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Privatinsolvenz: Mit dieser Dauer ist zu rechnen

Wie lange dauert ein Privatinsolvenzverfahren?
Wie lange dauert ein Privatinsolvenzverfahren?

Die Privatinsolvenz ist für viele Schuldner oft der einzige Ausweg aus den roten Zahlen. Doch bis Sie endlich wieder schuldenfrei leben können, müssen Sie meist einiges an Geduld aufbringen. Aber wie lange dauert die Privatinsolvenz eigentlich genau? Gibt es Möglichkeiten, das Ganze abzukürzen? Alle Informationen zur Privatinsolvenz und ihrer Dauer finden Sie im Folgenden.

FAQ: Dauer der Privatinsolvenz

Wie lange dauert eine Privatinsolvenz?

Einschließlich der Wohlverhaltensphase beträgt die Laufzeit einer Privatinsolvenz in Deutschland üblicherweise 3 Jahre. Diese Regelung gilt für Insolvenzverfahren, die ab dem 1.10.2020 beantragt wurden. Für Schuldner, die ihre Insolvenz zwischen dem 17.12.2019 und dem 30.9.2020 beantragt haben, verkürzt sich die sechsjährige Dauer der Privatinsolvenz monatsweise.

Ist eine Verkürzung der Privatinsolvenz auf 3 oder 5 Jahre möglich, wenn ein Schuldner seinen Insolvenzantrag vor dem 1.10.2020 gestellt hat?

Ja. Für die Verkürzung der Privatinsolvenz-Dauer auf 5 Jahre müssen Sie innerhalb dieser 5 Jahre die gesamten Verfahrenskosten zurückzahlen. Um die Privatinsolvenz bereits nach 3 Jahren abzuschließen, müssen Sie in 3 Jahren sowohl die Verfahrenskosten als auch 35 Prozent der ursprünglichen Schuldensumme zurückzahlen.

Wie lange geht ein Privatinsolvenzverfahren im Ausland?

Dies hängt vom jeweiligen Land ab. In Lettland beispielsweise dauert das eigentliche Verfahren maximal 6 Monate und die Restschuldbefreiung erfolgt nach spätestens 36 Monaten.

Privatinsolvenz: Wie lange dauert das eigentliche Verfahren?

Zunächst wollen wir klären, wann die Privatinsolvenz eigentlich beginnt: Nachdem Sie den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt haben, wird dieser zunächst vom Insolvenzgericht überprüft. Dieses kontrolliert dabei insbesondere, ob ein Insolvenzgrund vorliegt und ob die Verfahrenskosten durch die Insolvenzmasse gedeckt sind. Diese Phase wird als Insolvenzeröffnungsverfahren bezeichnet und kann bereits bis zu 3 Monate dauern.

Die Dauer vom Insolvenzverfahren beträgt im Normalfall etwa ein Jahr.
Die Dauer vom Insolvenzverfahren beträgt im Normalfall etwa ein Jahr.

Erst wenn das Insolvenzeröffnungsverfahren abgeschlossen ist und das Gericht die Verfahrenseröffnung beschließt, beginnt das eigentliche Privatinsolvenzverfahren. Dessen Dauer lässt sich im Vorfeld oft nur schwer voraussagen, da hier verschiedene Faktoren eine Rolle spielen, wie z. B.:

  • die Anzahl der Gläubiger
  • das Ausmaß der Schulden
  • die Größe der Insolvenzmasse
  • die Einkünfte des Schuldners

In der Regel müssen Sie bei dieser Phase der Privatinsolvenz mit einer Dauer von einem Jahr rechnen. Doch das Ende des Insolvenzverfahrens im engeren Sinne bedeutet noch nicht das Ende Ihrer Insolvenz.

Wohlverhaltensphase: Wie lange geht die Privatinsolvenz insgesamt?

Bereits ab dem Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens beginnt auch die sogenannte Wohlverhaltensphase zu laufen. In dieser werden Ihnen als Insolvenzschuldner diverse Obliegenheiten auferlegt, die Sie erfüllen müssen. Andernfalls kann Ihnen nach Ende der Privatinsolvenz die Restschuldbefreiung verwehrt werden.

