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Gegen einen Mahnbescheid Widerspruch einlegen: Unbegründete Forderungen abwehren

Gerichtlicher Mahnbescheid: Widerspruch, und dann? Ein Gericht wird eingeschaltet.
Gerichtlicher Mahnbescheid: Widerspruch, und dann? Ein Gericht wird eingeschaltet.

Gläubiger können gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen, um einen Schuldner zur Zahlung offener Forderungen zu bewegen. Alles startet mit dem gerichtlichen Mahnverfahren, bei dem ein sogenannter Mahnbescheid ausgestellt wird. Ist die Forderung unbegründet, sollten Betroffene gegen den Mahnbescheid Widerspruch einlegen.

FAQ: Gegen einen Mahnbescheid Widerspruch einlegen

Was tun bei unberechtigtem Mahnbescheid?

Sie können einem solchen Mahnbescheid widersprechen. Das dazu benötigte Formular liegt dem Bescheid in der Regel bei.

Wie geht es weiter nach einem Mahnbescheid?

Legen Sie Widerspruch gegen den Mahnbescheid ein, schließt sich ein gerichtliches Verfahren an. Dabei wird überprüft, ob die genannte Forderung tatsächlich berechtigt ist. Ohne Widerspruch und Zahlung der offenen Summe ist davon auszugehen, dass der Gläubiger einen Vollstreckungsbescheid beantragt. Mit diesem kann er dann beispielsweise eine Kontopfändung durchführen lassen.

Wie lange kann man einem Mahnbescheid widersprechen?

Für den Widerspruch gegen einen Mahnbescheid ist eine Frist von zwei Wochen zu beachten, wie Sie an dieser Stelle nachlesen können.

Was passiert, wenn man gegen einen Mahnbescheid Widerspruch eingelegt hat?

Der Gläubiger wird über den Widerspruch informiert. Er hat dann die Möglichkeit, eine entsprechende Klage vor Gericht zu erheben. In dem Prozess wird dann geklärt, ob die Forderung begründet ist und ob die (angeblichen) Schulden beglichen werden müssen.

Welche Möglichkeiten habe ich, wenn ich einen Mahnbescheid erhalte?

Ist die Forderung unbegründet, müssen Sie gegen den Mahnbescheid Widerspruch einlegen.
Ist die Forderung unbegründet, müssen Sie gegen den Mahnbescheid Widerspruch einlegen.

Haben Sie einen gerichtlichen Mahnbescheid erhalten? In einem solchen Fall ist schnelles Handeln vonnöten. Zunächst ist es wichtig, dass Sie den Bescheid gründlich prüfen. Ist die dort genannte Forderung tatsächlich begründet?

Was viele Personen nämlich leider nicht wissen: Das zuständige Mahngericht überprüft vor Ausstellung des Mahnbescheids nicht, ob ein Gläubiger tatsächlich eine entsprechende Berechtigung besitzt.

Je nachdem, was Ihre Prüfung ergibt, haben Sie zwei grundsätzliche Optionen:

  1. Die Forderung ist begründet: In diesem Fall sollten Sie die offene Summe innerhalb von zwei Wochen begleichen. Ist Ihnen dies nicht möglich, können Sie den Gläubiger kontaktieren und versuchen, eine Ratenzahlung zu vereinbaren.
  2. Die Forderung ist – gänzlich oder zum Teil – unbegründet: In diesem Fall müssen Sie gegen den Mahnbescheid Widerspruch einlegen.

So legen Sie Widerspruch gegen den Mahnbescheid ein

Wie müssen Sie vorgehen, wenn Sie eine Forderung als unbegründet zurückweisen möchten? Es empfiehlt sich, für den Widerspruch gegen den Mahnbescheid den Musterbrief zu nutzen, der Ihnen vom Mahngericht gemeinsam mit den anderen Unterlagen zugesendet wurde.

Wenn Sie das Formular für den gegen den Mahnbescheid gerichteten Widerspruch ausfüllen, müssen Sie angeben, ob Sie den Anspruch insgesamt zurückweisen oder sich dies nur auf einen Teil der Forderung – beispielsweise Zinsen oder andere Nebenforderungen – bezieht.

Gut zu wissen: Legen Sie gegen den Mahnbescheid Widerspruch ein, ist keine Begründung Ihrerseits nötig. Sie müssen also nicht angeben, warum Sie die Forderung als unbegründet ansehen. Nachweise sind ebenso nicht notwendig, wenn Sie das Widerspruchsformular für den Mahnbescheid einreichen.

Widerspruchsfrist beim Mahnbescheid: Lassen Sie sich nicht zu lange Zeit

Das Widerspruchsformular gegen den Mahnbescheid wird Ihnen zugeschickt.
Das Widerspruchsformular gegen den Mahnbescheid wird Ihnen zugeschickt.

