RATGEBER

Privatinsolvenz: Zu den Kosten des Verfahrens und ihrer Finanzierung

Ich möchte Privatinsolvenz beantragen. Welche Kosten entstehen dadurch?
Ich möchte Privatinsolvenz beantragen. Welche Kosten entstehen dadurch?

Menschen, deren Schulden höher sind als ihr Einkommen, gelten als überschuldet. Häufig bleibt ihnen als letzte Option für eine Schuldenregulierung nur noch die Verbraucherinsolvenz. Während dieses Insolvenzverfahrens müssen sie den pfändbaren Anteil ihres Vermögens und Einkommens an den Insolvenzverwalter abgeben, der beides zur Schuldentilgung gleichmäßig an die Gläubiger verteilt. Im Gegenzug erwartet sie zum Verfahrensende die Restschuldbefreiung: Noch offene Schulden aus dem Verfahren werden dem Schuldner erlassen. 

Wie jedes gerichtliche Verfahren verursacht auch die Privatinsolvenz Kosten. Wie sich diese zusammensetzen, wie hoch sie sind und wer dafür aufkommen muss, erfahren Sie in diesem Ratgeber.

FAQ: Kosten für die Privatinsolvenz

Ist die Privatinsolvenz kostenlos für den Schuldner?

Nein, der Schuldner muss sämtliche Verfahrenskosten der Privatinsolvenz selbst tragen. Beauftragt er außerdem einen Anwalt für Insolvenzrecht, muss er auch für die Anwaltskosten aufkommen.

Ist bei der Privatinsolvenz eine Kostenübernahme möglich?

Nein. Selbst wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben – eine Übernahme der Kosten einer Insolvenz gehört gewöhnlich nicht zum üblichen Leistungsspektrum. Und eine Prozesskostenhilfe ist für die Verbraucherinsolvenz nicht vorgesehen. Sie können stattdessen eine Verfahrenskostenstundung beantragen. Was das heißt, lesen Sie hier.

Ich möchte Privatinsolvenz anmelden. Welche Kosten entstehen bei Hartz-4-Bezug?

Für die Kosten der Privatinsolvenz ist der Hartz-4-Bezug irrelevant. Wie hoch die Verfahrenskosten ausfallen, richtet sich gewöhnlich nach der Insolvenzmasse, d. h. nach dem vorhandenen Schuldnervermögen. Näheres zu den Kosten erfahren Sie in diesem Abschnitt.

Sind die Kosten der Privatinsolvenz steuerlich absetzbar?

Zumindest die Insolvenzverwaltervergütung kann mitunter steuerlich abgesetzt werden, wenn diese Kosten eine außergewöhnliche Belastung darstellen. Das ist jedoch nicht der Fall, wenn der Schuldner seine Zahlungsschwierigkeiten selbst verursacht bzw. verschuldet hat.

Privatinsolvenz: Zusammensetzung der Verfahrenskosten

Muss der Schuldner die Gerichtskosten der Privatinsolvenz selbst bezahlen?
Muss der Schuldner die Gerichtskosten der Privatinsolvenz selbst bezahlen?

Bei der Privatinsolvenz fallen verschiedene Kosten an: Zum einen sind dies die Verfahrenskosten und zum anderen die Anwaltskosten, sofern der Schuldner einen Rechtsanwalt damit beauftragt, ihn im Insolvenzverfahren zu vertreten und zu unterstützen. Zwingend notwendig ist ein Anwalt jedoch nicht in der Verbraucherinsolvenz.

Die Verfahrenskosten setzen sich wie folgt zusammen:

  • Gerichtskosten bei der Privatinsolvenz
  • Kosten für den Insolvenzverwalter/Treuhänder

Wie hoch bei der Privatinsolvenz die Kosten anfallen, lässt sich nicht von vornherein genau sagen. Das liegt daran, dass nicht klar ist, wie lange die Verbraucherinsolvenz eröffnet ist und über welches pfändbare Vermögen und Einkommen der Schuldner verfügt.

Gerichtskosten bei der Verbraucherinsolvenz

Bei der Privatinsolvenz fallen Gerichtskosten in Form von Gebühren und Auslagen an. Deren gesetzliche Grundlage bilden das Gerichtskostengesetz (GKG) sowie einige Nebengesetze.

Gerichtliche Gebühren werden für die Tätigkeit des Gerichts erhoben, wobei normalerweise für verschiedene Abschnitte des Verfahrens unterschiedliche Gebühren anfallen. Bei der Privatinsolvenz entstehen solche Kosten für das Insolvenzeröffnungsverfahren und für das vereinfachte Insolvenzverfahren, sprich für die eigentliche Verbraucherinsolvenz.

Die Gerichtsgebühren werden anhand des Wertes der Insolvenzmasse (das Schuldnervermögen) berechnet. Maßgeblich ist dabei der Wert zur Zeit der Beendigung des Verfahrens. Nun lässt sich allerdings nicht exakt vorhersagen, welchen Wert das Schuldnervermögen zu diesem Zeitpunkt haben wird. Deshalb ist die konkrete Höhe der Gerichtskosten bei der Privatinsolvenz nur schwer prognostizierbar.

Kosten für den Insolvenzverwalter bei der Privatinsolvenz

Außerdem fallen während der Privatinsolvenz für den Treuhänder bzw. Insolvenzverwalter Kosten an.
Außerdem fallen während der Privatinsolvenz für den Treuhänder bzw. Insolvenzverwalter Kosten an.

