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Privatinsolvenz und dabei arbeitslos: Werden Sie Ihre Schulden los?

Privatinsolvenz und arbeitslos geworden: Sie müssen sich um einen neuen Job bemühen.
Privatinsolvenz und arbeitslos geworden: Sie müssen sich um einen neuen Job bemühen.

Laut der vom Statistischen Bundesamt herausgegebenen „Statistik zur Überschuldung privater Personen“ stellte für die meisten Personen, die Unterstützung bei einer Schuldnerberatungsstelle suchten, die Arbeitslosigkeit den Hauptgrund für ihre Überschuldung an. Ist die Schuldenlast erdrückend hoch, suchen viele Betroffene einen Ausweg. Ist eine Privatinsolvenz, wenn Sie arbeitslos sind, möglich?

FAQ: Privatinsolvenz bei Arbeitslosigkeit

Was passiert mit meinen Schulden, wenn ich arbeitslos werde?

Verlieren Sie Ihren Arbeitsplatz und fällt das vorher regelmäßige Einkommen weg, wird es noch schwerer bzw. meist sogar unmöglich, bestehende Schulden abzubauen. Sie landen dann in der sogenannten Schuldenfalle. Dabei steigt die Schuldenlast durch Mahngebühren, Schuldzinsen etc. immer weiter an. Eine professionelle Schuldnerberatung kann Ihnen in einer solchen Situation weiterhelfen. Häufig hilft eine Privatinsolvenz, wenn Sie arbeitslos sind und Ihre Schulden aus eigener Kraft nicht mehr abbauen können.

Kann man Privatinsolvenz anmelden, wenn man arbeitslos ist?

Ja, das ist möglich. Sie können als Privatperson grundsätzlich in jeder Lebenslage die private Insolvenz anmelden – egal, ob Sie beispielsweise arbeiten, arbeitslos sind oder bereits eine Rente beziehen.

Wann ist eine Privatinsolvenz nicht möglich?

Die Privatinsolvenz steht nur natürlichen Personen offen. Waren Sie in der Vergangenheit selbstständig und bestehen noch offene Forderungen aus Arbeitsverhältnissen gegen Sie oder haben Sie mehr als 19 Gläubiger, müssen Sie die Regelinsolvenz durchlaufen. Gleiches gilt, wenn Sie aktuell selbstständig sind. Zusätzlich können Sie die Privatinsolvenz nicht anmelden, wenn Ihnen vor Kurzem die Restschuldbefreiung erteilt wurde oder wenn Sie das Verfahren innerhalb der letzten 11 Jahre erfolgreich durchlaufen haben.

Wann muss ich mich arbeitslos melden im Insolvenzverfahren?

Werden Sie arbeitslos während der Privatinsolvenz, müssen Sie dies dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitteilen. Tun Sie dies nicht, droht im schlimmsten Fall die Versagung der Restschuldbefreiung.

Restschuldbefreiung kann auch ohne Einkommen erteilt werden

Anmeldung der Privatinsolvenz: Sind Sie arbeitslos, ist das möglich.
Anmeldung der Privatinsolvenz: Sind Sie arbeitslos, ist das möglich.

Verlieren Sie Ihren Job, fällt das Einkommen weg. Zwar erhalten die meisten in diesem Fall entweder Arbeitslosengeld oder Bürgergeld, doch dieses reicht häufig nicht aus, um laufende Kredite etc. weiterhin zu zahlen. Sich anhäufende Schulden sind die Folge.

Ist die Schuldenlast erdrückend hoch, hilft häufig nur noch die private Insolvenz. An deren Ende steht die Restschuldbefreiung, dank derer der Betroffene in der Regel wieder komplett schuldenfrei ist. Doch ist eine Privatinsolvenz, wenn Sie arbeitslos sind, überhaupt möglich?

Die gute Nachricht lautet: Ja, eine Privatinsolvenz kann trotz Arbeitslosigkeit angemeldet und durchlaufen werden. Gleiches gilt, wenn Sie während der laufenden Insolvenz arbeitslos werden. Auch in diesem Fall läuft das Verfahren weiter.

Werden Sie während der Privatinsolvenz arbeitslos, müssen Sie dies Ihrem Insolvenzverwalter unverzüglich melden. Dies gehört zu Ihren Obliegenheiten. Verstoßen Sie gegen diese, kann das Insolvenzgericht, insofern ein Insolvenzgläubiger einen entsprechenden Antrag stellt, die Restschuldbefreiung versagen (s. § 296 Abs. 1 der Insolvenzordnung).

Privatinsolvenz ohne Arbeit: Das sind Ihre Pflichten!

Die Anmeldung der Privatinsolvenz, wenn Sie arbeitslos sind, ist also grundsätzlich möglich. Einen wichtiger Punkt sollten Sie in diesem Zusammenhang jedoch nicht übersehen: Als Insolvenzschuldner haben Sie gewisse Pflichten, Obliegenheiten genannt. Dazu gehört auch die folgende, die in § 287b der Insolvenzordnung (InsO) festgeschrieben ist:

Ab Beginn der Abtretungsfrist bis zur Beendigung des Insolvenzverfahrens obliegt es dem Schuldner, eine angemessene Erwerbstätigkeit auszuüben und, wenn er ohne Beschäftigung ist, sich um eine solche zu bemühen und keine zumutbare Tätigkeit abzulehnen.

Sind Sie während der Privatinsolvenz arbeitslos, müssen Sie sich also nachweislich darum bemühen, eine neue Erwerbstätigkeit aufzunehmen. Dazu gehört das Schreiben von Bewerbungen und unter Umständen die Teilnahme an Vorstellungsgesprächen. Wird ihnen eine angemessene Stelle angeboten, müssen Sie diese auch annehmen.

Melden Sie die Privatinsolvenz an, wenn Sie arbeitslos sind, sollten Sie im gleichen Zuge einen Antrag auf Stundung der Verfahrenskosten stellen. Wird dieser genehmigt, müssen Sie die für das Insolvenzverfahren anfallenden Kosten erst nach Erteilung der Restschuldbefreiung zahlen. Erzielen Sie auch dann noch kein eigenes Einkommen, fällt die Pflicht zur Zahlung meist sogar komplett weg.

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