RATGEBER

Gerichtsvollzieher: Welche Rechte und Pflichten hat er?

Ein Gerichtsvollzieher meldet sich häufig an, bevor er kommt.
Ein Gerichtsvollzieher meldet sich häufig an, bevor er kommt.

Kommt ein Schuldner seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach und reagiert auch auf Zahlungserinnerungen und Mahnungen nicht, kann der betroffene Gläubiger gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen. Für die Durchsetzung von Geldforderungen ist der Gerichtsvollzieher zuständig.

FAQ: Gerichtsvollzieher

Was macht ein Gerichtsvollzieher?

Zu den wichtigsten Aufgaben eines Gerichtsvollziehers gehören die Durchsetzung von Geldforderungen, das Durchführen von Pfändungen und die Abnahme der Vermögensauskunft. Welche weiteren Funktionen er erfüllt, haben wir hier für Sie aufgelistet.

Was passiert, wenn der Gerichtsvollzieher kommt?

In der Regel meldet der Gerichtsvollzieher sein Kommen vorher an und teilt Ihnen mit, womit Sie zu rechnen haben: meist eine Pfändung oder die Abnahme der Vermögensauskunft. Im Rahmen der Pfändung durch den Gerichtsvollzieher wird er in Ihrer Wohnung nach wertvollen Gegenständen absuchen, die sich verwerten lassen. Bei der Vermögensauskunft müssen Sie Angaben zu Ihrem Einkommen und Vermögen machen.

Was darf ein Gerichtsvollzieher und was nicht?

Ein Gerichtsvollzieher hat gewisse Rechte, es gibt aber auch Regeln, an die er sich bei einer Sachpfändung halten muss. Er darf Ihre Wohnung durchsuchen und dabei beispielsweise auch Behältnisse öffnen. Es ist ihm jedoch nicht erlaubt, herkömmliche Haushaltsgegenstände oder Gegenstände des persönlichen Gebrauchs zu pfänden.

Weiterführende Ratgeber zum Gerichtsvollzieher

Welche Rolle spielt ein Gerichtsvollzieher? Seine Aufgaben einfach erklärt

Ein Gerichtsvollzieher übernimmt viele unterschiedliche Aufgaben. Dazu gehören unter anderem die folgenden:

  • Durchsetzung von Geldforderungen
  • Pfändung von Wertgegenständen und deren Verwertung bzw. Versteigerung
  • Mittler zwischen Gläubiger und Schuldner, um beispielsweise eine gütliche Einigung zu finden (etwa eine Ratenzahlung)
  • Abnahme der Vermögensauskunft
  • Durchführung von Zwangsräumungen
  • Verfassen von Einträgen in das Schuldnerverzeichnis
  • Zustellung per Gerichtsvollzieher von wichtigen Schriftstücken (z. B. nichtgerichtlichen Vollstreckungstiteln)
  • Ermittlung von bestimmten Auskünften über den Schuldner

Was passiert, wenn der Gerichtsvollzieher kommt?

Gläubiger können mit einem Vollstreckungsbescheid einen Gerichtsvollzieher beauftragen.
Gläubiger können mit einem Vollstreckungsbescheid einen Gerichtsvollzieher beauftragen.

Grundsätzlich darf ein Gerichtsvollzieher nur dann tätig werden, wenn der Gläubiger einen vollstreckbaren Titel vorweisen kann. Außerdem muss der Gläubiger einen entsprechenden Auftrag an den Gerichtsvollzieher gestellt haben.

Eines sollten Sie als Schuldner nicht vergessen: Der Gerichtsvollzieher ist nicht der Gehilfe des Gläubigers. Vielmehr ist er als Mittler zwischen den beiden Parteien zu verstehen. Dazu ist er sogar gesetzlich verpflichtet, wie § 802b der Zivilprozessordnung (ZPO) zu entnehmen ist:

Der Gerichtsvollzieher soll in jeder Lage des Verfahrens auf eine gütliche Erledigung bedacht sein.

Was bedeutet in diesem Zusammenhang eine gütliche Einigung? Der Gerichtsvollzieher wird, bevor es tatsächlich zu Zwangsvollstreckungsmaßnahmen kommt, zunächst versuchen, eine Einigung zu finden, mit der sowohl der Schuldner als auch der Gläubiger zufrieden sind. So können Sie als Schuldner beispielsweise mit dem Gerichtsvollzieher eine Ratenzahlung vereinbaren.