Außerdem entstehen während der Privatinsolvenz Kosten für den Insolvenzverwalter bzw. Treuhänder. Auch deren Höhe richtet sich nach dem Wert der Insolvenzmasse. Bei einem masselosen Verfahren – wenn das Schuldnervermögen die Verfahrenskosten nicht deckt – erhält der Insolvenzverwalter für das gesamte Verfahren nur eine Mindestgebühr.

All diese Kosten der Privatinsolvenz werden mithilfe der Kostenregelungen in der Insolvenzordnung (InsO) und der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) ermittelt.

Der Insolvenzverwalter kann eine Vergütung verlangen und die Erstattung seiner Auslagen. Seine Vergütung beträgt mindestens 800 bis 1.000 Euro. Sie erhöht sich, wenn der Schuldner mehr als zehn Gläubiger hat. Diese Mindestvergütung gilt dann, wenn es sich um ein masseloses Verfahren handelt, bei dem das Schuldnervermögen nicht reicht, um die voraussichtlichen Verfahrenskosten zu decken.

Handelt es sich aber um ein massehaltiges Verfahren, kann der Insolvenzverwalter für die Privatinsolvenz höhere Kosten veranschlagen. Hier kommt es auf den Wert der Insolvenzmasse an. Beträgt diese z. B. 25.000 Euro, so kann er 40 Prozent davon als Vergütung verlangen. Das sind 10.000 Euro.

Fazit zu den für die Privatinsolvenz anfallenden Kosten

Verbraucher, die keinerlei Vermögen besitzen und auch kein Arbeitseinkommen erzielen, müssen in etwa mit Verfahrenskosten von mindestens 2.000 Euro rechnen.

Privatinsolvenz: Die Kosten des Verfahrens trägt der Schuldner

Privatinsolvenz: Eine Kostenübernahme durch die Rechtsschutzversicherung erfolgt normalerweise nicht.
Privatinsolvenz: Eine Kostenübernahme durch die Rechtsschutzversicherung erfolgt normalerweise nicht.

Auch wenn der Schuldner bereits überschuldet ist – die Privatinsolvenz ist nicht kostenlos für ihn. Er muss sowohl für die Gerichtskosten als auch für die Kosten des Insolvenzverwalters aufkommen. Sofern er einen Anwalt oder einen kommerziellen Schuldenberater beauftragt hat, muss er diesen ebenfalls bezahlen. Die Frage ist nur: Wie?

Wie Sie die Verfahrenskosten der Privatinsolvenz bezahlen können

Eine Prozesskostenhilfe (PKH) gibt es im Privatinsolvenzverfahren grundsätzlich nicht. Stattdessen kann der Schuldner die durch die Privatinsolvenz verursachten Kosten durch einen Antrag stunden lassen.

Voraussetzung hierfür ist nach § 4a Insolvenzordnung (InsO), dass …

  • der Schuldner die Verfahrenskostenstundung ausdrücklich beim Insolvenzgericht beantragt,
  • er einen Antrag auf Restschuldbefreiung gestellt hat,
  • sein Vermögen voraussichtlich ausreichen wird, um diese Kosten zu decken“ und
  • kein Grund für die Versagung der Restschuldbeantragung besteht.

Ein solcher Versagungsgrund ist insbesondere, dass der Schuldner in den letzten fünf Jahren vor seinem Insolvenzantrag rechtskräftig wegen einer Insolvenzstraftat verurteilt wurde und deshalb vorbestraft ist.

Die Stundung wirkt wie ein Zahlungsaufschub. Der Schuldner muss bis zur erteilten Restschuldbefreiung keine Verfahrenskosten bezahlen. Nach der Privatinsolvenz sind sämtliche Kosten vom Schuldner zu entrichten. Ist er dazu nicht in der Lage, kann das Gericht eine Verlängerung der Verfahrenskostenstundung oder eine Ratenzahlung bewilligen.

Privatinsolvenz und die Kosten für den Anwalt

Achtung! Die Kosten der Privatinsolvenz werden nicht von der Restschuldbefreiung umfasst.
Achtung! Die Kosten der Privatinsolvenz werden nicht von der Restschuldbefreiung umfasst.

Bei der Privatinsolvenz fallen also Kosten für den Treuhänder/Insolvenzverwalter und für das Insolvenzgericht an. Außerdem können auch Beratungskosten anfallen, etwa für einen Anwalt oder einen kommerziellen Schuldnerberater. Auch diese muss der Schuldner normalerweise aus eigener Tasche bezahlen – oder er sucht sich eine kostenfreie Alternative:

  • Öffentliche Schuldnerberatungsstellen beraten Verbraucher gewöhnlich kostenfrei. Allerdings müssen Sie hier mit längeren Wartezeiten rechnen.
  • Beantragen Sie beim Amtsgericht einen Beratungshilfeschein für die außergerichtliche Tätigkeit eines Anwalts. Einige Gerichte verweigern jedoch eine Beratungshilfe und verweisen auf die öffentlichen – kostenfreien – Schuldnerberatungsstellen.

Achtung! Der Beratungshilfeschein im Rahmen einer Privatinsolvenz deckt diejenigen Kosten für einen Anwalt, die bis zur Erteilung des Nachweises über den gescheiterten außergerichtlichen Schuldenbereinigungsversuch anfallen. Die Anwaltskosten für die Beantragung der Insolvenz und die Vertretung im Insolvenzverfahren sind hingegen nicht gedeckt und müssen wiederum vom Schuldner bezahlt werden.

Tipp: Wenn Sie eine anwaltliche Vertretung während der Verbraucherinsolvenz wünschen, vereinbaren Sie mit Ihrem Anwalt vorher ein Pauschalhonorar, damit Sie schon vor Beantragung der Privatinsolvenz wissen, welche Kosten diesbezüglich auf Sie zukommen.

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