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Was darf ein Insolvenzverwalter? Pflichten, Rechte und Befugnisse

Was darf ein Insolvenzverwalter und was darf er nicht? Seine Rechte und Pflichten sind gesetzlich genau geregelt.
Was darf ein Insolvenzverwalter und was darf er nicht? Seine Rechte und Pflichten sind gesetzlich genau geregelt.

FAQ: Insolvenzverwalter – Was darf er?

Welche Aufgaben hat ein Insolvenzverwalter?

Eine seiner wichtigsten Aufgaben ist die Verwaltung, Verwertung und Verteilung des pfändbaren Schuldnervermögens, der sogenannten Insolvenzmasse. Es gehört zum Beispiel zu den Pflichten von einem Insolvenzverwalter, ein genaues Verzeichnis über die Insolvenzmasse anzufertigen und eine Insolvenztabelle über alle Gläubiger und die von ihnen angemeldeten Forderungen zu erstellen. Hier geben wir einen Überblick über die Aufgaben des Insolvenzverwalters.

Was darf ein Insolvenzverwalter alles tun?

Der Insolvenzverwalter ist berechtigt, während der Insolvenz Auskünfte vom Schuldner über dessen Einkommens- und Vermögensverhältnisse sowie über seine Erwerbstätigkeit bzw. seine Bewerbungsbemühungen zu verlangen. An dieser Stelle fassen wir seine Befugnisse zusammen.

Was darf ein Insolvenzverwalter nicht?

Der Insolvenzverwalter darf nicht in höchstpersönliche Rechte des Schuldners eingreifen und ihm beispielsweise vorschreiben, ob er heiratet oder eine Erbschaft annimmt. Darüber entscheidet allein der Schuldner. Außerdem muss er die Vorschriften zum Pfändungsschutz beachten und einhalten. Hier erfahren Sie mehr.

Insolvenzverwalter: Welche Aufgaben hat er?

Eines der wichtigsten Rechte vom Insolvenz­verwalter ist die Insolvenzanfechtung, um Vermögens­verschiebungen rückgängig zu machen.
Eines der wichtigsten Rechte vom Insolvenz­verwalter ist die Insolvenzanfechtung, um Vermögens­verschiebungen rückgängig zu machen.

Dem Insolvenzverwalter kommt eine wichtige Funktion im Insolvenzverfahren zu. Er sorgt dafür, dass die Insolvenzmasse ordnungsgemäß auf alle Gläubiger verteilt wird, indem er unter anderem folgende Aufgaben erfüllt:

  • Inbesitznahme und Verwaltung der Insolvenzmasse
  • Feststellung aller Insolvenzforderungen, das heißt aller Schulden
  • Abwicklung der laufenden Geschäfte
  • Entscheidung über die Fortsetzung oder Beendigung von Dauerschuldverhältnissen (z. B. Mietvertrag)
  • Erstellen eines Verzeichnisses über das Schuldnervermögen, die Massegegenstände und die Gläubiger
  • Einziehen von Forderungen, z. B. des pfändbaren Arbeitseinkommens des Schuldners
  • Verwertung der Gegenstände aus der Insolvenzmasse
  • Verteilung der Insolvenzmasse unter den Insolvenzgläubigern

Was darf ein Insolvenzverwalter tun? Rechte & Befugnisse

  • Weil die Verwaltung und Verwertung der Insolvenzmasse zu den Hauptaufgaben eines Insolvenzverwalters gehört, darf er Gegenstände aus dieser Insolvenzmasse verkaufen oder versteigern.
  • Der Insolvenzverwalter ist auch berechtigt, Verträge aufzulösen, sofern der davon betroffene Gegenstand zum Insolvenzbeschlag gehört. Er darf beispielsweise einen Leasingvertrag kündigen, wenn das geleaste Fahrzeug nicht ausnahmsweise unpfändbar ist.
  • Der Insolvenzverwalter darf bestimmte Rechtshandlungen des Schuldners anfechten und rückgängig machen, wenn andere Gläubiger durch diese schuldnerische Vermögensverschiebung benachteiligt werden. So unterliegen zum Beispiel Geschenke und andere unentgeltliche Leistungen, die der Schuldner einem Gläubiger kurz vor dem Insolvenzantrag macht, der Insolvenzanfechtung.
  • Ein Insolvenzverwalter ist befugt, vom Schuldner Auskunft über seine Einkommens- und Vermögensverhältnisse zu verlangen. Außerdem muss ihm der Schuldner Auskunft über seine Erwerbstätigkeit bzw. über seine Bewerbungsbemühungen geben.

