
Das Zwangsvollstreckungsrecht der Zivilprozessordnung regelt sehr detailliert, welche Regeln einzuhalten sind, wenn ein Gläubiger seinen Anspruch durchsetzen möchte. Diese Einzelzwangsvollstreckung kommt nur demjenigen Gläubiger zugute, der sie beantragt.
FAQ: Zwangsvollstreckung laut ZPO
Die Zwangsvollstreckung ist laut Definition ein staatliches Verfahren zur zwangsweisen Durchsetzung von Forderungen. An dieser Stelle finden Sie eine ausführliche Erklärung.
Will der Gläubiger per Zwangsvollstreckung eine Geldforderung eintreiben, wird er z. B. eine Kontopfändung veranlassen. In diesem Fall sollten Sie ein Pfändungsschutzkonto einrichten.
Suchen Sie rechtzeitig das Gespräch mit Ihrem Gläubiger und erklären Sie ihm Ihre Situation. Machen Sie ihm auch klar, dass Sie Ihre Schulden bezahlen wollen. Bieten Sie ihm eine Ratenzahlung an oder bitten Sie um eine Stundung.
Inhalt:
Im Video erklärt: Zwangsvollstreckung
Weiterführende Ratgeber rund um die Zwangsvollstreckung:
Was bedeutet Zwangsvollstreckung?

Laut Definition dient die Zwangsvollstreckung als staatliches Verfahren dazu, die Ansprüche eines Gläubigers gegen seinen Schuldner zwangsweise durchzusetzen, wenn alle anderen Mittel erfolglos geblieben sind.
Der Gläubiger darf also nicht Selbstjustiz ausüben, um sich selbst zu seinem Recht zu verhelfen, sondern muss ein gesetzlich geregeltes Verfahren veranlassen und sich an die staatlichen Vollstreckungsorgane, z. B. an den Gerichtsvollzieher oder das Vollstreckungsgericht wenden.
Dabei gibt es verschiedene Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, die wir in der folgenden Übersicht kurz zusammenfassen:
Zwangsvollstreckung wegen einer Geldforderung:
- Vollstreckung in bewegliches Vermögen per Sachpfändung
- Vollstreckung in unbewegliches Vermögen, z. B. durch Zwangsversteigerung einer Immobilie
- Zwangsvollstreckung in Forderungen, etwa per Gehaltspfändung oder einer Kontopfändung
Zwangsvollstreckung wegen anderer Ansprüche:
- Herausgabe einer vermieteten oder verliehenen Sache des Eigentümers
- Duldung oder Unterlassung einer Handlung
- Abgabe einer Willenserklärung
- Vornahme einer bestimmten Handlung, z. B. eine Rechnung vorlegen oder einen Zaun entfernen
Bei der Zwangsvollstreckung wegen einer offenen Geldforderung darf der Gläubiger selbst entscheiden, welche Vollstreckungsmaßnahmen durchgeführt werden sollen. Um sicherzustellen, dass diese Maßnahmen auch den gewünschten Erfolg bringen, kann er die Abgabe der Vermögensauskunft beantragen und sich so ein detailliertes Bild über Einkommen und Vermögen seines Schuldners verschaffen.
Weil allerdings schon diese Vermögensauskunft bzw. eidesstattliche Versicherung des Schuldners eine Form der Zwangsvollstreckung ist, müssen auch die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sein.
Unter welchen Bedingungen darf der Gläubiger die Zwangsvollstreckung einleiten?

Gerät ein Schuldner in Verzug, darf der Gläubiger nicht sofort vollstrecken. Er muss einige Voraussetzungen für eine Zwangsvollstreckung erfüllen:
- Der Gläubiger benötigt zuerst einen Titel, der zur Zwangsvollstreckung berechtigt. Das ist eine amtliche Urkunde über einen konkreten Anspruch, beispielsweise ein für vollstreckbar erklärtes gerichtliches Urteil oder ein Vollstreckungsbescheid, den das Mahngericht im Rahmen eines gerichtlichen Mahnverfahrens erlässt.
- Anschließend muss diese titulierte Forderung dem Schuldner ordnungsgemäß zugestellt werden, um ihn so auf die bevorstehende Vollstreckung hinzuweisen und ihm die Möglichkeit zu geben, den Titel auf seine formelle Richtigkeit hin zu prüfen. Das Gericht stellt Urteile und Beschlüsse selbst zu, während sich bei anderen Vollstreckungstitel der Gläubiger um die Zustellung kümmern muss.
- Die dritte allgemeine Voraussetzung ist die sogenannte Vollstreckungsklausel, mit der eine Ausfertigung des Titels versehen wird. Sie lautet gemäß § 725 ZPO: „Vorstehende Ausfertigung wird dem (Bezeichnung der Partei) zum Zwecke der Zwangsvollstreckung erteilt.“
Sind diese allgemeinen Voraussetzungen erfüllt, beantragt der Gläubiger im Falle einer Zwangsvollstreckung wegen einer Geldforderung die von ihm gewünschte Vollstreckungsmaßnahme. Für eine Lohn- oder Kontopfändung muss er außerdem einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss beantragen.
Arten der Zwangsvollstreckung im Video zusammengefasst
Ratgeber zum Thema „Zwangsvollstreckung abwenden„:

