RATGEBER

Pfändungsrechner bei Privatinsolvenz oder Lohnpfändung

Mit dem Pfändungsrechner finden Sie heraus, wie viel gepfändet werden darf.
Mit dem Pfändungsrechner finden Sie heraus, wie viel gepfändet werden darf.

Viele Menschen landen ohne eigenes Zutun in der Schuldenfalle: Sie trennen sich vom Partner und können ihre Kredite nicht mehr abbezahlen oder aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr Vollzeit arbeiten und sind nicht mehr dazu in der Lage, Strom- und Gasrechnungen zu begleichen. Eine Gehaltspfändung lässt in solchen Situationen häufig nicht lange auf sich warten. Wie hoch das pfändbare Einkommen ist, können Sie einfach mit einem Pfändungsrechner herausfinden.

Mit dem Pfändungsrechner schnell und einfach das pfändbare Einkommen ermitteln

FAQ: Pfändungsrechner

Was ist das pfändbare Einkommen?

Das pfändbare Einkommen ist der Betrag, der bei einer Lohn- bzw. Gehaltspfändung an den Gläubiger geht oder den eine Person bei der Insolvenz an den Insolvenzverwalter abtreten muss. Zum pfändbaren Einkommen zählt nicht nur Arbeitseinkommen, sondern unter anderem auch die Altersrente, das Krankengeld sowie das ALG I und II.

Kann das ganze Gehalt gepfändet werden?

Nein, das ganze Gehalt darf nicht gepfändet werden. Einem Schuldner muss bei einer Pfändung stets so viel Geld übrigbleiben, dass er seinen Lebensunterhalt bestreiten und möglichen Unterhaltspflichten nachkommen kann. Aus diesem Grund legt § 850c der Zivilprozessordnung bestimmte Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen fest.

Wie viel Euro sind pfändungsfrei?

Der aktuelle Pfändungsfreibetrag für Arbeitseinkommen liegt bei 1.409,99 Euro, wenn der Schuldner keine gesetzlichen Unterhaltspflichten erfüllen muss. Wie die Pfändungstabelle zeigt, erhöht sich der Freibetrag, wenn der Schuldner einer oder mehreren Personen gegenüber zum Unterhalt verpflichtet ist.

Welcher Betrag darf nicht gepfändet werden?

Die Höhe des pfändungsfreien Betrags richtet sich nach Ihrem Einkommen sowie nach der Anzahl der Personen, denen Sie zum Unterhalt verpflichtet sind. Hier gelangen Sie direkt zum Pfändungsrechner. Kostenlos zeigt dieser Ihnen, wie hoch pfändbare Einkommen in Ihrem Fall ist und wie viel von Ihrem Gehalt Sie behalten dürfen.

Wann hilft Ihnen ein Pfändungsrechner weiter?

Auch bei der Privatinsolvenz gilt die Pfändungstabelle. Ein Rechner zeigt, wie viel gepfändet werden darf.
Auch bei der Privatinsolvenz gilt die Pfändungstabelle. Ein Rechner zeigt, wie viel gepfändet werden darf.

Zahlen Sie offene Schulden nicht ab, kann der Gläubiger rechtliche Maßnahmen ergreifen, um Sie doch noch zur Befriedigung der Forderungen zu zwingen – unter anderem im Rahmen einer Gehalts- bzw. Lohnpfändung.

Dabei darf jedoch nicht Ihr volles Einkommen der Pfändung unterliegen. Damit Sie weiterhin Miete, Lebensmittel, Strom etc. bezahlen und eventuellen Unterhaltspflichten nachkommen können, dürfen Sie einen gewissen Betrag behalten. Wie hoch der pfändbare Betrag ausfällt, ist dabei gesetzlich festgelegt und kann mit einem Pfändungsrechner ermittelt werden.

