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Inkassounternehmen in Deutschland

Gläubiger dürfen Inkassounternehmen damit beauftragen, ihre Forderungen einzutreiben.
Gläubiger dürfen Inkassounternehmen damit beauftragen, ihre Forderungen einzutreiben.

FAQ: Inkassounternehmen

Was ist ein Inkassounternehmen?

Inkassounternehmen sind laut Definition Dienstleistungsunternehmen, die das Forderungsmanagement bzw. Inkasso für ihre Kunden betreiben und offene Forderungen durchsetzen.

Woran erkenne ich ein seriöses Inkassounternehmen?

Zunächst einmal dürfen nur im Rechtsdienstleistungsregister registrierte Unternehmen Inkassodienstleistungen anbieten. Außerdem arbeiten seriöse Dienstleister transparent und stellen dem Schuldner im Inkassoschreiben die wichtigsten Informationen zur Verfügung. Hier listen wir Hinweise auf, die auf Unseriösität hindeuten.

Was dürfen Inkassounternehmen und was nicht?

Inkassounternehmen dürfen lediglich die rechtlichen Möglichkeiten nutzen, die dem Gläubiger zur Verfügung stehen – streitige Verfahren vor dem Gericht ausgenommen. Sie haben außerdem nicht das Recht, die Wohnung des Schuldners zu betreten oder zu durchsuchen. Das darf nur der Gerichtsvollzieher oder der Vollstreckungsbeamte des Finanzamts.

Bin ich verpflichtet, Inkassokosten zu zahlen?

Wenn die Forderung berechtigt ist und die Inkassokosten zulässig, dann müssen Sie diese auch bezahlen. Unzulässige und überhöhte Gebühren müssen Sie hingegen nicht bezahlen. Schauen Sie sich hierzu unsere Infografik an.

Was genau macht ein Inkassounternehmen?

Gibt es für Inkassounternehmen in Deutschland eine Liste? Im Rechtsdienstleistungsregister sind alle Unternehmen registriert, die Inkasso betreiben dürfen.
Gibt es für Inkassounternehmen in Deutschland eine Liste? Im Rechtsdienstleistungsregister sind alle Unternehmen registriert, die Inkasso betreiben dürfen.

Inkassounternehmen haben sich darauf spezialisiert, die Forderungen ihrer Kunden – also offene Schulden – in deren Namen einzutreiben, beispielsweise indem sie dem Schuldner ein Inkassoschreiben schicken und ihn darin zur Zahlung auffordern.

Diese Schuldeneintreiber haben dabei keine anderen rechtlichen Möglichkeiten als der Gläubiger. Sie dürfen den Schuldner außergerichtlich mahnen oder ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten, um zuerst einen Mahnbescheid und danach einen Vollstreckungsbescheid zu erlangen. Letzterer dient als Vollstreckungstitel und ermöglicht das Einleiten von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen.

Gut zu wissen: Sobald die Angelegenheit in ein streitiges Verfahren übergeht, endet laut § 79 II Nr. 4 ZPO die Vertretungsbefugnis von Inkassounternehmen. Möchte der Gläubiger also Klage erheben, weil der Schuldner die Forderung zum Beispiel bestreitet, muss dies gegebenenfalls ein Anwalt übernehmen.

Im Rahmen der Zwangsvollstreckung beschränkt sich die Vertretungsbefugnis von Inkassounternehmen auf die Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen in das bewegliche Vermögen, sprich auf die Sachpfändung.

Gutes Inkassounternehmen oder schwarzes Schaf: Wie prüfe ich ein Inkassoschreiben?

Mittlerweile werden Inkassounternehmen auch für Privatpersonen tätig.
Mittlerweile werden Inkassounternehmen auch für Privatpersonen tätig.

Wenn Sie ein Inkassoschreiben erhalten und Zweifel daran haben, dass die Forderung berechtigt ist, prüfen Sie zuerst, ob das Inkassounternehmen überhaupt existiert.

Dafür schauen Sie, ob es im Rechtsdienstleistungsregister aufgelistet ist. Sollte das Unternehmen dort nicht eingetragen sein, darf es auch kein Inkasso betreiben. Somit ist ein fehlender Eintrag ein erster Hinweis darauf, dass es sich um eine unseriöse Firma handelt. Nicht registrierte Inkassounternehmen, die ohne diese Registrierung fremde Forderungen eintreiben, können Sie bei der Staatsanwaltschaft oder der Aufsichtsbehörde anzeigen.

Übrigens: Auch bei Anwälten können Sie nachprüfen, ob diese wirklich existieren, indem Sie im bundesweiten amtlichen Anwaltsverzeichnis der Bundesrechtsanwaltskammer nach ihnen suchen.

Allerdings ist die Registrierung als Inkassounternehmen allein noch kein ausreichender Beleg für dessen Seriosität. Auch eingetragene Dienstleister fordern mitunter unzulässige oder viel zu hohe Inkassogebühren – doch dazu später.

