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Insolvenz leicht erklärt: Bedeutung, Ursachen und Folgen

Was bedeutet Insolvenz?
Was bedeutet Insolvenz?

Wenn ein Unternehmen oder ein Verbraucher nicht mehr genug Geld hat, um seine Rechnungen zu bezahlen, dann gilt es bzw. er als pleite. Dieser Zustand der (drohenden) Zahlungsunfähigkeit wird auch „Insolvenz“ genannt. Der Begriff stammt aus dem Lateinischen und bedeutet so viel wie „nicht lösend“, also dass jemand auf lange Sicht seine Schulden (früher: Schuldscheine) nicht mehr einlösen kann.

Eine solche Pleite ist nicht nur für den betroffenen Schuldner ein großes Problem. Es betrifft auch viele andere Beteiligte. Muss z. B. ein Arbeitgeber Unternehmensinsolvenz anmelden, wirkt sich das auf dessen Angestellte aus, die um ihren Job und ihren Lohn bangen. Und wenn eine Privatperson in die Insolvenz rutscht, drohen ihren Gläubigern ebenfalls herbe Verluste. 

Damit die finanzielle Krise für alle Beteiligten fair und glimpflich ausgeht, gibt es das Insolvenzrecht, welches in der Insolvenzordnung und einigen anderen Nebengesetzen geregelt ist.

FAQ: Insolvenz

Was genau ist eine Insolvenz?

Insolvenz bedeutet, dass jemand nicht genügend Geld hat, um seine Schulden zu bezahlen. Er ist zahlungsunfähig oder überschuldet. Der Begriff wird aber auch als Synonym für das Insolvenzverfahren benutzt.

Gibt es auch so etwas wie eine vorläufige Insolvenz?

Es gibt so etwas wie ein vorläufiges Insolvenzverfahren – das Insolvenzeröffnungsverfahren. In dieser Phase prüft das Gericht, ob ein Insolvenzgrund vorliegt, also ob der Schuldner wirklich insolvent ist, und ob sein Vermögen ausreicht, um die Verfahrenskosten zu bezahlen. Während dieser Zeit kann das Gericht auch Maßnahmen anordnen, um das Schuldnervermögen zu sichern.

Was regelt das Insolvenzgesetz und was die Insolvenzverordnung?

Eigentlich gibt es in Deutschland weder das eine noch das andere. Das Insolvenzrecht ist vor allem in der Insolvenzordnung geregelt. Ziel dieses Gesetzes ist eine faire, gleichmäßige Befriedigung aller Gläubiger und die Chance für den Schuldner, seine Schulden vollständig loszuwerden. Um genau das zu erreichen, gibt es das Insolvenzverfahren. Näheres lesen Sie hier.

Weitere Ratgeber zur Insolvenz:

Was bedeutet Insolvenz? Nicht eine Definition, sondern gleich drei

Die Insolvenzordnung definiert drei Insolvenzgründe.
Die Insolvenzordnung definiert drei Insolvenzgründe.

Insolvenz bedeutet, dass jemand momentan bzw. in absehbarer Zeit seine Rechnungen nicht mehr bezahlen kann, sodass seine Gläubiger leer ausgehen.

Die Insolvenzordnung (InsO) unterscheidet und definiert drei Arten der Insolvenz:

  • Zahlungsunfähigkeit heißt laut § 17 II 1 InsO, dass der Schuldner „nicht mehr in der Lage ist, die fällige Zahlungspflichten zu erfüllen.
  • Drohende Zahlungsunfähigkeit bedeutet gemäß § 18 II InsO, dass der Schuldner „voraussichtlich nicht in der Lage sein wird, die bestehenden Zahlungspflichten zum Zeitpunkt der Fälligkeit zu erfüllen.
  • Überschuldung liegt gemäß § 19 II 1 InsO vor, „wenn das Vermögen des Schuldners die bestehenden Verbindlichkeiten nicht mehr deckt“.

Insolvenz bedeutet in allen drei Fällen, dass die (voraussichtlichen) Einnahmen des Betroffenen nicht ausreichen, um seine Schulden vollständig zu begleichen.

Der Unterschied zwischen den drei Arten liegt darin, dass der Schuldner bei der (drohenden) Zahlungsunfähigkeit die fälligen Schulden (voraussichtlich) nicht bezahlen kann, während er bei der Überschuldung nicht in der Lage ist, auch die Forderungen zu begleichen, die irgendwann in der Zukunft fällig werden.

In allen drei Fällen kann der Betroffene Insolvenz anmelden, d. h. die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beantragen. Die (drohende) Zahlungsunfähigkeit und die Überschuldung werden deshalb auch Insolvenzgründe bzw. Eröffnungsgründe genannt.