Zusätzlich hilft Ihnen auch bei einer (bevorstehenden) Insolvenz ein Pfändungsrechner weiter. Ist das eigentliche Insolvenzverfahren abgeschlossen, beginnt die Wohlverhaltensphase. In dieser Zeit, die meist drei Jahre dauert, müssen Insolvenzschuldner den pfändbaren Teil ihres Einkommens an den Insolvenzverwalter abgeben.

Wie nutzen Sie einen Pfändungsrechner fürs Gehalt?

Ein Pfändungsrechner, der online zu finden ist, gibt Ihnen die Möglichkeit, mit nur ein paar Klicks schnell und einfach herauszufinden, wie viel von Ihrem Einkommen gepfändet werden kann. Dazu müssen Sie nur zwei Angaben machen:

  1. Wie hoch ist Ihr Nettolohn? Das ist das Einkommen nach Abzug von Steuern und anderen Abgaben.
  2. Wie vielen Personen sind Sie gegenüber gesetzlich unterhaltspflichtig? Hierzu können unter anderem Kinder, (frühere) Ehepartner oder auch Eltern gehören.

Möchten Sie mit dem Pfändungsrechner vor dem Insolvenzverfahren oder einer anstehenden Gehalts- bzw. Lohnpfändung wissen, wie viel tatsächlich gepfändet werden darf? Geben Sie die nötigen Daten ein und klicken anschließend auf den Button „Pfändbaren Betrag berechnen“. Das erspart Ihnen die mühselige Suche in der Pfändungstabelle.

Wie hoch ist Ihr Nettoeinkommen? Was gehört dazu?

Wie wir bereits erwähnt haben, handelt es sich beim Nettoeinkommen, das Sie im Pfändungsrechner angeben müssen, um das Einkommen abzüglich Steuern und anderer Abgaben. Jedoch gehört nicht nur das Arbeitseinkommen dazu. Auch andere Posten fallen darunter, z. B.:

  • Arbeitslosengeld I (ALG I)
  • Arbeitslosengeld II (Hart-IV-Leistungen)
  • Altersrente
  • Elterngeld
  • Krankengeld
  • Kurzarbeitergeld
  • Insolvenzgeld
  • Abfindungen

Weihnachtsgeld, Dienstwagen & Co.: Darauf müssen Sie beim Rechner achten

Richtige Eingabe im Pfändungsrechner: Mit Weihnachtsgeld erhöht sich Ihr Nettoeinkommen.
Richtige Eingabe im Pfändungsrechner: Mit Weihnachtsgeld erhöht sich Ihr Nettoeinkommen.

Doch wie verhält es sich mit anderen Einkommensarten bzw. Posten? Müssen Sie etwa Weihnachtsgeld im Pfändungsrechner angeben? Ja, Weihnachtsgeld kann bis zu einer Höhe von 670 Euro pfändungsfrei sein. Erhalten Sie also Weihnachtsgeld, müssen Sie häufig einen bestimmten Betrag zu Ihrem Nettoeinkommen hinzurechnen.

Beachten Sie: Oben handelt es sich nicht um einen Pfändungsrechner mit Überstunden. Diese müssen Sie selbst bei der Berechnung Ihres Nettoeinkommens berücksichtigen. Dabei gilt, dass bezahlte Überstunden bis zur Hälfte nicht gepfändet werden dürfen.

Ein weiterer wichtiger Punkt betrifft in diesem Zusammenhang die Nutzung eines Dienstwagens. Dies stellt einen geldwerten Vorteil dar, welcher das Einkommen erhöht. Verwenden Sie einen Pfändungsrechner? Mit Dienstwagen müssen Sie dann den Betrag, den Sie zur Privatnutzung versteuern (meist 1-Prozent-Regelung) zum Einkommen hinzurechnen.

Übrigens: Einen Pfändungsrechner mit Urlaubsgeld benötigen Sie nicht. Diese vom Arbeitgeber freiwillig geleistete Sonderzahlung darf nämlich in der Regel nicht gepfändet werden.

Bildnachweise: Depositphotos.com © ginasanders, Fotolia.com © diasch