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Auflagen während der Privatinsolvenz: Woran müssen Sie sich halten?

Muss der Schuldner während der Privatinsolvenz bestimmte Auflagen erfüllen?
Muss der Schuldner während der Privatinsolvenz bestimmte Auflagen erfüllen?

FAQ: Auflagen in der Privatinsolvenz

Was darf ich in der Privatinsolvenz und was nicht?

Sie können frei über den unpfändbaren Anteil Ihres Einkommens verfügen. Allerdings müssen Sie einige Auflagen während der Privatinsolvenz erfüllen. Sie dürfen z. B. kein Vermögen verschwenden und müssen sich Arbeit suchen, falls Sie arbeitslos sind. Weitere Auflagen listen wir hier auf.

Welche Nachteile hat die Privatinsolvenz?

Ein Nachteil der Privatinsolvenz ist, dass Sie den pfändbaren Anteil Ihres Einkommens an den Treuhänder abtreten müssen. Außerdem müssen Sie einige Obliegenheiten erfüllen.

Warum gibt es in der Privatinsolvenz überhaupt Auflagen?

Sie erhalten die Restschuldbefreiung, egal wie viel Schulden während des Verfahrens getilgt wurden. Für die Insolvenzgläubiger ist das oft ein herber Verlust. Deshalb müssen Sie während der Privatinsolvenz einige Auflagen erfüllen, um die Schuldentilgung zu fördern.

Erwerbsobliegenheit – die wichtigste Auflage

Zu den wichtigsten Auflagen während der Privatinsolvenz zählt die Erwerbsobliegenheit.
Zu den wichtigsten Auflagen während der Privatinsolvenz zählt die Erwerbsobliegenheit.

Während der Wohlverhaltensphase (Abtretungsfrist) …

„obliegt es dem Schuldner, eine angemessene Erwerbstätigkeit auszuüben und, wenn er ohne Beschäftigung ist, sich um eine solche zu bemühen und keine zumutbare Tätigkeit abzulehnen.“

So regelt der Gesetzgeber die Erwerbsobliegenheit in § 287b InsO.

In diesem Zusammenhang müssen Schuldner während der Privatinsolvenz folgende Auflagen erfüllen, sofern sie das gesetzliche Renteneintrittsalter noch nicht erreicht haben:

  • einer angemessenen Arbeit nachgehen, um ein möglichst hohes pfändbares Einkommen für den Schuldenabbau zu erzielen
  • damit ist in der Regel ein Vollzeitjob gemeint

Sind oder werden Sie arbeitslos während der Privatinsolvenz, müssen Sie:

  • sich arbeitssuchend melden und regelmäßigen Kontakt zu seinem Ansprechpartner bei der Arbeitsagentur pflegen
  • geeignete Stellenangebote recherchieren
  • sich regelmäßig bewerben (in der Regel zwei bis drei Bewerbungen pro Woche)
  • zu Vorstellungsterminen gehen
  • zumutbare Arbeitsangebote nicht ablehnen
  • alle Bewerbungsbemühungen dokumentieren und ggf. nachweisen

Streng genommen handelt es sich dabei um keine Rechtspflicht, sondern um eine Obliegenheit. Das heißt, weder Treuhänder noch die Gläubiger können den Schuldner verklagen oder dazu zwingen, dass er einer Arbeit nachgeht. Erfüllt er diese Auflage während der Privatinsolvenz jedoch nicht, schadet er damit vor allem sich selbst. Denn dann können die Insolvenzgläubiger die Versagung der Restschuldbefreiung beantragen – und der Schuldner bleibt auf seinen Schulden sitzen.

Weitere Auflagen während der Privatinsolvenz

Die während der Privatinsolvenz geltenden Auflagen sollen ein faires Verfahren sichern.
Die während der Privatinsolvenz geltenden Auflagen sollen ein faires Verfahren sichern.

Auch nach der Aufhebung der Insolvenzverfahrens zur Privatinsolvenz gelten bestimmte Auflagen für den Schuldner, um den Gläubigern eine bestmögliche Schuldentilgung zu verschaffen. Zu diesen Obliegenheiten gehören laut § 290 InsO folgende Obliegenheiten:

  • Fortdauer der Erwerbsobliegenheit
  • Gebot, nur an den Treuhänder zu zahlen sowie Zahlungsverbot gegenüber einzelnen Insolvenzgläubigern
  • Erbschaften und Schenkungen sind zur Hälfte an den Treuhänder herauszugeben
  • Gewinne aus Lotterien und vergleichbaren Spielen muss der Schuldner in voller Höhe herausgeben
  • Gebot, weder unangemessene Verbindlichkeiten zu begründen noch Vermögen zu verschwenden
  • unverzügliche Anzeige eines Umzugs gegenüber dem Insolvenzgericht und Treuhänder, um die ständige Erreichbarkeit des Schuldners zu gewährleisten
  • unverzügliche Anzeige eines Arbeitswechsels, weil der Treuhänder nur dann das pfändbare Einkommen einziehen kann

Gut zu wissen: Wo der Schuldner wohnt, wo er arbeitet und ob er eine Erbschaft annimmt oder ausschlägt, sind höchstpersönliche Rechte. Dasselbe gilt für eine Heirat. All dies entscheidet allein der Schuldner, ohne dass ihm daraus Nachteile entstehen. Diese Rechte werden während der Privatinsolvenz nicht von Auflagen eingeschränkt.

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Über den Autor

Mathias Voigt (Rechtsanwalt)
Mathias Voigt

2013 erhielt Rechtsanwalt Mathias Voigt seine Zulassung. Er absolvierte zuvor ein Jura-Studium in Rostock sowie ein Referendariat in Nordrhein-Westfalen. Mit seiner jahrelangen Erfahrung informiert er für schuldenanalyse-kostenlos.de Verbraucher über Insolvenzverfahren und Co.