
FAQ: Schuldenerlass in Deutschland
Der Schuldenerlass ist eine vertragliche Vereinbarung darüber, dass der Gläubiger auf seine Geldforderung ganz oder teilweise verzichtet, sodass ein Teil seiner Forderung erlischt.
Eine schwere Krankheit kann ein Grund sein, warum der Schuldner einen Erlass seiner Schulden anstrebt. Ausschlaggebend ist, dass die finanzielle Situation des Schuldners aussichtslos ist und sich seine Lage auch nicht in absehbarer Zeit verbessern wird.
Der Gläubiger ist nicht verpflichtet, einen Erlassvertrag einzugehen. Er kann auch weiterhin darauf bestehen, dass die Schulden bezahlt werden.
Inhalt:
Außergerichtlicher Schuldenerlass – ein Vertrag zwischen Schuldner und Gläubiger

Ist ein Verbraucher überschuldet und wird sich seine Lage auf absehbare Zeit nicht bessern, kann er mit seinem Gläubiger einen Vertrag über einen Schuldenerlass schließen.
Inhalt dieser Vereinbarung ist, dass der Gläubiger auf einen Teil seiner Geldforderung oder sogar auf den gesamten Betrag verzichtet. Dann muss der Schuldner nichts oder nur einen Anteil seiner ursprünglichen Schulden bezahlen.
Es dürfte recht schwierig sein, einen Gläubiger von einem vollständigen Erlass zu überzeugen. Er macht dadurch Verluste – hat er doch eine Leistung erbracht und soll nun auf die Gegenleistung verzichten. Die wenigsten Gläubiger können und wollen sich einen solchen Schuldenerlass leisten.
Die Chance, dass sich der Gläubiger mit einem teilweisen Erlass einverstanden erklärt, stehen schon etwas besser, insbesondere wenn …
- der Schuldner zahlungsunfähig sowie vermögenslos ist und
- seinem Gläubiger einen Schuldenvergleich anbietet, der immer noch günstiger ist, als wenn der Schuldner Privatinsolvenz anmeldet.
Bei einem teilweisen Schuldenerlass ist viel Fingerspitzengefühl gefragt. Er ist für den Gläubiger nur dann interessant, wenn er einen höheren Anteil seiner Forderung bezahlt behält als im Falle einer Privatinsolvenz. Eine Schuldnerberatung hilft Ihnen dabei, einen ansprechendes Angebot zu erarbeiten und eine außergerichtliche Einigung mit Ihren Gläubigern zu erzielen.
Neben dem (teilweisen) Schuldenerlass gibt es weitere Möglichkeiten, Schulden abzubauen:
Restschuldbefreiung als Schuldenerlass nach der Privatinsolvenz

Überschuldete oder zahlungsunfähige Verbraucher können Privatinsolvenz und damit verbunden die Restschuldbefreiung beantragen. Das Verfahren dauert drei Jahre und endet mit einem gerichtlichen Schuldenerlass.
Das Insolvenzgericht erteilt die Restschuldbefreiung. Damit wird der Verbraucher schuldenfrei. Er muss noch offenen Schulden, die Gegenstand des Verfahrens waren, nicht mehr bezahlen.
Neue, nach der Insolvenzeröffnung entstandene Verbindlichkeiten sind hiervon jedoch nicht umfasst.
Es funktioniert übrigens nicht, über eine Privatinsolvenz Schulden aus einer Straftat loszuwerden. Solche Verbindlichkeiten fallen ebenfalls nicht unter die Restschuldbefreiung.
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