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Was bedeutet Inkasso für mich? Rechte und Pflichten von Schuldnern

Inkasso hat folgende Bedeutung: Der Begriff bezeichnet das Eintreiben oder Einziehen einer fälligen Forderung.
Inkasso hat folgende Bedeutung: Der Begriff bezeichnet das Eintreiben oder Einziehen einer fälligen Forderung.

FAQ: Inkasso in Deutschland

Was genau ist ein Inkasso?

Inkasso bedeutet laut Definition das Eintreiben von Schulden. Wenn ein Gläubiger sich nicht selbst darum kümmern will, kann er damit auch ein Inkassounternehmen beauftragen.

Wie funktioniert ein Inkassoverfahren?

In der Regel geht ein Gläubiger ähnlich vor wie ein seriöses Inkassobüro. Er wird den Schuldner zunächst per Mahnung zur Zahlung auffordern. Zahlt dieser daraufhin immer noch nicht, steht ihm das gerichtliche Mahnverfahren oder der Klageweg offen. Mehr erfahren Sie an dieser Stelle.

Was kann ein Inkasso machen?

Ein Inkassobüro hat dieselben rechtlichen Möglichkeiten wie der Gläubiger: Mahnung, gerichtliches Mahnverfahren und Zwangsvollstreckung. Was ein Inkassounternehmen hingegen nicht darf, lesen Sie hier.

Inkasso: Was ist das?

Inkasso beschreibt den ganz legalen Vorgang, dass ein Gläubiger eine ihm zustehende fällige Forderung durchzusetzen versucht. Dafür stehen ihm verschiedene rechtliche Möglichkeiten zur Verfügung, wenn der Schuldner seine Verbindlichkeiten nicht von sich aus erfüllt.

Der Gläubiger kann entweder selbst handeln oder ein Inkassobüro beauftragen. Meistens kümmern sich Unternehmen selbst um das Inkasso.

Ein solches Inkassoverfahren beinhaltet folgende Maßnahmen:

Für ein zulässiges Inkasso muss die Forderung bereits fällig sein.
Für ein zulässiges Inkasso muss die Forderung bereits fällig sein.
  1. Überwachung der Zahlungseingänge und -fristen
  2. erste Mahnung, falls der Schuldner eine fällige Rechnung nicht begleicht
  3. gegebenenfalls zweite und dritte Mahnung, wenn der Schuldner auch weiterhin nicht zahlt
  4. gerichtliches Mahnverfahren mit dem Ziel, einen Vollstreckungsbescheid zu erwirken oder Zahlungsklage vor dem Gericht
  5. Zwangsvollstreckung

Ob der Gläubiger ein gerichtliches Mahnverfahren einleitet oder den Schuldner vor Gericht auf Zahlung verklagt, hängt davon ab, ob der Schuldner die Forderung bestreitet oder nicht. Bei unstrittigen Geldforderungen ist das Mahnverfahren der einfachere und kostengünstigere Weg.

Hierfür beantragt der Gläubiger zunächst einen Mahnbescheid und anschließend, wenn der Schuldner keinen Widerspruch einlegt, einen Vollstreckungsbescheid. Dieser dient als Vollstreckungstitel und ermöglicht dem Gläubiger zum Beispiel eine Kontopfändung und Inkasso-Maßnahmen.

Inkasso beauftragen: Forderungsmanagement durch Inkassounternehmen

Weil das oben beschriebene Vorgehen viel Zeit und Arbeit in Anspruch nimmt, gliedern einige Unternehmen das Forderungsmanagement aus und beauftragen ein Inkassobüro damit. Die Kosten, die dem Gläubiger dadurch entstehen, werden dem Schuldner auferlegt.

Seriöse Inkassounternehmen machen nichts anderes als ein Gläubiger, der versucht, seine Forderung durchzusetzen. Sie schreiben Mahnungen, erwirken Vollstreckungsbescheide oder verklagen den Schuldner auf Bezahlung der offenen Forderung. Dabei gibt es zwei Möglichkeiten:

  1. Der Gläubiger kann seine Forderung an einen Inkasso-Service verkaufen. Anschließend macht das Inkassobüro diese Forderung im eigenen Namen geltend.
  2. Der Gläubiger beauftragt das Inkassobüro als Schuldeneintreiber. Dieses fordert die Schulden nur im fremden Namen ein.

Was ein seriöses Inkassobüro ausmacht – Anforderungen an ein Inkassoschreiben

Bestreitet ein Schuldner die Forderung, ist es besser, das Inkasso durch einen Anwalt durchführen zu lassen.
Bestreitet ein Schuldner die Forderung, ist es besser, das Inkasso durch einen Anwalt durchführen zu lassen.

Nur registrierte Unternehmen dürfen ein Inkasso anbieten. Wer nicht als Rechtsdienstleistungsregister vermerkt ist und trotzdem Schulden eintreibt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss dafür mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 € rechnen.