So sind Sie während der Wohlverhaltensphase z. B. dazu verpflichtet, …

  • einer Erwerbstätigkeit nachzugehen oder sich um eine solche zu bemühen
  • den pfändbaren Teil Ihres Einkommens an Ihren Insolvenzverwalter abzugeben
  • sowohl das Insolvenzgericht als auch den Insolvenzverwalter über alle Änderungen bezüglich Ihrer Wohn-, Vermögens- und Einkommenssituation zu informieren
  • im Falle einer Erbschaft die Hälfte des Erbes an den Insolvenzverwalter abzutreten

Aufgrund dieser Verpflichtungen empfinden viele Schuldner die Wohlverhaltensphase als besonders herausfordernd bei der Privatinsolvenz. Auch ihre Dauer war lange Zeit dafür verantwortlich, denn diese betrug bis zur Insolvenzrechtsreform von 2020 6 Jahre.

Inzwischen beträgt die Privatinsolvenz-Laufzeit von der Eröffnung des Verfahrens bis zum Abschluss der Wohlverhaltensphase nur noch 3 Jahre. Diese für die Privatinsolvenz neu geregelte Dauer gilt jedoch nur für Insolvenzverfahren, die ab dem 1.10.2020 beantragt wurden.

Danach bleibt die Insolvenz bzw. die Erteilung der Restschuldbefreiung noch für 6 Monate bei der SCHUFA eingetragen (Stand: März 2023).

“Alte” Verfahren: Privatinsolvenz nach 3 oder 5 Jahren abschließen

Sie können die Dauer der Privatinsolvenz verkürzen, wenn Sie die Verfahrenskosten rechtzeitig bezahlen.
Sie können die Dauer der Privatinsolvenz verkürzen, wenn Sie die Verfahrenskosten rechtzeitig bezahlen.

Die nunmehr dreijährige Dauer der Privatinsolvenz gilt nicht für Schuldner, die ihren Insolvenzantrag vor dem 1.10.2020 gestellt haben. Wenn Sie ihre Verbraucherinsolvenz zwischen dem 17.12.2019 und dem 30.9.2020 beantragt haben, verkürzt sich die sechsjährige Dauer monatsweise.

Unter bestimmten Voraussetzungen ist es für diese Schuldner jedoch möglich, ihre Privatinsolvenz-Dauer zu verkürzen, und zwar entweder auf 5 oder auf 3 Jahre.

  • Für die Verkürzung auf 5 Jahre müssen Sie innerhalb eben dieses Zeitraums die Verfahrenskosten begleichen. Dies können Sie sowohl als einmalige Zahlung leisten oder in monatlichen Raten.
  • Um die Dauer der Privatinsolvenz auf 3 Jahre zu verkürzen, müssen Sie innerhalb dieser 3 Jahre nicht nur die Verfahrenskosten zurückzahlen, sondern auch 35 Prozent der ursprünglichen Schuldensumme.

Privatinsolvenz im Ausland

Im Vergleich zu anderen Ländern war die deutsche Privatinsolvenz mit einer Dauer von bisher 6 Jahren äußerst lang. Weshalb war die Verlockung groß, das Verfahren einfach in einem anderen EU-Land zu durchlaufen, weil eine dort erlangte Restschuldbefreiung muss auch in Deutschland anerkannt werden muss.

Ein beliebter Kandidat war hier z. B. Lettland, in dem das Verfahren nach spätestens 6 Monaten abgeschlossen ist und die Restschuldbefreiung nach maximal 3 Jahren erfolgt. Auch Irland galt mit einer Verfahrensdauer von höchstens 12 Monaten für Insolvenzschuldner als attraktiv.

Allerdings bestand dabei die Schwierigkeit, dass Schuldner ihren Wohnsitz für mindestens 6 Monate in das entsprechende Land verlagern mussten, um dort die Privatinsolvenz beantragen zu können. Zudem mussten wichtige Dokumente in die dortige Landessprache übersetzt werden.

Aufgrund der inzwischen geltenden dreijährigen Privatinsolvenz-Dauer scheinen sich der Aufwand und die Kosten für den Umzug nicht mehr zu lohnen.

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