
FAQ: SCHUFA-Einträge bei der Privatinsolvenz
Die Auskunftei speichert Informationen zur Privatinsolvenz, sodass Ihr SCHUFA-Score zunächst sinkt. Auch die Erteilung der Restschuldbefreiung bleibt vorerst in der Datenbank.
Die Erteilung der Restschuldbefreiung löscht die SCHUFA nach sechs Monaten automatisch, sodass sich die Bonität wieder verbessert, sofern Sie keine neuen Schulden anhäufen.
Ist die Privatinsolvenz beendet, müssen Sie SCHUFA-Einträge nicht löschen lassen, weil die Auskunftei dies sechs Monate nach der Restschuldbefreiung automatisch vornimmt. Sollte dem nicht so sein, können Sie die SCHUFA zur Löschung auffordern.
Das lässt sich nicht so pauschal sagen. Wenn Sie nach der Privatinsolvenz alle Verbindlichkeiten zuverlässig erfüllen und keine neuen Schulden anhäufen, sollte sich Ihre Kreditwürdigkeit allmählich wieder verbessern.
Inhalt:
Privatinsolvenz und SCHUFA: Wie wird der Score beeinflusst?

Die Wirtschaftsauskunftei SCHUFA ermittelt die Kreditwürdigkeit von Privatpersonen und Unternehmen. Dazu speichert sie bestimmte Daten. Dabei kann zwischen Positiv- und Negativmerkmalen unterschieden werden. Haben Sie etwa einen Kredit aufgenommen und diesen vertragsgemäß abbezahlt, zeigt dies, dass Ihren Zahlungsverpflichtungen nachkommen können. Dabei handelt es sich um ein Positivmerkmal.
Meldet ein Vertragspartner der SCHUFA eine Zahlungsstörung, so fällt der entsprechende SCHUFA-Eintrag negativ aus. Aus all diesen Daten ermittelt die Auskunftei den sogenannten SCHUFA-Score. Dieser sagt aus, wie kreditwürdig Sie sind.
Auch eine Privatinsolvenz beeinflusst den SCHUFA-Score derart negativ, dass Sie als kreditunwürdig gelten. Melden Sie diese an und eröffnet das zuständige Gericht das Insolvenzverfahren, dann wird diese Information über die Plattform „Insolvenzbekanntmachungen“ veröffentlicht. Auch die SCHUFA kann auf diese öffentlichen Informationen zugreifen.
Mit der Anmeldung der Privatinsolvenz legen Sie offen, dass Sie Schulden haben und zahlungsunfähig sind. Dementsprechend schlecht wird Ihre Bonität, wie die Kreditwürdigkeit auch genannt wird, eingeschätzt.
Weitere Ratgeber zum Thema SCHUFA und Bonität:
Im Video erklärt: Privatinsolvenz und die SCHUFA
Wann erfolgt die SCHUFA-Löschung nach der Privatinsolvenz?

Die Privatinsolvenz endet im Erfolgsfall mit der Restschuldbefreiung. Sollten noch Schulden offen sein, haben die Gläubiger dann keine Möglichkeit mehr, diese einzufordern. Doch ein völlig befreiter Neuanfang war für viele Betroffene erst einmal nicht möglich.
Vor März 2023 war es nämlich so, dass die Informationen über die Erteilung der Restschuldbefreiung von der SCHUFA nach der Privatinsolvenz für drei Jahre gespeichert wurden. Der SCHUFA-Score blieb also über einen langen Zeitraum eher schlecht. Die Chancen auf einen Kredit oder eine neue Wohnung waren für viele Betroffene also eher gering.
Der Europäische Gerichtshof wollte jedoch prüfen, ob diese lange Speicherdauer gerechtfertigt sei. Die Wirtschaftsauskunftei kann der Entscheidung jedoch zuvor und verkündete im März 2023, dass sie nach einer Privatinsolvenz den SCHUFA-Eintrag früher löschen wolle.
Seitdem gilt Folgendes: Ist die Privatinsolvenz vorbei, löscht die SCHUFA entsprechende Daten bereits nach sechs Monaten anstatt nach drei Jahren. Ehemalige Insolvenzschuldner können damit also in der Regel früher von einer besseren Kreditwürdigkeit profitieren und sind finanziell weniger eingeschränkt.
Beachten Sie jedoch Folgendes: Haben Sie während oder nach der Privatinsolvenz neue Schulden angehäuft, dann haben diese einen negativen Einfluss auf Ihre Kreditwürdigkeit. Für diese gilt die Restschuldbefreiung nämlich nicht.
Gut zu wissen: Sie müssen die Daten über die Privatinsolvenz nicht aus der SCHUFA löschen lassen. Die Auskunftei nimmt dies automatisch nach Ablauf der sechs Monate nach erfolgter Restschuldbefreiung vor. Sollte es doch einmal zu Fehlern dabei kommen, müssen Sie sich schriftlich an die SCHUFA wenden und die Löschung der Daten fordern.
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