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Restschuldbefreiung: Lang ersehntes Ende der Privatinsolvenz

Was ist eine Restschuldbefreiung? Unser Ratgeber verrät es Ihnen.
Was ist eine Restschuldbefreiung? Unser Ratgeber verrät es Ihnen.

Die Privatinsolvenz ist ein gerichtliches Verfahren, welches überschuldeten Menschen hilft, endlich schuldenfrei zu werden. Am Ende dieses Verfahrens steht die sogenannte Restschuldbefreiung – die Befreiung von allen noch bestehenden Schulden. Wie Sie diese erreichen, wie lange es bis dahin dauert und wann die Restschuldbefreiung versagt werden kann, erfahren Sie im folgenden Ratgeber.

FAQ: Restschuldbefreiung am Ende der Privatinsolvenz

Was heißt es, wenn die Restschuldbefreiung erteilt wurde?

In diesem Fall werden Sie von (fast) allen noch offenen Schulden befreit. Gläubiger können also keine Pfändungen oder andere Vollstreckungsmaßnahmen mehr durchführen. Welche Voraussetzungen dafür erfüllt werden müssen, erfahren Sie hier.

Wie lange dauert die Restschuldbefreiung?

Haben Sie den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens ab dem 1. Oktober 2020 gestellt, beträgt die Dauer der Privatinsolvenz drei Jahre.

Was passiert, nachdem die Restschuldbefreiung erteilt wurde?

Nachdem die Befreiung erteilt wurde, endet die Insolvenz. Gläubiger können alte Forderungen nicht mehr durchsetzen. Sie müssen den pfändbaren Teil Ihres Einkommens nicht mehr an den Insolvenzverwalter abgeben. Haben Sie eine Ratenzahlung der Verfahrenskosten vereinbart, müssen Sie diese jedoch maximal 48 Monate lang abbezahlen.

Was bedeutet die Restschuldbefreiung für Insolvenzschuldner?

Wirkung der Restschuldbefreiung: Pfändungen sind dann nicht mehr möglich.
Wirkung der Restschuldbefreiung: Pfändungen sind dann nicht mehr möglich.

Was versteht man unter der Restschuldbefreiung? Mit ihr endet in der Regel die Privatinsolvenz. Sie hat zur Folge, dass (fast) alle noch bestehenden Schulden des Insolvenzschuldners wegfallen.

Das bedeutet, dass Gläubiger das Geld nicht mehr einfordern können – egal, ob Sie Forderungen im Insolvenzverfahren angemeldet hatten oder nicht.

Es gibt jedoch gewisse Forderungen, die auch nach der Restschuldbefreiung bestehen bleiben. Dazu gehören unter anderem Bußgelder, Geldstrafen, bestimmte offene Unterhaltszahlungen sowie zinslose Darlehen, aus denen die Verfahrenskosten bezahlt werden.

Viele Insolvenzschuldner fragen sich bezüglich der Restschuldbefreiung, wann genau diese rechtskräftig wird. Grundsätzlich erteilt das zuständige Insolvenzgericht die Restschuldbefreiung im Rahmen eines abschließenden Termins. Die Rechtskraft tritt aber erst etwas später ein, nämlich erst dann, wenn die Beschwerdefrist abgelaufen ist. Diese dauert zwei Wochen.

Unter welchen Voraussetzungen wird die Befreiung von den Schulden erteilt?

Den Antrag auf Restschuldbefreiung stellen Sie schon vor Beginn des Verfahrens.
Den Antrag auf Restschuldbefreiung stellen Sie schon vor Beginn des Verfahrens.

Damit alle noch bestehenden Schulden am Ende der Privatinsolvenz erlassen werden können, müssen Sie einen Antrag auf Restschuldbefreiung beim zuständigen Insolvenzgericht stellen. Diesen Schritt erledigen Sie entweder schon dann, wenn Sie das Insolvenzverfahren anmelden, oder kurz danach.

Damit Ihre Privatinsolvenz erfolgreich endet, müssen Sie außerdem im Laufe der meist dreijährigen Wohlverhaltensphase gewisse Regeln befolgen. Dazu gehören unter anderem die folgenden:

  • Sie müssen einer angemessenen Erwerbstätigkeit nachgehen oder sich nachweislich um eine solche bemühen.
  • Sie müssen den pfändbaren Teil Ihres Einkommens an den Insolvenzverwalter abgeben.
  • Ziehen Sie um oder wechseln Sie die Arbeitsstelle, müssen Sie dies mitteilen.

Wann kann die Restschuldbefreiung versagt werden?

Unter gewissen Voraussetzungen endet die Privatinsolvenz ohne Restschuldbefreiung – diese kann nämlich auch vom Gericht versagt werden. Das hat zur Folge, dass das komplette Verfahren umsonst war. Die Schulden bleiben bestehen und Gläubiger können wieder zu Vollstreckungsmaßnahmen greifen.

Damit es zur Versagung der Restschuldbefreiung kommen kann, muss dies einer der Gläubiger beantragen. Außerdem muss ein Versagungsgrund vorliegen. Dazu gehören unter anderem die folgenden:

  • Verletzung der Auskunfts- und Mitwirkungspflichten
  • Verschwendung von Vermögen in den drei Jahren vor der Insolvenz
  • Verletzung der Erwerbsobliegenheit
  • Insolvenzstraftat
  • Falsche oder unvollständige Angaben zum Vermögen und Einkommen

Wann kommt es im Insolvenzverfahren zur Restschuldbefreiung?

