RATGEBER

Was ist die SCHUFA und wie bewertet sie unsere Bonität?

Wie entsteht ein SCHUFA-Eintrag?
Wie entsteht ein SCHUFA-Eintrag?

FAQ: SCHUFA

Wer oder was ist die SCHUFA Holding AG?

Die SCHUFA ist eine deutsche Wirtschaftsauskunftei. Dieses private Unternehmen sammelt unter anderem Daten über Verbraucher, um deren Zahlungsverhalten und Bonität zu beurteilen. Dafür erstellt sie einen sogenannten SCHUFA-Score. Was dieser aussagt, erklären wir hier.

Wie kann ich sehen, ob ich in der SCHUFA bin?

Einmal jährlich können Sie eine kostenlose Auskunft verlangen. Hierzu bestellen Sie bei der SCHUFA online eine Datenkopie nach Art. 15 DSGVO. Andere Formen der Bonitätsabfrage sind hingegen kostenpflichtig.

Wie lange dauert es, bis ein SCHUFA-Eintrag wieder gelöscht wird?

Das hängt von der Art des Eintrags ab. Konditions- und Kreditabfragen werden beispielsweise nach zwölf Monaten gelöscht, erledigte und beglichene Forderungen hingegen erst nach drei Jahren. An dieser Stelle listen wir die verschiedenen Löschfristen auf.

Bekomme ich einen Kredit trotz negativer SCHUFA?

Nein. Banken vergeben in der Regel keinen Kredit an Personen mit schlechter Bonität, es sei denn, sie können einen Bürgen oder andere Sicherheiten vorweisen. Auf diese Art sollen Verbraucher vor einer Überschuldung geschützt werden.

Weiterführende Ratgeber rund um die SCHUFA:

Was macht die SCHUFA Holding?

Girokonto ohne SCHUFA: Banken müssen jedem Verbraucher ein Basiskonto zur Verfügung stellen.
Girokonto ohne SCHUFA: Banken müssen jedem Verbraucher ein Basiskonto zur Verfügung stellen.

Die SCHUFA Holding ist ein Privatunternehmen. Ihr Kerngeschäft besteht darin, Daten unter anderem von Verbrauchern zu sammeln, um deren Zahlungsverhalten zu beurteilen.

Mithilfe der Daten und einer (bisher) gemeinen Formel errechnet sie dann den sogenannten SCHUFA-Score, der Auskunft darüber gibt, wie wahrscheinlich es ist, dass der Betroffene seinen Zahlungspflichten pünktlich und vollumfänglich nachkommen wird.

Das Ergebnis dieser Bonitätsprüfung gibt die Wirtschaftsauskunftei an ihre Vertragspartner weiter, wenn diese ein berechtigtes Interesse an den Informationen hat. So können sich Banken, Dienstleister und Händler vor Vertragsschluss ein Bild davon machen, ob ihr potentieller Kunde finanziell zuverlässig ist oder ob ein erhöhtes Risiko besteht, dass sie auf ihren Forderungen sitzen bleiben.

Damit hat die SCHUFA einen sehr großen Einfluss darauf, ob und inwieweit Verbraucher am Wirtschaftsleben teilhaben und wichtige Verträge abschließen können. So verlangen insbesondere Vermieter eine „saubere“ SCHUFA“, bevor sie eine Wohnung an jemanden vermieten.

Übrigens: Auch einen (seriösen) Kredit ohne SCHUFA gibt es bei der Bank gar nicht. Geldinstitute sind sogar zur Bonitätsprüfung verpflichtet, um ihre Kunden vor einer Überschuldung zu schützen.

Wie entsteht ein SCHUFA-Eintrag?

Die SCHUFA nutzt zwei Informationsquellen:

  1. Daten aus öffentlichen Schuldnerverzeichnissen und Insolvenzbekanntmachungen
  2. Informationen, die sie von ihren Vertragspartnern über deren Kunden erhält – also von Banken, Sparkassen, Telekommunikationsdienstleister, Online-Händler, Versicherungsgesellschaften etc. pp.

Wenn ein Verbraucher einen Vertrag abschließen will, muss sich vorher oft damit einverstanden erklären, dass sein Vertragspartner die Daten an die SCHUFA weitergibt (sog. SCHUFA-Klausel). Mit dieser Einwilligung sind Banken, Stromanbieter, Vermieter & Co. befugt, Daten an die Auskunftei weiterzugeben.

Zunächst benötigt die SCHUFA Vor- und Nachname, Geburtsdatum, die aktuelle Adresse sowie frühere Wohnanschriften zur eindeutigen Identifizierung.

Mithilfe der oben genannten Informationsquellen speichert die SCHUFA unter anderem:

Infos von ihren Vertragspartnern:

  • eröffnete und bestehende Konten sowie Kreditkarten
  • Dienstleistungsverträge, z. B. für Internet und Telefon, Streaming, Autoleasing
  • Konditionsanfragen und Kreditanfragen bei Banken
  • Laufende und abbezahlte Kredite
  • Offene, unbestrittene Forderungen trotz Mahnung
  • Kündigungen wegen nicht bezahlter Raten / Abschläge
  • Bürgschaften

Infos aus öffentlichen Registern:

  • Eröffnung der Privatinsolvenz
  • Erteilung oder Versagung der Restschuldbefreiung
  • Gerichtliches Mahnverfahren inkl. Vollstreckungsbescheid
  • Abgabe der Vermögensauskunft
  • Haftbefehl wegen verweigerter Vermögensauskunft

Bestimmte Daten darf die SCHUFA hingegen weder speichern noch an andere weitergeben. Hierzu zählen beispielsweise Arbeitseinkommen und Arbeitgeber, Bankguthaben, bestehende Aktiendepots sowie der Familienstand und die Religionszugehörigkeit.

Wann muss die SCHUFA einen Eintrag wieder löschen?

Wann kann ich einen SCHUFA-Eintrag löschen lassen?
Wann kann ich einen SCHUFA-Eintrag löschen lassen?

Die Auskunftei darf die Daten allerdings nicht ewig speichern, sondern muss diese nach einer bestimmten Zeit wieder löschen:

  • Nachweislich unvollständige, veraltete oder falsche Informationen: sofortige Löschung oder Korrektur
  • Konditions- und Kreditanfragen: nach 12 Monaten (wobei Konditionsanfragen bei der SCHUFA-Abfrage durch Vertragspartner nicht sichtbar sind)
  • Girokonten und Kreditkarten: unmittelbar nach Benachrichtigung über die Kontoauflösung
  • Beglichene Forderungen: nach 3 Jahren
  • Erledigte Inkasso- und Mahnverfahren: nach 3 Jahren
  • Daten aus Schuldnerverzeichnissen: nach 3 Jahren (vorzeitig bei nachgewiesener Löschung durch zentrales Vollstreckungsgericht)
  • Eröffnung und Beendigung der Privatinsolvenz: nach 3 Jahren
  • Erteilte Restschuldbefreiung: löscht die SCHUFA freiwillig nach 6 Monaten

SCHUFA-Scoring zur Beurteilung der Bonität

Die Auskunftei ermittelt mithilfe der gespeicherten Daten und einer besonderen Rechenmethode, wie wahrscheinlich es ist, dass ein potentieller Kunde seine Verbindlichkeiten bezahlen wird. bei Verbrauchern bildet der so ermittelte SCHUFA-Basisscore eine wichtige Rolle.

Wie die SCHUFA diesen Wert genau ermittelt, ist nicht bekannt. Die Auskunftei legt die Berechnung nicht offen und beruft sich dabei auf ihr Berufsgeheimnis. Fakt ist aber, dass häufige Bankwechsel, Mahnungen und andere Zahlungsstörungen sowie viele Kreditanfragen einen negativen Einfluss auf den Score haben.

Was welcher Score-Wert aussagt, verdeutlicht die folgende Übersicht:

  • > 97,5 % – sehr geringes Ausfallrisiko
  • 95 – 97,5 % – geringes bis überschaubares Risiko eines Zahlungsausfalls
  • 90 – 95 % – zufriedenstellendes bis erhöhtes Risiko
  • 80 – 90 % – deutlich erhöhtes bis hohes Risiko
  • 50 – 80 % – sehr hohes Risiko
  • < 50 % – sehr kritisches Risiko

Wann wird meine SCHUFA wieder positiv?

Eine Kreditkarte trotz negativer SCHUFA gibt es höchstens auf Guthabenbasis in Form einer PrePaid-Karte.
Eine Kreditkarte trotz negativer SCHUFA gibt es höchstens auf Guthabenbasis in Form einer PrePaid-Karte.

Verbraucher, denen die SCHUFA eine negative Bonität bescheinigt, können einiges tun, um ihren Wert zu verbessern:

  • Beantragen Sie eine kostenlose SCHUFA-Auskunft (Datenkopie nach Art. 15 DSGVO) und prüfen Sie alle SCHUFA-Einträge genau: Sind diese richtig und vollständig? Gibt es veraltete Daten?
  • Lassen Sie unrichtige, unvollständige und veraltete SCHUFA-Einträge umgehend löschen. Fügen Sie Ihrem Antrag gegebenenfalls entsprechende Nachweise bei.
  • Wechseln Sie Ihr Konto nicht zu oft und beschränken Sie die Anzahl Ihrer Konten und Kreditkarten auf das Notwendigste.
  • Bezahlen Sie Ihre Rechnungen sofort, wenn diese fällig werden. Reagieren Sie sofort auf Mahnungen, indem Sie die offene Forderung ausgleichen.
  • Widersprechen Sie unberechtigten Forderungen umgehend. Dann darf der vermeintliche Gläubiger diese auch nicht bei der Auskunftei melden.
  • Wenn Sie Kreditangebote vergleichen wollen, sollten Sie unbedingt darauf achten, dass Sie vorerst nur Konditionsanfragen („Anfrage Kreditkonditionen“) und keine Kreditanfragen stellen. Denn Konditionsanfragen werden bei der SCHUFA nicht (negativ) berücksichtigt.
  • Nehmen Sie nur dann einen Kredit auf, wenn es wirklich unbedingt notwendig ist und wenn Sie sicher sind, dass Sie ihn auch vereinbarungsgemäß zurückzahlen können.

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