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Zwangsvollstreckung in Deutschland: Bedeutung und Voraussetzungen

Zwangsvollstreckung: Was ist das?
Zwangsvollstreckung: Was ist das?

Das Zwangsvollstreckungsrecht der Zivilprozessordnung regelt sehr detailliert, welche Regeln einzuhalten sind, wenn ein Gläubiger seinen Anspruch durchsetzen möchte. Diese Einzelzwangsvollstreckung kommt nur demjenigen Gläubiger zugute, der sie beantragt.

FAQ: Zwangsvollstreckung laut ZPO

Was ist eine Zwangsvollstreckung?

Die Zwangsvollstreckung stellt laut Definition ein staatliches Verfahren dar. Es hilft dem Gläubiger, seine Ansprüche gegen den Schuldner zwangsweise durchzusetzen. An dieser Stelle finden Sie eine ausführliche Erklärung.

Was passiert, wenn eine Zwangsvollstreckung eingeleitet wird?

Will der Gläubiger mithilfe der Zwangsvollstreckung eine Geldforderung eintreiben, so wird er das pfändbare Einkommen oder Vermögen des Schuldners beschlagnahmen lassen. Bei einer Kontopfändung z. B. kann der Schuldner dann nicht mehr auf sein Konto zugreifen, wenn er nicht rechtzeitig ein Pfändungsschutzkonto einrichtet. Im Falle einer Gehaltspfändung muss der Arbeitgeber den pfändbaren Anteil des Lohns an den Gläubiger überweisen. Er erfährt also von der Vollstreckung.

Was kann man gegen eine Zwangsvollstreckung machen?

Suchen Sie rechtzeitig das Gespräch mit Ihrem Gläubiger und erklären Sie ihm Ihre Situation. Machen Sie ihm auch klar, dass Sie Ihre Schulden bezahlen wollen. Bieten Sie ihm eine Ratenzahlung an oder bitten Sie um eine Stundung. Warten Sie hierfür nicht, bis Sie eine Vollstreckungsankündigung erhalten, denn dann ist der Gläubiger wahrscheinlich nicht mehr sonderlich verhandlungsbereit.

Weiterführende Ratgeber rund um die Zwangsvollstreckung:

Was bedeutet Zwangsvollstreckung?

Wie lange dauert es bis zur Zwangsvollstreckung?
Wie lange dauert es bis zur Zwangsvollstreckung?

Laut Definition dient die Zwangsvollstreckung als staatliches Verfahren dazu, die Ansprüche eines Gläubigers gegen seinen Schuldner zwangsweise durchzusetzen, wenn alle anderen Mittel erfolglos geblieben sind.

Der Gläubiger darf also nicht Selbstjustiz ausüben, um sich selbst zu seinem Recht zu verhelfen, sondern muss ein gesetzlich geregeltes Verfahren veranlassen und sich an die staatlichen Vollstreckungsorgane, z. B. an den Gerichtsvollzieher oder das Vollstreckungsgericht wenden.

Dabei gibt es verschiedene Arten der Zwangsvollstreckung, die wir in der folgenden Übersicht kurz zusammenfassen:

Zwangsvollstreckung wegen einer Geldforderung:

Bei dieser Vollstreckungsform ist genau zu unterscheiden, in welche Vermögenswerte des Schuldners vollstreckt wird:

  • Vollstreckung in bewegliches Vermögen, z. B. per Sachpfändung
  • Vollstreckung in unbewegliches Vermögen, z. B. durch Zwangsversteigerung einer Immobilie
  • Zwangsvollstreckung in Forderungen des Schuldners, etwa per Gehaltspfändung oder einer Kontopfändung

Zwangsvollstreckung wegen anderer Ansprüche:

Andere Ansprüche des Gläubigers können auf Folgendes gerichtet sein:

  • Herausgabe beispielsweise einer vermieteten oder verliehenen Sache des Eigentümers
  • Schuldner soll eine Handlung dulden oder unterlassen
  • Abgabe einer Willenserklärung
  • Vornahme einer bestimmten Handlung, z. B. eine Rechnung vorzulegen oder einen Zaum bzw. Baum zu entfernen

Bei der Zwangsvollstreckung wegen einer offenen Geldforderung darf der Gläubiger selbst entscheiden, welche Vollstreckungsmaßnahmen durchgeführt werden sollen. Um sicherzustellen, dass diese Maßnahmen auch den gewünschten Erfolg bringen, kann er die Abgabe der Vermögensauskunft beantragen und sich so ein detailliertes Bild über Einkommen und Vermögen seines Schuldners verschaffen.

Weil allerdings schon diese Vermögensauskunft bzw. eidesstattliche Versicherung des Schuldners eine Form der Zwangsvollstreckung ist, müssen auch die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sein.

Unter welchen Bedingungen darf der Gläubiger die Zwangsvollstreckung einleiten?

Laut ZPO ist eine Zwangsvollstreckung erst zulässig, wenn der Gläubiger einen Titel, z. B. einen Vollstreckungsbescheid besitzt.
Laut ZPO ist eine Zwangsvollstreckung erst zulässig, wenn der Gläubiger einen Titel, z. B. einen Vollstreckungsbescheid besitzt.

Gerät ein Schuldner in Verzug, kann der Gläubiger keine sofortige Zwangsvollstreckung beantragen. Er muss erst einige Bedingungen erfüllen, bevor die Vollstreckungsorgane tätig werden:

  • Der Gläubiger benötigt zuerst einen Vollstreckungstitel, der ihn zur Vollstreckung berechtigt. Das ist eine amtliche Urkunde über einen konkreten Anspruch, beispielsweise ein für vollstreckbar erklärtes gerichtliches Urteil oder ein Vollstreckungsbescheid, den das Mahngericht im Rahmen eines gerichtlichen Mahnverfahrens erlässt.
  • Anschließend muss dieser Titel dem Schuldner ordnungsgemäß zugestellt werden, um ihn so auf die bevorstehende Vollstreckung hinzuweisen und ihm die Möglichkeit zu geben, den Titel auf seine formelle Richtigkeit hin zu prüfen. Das Gericht stellt Urteile und Beschlüsse selbst zu, während sich bei anderen Vollstreckungstitel der Gläubiger um die Zustellung kümmern muss.
  • Die dritte allgemeine Voraussetzung ist die sogenannte Vollstreckungsklausel, mit der eine Ausfertigung des Titels versehen wird. Sie lautet gemäß § 725 ZPO: „Vorstehende Ausfertigung wird dem (Bezeichnung der Partei) zum Zwecke der Zwangsvollstreckung erteilt.“

Sind diese allgemeinen Voraussetzungen erfüllt, beantragt der Gläubiger im Falle einer Zwangsvollstreckung wegen einer Geldforderung die von ihm gewünschte Vollstreckungsmaßnahme. Für eine Lohn- oder Kontopfändung muss er außerdem einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss beantragen. 

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