RATGEBER

Auflagen während der Privatinsolvenz: Woran müssen Sie sich halten?

Muss der Schuldner während der Privatinsolvenz bestimmte Auflagen erfüllen?
Muss der Schuldner während der Privatinsolvenz bestimmte Auflagen erfüllen?

FAQ: Auflagen in der Privatinsolvenz

Was darf ich in der Privatinsolvenz und was nicht?

Sie dürfen Ihr Leben während der Privatinsolvenz weitestgehend frei gestalten und selbst entscheiden, wie Sie den unpfändbaren Anteil Ihres Einkommens ausgeben, wo Sie wohnen und welchen Job Sie ausüben. Allerdings müssen Sie auch einige Auflagen während der Privatinsolvenz erfüllen, die ein geordnetes und faires Verfahren ermöglichen sollen. Dazu gehört zum Beispiel, dass Sie kein Vermögen verschwenden und sich um einen angemessenen Job bemühen, falls Sie arbeitslos sind. Weitere Auflagen listen wir hier auf.

Welche Nachteile hat die Privatinsolvenz?

Ein Nachteil der Privatinsolvenz ist, dass Sie auf den pfändbaren Anteil Ihres Einkommens verzichten und sich finanziell dementsprechend einschränken müssen. Außerdem leidet Ihre Kreditwürdigkeit (Bonität), weil die Privatinsolvenz in den Insolvenzbekanntmachungen veröffentlicht und bei der SCHUFA gespeichert wird. darüber hinaus müssen Sie die Auflagen während der Privatinsolvenz erfüllen, wenn Sie nicht die Versagung der Restschuldbefreiung riskieren wollen.

Warum gibt es in der Privatinsolvenz überhaupt Auflagen?

Der Schuldner wird mithilfe der Restschuldbefreiung auf einen Schlag alle Schulden los, egal wie viel der Verbindlichkeiten während der Privatinsolvenz beglichen wurden. Für die Insolvenzgläubiger bedeutet dieser Schuldenschnitt häufig einen herben Verlust. Damit ist es nur fair, dass der Schuldner sich während der Privatinsolvenz an bestimmte Auflagen hält, um die Schuldentilgung zu fördern.

Erwerbsobliegenheit – die wichtigste Auflage

Zu den wichtigsten Auflagen während der Privatinsolvenz zählt die Erwerbsobliegenheit.
Zu den wichtigsten Auflagen während der Privatinsolvenz zählt die Erwerbsobliegenheit.

Während der Wohlverhaltensphase (Abtretungsfrist) …

„obliegt es dem Schuldner, eine angemessene Erwerbstätigkeit auszuüben und, wenn er ohne Beschäftigung ist, sich um eine solche zu bemühen und keine zumutbare Tätigkeit abzulehnen.“

So regelt der Gesetzgeber die Erwerbsobliegenheit in § 287b InsO.

In diesem Zusammenhang müssen Schuldner während der Privatinsolvenz folgende Auflagen erfüllen, sofern sie das gesetzliche Renteneintrittsalter noch nicht erreicht haben:

  • einer angemessenen Arbeit nachgehen, um ein möglichst hohes pfändbares Einkommen für den Schuldenabbau zu erzielen
  • damit ist in der Regel ein Vollzeitjob gemeint

bzw. im Falle der Arbeitslosigkeit:

  • sich arbeitssuchend melden und regelmäßigen Kontakt zu seinem Ansprechpartner bei der Arbeitsagentur pflegen
  • geeignete Stellenangebote recherchieren
  • sich regelmäßig bewerben (in der Regel zwei bis drei Bewerbungen pro Woche)
  • zu Vorstellungsterminen gehen
  • zumutbare Arbeitsangebote nicht ablehnen
  • alle Bewerbungsbemühungen dokumentieren und ggf. nachweisen

Streng genommen handelt es sich dabei um keine Rechtspflicht, sondern um eine Obliegenheit. Das heißt, weder Treuhänder noch die Gläubiger können den Schuldner verklagen oder dazu zwingen, dass er einer Arbeit nachgeht. Erfüllt er diese Auflage während der Privatinsolvenz jedoch nicht, schadet er damit vor allem sich selbst. Denn dann können die Insolvenzgläubiger die Versagung der Restschuldbefreiung beantragen – und der Schuldner bleibt auf seinen Schulden sitzen.

Weitere Auflagen während der Privatinsolvenz

Die während der Privatinsolvenz geltenden Auflagen sollen ein faires Verfahren sichern.
Die während der Privatinsolvenz geltenden Auflagen sollen ein faires Verfahren sichern.

Auch nach der Aufhebung der Insolvenzverfahrens zur Privatinsolvenz gelten bestimmte Auflagen für den Schuldner, um den Gläubigern eine bestmögliche Schuldentilgung zu verschaffen. Zu diesen Obliegenheiten gehören laut § 290 InsO folgende Obliegenheiten:

  • Fortdauer der Erwerbsobliegenheit
  • Gebot, nur an den Treuhänder zu zahlen sowie Zahlungsverbot gegenüber einzelnen Insolvenzgläubigern
  • Erbschaften und Schenkungen sind zur Hälfte an den Treuhänder herauszugeben
  • Gewinne aus Lotterien und vergleichbaren Spielen muss der Schuldner in voller Höhe herausgeben
  • Gebot, weder unangemessene Verbindlichkeiten zu begründen noch Vermögen zu verschwenden
  • unverzügliche Anzeige eines Umzugs gegenüber dem Insolvenzgericht und Treuhänder, um die ständige Erreichbarkeit des Schuldners zu gewährleisten
  • unverzügliche Anzeige eines Arbeitswechsels, weil der Treuhänder nur dann das pfändbare Einkommen einziehen kann

Gut zu wissen: Wo der Schuldner wohnt, wo er arbeitet und ob er eine Erbschaft annimmt oder ausschlägt, sind höchstpersönliche Rechte. Dasselbe gilt für eine Heirat. All dies entscheidet allein der Schuldner, ohne dass ihm daraus Nachteile entstehen. Diese Rechte werden während der Privatinsolvenz nicht von Auflagen eingeschränkt.

Bildnachweise: © Rawf8 – Fotolia.com (Vorschaubild), © Rawf8 – Fotolia.com, Depositphotos.com/ casaalmare, Depositphotos.com/simpson33