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Gerichtliches Mahnverfahren: So kommen Gläubiger schnell zum vollstreckbaren Titel

Das gerichtliche Mahnverfahren hilft Gläubigern dabei, offene Geldbeträge einzufordern.
Das gerichtliche Mahnverfahren hilft Gläubigern dabei, offene Geldbeträge einzufordern.

Kontopfändung, Abnahme der Vermögensauskunft oder Lohnpfändung: Dies sind einige der Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, die Gläubiger gegen einen säumigen Schuldner ergreifen können. Doch damit dies überhaupt möglich ist, muss der Gläubiger einen vollstreckbaren Titel vorweisen können. Auf dem Weg dahin spielt das gerichtliche Mahnverfahren eine bedeutende Rolle.

FAQ: Gerichtliches Mahnverfahren

Was versteht man unter Mahnverfahren?

Mit dem gerichtlichen Mahnverfahren holt sich der Gläubiger Hilfe bei einem Gericht, um offene Geldforderungen durchzusetzen. Der Schuldner erhält zunächst einen Mahnbescheid. Reagiert er nicht darauf, kann der Gläubiger einen Vollstreckungsbescheid beantragen und daraufhin eine Zwangsvollstreckung durchführen lassen.

Welche Arten von Mahnverfahren gibt es?

Es gibt sowohl das außergerichtliche als auch das gerichtliche Mahnverfahren. Ersteres wird meist vom Gläubiger selbst durchgeführt, während Letzteres beim zuständigen Mahngericht beantragt werden muss. Mehr zum Unterschied erfahren Sie hier.

Wie oft muss man mahnen, bevor ein Mahnbescheid beantragt werden kann?

Entgegen der landläufigen Meinung sind keine drei Mahnungen nötig, bevor die Einleitung von einem Mahnverfahren erfolgen kann. In der Regel reicht eine Mahnung aus. Wie es nach der Mahnung weitergeht, haben wir an dieser Stelle für Sie zusammengefasst.

Wie läuft das Mahnverfahren ab?

In der Regel schreibt der Gläubiger zunächst selbst eine Mahnung. Dann muss er beim zuständigen Mahngericht den Mahnbescheid beantragen. Zahlt der Schuldner weiterhin nicht und legt auch keinen Widerspruch ein, kann das Gericht einen Vollstreckungsbescheid ausstellen. Damit ist der Weg für eine Zwangsvollstreckung – wie etwa eine Kontopfändung – frei.

Was ist ein Mahnverfahren?

Mit einer Mahnung wird ein Schuldner darauf hingewiesen, dass er einem Gläubiger Geld schuldet. Außerdem wird er dazu aufgefordert, die offene Summe zu bezahlen. In diesem Zusammenhang werden zwei verschiedene Mahnverfahren voneinander unterschieden:

Außergerichtliches Mahnverfahren:

Dieses wird in der Regel vom Gläubiger selbst durchgeführt, es kann aber auch an darauf spezialisierte externe Dienstleister ausgelagert werden. Ein außergerichtliches Mahnverfahren kann im Ablauf wie folgt beschrieben werden: Zunächst stellt der Gläubiger dem Schuldner eine Zahlungserinnerung zu und, sollte dieser nicht darauf reagieren, folgt die eigentliche Mahnung, die zusätzliche Mahngebühren sowie unter Umständen Verzugszinsen enthält. Es können daraufhin noch weitere Mahnungen folgen.

Gerichtliches Mahnverfahren:

Lässt ein Gläubiger ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten, wird er von einem Gericht dabei unterstützt, seine Geldforderung durchzusetzen. Dabei wird ein offizieller Mahnbescheid erlassen.

Wodurch zeichnet sich das gerichtliche Mahnverfahren aus?

Ein außergerichtliches Mahnverfahren kommt meist vor dem gerichtlichen.
Ein außergerichtliches Mahnverfahren kommt meist vor dem gerichtlichen.

Das gerichtliche Mahnverfahren stellt für Gläubiger eine schnelle, einfache und kostengünstige Möglichkeit dar, offene Beträge von einem Schuldner einzufordern. Eine Alternative wäre eine Klage vor Gericht. Die ist jedoch in der Regel deutlich teurer, geht mit mehr Aufwand einher und kostet Zeit.

Ein Gläubiger hat viele Vorteile, wenn er ein gesetzliches Mahnverfahren einleiten lässt. Zum einen bereitet er damit den Weg dafür, um – für den Fall, dass der Schuldner weiterhin nicht zahlt – Zwangsvollstreckungsmaßnahmen ergreifen zu dürfen.

