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Privatinsolvenz als Rentner beantragen – Das müssen Sie wissen

Die Anmeldung der Privatinsolvenz ist für Rentner möglich.
Die Anmeldung der Privatinsolvenz ist für Rentner möglich.

FAQ: Privatinsolvenz für Rentner

Wie hoch ist die Pfändungsfreigrenze für Rentner?

Bei der Privatinsolvenz gelten für Rentner die gleichen Pfändungsfreibeträge wie für Erwerbstätige. Laut Pfändungstabelle liegt die Pfändungsfreigrenze bei 1.599,99 Euro.

Wann bekommt man keine Privatinsolvenz?

Grundsätzlich darf jeder Verbraucher Privatinsolvenz anmelden. Wer allerdings schon einmal ein solches Verfahren durchlaufen hat, muss zuerst eine Sperrfrist abwarten, bevor er wieder eine Restschuldbefreiung beantragen darf.

Was sind die Nachteile bei einer Privatinsolvenz?

Während der Privatinsolvenz müssen Sie Ihre finanzielle Situation offenlegen. Pfändbares Einkommen und Vermögen wird verwertet.

Können Rentner die Privatinsolvenz beantragen?

Während der Privatinsolvenz müssen Sie als Rentner nicht arbeiten.
Während der Privatinsolvenz müssen Sie als Rentner nicht arbeiten.

Wer so hohe Schulden angehäuft hat, dass er nicht mehr dazu in der Lage ist, diese aus eigener Kraft abzubauen, dem steht meist nur noch eine Möglichkeit offen: die Privatinsolvenz. Im Zuge dieses gerichtlichen Verfahrens werden Teile des Vermögens und des Einkommens des Schuldners gepfändet und an die Gläubiger verteilt.

Am Ende der Privatinsolvenz steht die Restschuldbefreiung. Sollten noch Schulden offen sein, können diese – bis auf wenige Ausnahmen – danach nicht mehr eingetrieben werden. Die gute Nachricht lautet: Die Anmeldung der Privatinsolvenz ist für Rentner genauso möglich wie für Erwerbstätige, Arbeitslose oder Studenten auch.

Müssen Rentner während der Privatinsolvenz arbeiten?

§ 295 der Insolvenzordnung (InsO) gibt wichtige Regeln vor, an die sich Insolvenzschuldner während der Insolvenz halten müssen. Verstoßen sie gegen diese Obliegenheiten, kann die Versagung der Restschuldbefreiung drohen. Damit wäre die Privatinsolvenz umsonst gewesen.

Zu den Obliegenheiten zählt es unter anderem, dass Insolvenzschuldner während der Wohlverhaltensphase einer Erwerbstätigkeit nachgehen bzw. sich um eine solche bemühen müssen, wenn sie arbeitslos sein sollten (vgl. § 295 Nr.1 InsO).

Bedeutet dies, dass während der Privatinsolvenz auch Rentner arbeiten gehen müssen? Nein, die Erwerbsobliegenheit gilt nicht für Personen, die bereits das gesetzliche Rentenalter erreicht haben – wurden Sie ab 1964 geboren, liegt dieses bei 67 Jahren.

Gut zu wissen: Auch wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten können und deshalb eine Erwerbsminderungsrente beziehen, müssen Sie während der Insolvenz nicht arbeiten.

Ist die Rente pfändbar bei der Privatinsolvenz?

Privatinsolvenz: Leistungen der Rentenversicherung sind pfändbar.
Privatinsolvenz: Leistungen der Rentenversicherung sind pfändbar.

Wie wir bereits erwähnt haben, müssen Insolvenzschuldner während der sogenannten Wohlverhaltensphase einen Teil ihres Einkommens an den Insolvenzverwalter abtreten. Was gilt in diesem Zusammenhang bei der Privatinsolvenz für Rentner?

Auch wenn Sie eine Rente beziehen, müssen Sie unter Umständen mit einer Pfändung rechnen. Grundsätzlich gelten nämlich die gleichen Regeln wie für Erwerbstätige auch. Das liegt daran, dass die gesetzliche Rente wie Arbeitseinkommen gewertet wird.

Übersteigt Ihre Rente einen bestimmten Betrag, wird ein Teil davon gepfändet. Seit dem 1. Juli 2023 liegt der Selbstbehalt bei der Privatinsolvenz für Rentner bei mindestens 1.409,99 Euro, wie Sie der aktuellen Pfändungstabelle entnehmen können. Das bedeutet: Liegt Ihre Rente darunter, wird nichts gepfändet.

Was gilt bezüglich der Riester-Rente bei der Privatinsolvenz? Eine Auszahlung dieser besonderen Form der Rente kann, wie die gesetzliche Rente auch, gepfändet werden. Ein Pfändungsschutz besteht nur während der Ansparphase, aber nicht bei der Auszahlung.

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Über den Autor

Mathias Voigt (Rechtsanwalt)
Mathias Voigt

2013 erhielt Rechtsanwalt Mathias Voigt seine Zulassung. Er absolvierte zuvor ein Jura-Studium in Rostock sowie ein Referendariat in Nordrhein-Westfalen. Mit seiner jahrelangen Erfahrung informiert er für schuldenanalyse-kostenlos.de Verbraucher über Insolvenzverfahren und Co.