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Der Schuldenerlass für Privatpersonen

Der Schuldenerlass ist ein Vertrag des Inhalts, dass der Gläubiger auf seine Forderung ganz oder teilweise verzichtet.
Der Schuldenerlass ist ein Vertrag darüber, dass der Gläubiger auf seine Forderung ganz oder teilweise verzichtet.

Wer einen Vertrag abschließt, muss sich an die darin enthaltenen Vereinbarungen halten. Er kann sie nicht einfach so nach Belieben rückgängig machen. Wer beispielsweise ein Auto kauft, muss den Kaufpreis hierfür entrichten. Ein Kreditnehmer muss seinen Kredit zur vereinbarten Zeit wieder zurückzahlen.

Diese Zahlungspflicht besteht auch dann, wenn der Schuldner – also etwa der Käufer oder der Kreditnehmer – in finanzielle Schwierigkeiten gerät und nicht zahlen kann. Das entbindet ihn nicht von seinen Schulden. Vielmehr hat der Gläubiger trotzdem ein Anrecht auf sein Geld. Er kann aber einem sogenannten Schuldenerlass zustimmen. Was es damit auf sich hat, erfahren Sie im Folgenden.

FAQ: Schuldenerlass in Deutschland

Was genau ist ein Schuldenerlass?

Der Schuldenerlass ist eine vertragliche Vereinbarung darüber, dass der Gläubiger auf seine Geldforderung ganz oder teilweise verzichtet. Damit erlischt das eigentliche Schuldverhältnis, beispielsweise der Kredit- oder Kaufvertrag.

Ist ein Schuldenerlass wegen schwerer Krankheit des Schuldners möglich?

Eine schwere Krankheit kann ein Grund sein, warum der Schuldner einen Erlass seiner Schulden anstrebt. Ausschlaggebend ist jedoch, dass die finanzielle Situation des Schuldners aussichtslos ist und sich seine Lage auch nicht in absehbarer Zeit verbessern wird.

Muss der Gläubiger einem Schuldenerlass zustimmen?

Ohne die Zustimmung des Gläubigers kommt kein Schuldenerlass zustande. Er ist aber nicht verpflichtet, einen solchen Erlassvertrag einzugehen, sondern kann auch weiterhin darauf bestehen, dass die Schulden bezahlt werden. Das ist sein gutes Recht.

Außergerichtlicher Schuldenerlass – ein Vertrag zwischen Schuldner und Gläubiger

Der Gläubiger muss einem Schuldenerlass nicht zustimmen. Er kann auch auf seine Forderung bestehen.
Der Gläubiger muss einem Schuldenerlass nicht zustimmen. Er kann auch auf seine Forderung bestehen.

Ist ein Verbraucher überschuldet und wird sich seine Lage auf absehbare Zeit nicht bessern, kann er mit seinem Gläubiger einen Vertrag über einen Schuldenerlass schließen. Inhalt dieser Vereinbarung ist, dass der Gläubiger auf einen Teil seiner Geldforderung oder sogar auf den gesamten Betrag verzichtet. Dann muss der Schuldner nichts oder nur einen Anteil seiner ursprünglichen Schulden bezahlen. Das ursprüngliche Schuldverhältnis, etwa der Kaufvertrag, erlischt damit.

Es dürfte recht schwierig sein, einen Gläubiger von einem vollständigen Erlass zu überzeugen. Er macht dadurch Verluste – hat er doch eine Leistung erbracht und soll nun auf die Gegenleistung verzichten. Die wenigsten Gläubiger können und wollen sich einen solchen Schuldenerlass leisten.

Die Chance, dass sich der Gläubiger mit einem teilweisen Erlass einverstanden erklärt, stehen schon etwas besser, insbesondere wenn …

  • der Schuldner zahlungsunfähig sowie vermögenslos ist und
  • wenn er seinem Gläubiger ein Angebot zur Schuldenregulierung unterbreitet, dass immer noch günstiger ist, als wenn der Schuldner Privatinsolvenz anmeldet.

Bei einem teilweisen Schuldenerlass ist viel Fingerspitzengefühl gefragt. Er ist für den Gläubiger nur dann interessant, wenn er einen höheren Anteil seiner Forderung bezahlt behält als im Falle einer Privatinsolvenz. Eine Schuldnerberatung hilft Ihnen dabei, ein ansprechendes Angebot zu erarbeiten und mit den Gläubigern zu verhandeln.

Restschuldbefreiung als Schuldenerlass nach der Privatinsolvenz

Ein Schuldenerlass durch die Krankenkasse ist nach § 256a SGB möglich.
Ein Schuldenerlass durch die Krankenkasse ist nach § 256a SGB möglich.

Überschuldete oder zahlungsunfähige Verbraucher können Privatinsolvenz und damit verbunden die Restschuldbefreiung beantragen. Das Insolvenzverfahren dauert normalerweise sechs Jahre und endet mit einem gerichtlichen Schuldenerlass.

Das Insolvenzgericht erteilt die Restschuldbefreiung. Damit wird der Verbraucher von allen ggf. noch bestehenden Schulden entbunden, die Gegenstand des Verfahrens waren. Neue, nach der Insolvenzeröffnung entstandene Verbindlichkeiten sind hiervon jedoch nicht umfasst.

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