Insolvenzverfahren für eine geordnete Schuldenregulierung

Der Insolvenzregister beinhaltet Insolvenzbekanntmachungen zur Insolvenz von Unternehmen und Verbrauchern.
Das Insolvenzregister beinhaltet Insolvenzbekanntmachungen zur Insolvenz von Unternehmen und Verbrauchern.

Nun stellt sich zunächst die Frage, warum sollte der Schuldner überhaupt einen Insolvenzantrag stellen? Welchen Sinn hat ein Insolvenzverfahren?

Das Problem, welches jede Insolvenz mit sich bringt, ist, dass sich die Pleite relativ schnell herumspricht. Jeder Gläubiger, der noch Geld von dem Betroffenen verlangen kann, muss nun fürchten, dass er leer ausgeht, und wird den Schuldner bedrängen, dass dieser endlich zahlt. Im schlimmsten Fall veranlasst er die Zwangsvollstreckung, um seine Ansprüche zwangsweise durchzusetzen.

Diese Situation endet schnell unfair, weil derjenige (fast) alles bekommt, der sich zuerst an den Schuldner wendet. Alle anderen haben das Nachsehen. Deshalb will der Gesetzgeber eine geordnete Insolvenz bzw. eine faire Schuldenregulierung durch ein Insolvenzverfahren.

Danach soll das restliche Vermögen und Einkommen des Schuldners gleichmäßig auf die Insolvenzgläubiger verteilt werden. Damit sind diejenigen Gläubiger gemeint, für die das Verfahren durchgeführt wird, deren Forderungen also schon vor der Insolvenzeröffnung bestanden.

Die Insolvenzordnung unterscheidet drei Möglichkeiten, um eine Insolvenz durchzuführen:

  • Regelinsolvenz (umgangssprachlich auch Firmeninsolvenz) für Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler
  • Verbraucherinsolvenz (umgangssprachlich: Privatinsolvenz) für Privatpersonen (Verbraucher) und ehemalige Selbstständige mit übersichtlichen Vermögensverhältnissen
  • Nachlassinsolvenzverfahren über den Nachlass des verstorbenen Schuldners – bewirkt, dass die Erben für die Schulden des Toten nicht mit ihrem persönlichen Vermögen haften
Geht ein Unternehmen insolvent, können dessen Arbeitnehmer Insolvenzgeld beantragen.
Geht ein Unternehmen insolvent, können dessen Arbeitnehmer Insolvenzgeld beantragen.

Ablauf der Regelinsolvenz kurz erklärt

Gerät ein Unternehmen in eine wirtschaftliche Schieflage muss es schnell handeln und versuchen, die drohende Insolvenz abzuwenden. Hierfür gibt es z. B. folgende Lösungsmöglichkeiten:

  • Versuch, sich mit den Gläubigern auf einen (teilweisen) Schuldenerlass zu einigen
  • Zahlungsaufschub oder Stundung der Schulden
  • Vereinbarung von Ratenzahlungen
  • Partner bringt eine Einlage ins Unternehmen ein

Wenn all das nicht mehr hilft, bleibt nur noch die Option, die Insolvenz zu beantragen. Die Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften wie der GmbH oder einer AG sind sogar dazu verpflichtet. Wenn sie die Insolvenzanmeldung nicht fristgerecht vornehmen, droht ihnen ein Strafverfahren wegen Insolvenzverschleppung. Das kann eine Geldstrafe oder sogar eine Freiheitsstrafe nach sich ziehen.

Die Insolvenz von einem Unternehmen läuft folgendermaßen ab:

  • Beantragung der Eröffnung der Insolvenz: Ohne Antrag gibt es kein Insolvenzverfahren.
  • Eröffnungsverfahren: Das Insolvenzgericht prüft, ob ein Insolvenzgrund vorliegt und ob die Firma noch ausreichend Geld hat, um die Verfahrenskosten zu bezahlen.
  • Das Gericht eröffnet das eigentliche Regelinsolvenzverfahren und bestellt einen Insolvenzverwalter.
  • Er führt den Geschäftsbetrieb weiter und muss zunächst auch Gehälter weiterzahlen. Er kann den Beschäftigten aber kündigen – sie genießen nur noch eingeschränkt Kündigungsschutz.
  • Die Gläubiger werden aufgefordert, ihre Insolvenzforderung (die offenen Schulden) beim Insolvenzverwalter anzumelden – nur wenn sie das tun, werden sie berücksichtigt und erhalten ihr Geld.
  • Berichtstermin: Der Verwalter erklärt Gericht und Gläubigern, warum die Firma in die Insolenz geraten ist, wie die aktuelle Lage aussieht, wie viel Vermögen noch vorhanden ist und ob das Unternehmen gerettet und saniert werden kann.
  • Prüfungstermin für die Prüfung jeder einzelnen Forderungsanmeldung zur Insolvenz: Nur wenn eine Forderung anerkannt und in die Insolvenztabelle aufgenommen wird, erhält der Gläubiger Geld.
  • Abwicklung: Der Insolvenzverwalter setzt nun um, was im Berichtstermin beschlossen wurde. Das kann der (teilweise) Verkauf des Unternehmens oder dessen Auflösung sein.
  • Aufteilung des verbliebenen Geldes: Zuerst werden die Verfahrenskosten beglichen und dann die Masseverbindlichkeiten. Das sind z. B. Kredite, die der Verwalter aufgenommen hat. Erst danach erhalten die eigentlichen Gläubiger ihren Anteil.
Manchmal endet die Insolvenz mit der Sanierung des Unternehmens.
Manchmal endet die Insolvenz mit der Sanierung des Unternehmens.

Der Insolvenzverwalter spielt eine wichtige Rolle während der Insolvenz. Seine Aufgabe ist es, das Unternehmensvermögen – die sog. Insolvenzmasse – zu sichern und dafür zu sorgen, dass die Ansprüche der Gläubiger so weit wie möglich erfüllt, also bezahlt, werden. Er trägt die Verantwortung für das Unternehmen, während die Geschäftsführung gar nichts mehr zu sagen hat.

Vereinfachtes Insolvenzverfahren: Ablauf einer Privatinsolvenz

Auch Privatpersonen können pleite gehen und Insolvenz anmelden. Für sie sieht die Insolvenzordnung die Verbraucherinsolvenz vor. Das ist ein vereinfachtes Insolvenzverfahren. Es unterscheidet sich in einem wesentlichen Punkt von der Regelinsolvenz:

Verbraucher dürfen nicht sofort die Insolvenz beantragen. Sie müssen zuerst versuchen, sich außergerichtlich mit ihren Gläubigern über die Schuldenregulierung zu einigen, also eine Art Vergleich zu erwirken. Eine Möglichkeit ist etwa, dass der Schuldner seinen Gläubigern eine Ratenzahlung anbietet.

Ein solcher Einigungsversuch kann aus zwei Gründen scheitern:

  • Ein Gläubiger ist nicht einverstanden mit dem Vorschlag des Schuldners. Schlimmstenfalls betreibt er sogar die Zwangsvollstreckung.
  • Der Schuldner hat gar kein Geld, um seinen Gläubigern irgendeinen Zahlungsvorschlag unterbreiten zu können.

Damit dieser Vergleich nicht scheitert und der Verbraucher eine Insolvenz vermeiden kann, ist es ratsam, sich professionelle Hilfe bei einer anerkannten Schuldner- und Insolvenzberatung zu suchen. Die Berater helfen dabei, einen Vorschlag auszuarbeiten und mit den Gläubigern zu verhandeln.

Überschuldete Verbraucher sollten auf jeden Fall eine Insolvenzberatung in Anspruch nehmen.
Überschuldete Verbraucher sollten auf jeden Fall eine Insolvenzberatung in Anspruch nehmen.

Außerdem ist ihre Hilfe zwingend notwendig, um überhaupt einen Insolvenzantrag stellen zu können. Denn für die Beantragung ist ein Nachweis über den gescheiterten Einigungsversuch erforderlich und denn kann nur eine Insolvenzberatung oder ein Anwalt für Insolvenzrecht ausstellen.

Nach der gescheiterten Einigung läuft die private Insolvenz wie folgt ab:

  • Antrag auf Eröffnung der Verbraucherinsolvenz und Antrag auf Restschuldbefreiung
  • gerichtlicher Einigungsversuch auf der Grundlage des Schuldenbereinigungsplans, d. h. dem vom Schuldner ausgearbeiteten Vergleichsangebot
  • Eröffnung der eigentlichen Privatinsolvenz, wenn die Einigung erneut scheitert
  • Beginn der Wohlverhaltensphase: Schuldner muss sein pfändbares Einkommen und Vermögen abgeben und einer angemessenen Arbeit nachgehen bzw. sich eine solche suchen
  • Beendigung der privaten Insolvenz und Erteilung der Restschuldbefreiung

Restschuldbefreiung und Möglichkeit der Verfahrenskostenstundung

Restschuldbefreiung heißt, dass dem Schuldner die noch nicht beglichenen Schulden erlassen werden. Die Insolvenzgläubiger können diese Restschulden nicht mehr einfordern. Das gilt aber nur für Forderungen, die bereits vor der Insolvenzeröffnung bestanden, nicht aber für neue Verbindlichkeiten, die der insolvente Verbraucher danach eingeht.

Auch die Verfahrenskosten fallen nicht unter die Restschuldbefreiung; sie sind sofort vom Schuldner zu begleichen. Ist er dazu nicht in der Lage, kann er die Stundung der Verfahrenskosten beantragen. Er muss die Kosten dann erst nach der erteilten Restschuldbefreiung bezahlen.

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