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Vollstreckungsbescheid: Wie sollten Schuldner reagieren?

Das gerichtliche Mahnverfahren ist gegenüber einer Klage vor dem Gericht eine vergleichsweise einfache, schnelle und günstige Möglichkeit für Gläubiger, um offene Forderungen von Schuldnern einzufordern. Am Ende des Verfahrens wird der Vollstreckungsbescheid ausgestellt, mit welchem der Gläubiger die Zwangsvollstreckung betreiben kann.

Erhalten Sie einen Vollstreckungsbescheid, ist schnelles Handeln gefragt.
Erhalten Sie einen Vollstreckungsbescheid, ist schnelles Handeln gefragt.

FAQ: Vollstreckungsbescheid

Was passiert, wenn man einen Vollstreckungsbescheid bekommt?

Mit der Ausstellung des Vollstreckungsbescheids endet das gerichtliche Mahnverfahren. Das Dokument enthält Informationen zur Forderung. Der Gläubiger kann mit dem Vollstreckungsbescheid einen Gerichtsvollzieher damit beauftragen, dem Schuldner die Vermögensauskunft abzunehmen, oder aber eine andere Maßnahme der Zwangsvollstreckung durchführen lassen.

Was passiert, wenn man den Vollstreckungsbescheid ignoriert?

Wenn Sie weder die offene Summe zahlen noch Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid einlegen, dann kann der Gläubiger die Zwangsvollstreckung durchführen lassen. Das heißt, dass er unter anderem eine Lohn- oder Kontopfändung beantragen kann.

Wie lange hat man Zeit nach einem Vollstreckungsbescheid zu bezahlen?

Nachdem Sie den Bescheid erhalten haben, können Sie innerhalb von zwei Wochen zahlen oder Einspruch einlegen. Welche Folgen das hat, erfahren Sie hier.

Was ist ein Vollstreckungsbescheid?

Zustellung: Den Vollstreckungsbescheid erhalten Sie per Post oder vom Gerichtsvollzieher.
Zustellung: Den Vollstreckungsbescheid erhalten Sie per Post oder vom Gerichtsvollzieher.

Reagiert ein Schuldner nicht auf Mahnungen, kann der Gläubiger ein gerichtliches Mahnverfahren anstoßen. Im Laufe dieses Verfahrens wird ein sogenannter Mahnbescheid ausgestellt und dem Schuldner zugestellt. Ignoriert er auch diesen, kann der Gläubiger im letzten Schritt einen Antrag auf Erlass eines Vollstreckungsbescheids stellen.

Der Vollstreckungsbescheid wird dem Schuldner entweder durch den Gerichtsvollzieher oder per Post zugestellt. Dem Dokument können Sie unter anderem entnehmen, wer der Gläubiger ist und wie hoch die Forderung sowie eventuell anfallende Zinsen sind.

Es handelt sich beim Vollstreckungsbescheid quasi um einen letzten Warnschuss: Reagieren Sie nicht, müssen Sie mit teils einschneidenden Konsequenzen rechnen.

Welche Folgen hat die Ausstellung des Vollstreckungsbescheids?

Wie lange ist ein Vollstreckungsbescheid gültig? Die Verjährung tritt nach 30 Jahren ein.
Wie lange ist ein Vollstreckungsbescheid gültig? Die Verjährung tritt nach 30 Jahren ein.

Was passiert nach dem Vollstreckungsbescheid? Ignoriert der Schuldner weiterhin die Forderung, hat der Gläubiger die Möglichkeit, die Durchführung einer Zwangsvollstreckungsmaßnahme zu beantragen. Dazu gehören unter anderem die folgenden:

  • Abnahme der Vermögensauskunft durch den Gerichtsvollzieher
  • Durchführung einer Sachpfändung durch den Gerichtsvollzieher
  • Kontopfändung
  • Gehalts- bzw. Lohnpfändung
  • Zwangsversteigerung von Immobilien

Beachten Sie außerdem: Der Vollstreckungsbescheid verlängert die Verjährung der Forderung. Sie beträgt dann 30 Jahre. Innerhalb dieses langen Zeitraums ist es dem Gläubiger also möglich, die offene Summe einzufordern.