Das Inkassobüro muss auf seinem Briefbogen auf seine behördliche Registrierung hinweisen. Schauen Sie gegebenenfalls online in den Rechtsdienstleistungsregistern auf der Seite der Justiz nach, ob der Absender entsprechend registriert ist.

Darüber hinaus müssen Inkassodienstleister dem Schuldner folgende Informationen mitteilen:

  • Wer ist der Auftraggeber bzw. ursprüngliche Gläubiger? (Name und vollständige Anschrift, Postfach reicht nicht)
  • Wann und wie ist die Forderung entstanden?
  • Bei Schulden, die auf Verträgen beruhen: Was ist der Vertragsgegenstand? Wann wurde der Vertrag geschlossen?
  • Bis wann ist die Forderung zu bezahlen? Die Frist muss angemessen und darf nicht schon abgelaufen sein, wenn das Inkassoschreiben beim Schuldner eingeht.
  • Außerdem ist eine Vollmacht des ursprünglichen Gläubigers oder eine Abtretungsurkunde vollzulegen.

Was darf ein Inkasso-Service nicht tun?

Inkassounternehmen sind – wie oben bereits erwähnt – berechtigt, den Schuldner zu mahnen und zur Zahlung aufzufordern. Sie dürfen dabei auch rechtliche Schritte androhen, einen Vollstreckungsbescheid oder einen anderen Vollstreckungstitel erwirken und zu guter Letzt auch die Zwangsvollstreckung betreiben.

Inkasso: Einen möglichen Betrug erkennen Sie daran, dass Sie das Geld auf ein Auslandskonto überweisen sollen.
Inkasso: Einen möglichen Betrug erkennen Sie daran, dass Sie das Geld auf ein Auslandskonto überweisen sollen.

Egal wer das Inkasso betreibt, ob der Gläubiger oder ein gewerblicher Schuldeneintreiber – beide müssen sich an die gesetzlichen Regeln halten. Folgende Verhaltensweisen deuten darauf hin, dass es sich um unseriöse Schuldeneintreiber handelt:

  • Drohungen mit Polizei, Staatsanwaltschaft oder sogar mit Gewalt
  • Einschüchterungsversuche, zum Beispiel durch ständige Anrufe, Hausbesuche und Drohschreiben
  • Verschweigen des ursprünglichen Forderungsinhabers oder Herkunft der vermeintlichen Forderungen wird verschleiert

Das Androhen von rechtlichen Maßnahmen, beispielsweise von einer Klage oder Pfändung, ist laut Bundesgerichtshof zulässig, auch wenn der Schuldner dadurch unter Druck gerät (BGH, Urteil vom 22.03.2018, Az.: I ZR 25/17).

Übrigens: Ein Inkasso ohne Mahnung ist zum Beispiel zulässig, wenn der Schuldner einen vorher vereinbarten Zahlungstermin nicht einhält. Denn dann gerät er auch ohne Mahnung in Verzug.

Allerdings rechtfertigt nicht jedes Inkasso einen SCHUFA-Eintrag. Ein solcher Eintrag ist nur dann zulässig, wenn der Schuldner die fällige Forderung trotz Mahnung nicht bezahlt und auch nur dann, wenn er diese nicht bestreitet.

Zulässige und unzulässige Inkassokosten

Es versteht sich von selbst, dass ein Schuldner offene Forderungen auch begleichen muss, wenn sie berechtigt sind. Wenn Gläubiger einen Inkassoauftrag erteilen, dann kommen auf ihn noch zusätzliche Gebühren zu – die sogenannten Inkassokosten. Allerdings müssen Schuldner nicht alles bezahlen, was ein Inkassounternehmen in Rechnung stellt.

Was zulässig ist und was nicht, verdeutlicht die folgende Gegenüberstellung:

Zulässige Inkassokosten:

  • Verzugszinsen auf die Hauptforderung (max. 5 % über dem Basiszinssatz)
  • Mahngebühren ab der 2. Mahnung, aber nur in Höhe der tatsächlich entstandenen Mahnkosten
  • Nachweislich entstandene Ermittlungsgebühren
  • Zustellungsgebühren
  • Kosten für Porto und Telefon in Höhe von maximal 20 €
  • Gebühren für ein gerichtliches Mahnverfahren
  • Gerichtskosten
  • Kosten der Zwangsvollstreckung

Unzulässige Inkassokosten:

  • Zu hohe Zinsen
  • Gebühren für die erste Mahnung (diese hat kostenfrei zu erfolgen)
  • Zusätzliche Kosten für die Beauftragung eines Anwalts
  • Kontoführungsgebühren
  • Telefongebühren für jeden einzelnen Anruf
  • Kosten für eine übersendete Forderungsaufstellung
  • Gebühren für den „1. Brief nach Titulierung der Forderung (1. Br. Tit. Ford.)“
  • Zusätzliche Umsatzsteuer, obwohl diese bereits in der Rechnung ausgewiesen ist

Unzulässige Inkassogebühren müssen Sie auch nicht bezahlen. Widersprechen Sie in der Hinsicht und begleichen Sie nur die berechtigte Forderung und zulässige Inkassokosten.

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