Was beim Besuch des Gerichtsvollziehers genau geschieht, hängt davon ab, welche Maßnahme er durchführt. In der Regel wird dies eine Sachpfändung oder die Abnahme der Vermögensauskunft sein. Auf diese zwei Fälle gehen wir im Folgenden näher ein.

In vielen Fällen meldet der Gerichtsvollzieher sein Kommen zuvor an. Es kann aber auch sein, dass er unangemeldet vor Ihrer Haustür steht. Können Sie einen angemeldeten Termin nicht einhalten, ist es ratsam, wenn Sie dies dem Gerichtsvollzieher zeitnah mitteilen und ein neues Treffen vereinbaren.

Bei der Pfändung: Was darf der Gerichtsvollzieher und was nicht?

Was kann der Gerichtsvollzieher pfänden? Dazu gehört etwa teure Unterhaltungselektronik.
Was kann der Gerichtsvollzieher pfänden? Dazu gehört etwa teure Unterhaltungselektronik.

Meldet ein Gerichtsvollzieher eine Sachpfändung an, bekommen es viele Schuldner mit der Angst zu tun. Die erste Frage kautet meist: Darf ein Gerichtsvollzieher in die Wohnung? Sie haben das Recht, einen Gerichtsvollzieher nicht in Ihre Wohnung hereinzulassen oder ihn wieder herauszuschicken.

Das ist jedoch in der Regel nur wenig hilfreich. Spätestens nach dem zweiten erfolglosen Pfändungsversuch kann der Gerichtsvollzieher einen richterlichen Durchsuchungsbeschluss beantragen. Mit diesem darf er dann Ihre Wohnung auch ohne Ihre Zustimmung betreten.

Außerdem hat der Gerichtsvollzieher weitere Rechte: Sollte der Schuldner Widerstand leisten, kann der Gerichtsvollzieher die Polizei hinzuziehen. Lässt der Schuldner ihn trotz Durchsuchungsbeschluss nicht herein, kann er die Tür mithilfe eines Schlüsseldienstes öffnen lassen. Die dabei entstehenden Kosten werden der offenen Forderung hinzugerechnet – es wird also teurer für den Schuldner.

Besuch vom Gerichtsvollzieher: Was darf er pfänden?

Rückt der Termin näher, fragen sich viele Betroffene: Was darf ein Gerichtsvollzieher alles pfänden? Unpfändbar sind grundsätzlich unter anderem die folgenden Dinge:

  • Gegenstände des persönlichen Gebrauchs und Haushaltsgegenstände (beispielsweise Kleidung, Lebensmittel oder ein Kühlschrank), insofern diese zu einer bescheidenen Lebensführung passen
  • Haustiere
  • Ehering
  • Gegenstände, die für die Ausübung des Berufs benötigt werden
  • Auto, insofern es benötigt wird, um damit zur Arbeit zu gelangen oder die berufliche Tätigkeit auszuüben
  • Gegenstände, die anderen in der Wohnung lebenden Personen gehören
  • Bargeld bis zu einem Fünftel des täglichen Freibetrags
  • Gegenstände, die aus gesundheitlichen Gründen benötigt werden (z. B. Prothesen)

Luxusgüter, etwa teure Unterhaltungselektronik oder Schmuck, können hingegen vom Gerichtsvollzieher gepfändet werden. Zählen diese Dinge zu den eigentlich unpfändbaren Sachen, wie etwa ein Fernseher, sind aber besonders teuer, so kann eine sogenannte Austauschpfändung durchgeführt werden. Das bedeutet, dass der Gegenstand gepfändet und durch ein günstigeres Exemplar ersetzt wird.

Beachten Sie Folgendes: Wertvolle Gegenstände einfach vor dem Gerichtsvollzieher zu verstecken, um sie vor der Pfändung zu schützen, ist keine Lösung. Dies stellt laut § 288 Abs. 1 des Strafgesetzbuches (StGB) nämlich eine Straftat dar:

Wer bei einer ihm drohenden Zwangsvollstreckung in der Absicht, die Befriedigung des Gläubigers zu vereiteln, Bestandteile seines Vermögens veräußert oder beiseite schafft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Abnahme der Vermögensauskunft: Was macht der Gerichtsvollzieher?