Der Bundesverband deutscher Inkassounternehmen (kurz: BDIU) engagiert sich für eine redliche und seriöse Ausübung des Berufs. Die Satzung des Berufsverbands beinhaltet „berufsrechtliche Richtlinien“ für seriöse Inkassounternehmen. Eine Liste mit allen Mitgliedern des BDIU hilft dabei herauszufinden, ob ein Dienstleister seriös ist oder nicht. Ein selbst auferlegter Verhaltenskodex für faires Forderungsmanagement erklärt aus Verbrauchersicht die wichtigsten Dinge rund um das Inkasso. Darüber bietet der Verband eine Beschwerdestelle an, die aktuell von einer Rechtsanwältin als Ombudsfrau unterstützt wird.

Unseriöse Verhaltensweise: Checkliste

Inkassounternehmen dürfen einen SCHUFA-Eintrag nur veranlassen, wenn die Forderung berechtigt und unbestritten ist.
Inkassounternehmen dürfen einen SCHUFA-Eintrag nur veranlassen, wenn die Forderung berechtigt und unbestritten ist.

Unseriöse Schuldeneintreiber erkennen Sie außerdem an folgenden Verhaltensweisen:

  • Drohungen mit Polizei und Staatsanwaltschaft, falls Sie nicht zahlen: Es ist nicht strafbar, wenn Sie eine Rechnung übersehen haben oder diese schlichtweg nicht bezahlen können.
  • Aggressive Ausdrucksweise, Drohungen und massives Unterdrucksetzen: Ein solches Verhalten ist unseriös und soll den Schuldner lediglich verunsichern und letztendlich zur Zahlung bewegen.
  • Hausbesuche, Telefonanrufe und ähnliche Einschüchterungsversuche: Seriöse Inkassounternehmen verzichten auf derlei Methoden und beschränken sich auf ihre rechtlichen Möglichkeiten. Außerdem haben deren Mitarbeiter kein Recht, Ihre Wohnung zu betreten.
  • Inkassoschreiben enthält nicht die für den Schuldner wesentlichen Informationen: Welchen Inhalt ein solches Schreiben aufweisen muss, erfahren Sie hier.

Der Bundesgerichtshof hat klargestellt, dass Inkassounternehmen auch gerichtliche Schritte androhen dürfen. Sie dürfen aber nicht verschleiern, dass ein Schuldner sich im Gerichtsverfahren gegen unberechtigte Forderungen zur Wehr setzen kann (BGH, Az. I ZR 25/17).

Inkassoschreiben genau prüfen: Zahlungsaufforderung transparent und nachvollziehbar?

Wenn Sie ein Schreiben von einem Inkassounternehmen erhalten, nehmen Sie sich ausreichend Zeit und prüfen Sie folgende Punkte sehr genau:

  • Sind Name bzw. Firma und Anschrift des Gläubigers bzw. des Auftraggebers angegeben?
  • Sind Firmenname und Anschrift des Inkassounternehmens angegeben?
  • Enthält der Briefbogen einen Hinweis auf die Registrierung des Unternehmens als Rechtsdienstleister?
  • Was ist der Grund für die geltend gemachte Forderung? Bei einer vertraglichen Forderung sind der Vertragsgegenstand und das Datum des Vertragsschlusses zu benennen.
  • Hat das Inkassounternehmen eine angemessene Zahlungsfrist gesetzt, die noch nicht abgelaufen ist?
  • Fordern Sie das Inkassobüro im Zweifel auf, die Vollmachts- oder Abtretungsurkunde vorzulegen.

Inkassounternehmen: Welche Kosten muss ich bezahlen und welche nicht?

Stellt der Inkassodienstleister eine berechtigte Forderung, so müssen Sie diese auch bezahlen – ebenso wie zulässige Inkassogebühren. Was zulässig ist und was nicht, veranschaulicht die folgende Infografik.

Was dürfen Inkassounternehmen berechnen? Diese Infografik stellt zulässige und unzulässige Inkassokosten gegenüber.
Was dürfen Inkassounternehmen berechnen? Diese Infografik stellt zulässige und unzulässige Inkassokosten gegenüber.

Wenn eine Forderung unberechtigt ist, müssen Sie diese auch nicht bezahlen. Sie sollten das Anschreiben aber trotzdem nicht ignorieren, sondern der Forderung ausdrücklich schriftlich widersprechen, am besten per Einschreiben mit Rückschein. Fügen Sie Ihrem Widerspruch auch eine Begründung und – wenn möglich – entsprechende Belege als Kopie bei.

Bildnachweise: Depositphotos.com/zentro (Vorschaubild), Depositphotos.com/zentro, Depositphotos.com/alphaspirit, Depositphotos.com/galaktika_new, Depositphotos.com/Olivier26, eigene Infografik