
FAQ: Privatinsolvenz für Rentner
Bei der Privatinsolvenz gelten für Rentner die gleichen Pfändungsfreibeträge wie für Erwerbstätige. Die aktuell Pfändungsfreigrenze liegt bei 1.589,99 Euro.
Grundsätzlich darf jeder Verbraucher Privatinsolvenz anmelden. Wer allerdings schon einmal ein solches Verfahren durchlaufen hat, muss zuerst eine Sperrfrist abwarten, bevor er wieder eine Restschuldbefreiung beantragen darf.
Während der Privatinsolvenz müssen Sie Ihre finanzielle Situation offenlegen. Pfändbares Einkommen und Vermögen wird verwertet.
Inhalt:
Können Rentner die Privatinsolvenz beantragen?

Wer so hohe Schulden angehäuft hat, dass er nicht mehr dazu in der Lage ist, diese aus eigener Kraft abzubauen, dem steht meist nur noch eine Möglichkeit offen: die Privatinsolvenz. Im Zuge dieses gerichtlichen Verfahrens werden die pfändbaren Teile des Vermögens und des Einkommens des Schuldners verwertet und an die Gläubiger verteilt.
Am Ende der Privatinsolvenz steht die Restschuldbefreiung. Sollten noch Schulden offen sein, können diese – bis auf wenige Ausnahmen – danach nicht mehr eingetrieben werden. Die gute Nachricht lautet: Die Anmeldung der Privatinsolvenz ist für Rentner genauso möglich wie für Erwerbstätige, Arbeitslose oder Studenten auch.
Gut zu wissen: Demnach ist eine Privatinsolvenz auch ohne Einkommen möglich. Wenn Sie die Kosten des Verfahrens nicht aufbringen können, beantragen Sie eine Verfahrenskostenstundung. Mehr Tipps bieten wir in den folgenden Ratgebern:
Müssen Rentner während der Privatinsolvenz arbeiten?
§ 295 der Insolvenzordnung (InsO) gibt wichtige Regeln vor, an die sich Insolvenzschuldner während der Privatinsolvenz halten müssen. Verstoßen sie gegen diese Obliegenheiten, kann die Versagung der Restschuldbefreiung drohen. Damit wäre die Privatinsolvenz umsonst gewesen.
Zu den Auflagen während der Privatinsolvenz zählt es unter anderem, dass Insolvenzschuldner während der Wohlverhaltensphase einer Erwerbstätigkeit nachgehen bzw. sich um eine solche bemühen müssen, wenn sie arbeitslos sein sollten.
Bedeutet dies, dass während der Privatinsolvenz auch Rentner arbeiten gehen müssen? Nein, die Erwerbsobliegenheit gilt nicht für Personen, die bereits das gesetzliche Rentenalter erreicht haben – wurden Sie ab 1964 geboren, liegt dieses bei 67 Jahren.
Gut zu wissen: Auch wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten können und deshalb eine Erwerbsminderungsrente beziehen, müssen Sie während der Insolvenz nicht arbeiten.
Ist die Rente pfändbar bei der Privatinsolvenz?

Wie wir bereits erwähnt haben, müssen Insolvenzschuldner während der sogenannten Wohlverhaltensphase einen Teil ihres Einkommens an den Insolvenzverwalter abtreten. Was gilt in diesem Zusammenhang bei der Privatinsolvenz für Rentner?
Auch wenn Sie eine Rente beziehen, müssen Sie unter Umständen mit einer Pfändung rechnen. Grundsätzlich gelten nämlich die gleichen Regeln wie für Erwerbstätige auch. Das liegt daran, dass die gesetzliche Rente wie Arbeitseinkommen gewertet wird.
Übersteigt Ihre Rente einen bestimmten Betrag, wird ein Teil davon gepfändet. Seit dem 1. Juli 2026 liegt der Selbstbehalt bei der Privatinsolvenz für Rentner bei mindestens 1.589,99 Euro, wie Sie der aktuellen Pfändungstabelle entnehmen können. Das bedeutet: Liegt Ihre Rente darunter, wird nichts gepfändet.
Was gilt bezüglich der Riester-Rente bei der Privatinsolvenz? Eine Auszahlung dieser besonderen Form der Rente kann, wie die gesetzliche Rente auch, gepfändet werden. Ein Pfändungsschutz besteht nur während der Ansparphase, aber nicht bei der Auszahlung.
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