Was darf ein Insolvenzverwalter nicht tun?

Was darf ein Insolvenzverwalter nicht? Zum Beispiel den Schuldner zwingen, ein Erbe anzutreten.
Was darf ein Insolvenzverwalter nicht? Zum Beispiel den Schuldner zwingen, ein Erbe anzutreten.

Der Insolvenzverwalter darf nicht in höchstpersönliche Rechte des Schuldners eingreifen. Hierzu gehören unter anderem …

  • das Recht zu heiraten,
  • das elterliche Sorgerecht und
  • das Recht, eine Erbschaft anzunehmen oder auszuschlagen.
  • Auch die beruflichen Verhältnisse darf der Insolvenzverwalter nicht beeinflussen.

Der Insolvenzverwalter hat nicht darüber zu entscheiden, was der Schuldner mit seinem pfändungsfreien Einkommen macht. Alle Verträge, die der Schuldner aus dem Pfändungsfreibetrag erfüllen kann, sind der Entscheidungsgewalt des Insolvenzverwalters entzogen. Das betrifft beispielsweise den Mobilfunkvertrag des Schuldners.

Die Auskunftspflichten des Schuldners betreffen nur sein Vermögen und Einkommen sowie Rechtsverhältnisse, die sich auf die Insolvenzmasse beziehen und mit der Insolvenz zusammenhängen, beispielsweise Unterhaltspflichten. Nur hierzu darf der Insolvenzverwalter Auskunft verlangen.

Der Insolvenzverwalter muss dem Insolvenzgericht Bericht erstatten und ist ihm gegenüber zur Rechnungslegung verpflichtet. Das Insolvenzgericht ist mit der Aufsicht betraut und entscheidet deshalb auch über die Frage: „Was darf ein Insolvenzverwalter und was nicht?“

Was darf der Insolvenzverwalter weder pfänden noch verwerten?

Was darf der Insolvenzverwalter nicht pfänden? Urlaubsgeld im Rahmen des Üblichen steht allein dem Schuldner zu.
Was darf der Insolvenzverwalter nicht pfänden? Urlaubsgeld im Rahmen des Üblichen steht allein dem Schuldner zu.

Der Insolvenzverwalter muss die gesetzlichen Vorschriften zum Pfändungsschutz genau einhalten und darf nicht einfach alles pfänden. Seine Verfügungsgewalt betrifft nur die Insolvenzmasse – und dazu gehören laut § 36 Abs. 1 InsO nur pfändbare Gegenstände.

Unpfändbar sind laut § 811 ZPO zum Beispiel Gegenstände, die der Schuldner oder eine mit ihm im gemeinsamen Haushalt lebende Person braucht …

  • für eine bescheidene Lebensführung, z. B. einfache Möbel, Radio, Fernseher und Haushaltsgeräte sowie Kleidung, Wäsche
  • zur Berufsausübung oder damit zusammenhängende Aus- oder Fortbildung, z. B. Werkzeug eines Handwerkers
  • aus gesundheitlichen Gründen, wie beispielsweise Rollstuhl, Prothese oder Auto eines schwer gehbehinderten Menschen
  • zur Religionsausübung, wenn der Gegenstand höchstens 500 € wert ist

Was darf ein Insolvenzverwalter außerdem nicht pfänden? Arbeitseinkommen bis zur Pfändungsfreigrenze von derzeit 1.409,99 € netto pro Monat ist unpfändbar und für den Insolvenzverwalter damit tabu. Ist der Schuldner unterhaltspflichtig, steigt diese Grenze auf 1.939,99 € bei einer unterhaltsberechtigten Person und auf 2.229,99 € bei zwei Unterhaltsberechtigten.

Liegt das Arbeitseinkommen über der Grenze von 1.409,99 €, so darf er von diesem Geld laut Pfändungstabelle auch mehr behalten. Der Insolvenzverwalter darf dann lediglich den in der amtlichen Tabelle angegebenen Pfändungsbetrag einziehen.

Beispiel: Verdient ein Schuldner etwa 1.600 € netto, so darf der Insolvenzverwalter nur 138,40 € pfänden. Die restlichen 1.461,60 € stehen dem Schuldner zu.

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