Ende der Insolvenz: Die Restschuldbefreiung erfolgt nach neuer Regelung nach drei Jahren.
Ende der Insolvenz: Die Restschuldbefreiung erfolgt nach neuer Regelung nach drei Jahren.

Die private Insolvenz ist für den Schuldner ein durchaus entbehrungsreicher, steiniger Weg. Sollte ihm in dieser Zeit etwa eine Erbschaft zukommen, muss er die komplette Summe an den Insolvenzverwalter abgeben.

Nicht wenige Betroffene fragen sich deshalb: Wann beginnt die Restschuldbefreiung? Die Dauer der Privatinsolvenz beträgt für Verfahren, die ab dem 1. Oktober 2020 beantragt wurden, im Regelfall drei Jahre.

Zur Erteilung der Restschuldbefreiung kommt es also drei Jahre, nachdem das Verfahren offiziell eröffnet wurde.

Beachten Sie jedoch: Für Verfahren, die vor dem 1. Oktober 2020 beantragt wurden, gelten andere Regeln. Hier erfolgt die Restschuldbefreiung in der Regel erst nach bis zu sechs Jahren.

Unter welchen Voraussetzungen ist eine vorzeitige Restschuldbefreiung möglich?

Haben Sie Ihren Antrag auf Eröffnung der Insolvenz ab dem 1. Oktober 2020 gestellt, dann gibt es gewisse Optionen, um die Dauer bis zum Ende des Verfahrens zu verkürzen. Das ist in diesen Fällen möglich:

  • Sie haben die Verfahrenskosten sowie sonstige Masseverbindlichkeiten bezahlt und zusätzlich alle angemeldeten Forderungen erfüllt bzw. es wurden keine Forderungen angemeldet.
  • Sie können sogar ganz auf das Restschuldbefreiungsverfahren verzichten und die Insolvenz erheblich verkürzen, wenn Sie einen Insolvenzplan zur Entschuldung erstellen lassen und die Mehrheit der Gläubiger mit diesem einverstanden ist.

Sonderfall: Insolvenz vor dem 1. Oktober 2020 beantragt

Wie wir bereits erwähnt haben, wurde die Dauer bis zur Restschuldbefreiung für Verfahren, die ab dem 1. Oktober 2020 angemeldet wurden, verkürzt. Haben Sie zuvor einen entsprechenden Antrag gestellt, dauert es bis zu sechs Jahre. Doch Sie haben die Möglichkeit, die Restschuldbefreiung schon früher zu erlangen:

  • Die Privatinsolvenz endet nach fünf Jahren, wenn Sie die Verfahrenskosten abbezahlt haben.
  • Die Restschuldbefreiung erfolgt nach drei Jahren, wenn Sie sowohl die Verfahrenskosten als auch 35 Prozent der Forderungssumme beglichen haben.
  • Das Insolvenzverfahren endet sofort, wenn Sie die Verfahrenskosten abbezahlt haben und kein Gläubiger eine Forderung angemeldet hat bzw. Sie sämtliche Forderungen beglichen haben.

Haben Sie die Insolvenz zwischen dem 17.09.2019 und dem 30.09.2020 beantragt, verkürzt sich die Wartezeit bis zur Restschuldbefreiung Schritt für Schritt und dauert minimal vier Jahre und zehn Monate sowie maximal fünf Jahre und sieben Monate.

Was ist nach der Restschuldbefreiung zu beachten?

Das Restschuldbefreiungsverfahren steht nur Privatpersonen offen.
Das Restschuldbefreiungsverfahren steht nur Privatpersonen offen.

Mit der Restschuldbefreiung ist das Insolvenzverfahren beendet. Dies ist für ehemalige Schuldner eine große Erleichterung. Einige wichtige Punkte sollten Sie jedoch berücksichtigen.

Wie geht es weiter nach der Restschuldbefreiung? Wie wir bereits erwähnt haben, können alte Forderungen nach der Restschuldbefreiung nicht mehr von einem Gläubiger durchgesetzt werden. Ausnahmen bestehen jedoch, wenn es sich um Forderungen handelt, für welche die Befreiung nicht gilt, wie etwa Geldstrafen. Hier kann es weiterhin zu einer Pfändung nach der Restschuldbefreiung kommen.

Und auch wenn Sie ab sofort schuldenfrei sind, so bedeutet dies nicht, dass ihre vorherige finanzielle Lage keinen Einfluss mehr auf Ihr Leben hat. So ist es unter anderem schwierig, einen Kredit sofort nach der Restschuldbefreiung zu erhalten. Das liegt daran, dass die SCHUFA Informationen über die Restschuldbefreiung sechs Monate lang speichert – und das verschlechtert Ihre Bonität.

Machen Sie neue Schulden, nachdem Sie die Restschuldbefreiungsphase hinter sich gebracht haben, können die Gläubiger wieder gegen Sie vorgehen. Beachten Sie: Haben Sie bereits eine Privatinsolvenz hinter sich, die nach dem 1. Oktober 2020 beantragt wurde, und melden Sie ein neues Verfahren an, weil Sie erneut überschuldet sind, dann müssen Sie fünf Jahre auf die Restschuldbefreiung warten.  

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