Sie dürfen sich nicht allzu viel Zeit lassen, wenn Ihr Gläubiger ein gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet hat. Die Frist für den Widerspruch gegen den Mahnbescheid beträgt zwei Wochen nach Eingang des Schreibens bei Ihnen. Das können Sie auch den Hinweisen auf dem Bescheid entnehmen.

Wenn Sie die für den gegen den Mahnbescheid gerichteten Widerspruch festgesetzte Frist nicht einhalten, kann der Gläubiger daraufhin einen Vollstreckungsbescheid erwirken. Dies ermöglicht es ihm, die Zwangsvollstreckung zu betreiben – beispielsweise, indem er eine Lohnpfändung durchführen lässt.

Gegen den Mahnbescheid Widerspruch eingelegt: Was passiert dann?

Was passiert nach Ihrem Widerspruch? Bei einem Mahnbescheid geht es wie folgt weiter: Der Gläubiger erhält eine Nachricht darüber, dass der Schuldner den Forderungen widersprochen hat. Er hat dann die Möglichkeit, Klage vor dem zuständigen Gericht einzureichen.

Tut er dies, kommt es jedoch erst dann zu einem streitigen Verfahren vor Gericht, wenn er die dafür entstehenden Kosten im Vorhinein bezahlt. Im Prozess wird dann darüber entschieden, ob die im Mahnbescheid genannten Forderungen berechtigt sind.

Beide Parteien, sowohl Gläubiger als auch Schuldner, müssen dabei belegen, warum sie sich im Recht fühlen. Das Verfahren endet in der Regel mit einem Urteil oder einem Vergleich. Die entstehenden Gerichtskosten, die anfallen, nachdem der Schuldner gegen den Mahnbescheid Widerspruch eingelegt hat, trägt die unterliegende Partei.

Haben Sie es sich doch anders überlegt? Eine Rücknahme vom Widerspruch gegen den Mahnbescheid ist möglich – jedoch laut § 697 Abs. 4 der Zivilprozessordnung (ZPO) nur bis zum Beginn der mündlichen Verhandlung. Der Gläubiger hat daraufhin dann die Möglichkeit, einen Vollstreckungsbescheid zu beantragen, insofern Sie die offene Summe nicht zeitnah begleichen.

Wird eine Gebühr für den Widerspruch gegen den Mahnbescheid fällig?

Möchten Sie gegen einen Mahnbescheid Widerspruch einlegen? Die Frist beträgt zwei Wochen.
Möchten Sie gegen einen Mahnbescheid Widerspruch einlegen? Die Frist beträgt zwei Wochen.

Viele Betroffene fragen sich, ob der gegen einen Mahnbescheid gerichtete Widerspruch Kosten nach sich zieht. Grundsätzlich gilt: Widersprechen Sie selbst, ohne anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, entstehen dafür zunächst keine Gebühren.

Schalten Sie jedoch einen Anwalt ein, muss dieser für den Widerspruch gegen den Mahnbescheid gemäß Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) entlohnt werden. Er erhält dabei eine 0,5 Verfahrensgebühr (siehe Nr. 3307 VV RVG).

Beachten Sie jedoch Folgendes zum Widerspruch: Wird ein gerichtlicher Mahnbescheid von Ihnen als unbegründet kritisiert und reicht der Gläubiger daraufhin Klage ein, entstehen Gerichtskosten. Verlieren Sie den Prozess, müssen Sie dann nicht nur die geforderte Schuldensumme zahlen, sondern zusätzlich auch die Gebühren für das Gericht sowie entstandene Anwaltskosten.

Hat der Widerspruch Einfluss auf die Verjährung des Mahnbescheids?

In der Regel verjähren Forderungen nach drei Jahren. Dies ist in § 195 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) festgelegt. Erlässt ein Gericht einen Mahnbescheid, sorgt dies dafür, dass die Verjährung gehemmt wird – sie stoppt also für eine bestimmte Zeit. Das machen sich Gläubiger, deren Forderungen in naher Zukunft verjähren, zu nutze.

Was geschieht nun, wenn Sie gegen einen Mahnbescheid Widerspruch einlegen? Die Verjährung wird weiterhin gehemmt, während das streitige Verfahren vor Gericht läuft. Wird dem Gläubiger Recht gegeben, besitzt er einen vollstreckbaren Titel, was die Verjährung auf 30 Jahre verlängert.

Sollte der Gläubiger keinen Prozess anstreben, dann endet die Hemmung der Verjährung durch den Mahnbescheid nach dem Widerspruch nach sechs Monaten.

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