Zum anderen sorgt das Verfahren dafür, dass sich die Verjährung der Forderung verlängert. Grundsätzlich verjähren Schulden nach drei Jahren. Das Mahnverfahren hemmt die Verjährung. Wird anschließend ein Vollstreckungsbescheid ausgestellt, beträgt die Verjährung sogar ganze 30 Jahre.

Unter welchen Voraussetzungen kann ein Gläubiger einen Mahnbescheid beantragen?

Möchte ein Gläubiger ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten lassen, sollte er dem Schuldner zunächst mindestens eine Mahnung zukommen lassen. Dieser muss unter anderem zu entnehmen sein um welche Art der Forderung es sich handelt und welche Geldsumme eingefordert wird.

Es ist für Gläubiger ratsam, die Mahnung als Einschreiben – im besten Falle mit Rückschein – zu versenden. So haben sie einen Beleg darüber, dass das Schreiben tatsächlich beim Schuldner angekommen ist.

Formalisierter Ablauf: Ein gerichtliches Mahnverfahren läuft immer gleich ab

In jedem Fall folgt ein gerichtliches Mahnverfahren einem festen Ablauf:

  1. Der Gläubiger schickt dem Schuldner eine oder mehrere Mahnungen zu.
  2. Er beantragt beim Gericht den Mahnbescheid.
  3. Der Mahnbescheid wird dem Schuldner durch das Gericht zugestellt.
  4. Legt der Schuldner keinen Widerspruch gegen den Mahnbescheid ein, kann der Gläubiger einen Vollstreckungsbescheid beantragen.
  5. Nun ist es dem Gläubiger möglich, Zwangsvollstreckungsmaßnahmen – etwa die Lohnpfändung – zu ergreifen.

Sollte der Schuldner Widerspruch gegen den Mahnbescheid einlegen, schließt sich ein richterliches Streitverfahren an. In diesem prüft das Gericht, ob die Forderung berechtigt ist. Auch gegen einen Vollstreckungsbescheid kann eine Person vorgehen – mittels eines Einspruchs.

Wie müssen Gläubiger vorgehen, um ein Mahnverfahren einleiten zu lassen?

Gerichtliches Mahnverfahren: Die Kosten trägt schlussendlich der Schuldner.
Gerichtliches Mahnverfahren: Die Kosten trägt schlussendlich der Schuldner.

Möchten Gläubiger ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten lassen, haben sie die folgenden Optionen:

  1. Sie erhalten einen Vordruck für den Antrag in vielen Schreibwarengeschäften. Diesen füllen sie aus und senden ihn per Post an das zuständige Mahngericht.
  2. Über das Portal online-mahnantrag.de können Gläubiger das benötigte Formular ausfüllen, ausdrucken und dann per Post versenden. Hierbei handelt es sich um das sogenannte Barcode-Verfahren.
  3. Das Mahnverfahren kann über das genannte Portal auch komplett online beantragt werden. Dafür muss jedoch ein sicherer Übermittlungsweg – beispielsweise die DE-Mail – genutzt werden oder der Gläubiger verfügt über einen neuen Personalausweis und ein entsprechendes Kartenlesegerät.

Kosten für ein gerichtliches Mahnverfahren: Wie hoch sind sie und wer trägt diese?

Für ein gerichtliches Mahnverfahren fallen bestimmte Kosten an. Dabei handelt es sich um Gerichtskosten, die das Gericht für seine Arbeit verlangt. Wie hoch diese ausfallen, hängt laut den Vorgaben des Gerichtskostengesetzes maßgeblich von der offenen Forderung ab. Dabei gilt: Je höher die Hauptforderung, umso höher sind auch die Gerichtskosten.

Laut Anlage 1 zum Gerichtskostengesetz (Nr. 1100) betragen die Kosten im Verfahren über den Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids dabei eine halbe Gebühr, mindestens jedoch 36 Euro.

Der Gläubiger muss die Kosten für das Mahnverfahren zunächst selbst vorstrecken. Im Mahnbescheid wird die Summe dann aber der offenen Forderung hinzugerechnet, so dass der Schuldner diese dann übernehmen muss.

Beachten Sie Folgendes: Legt der Schuldner Widerspruch ein und kommt es deshalb zu einem Verfahren vor Gericht, entstehen weitere Kosten. Dazu gehören Anwaltskosten, wenn Sie die Hilfe von einem Anwalt in Anspruch nehmen (müssen) sowie Gerichtskosten. Diese trägt derjenige, der verliert.

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