Schulden? Mit dem Gerichtsvollzieher können Sie eine Ratenzahlung vereinbaren, um eine Pfändung zu vermeiden.
Schulden? Mit dem Gerichtsvollzieher können Sie eine Ratenzahlung vereinbaren, um eine Pfändung zu vermeiden.

Bei der Abnahme der Vermögensauskunft muss der Schuldner Angaben zu seinem Einkommen und Vermögen machen. In der Regel werden ihm zuvor schon entsprechende Formulare zugeschickt, welche er in Vorbereitung auf den Termin ausfüllen soll.

Haben Sie dazu Fragen oder benötigen Hilfe beim Ausfüllen, können Sie dies auch gemeinsam mit dem Gerichtsvollzieher machen. Unser Tipp: Suchen Sie zuvor alle wichtigen Unterlagen heraus, so sind Sie schneller fertig.

Der Gerichtsvollzieher überträgt die Daten anschließend in ein elektronisches Dokument. Dieses müssen Sie genau prüfen und dann mit Ihrer Unterschrift bestätigen, dass das erstellte Vermögensverzeichnis der Wahrheit entspricht.

Wie können Gläubiger einen Gerichtsvollzieher beauftragen?

Gläubiger können nicht ohne Weiteres einen Gerichtsvollzieher beauftragen. Eine Pfändung oder eine andere Maßnahme der Zwangsvollstreckung kann nur dann durchgeführt werden, wenn gewisse Voraussetzungen erfüllt werden.

Dazu gehören die folgenden:

  • Der Gläubiger kann einen vollstreckbaren Titel vorweisen.
  • Der Titel enthält eine Vollstreckungsklausel.
  • Der Titel wurde dem Schuldner zugestellt.
  • Der Gläubiger hat den Gerichtsvollzieher mit der Zwangsvollstreckung beauftragt.

Wie verhält es sich mit der Zuständigkeit? Ein Gerichtsvollzieher ist in der Regel für einen bestimmten Bezirk tätig. Gläubiger müssen in diesem Zusammenhang nicht zwingend selbst herausfinden, an welche Person sie den Gerichtsvollzieherauftrag stellen sollen. Am einfachsten ist es, wenn sie den Vollstreckungsauftrag nicht an den Gerichtsvollzieher selbst stellen, sondern bei der Verteilerstelle des zuständigen Amtsgerichts einreichen. Dort werden die Unterlagen dann an die zuständige Person weitergeleitet.

Wer übernimmt die Kosten für den Gerichtsvollzieher?

Für die Arbeit des Gerichtsvollziehers fallen gewisse Kosten an. Doch wer muss diese übernehmen? Gesetzlich ist dies in § 788 Abs. 1 ZPO festgelegt:

Die Kosten der Zwangsvollstreckung fallen, soweit sie notwendig waren (§ 91), dem Schuldner zur Last; sie sind zugleich mit dem zur Zwangsvollstreckung stehenden Anspruch beizutreiben.

Bei einer Pfändung muss der Gerichtsvollzieher gewisse Regeln befolgen.
Bei einer Pfändung muss der Gerichtsvollzieher gewisse Regeln befolgen.

Es gilt also: Der Schuldner muss die Kosten für den Gerichtsvollzieher zahlen, wenn das Vorgehen als notwendig erachtet werden kann. Sie werden der vom Gläubiger geforderten Summe hinzugerechnet. 

Allerdings muss der Gläubiger die Kosten zunächst vorstrecken, wenn er eine Zwangsvollstreckung beim Gerichtsvollzieher beantragt. Erst dann wird dieser tätig. Im nächsten Schritt erhält der Gläubiger dann das Geld vom Schuldner zurück.

Ist der Gläubiger finanziell nicht dazu in der Lage, die Kosten für den Gerichtsvollzieher vorzustrecken, so bedeutet dies nicht, dass er keine Zwangsvollstreckung durchführen kann. Vielmehr hat der Gläubiger in diesem Fall die Möglichkeit, Prozesskostenhilfe beim zuständigen Gericht zu beantragen.

Bildnachweise: Depositphotos.com @ lofilolo, iStockphoto.com © Milous, Depositphotos.com © AndreyPopov, Fotolia.com © Antonioguillem, Fotolia.com © Gehkah