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Gerichtliches Mahnverfahren: Ablauf und Folgen für den Schuldner

Das gerichtliche Mahnverfahren hilft Gläubigern dabei, offene Geldbeträge einzufordern.
Das gerichtliche Mahnverfahren hilft Gläubigern dabei, offene Geldbeträge einzufordern.

FAQ: Gerichtliches Mahnverfahren

Was versteht man unter einem Mahnverfahren?

Im gerichtlichen Mahnverfahren erhält der Gläubiger einfach und kostengünstig einen Titel für die Zwangsvollstreckung, den Vollstreckungsbescheid.

Welche Arten von Mahnverfahren gibt es?

Es gibt das außergerichtliche und gerichtliche Mahnverfahren. Ersteres führt meist der Gläubiger selbst durch, Letzteres muss beim Mahngericht beantragt werden. Mehr erfahren Sie hier.

Wie oft muss man mahnen, bevor ein Mahnbescheid beantragt werden kann?

In der Regel reicht eine Mahnung aus. Wie es danach weitergeht, haben wir an dieser Stelle für Sie zusammengefasst.

Wie läuft das Mahnverfahren ab?

Der Gläubiger beantragt einen Mahnbescheid beim Mahngericht und anschließend einen Vollstreckungsbescheid, falls der Schuldner nicht zahlt und keinen Widerspruch einlegt.

Mehr Informationen zum Thema:

Was ist ein Mahnverfahren?

Mit einer Mahnung wird ein Schuldner darauf hingewiesen, dass er einem Gläubiger Geld schuldet. Außerdem wird er dazu aufgefordert, die offene Summe zu bezahlen. In diesem Zusammenhang werden zwei verschiedene Mahnverfahren voneinander unterschieden:

Außergerichtliches Mahnverfahren:

Der Gläubiger versendet eine Zahlungserinnerung oder Mahnung an den Schuldner. Es folgen mitunter weitere Mahnungen.

Gerichtliches Mahnverfahren:

Lässt ein Gläubiger ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten, wird er von einem Gericht dabei unterstützt, seine Geldforderung durchzusetzen. Dabei wird ein offizieller Mahnbescheid erlassen.

Wodurch zeichnet sich das gerichtliche Mahnverfahren aus?

Ein außergerichtliches Mahnverfahren kommt meist vor dem gerichtlichen.
Ein außergerichtliches Mahnverfahren kommt meist vor dem gerichtlichen.

Das gerichtliche Mahnverfahren stellt für Gläubiger eine schnelle, einfache und kostengünstige Möglichkeit dar, offene Beträge von einem Schuldner einzufordern. Eine Alternative wäre eine Klage vor Gericht. Die ist jedoch in der Regel deutlich teurer, geht mit mehr Aufwand einher und kostet Zeit.

Ein Gläubiger hat viele Vorteile, wenn er ein gesetzliches Mahnverfahren einleiten lässt. Zum einen bereitet er damit den Weg dafür, um – für den Fall, dass der Schuldner weiterhin nicht zahlt – Zwangsvollstreckungsmaßnahmen ergreifen zu dürfen.

Zum anderen sorgt das Verfahren dafür, dass sich die Verjährung der Forderung verlängert. Grundsätzlich verjähren Schulden nach drei Jahren. Das Mahnverfahren hemmt die Verjährung. Wird anschließend ein Vollstreckungsbescheid ausgestellt, beträgt die Verjährung sogar ganze 30 Jahre.

Unter welchen Voraussetzungen kann ein Gläubiger einen Mahnbescheid beantragen?

Möchte ein Gläubiger ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten lassen, sollte er dem Schuldner zunächst mindestens eine Mahnung zukommen lassen. Dieser muss unter anderem zu entnehmen sein um welche Art der Forderung es sich handelt und welche Geldsumme eingefordert wird.

Es ist für Gläubiger ratsam, die Mahnung als Einschreiben – im besten Falle mit Rückschein – zu versenden. So haben sie einen Beleg darüber, dass das Schreiben tatsächlich beim Schuldner angekommen ist.

