bezahlen – in der Regel mit monatlichen Raten.

Wann muss ich die Prozesskostenhilfe zurückzahlen?

Ab welchem Einkommen muss man die Prozesskostenhilfe zurückzahlen? Liegt Ihr einzusetzendes Einkommen bei mehr als 20 Euro im Monat, müssen Sie die Prozesskosten in Raten zurückzahlen. Diese müssen Sie grundsätzlich aber nur 48 Monate lang leisten.

Die Höhe der Raten liegt bei der Hälfte des einzusetzenden Einkommens. Haben Sie also beispielsweise ein einzusetzendes Einkommen von 50 Euro, so müssen sie monatlich 25 Euro zahlen. Sind die vier Jahre vergangen und Sie haben die Prozesskosten noch nicht vollständig abbezahlt, dann erlässt Ihnen das Gericht den ausstehenden Betrag.

Beachten Sie Folgendes: Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, welche die Prozesskostenhilfe übernehmen würde, haben Sie keinen Anspruch auf die Prozesskostenhilfe.

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