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Privatinsolvenz anmelden: Wie und wo geht das?

Privatinsolvenz: Um den Antrag stellen zu können, muss zuerst ein außergerichtlicher Einigungsversuch stattfinden.
Privatinsolvenz: Um den Antrag stellen zu können, muss zuerst ein außergerichtlicher Einigungsversuch stattfinden.

FAQ: Privatinsolvenz anmelden

Wo melde ich die Privatinsolvenz an?

Der Antrag auf Privatinsolvenz ist beim zuständigen Insolvenzgericht zu stellen. Das ist das Amtsgericht Ihres Wohnbezirks. Sie können den Antrag per Post schicken oder persönlich zum Gericht gehen, um Privatinsolvenz zu beantragen. Online ist dies nicht möglich.

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, wenn ich die private Insolvenz anmelden möchte?

Sie müssen zahlungsunfähig sein, um Privatinsolvenz anmelden zu dürfen. Die weiteren Voraussetzungen fassen wir an dieser Stelle zusammen.

Wie beantrage ich die Privatinsolvenz?

Reichen Sie den ausgefüllten Antrag auf Insolvenzeröffnung mit allen erforderlichen Unterlagen beim Gericht ein. Genauere Informationen dazu erhalten Sie hier.

Kurz & Knapp im Video: So beantragen Sie die Privatinsolvenz

In diesem Video erfahren Sie, wer wann und wie Privatinsolvenz anmelden kann!
In diesem Video erfahren Sie, wer wann und wie Privatinsolvenz anmelden kann!

Privatinsolvenz anzeigen: Das sind die Voraussetzungen

Nur Privatpersonen können die Privatinsolvenz anmelden. Unternehmen steht diese Option nicht offen.
Nur Privatpersonen können die Privatinsolvenz anmelden. Unternehmen steht diese Option nicht offen.

Bevor wir erläutern, wie Sie die Privatinsolvenz anmelden können, wollen wir zunächst klären, für wen und unter welchen Umständen dies überhaupt möglich ist. Die Privatinsolvenz steht nur Privatpersonen offen, wobei es keine Rolle spielt, ob diese erwerbstätig, arbeitslos oder in Rente sind.

Selbstständige können üblicherweise keine Privatinsolvenz anmelden, sondern müssen ebenso wie Unternehmen die Regelinsolvenz beantragen, welche etwas anders abläuft. Auch ehemaligen Selbstständigen bleibt die Privatinsolvenz verwehrt, es sei denn …

  • sie haben weniger als 20 Gläubiger und überschaubare Vermögensverhältnisse, und
  • die Schulden stammen nicht aus einem früheren Arbeitsverhältnis (z. B. offene Lohnsteuern und Gehaltsforderungen ehemaliger Angestellter).

Um als Privatperson die Insolvenz beantragen zu können, muss zudem ein Insolvenzgrund vorliegen: die Zahlungsunfähigkeit oder drohende Zahlungsunfähigkeit. Sind Sie nicht mehr in der Lage, Ihre Schulden fristgerecht zu begleichen, oder ist abzusehen, dass dies bald der Fall sein wird, liegt der erforderliche Insolvenzgrund vor.

Doch dies allein reicht noch nicht, um den Privatinsolvenzantrag zu stellen. Vorher muss noch ein außergerichtlicher Einigungsversuch erfolgen. Dafür müssen Sie Ihren Gläubigern einen Schuldenbereinigungsplan vorlegen, in dem Sie aufzeigen, wie Sie beabsichtigen, Ihre Schulden zu begleichen. Stimmen alle Gläubiger dem zu, war die außergerichtliche Einigung erfolgreich und Sie müssen keine Privatinsolvenz anmelden.

Wird der Schuldenbereinigungsplan allerdings nicht einstimmig angenommen, ist eine schriftliche Bestätigung über den gescheiterten Einigungsversuch notwendig. Einen solchen Nachweis erhalten Sie z. B. bei einem Notar, einem Rechtsanwalt oder einer offiziellen Schuldnerberatung.

Wie und wo beantrage ich die Privatinsolvenz?

Haben Sie alle Voraussetzungen erfüllt, können Sie nun die Privatinsolvenz anmelden. Dazu müssen Sie sich an das Amtsgericht Ihres Wohnbezirks wenden, denn dieses fungiert gleichzeitig als für Sie zuständiges Insolvenzgericht.

Beim Gericht erhalten Sie den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens. In den meisten Fällen finden Sie dieses Formular bereits auf der Webseite des Gerichts, wo Sie es herunterladen und ausdrucken können. Ansonsten können Sie sich auch einfach persönlich oder telefonisch an das Gericht wenden und um das Formular bitten.

Wo kann ich Privatinsolvenz beantragen?
Wo kann ich Privatinsolvenz beantragen?

Je nach Gericht können die Formulare für den Antrag kleine Unterschiede aufweisen, inhaltlich sind sie jedoch identisch. Füllen Sie den Antrag vollständig und wahrheitsgemäß aus. Sollten Sie dabei Hilfe benötigen, kann Ihnen ein Schuldenberater zur Hand gehen. Vergessen Sie insbesondere nicht, zusammen mit der Privatinsolvenz auch die Restschuldbefreiung zu beantragen, sonst kann Ihnen diese nach Abschluss der Insolvenz nicht gewährt werden.

Neben dem eigentlichen Antrag zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens müssen Sie folgende Anlagen einreichen:

  • Personalbogen/Fragebogen zu Ihrer Person
  • Bescheinigung über das Scheitern des außergerichtlichen Einigungsversuchs
  • Abtretungserklärung nach § 287 Abs. 2 Satz 2 Insolvenzordnung (InsO)
  • Vermögensübersicht
  • Vermögensverzeichnis
  • Gläubiger- und Forderungsverzeichnis

Für die meisten dieser Anlagen beinhaltet das Antragsformular in der Regel bereits einen Vordruck, welchen Sie lediglich ausfüllen müssen. Nehmen Sie sich dafür Zeit, denn die Unterlagen sind sehr umfangreich. Haben Sie alles vollständig und wahrheitsgemäß ausgefüllt, reichen Sie die Unterlagen beim Insolvenzgericht ein.

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Über den Autor

Sascha Münch (Rechtsanwalt)
Sascha Münch

Nach dem Studium an der Universität Bremen absolvierte Sascha Münch sein Referendariat am OLG Celle. 2013 erhielt er die Zulassung zum Rechtsanwalt und 2019 wurde er zum Notar bestellt (seit 2021 Notar a. D.). Auf schuldenanalyse-kostenlos.de befasst er sich u. a. mit den Bereichen Pfändung und Privatnsolvenz.