Formalisierter Ablauf: Ein gerichtliches Mahnverfahren läuft immer gleich ab

In jedem Fall folgt ein gerichtliches Mahnverfahren einem festen Ablauf:

  1. Der Gläubiger schickt dem Schuldner eine oder mehrere Mahnungen zu.
  2. Er beantragt beim Gericht den Mahnbescheid.
  3. Der Mahnbescheid wird dem Schuldner durch das Gericht zugestellt.
  4. Legt der Schuldner keinen Widerspruch gegen den Mahnbescheid ein, kann der Gläubiger einen Vollstreckungsbescheid beantragen.
  5. Mit dem Vollstreckungsbescheid erhält der Gläubiger eine titulierte Forderung und kann Zwangsvollstreckungsmaßnahmen veranlassen.

Sollte der Schuldner Widerspruch gegen den Mahnbescheid einlegen, schließt sich ein richterliches Streitverfahren an. In diesem prüft das Gericht, ob die Forderung berechtigt ist. Auch gegen einen Vollstreckungsbescheid kann eine Person vorgehen – mittels eines Einspruchs.

Wie müssen Gläubiger vorgehen, um ein Mahnverfahren einleiten zu lassen?

Gerichtliches Mahnverfahren: Die Kosten trägt schlussendlich der Schuldner.
Gerichtliches Mahnverfahren: Die Kosten trägt schlussendlich der Schuldner.

Möchten Gläubiger ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten lassen, haben sie die folgenden Optionen:

  1. Sie erhalten einen Vordruck für den Antrag in vielen Schreibwarengeschäften. Diesen füllen sie aus und senden ihn per Post an das zuständige Mahngericht.
  2. Über das Portal online-mahnantrag.de können Gläubiger das benötigte Formular ausfüllen, ausdrucken und dann per Post versenden. Hierbei handelt es sich um das sogenannte Barcode-Verfahren.
  3. Das Mahnverfahren kann über das genannte Portal auch komplett online beantragt werden. Dafür muss jedoch ein sicherer Übermittlungsweg – beispielsweise die DE-Mail – genutzt werden oder der Gläubiger verfügt über einen neuen Personalausweis und ein entsprechendes Kartenlesegerät.

Kosten für ein gerichtliches Mahnverfahren: Wie hoch sind sie und wer trägt diese?

Für ein gerichtliches Mahnverfahren fallen bestimmte Kosten an. Dabei handelt es sich um Gerichtskosten, die das Gericht für seine Arbeit verlangt. Wie hoch diese ausfallen, hängt laut den Vorgaben des Gerichtskostengesetzes maßgeblich von der offenen Forderung ab. Dabei gilt: Je höher die Hauptforderung, umso höher sind auch die Gerichtskosten.

Laut Anlage 1 zum Gerichtskostengesetz (Nr. 1100) betragen die Kosten im Verfahren über den Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids dabei eine halbe Gebühr, mindestens jedoch 36 Euro.

Der Gläubiger muss die Kosten für das Mahnverfahren zunächst selbst vorstrecken. Im Mahnbescheid wird die Summe dann aber der offenen Forderung hinzugerechnet, so dass der Schuldner diese dann übernehmen muss.

Beachten Sie Folgendes: Legt der Schuldner Widerspruch ein und kommt es deshalb zu einem Verfahren vor Gericht, entstehen weitere Kosten. Dazu gehören Anwaltskosten, wenn Sie die Hilfe von einem Anwalt in Anspruch nehmen (müssen) sowie Gerichtskosten. Diese trägt derjenige, der verliert.

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Über den Autor

Sascha Münch (Rechtsanwalt)
Sascha Münch

Nach dem Studium an der Universität Bremen absolvierte Sascha Münch sein Referendariat am OLG Celle. 2013 erhielt er die Zulassung zum Rechtsanwalt und 2019 wurde er zum Notar bestellt (seit 2021 Notar a. D.). Auf schuldenanalyse-kostenlos.de befasst er sich u. a. mit den Bereichen Pfändung und Privatnsolvenz.