
FAQ: Wohlverhaltensphase in der Privatinsolvenz
In der privaten Insolvenz beginnt die Wohlverhaltensphase mit der Insolvenzeröffnung. Sie wird offiziell als Abtretungsfrist bezeichnet.
Vor der Privatinsolvenz und der Wohlverhaltensphase müssen Sie einen außergerichtlichen Einigungsversuch mit Ihren Gläubigern unternehmen. Das dauert einige Wochen bis wenige Monate.
In dieser Zeit müssen Sie Ihr pfändbares Einkommen an den Treuhänder abtreten und bestimmte Obliegenheiten erfüllen. Mehr zu Ihren Verpflichtungen können Sie hier nachlesen.
Inhalt:
Weitere Ratgeber zur Wohlverhaltensphase:
Längster Abschnitt im Insolvenzverfahren: Die Wohlverhaltensphase
Die private Insolvenz folgt einem festgelegten Ablauf mit unterschiedlichen Abschnitten. Einer davon ist die sogenannte Wohlverhaltensphase. Sie stellt die längste Periode im Rahmen der Privatinsolvenz dar und zeichnet sich vor allem dadurch aus, dass Schuldner währenddessen den pfändbaren Teil ihres Einkommens an den Insolvenzverwalter abtreten müssen.
Darf ich mich selbstständig machen in der Wohlverhaltensphase? Ja, das ist möglich. Dabei ist jedoch zu beachten, dass Sie dem Insolvenzverwalter so viel von Ihrem Einkommen abgeben müssen, als wenn Sie einer angemessenen nichtselbstständigen Arbeit nachgehen würden.
Wie lange dauert die Wohlverhaltensphase?

Wann beginnt die Wohlverhaltensphase und wie lange dauert sie? Diese Frage stellen sich viele Personen, die am Anfang der Privatinsolvenz stehen. Grundsätzlich beginnt die Wohlverhaltensperiode, wenn die Insolvenz offiziell durch das Insolvenzgericht eröffnet wird.
Die Dauer der Wohlverhaltensphase beträgt drei Jahre, wenn Sie das Verfahren ab dem 1. Oktober 2020 angemeldet haben. Sie verlängert sich jedoch auf fünf Jahre, wenn Ihnen in der Vergangenheit bereits schon einmal eine Restschuldbefreiung erteilt und dieses erste Verfahren ab dem 1. Oktober 2020 beantragt wurde.
Es ist jedoch auch möglich, während der Privatinsolvenz eine Verkürzung der Wohlverhaltensphase zu erreichen. Dazu müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllt werden:
- Sie haben die Verfahrenskosten und sonstige Masseverbindlichkeiten beglichen und
- Sie haben die angemeldeten Forderungen erfüllt oder es hat kein Gläubiger eine Forderung angemeldet.
Einen Kredit in der Wohlverhaltensphase aufzunehmen ist zwar nicht per se verboten, jedoch machen dies praktische Gründe meist unmöglich. Die Privatinsolvenz sorgt nämlich für eine schlechte Bonität, was für Banken ein Ausschlusskriterium bei der Vergabe von Krediten darstellt.
Achtung: Andere Regeln für ältere Insolvenzverfahren!

Haben Sie Ihr Insolvenzverfahren bis zum 30. September 2020 angemeldet, gelten bezüglich der für die Wohlverhaltensphase angesetzten Dauer jedoch andere Regeln. Hier endet die Insolvenz in der Regel erst nach bis zu sechs Jahren.
Doch auch hier ist eine Verkürzung möglich:
- Die Wohlverhaltensphase dauert nur fünf Jahre, wenn Sie die kompletten Verfahrenskosten abbezahlt haben.
- Das Verfahren endet nach drei Jahren, wenn Sie sowohl die Verfahrenskosten als auch 35 Prozent der Forderungssumme beglichen haben.
- Das Insolvenzverfahren kann jederzeit beendet werden, wenn Sie die Verfahrenskosten getilgt haben und Sie alle Forderungen abbezahlt haben oder kein Gläubiger eine Forderung angemeldet hat.
Ihre Pflichten während der Wohlverhaltensperiode

Während der Wohlverhaltensperiode müssen Sie sich an einige wichtige Regel halten. Dazu gehört es unter anderem, wie wir bereits erwähnt haben, dass Sie den pfändbaren Teil Ihres Einkommens an den Insolvenzverwalter abtreten müssen.
Auch die folgenden Regeln sind zu beachten:
- Sie müssen einen Umzug oder Arbeitsplatzwechsel unverzüglich melden.
- Sie müssen einer angemessenen Tätigkeit nachgehen oder sich, im Falle der Arbeitslosigkeit, nachweislich um eine neue Stelle bemühen.
- Erben Sie während der Wohlverhaltensphase, müssen Sie die Hälfte der Summe an den Insolvenzverwalter abtreten.
- Während der Wohlverhaltensphase neue Schulden zu machen kann dann negative Auswirkungen haben, wenn Sie dies im Wissen tun, dass Sie die offenen Forderungen nicht begleichen können.
Kommen Sie Ihren Pflichten nicht nach, können die Gläubiger die Versagung der Restschuldbefreiung beantragen. Damit wäre das Verfahren gescheitert.
Viele Schuldner fragen sich in puncto Privatinsolvenz: Was passiert nach der Wohlverhaltensphase? Haben Sie sich an alle Regeln gehalten, kommt es zur Restschuldbefreiung. Sie sind damit von (fast) allen noch offenen Schulden befreit. Ausnahmen gibt es jedoch unter anderem für Geldstrafen oder Bußgelder. Diese können weiterhin eingefordert werden.
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