Sie haben einen Vollstreckungsbescheid erhalten: Was nun? Unsere Tipps zum Vorgehen!

Der Schuldner muss schlussendlich die Kosten für den Vollstreckungsbescheid bezahlen.
Der Schuldner muss schlussendlich die Kosten für den Vollstreckungsbescheid bezahlen.

Wurde Ihnen ein Vollstreckungsbescheid zugestellt, sollten Sie schnell handeln. Lassen Sie sich zu viel Zeit, kann der Gläubiger nämlich die Zwangsvollstreckung betreiben. In einem ersten Schritt sollten Sie prüfen, ob die Forderung tatsächlich berechtigt ist.

Ist diese beispielsweise verjährt oder aus einem anderen Grund unbegründet, können Sie innerhalb von zwei Wochen Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid einlegen. Verpassen Sie diese Frist, ist es häufig schwer, noch etwas zu erreichen. Legen Sie keinen Einspruch ein, sollten Sie den Gläubiger kontaktieren und versuchen, eine Einigung zu erzielen – etwa, indem Sie eine Ratenzahlung vorschlagen.

Haben Sie gegen den Vollstreckungsbescheid Einspruch eingelegt, folgt ein Prozess vor Gericht. In diesem werden die Forderungen überprüft. Sind Sie erfolgreich, müssen Sie die offene Summe nicht zahlen. Gleiches gilt für die Verfahrenskosten sowie die Kosten des Mahnverfahrens.

Beachten Sie: Legen Sie Einspruch ein, bedeutet dies nicht, dass der Gläubiger keine Zwangsvollstreckung durchführen kann. Der Vollstreckungsbescheid stellt einen vorläufig vollstreckbaren Titel dar. Sie müssen also weiterhin beispielsweise mit einer Kontopfändung rechnen. Sollte Ihnen jedoch im Verfahren Recht gegeben werden, wird die Zwangsvollstreckungsmaßnahme aufgehoben und Sie erhalten das Geld zurück.

Benötigen Sie Hilfe, weil Sie unsicher sind, ob die im Vollstreckungsbescheid genannte Forderung berechtigt ist? Ein Anwalt oder eine Schuldnerberatungsstelle kann Sie unterstützen.

Wie können Sie selbst einen Vollstreckungsbescheid beantragen?

Was bedeutet der Vollstreckungsbescheid für den Schuldner? Es kann u. a. eine Pfändung drohen.
Was bedeutet der Vollstreckungsbescheid für den Schuldner? Es kann u. a. eine Pfändung drohen.

Möchten Sie als Gläubiger selbst einen Antrag stellen? Den Vollstreckungsbescheid beantragen Sie beim zuständigen Amtsgericht. Das dafür nötige Formular erhalten Sie in der Regel bereits dann, wenn der Mahnbescheid zugestellt wurde.

Sie können den Vollstreckungsbescheid übrigens erst dann beantragen, wenn zwei Wochen seit der Zustellung des Mahnbescheids vergangen sind und der Schuldner keinen Widerspruch eingelegt hat. Außerdem gilt, dass seit der Zustellung maximal sechs Monate vergangen sein dürfen.

Die Kosten für den Vollstreckungsbescheid sind in den Gebühren für das Mahnverfahren enthalten. Sie zahlen den Betrag bereits, wenn Sie den Mahnbescheid beantragen. Wie hoch die Gebühren ausfallen, hängt vom Streitwert ab. In der Regel ist dies die offene Forderungssumme.

Sie müssen die für den Mahn- und Vollstreckungsbescheid anfallenden Kosten jedoch nur vorstrecken. Der Betrag wird auf die Forderungssumme aufgeschlagen, so dass der Schuldner diese letztlich selbst tragen muss.

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