
FAQ: Wer bezahlt den Insolvenzverwalter?
Der Insolvenzschuldner muss für die Vergütung des Insolvenzverwalters aufkommen. Reicht sein Vermögen dafür nicht, kann er eine Stundung der Verfahrenskosten beantragen.
Der Insolvenzverwalter muss die Vergütung bei der Privatinsolvenz beim Insolvenzgericht beantragen. Bei einer Stundung der Verfahrenskosten wird er aus der Staatskasse bezahlt.
Insolvenzschuldner sind verpflichtet, das pfändbare Einkommen, das mit der Pfändungstabelle ermittelt wird, an den Insolvenzverwalter abzutreten.
Die Kosten einer Privatinsolvenz richten sich nach der Insolvenzmasse. Je größer diese ist, umso teurer wird das Verfahren.
Inhalt:
Verfahrenskosten werden dem Schuldner auferlegt

Die Privatinsolvenz geht mit nicht zu vernachlässigenden Kosten einher. Dazu gehören sowohl die Gerichtsgebühren als auch die Vergütung des Insolvenzverwalters. Diese gehören zu den sogenannten Masseverbindlichkeiten, die im Insolvenzverfahren Vorrang vor anderen Forderungen haben.
Das bedeutet, dass zuerst die Masseverbindlichkeiten bezahlt werden müssen. Erst danach erhalten die Gläubiger etwas. Doch wer bezahlt den Insolvenzverwalter eigentlich? Die Regeln der Insolvenzordnung geben vor, dass der Insolvenzschuldner für die Kosten aufkommen muss.
Laut § 52 der Insolvenzordnung (InsO) gilt nämlich, dass die Kosten des Insolvenzverfahrens und sonstige Masseverbindlichkeiten vorweg aus der Insolvenzmasse – also dem pfändbaren Vermögen des Schuldners – bezahlt werden müssen.
Wie hoch die Vergütung des Insolvenzverwalters ausfällt, ermittelt sich anhand der Höhe der Insolvenzmasse. Je größer diese ist, umso mehr Geld erhält er. Verfügt der Insolvenzschuldner kein Vermögen und hat auch kein pfändbares Einkommen, bekommt der Insolvenzverwalter eine gesetzlich festgelegte Mindestvergütung.
Wer zahlt den Insolvenzverwalter, wenn keine Insolvenzmasse vorhanden ist?

Sehr häufig gibt es nun aber den Fall, dass ein Schuldner über kein ausreichendes Vermögen verfügt, mit dem die Verfahrenskosten bezahlt werden könnten. Wer bezahlt den Insolvenzverwalter in diesem Fall?
Eine Privatinsolvenz ist auch unter diesen Umständen möglich. Der Schuldner muss jedoch – am besten gleichzeitig mit dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens und Erteilung der Restschuldbefreiung – einen Antrag auf Stundung der Verfahrenskosten stellen.
Die Stundung führt dazu, dass das Verfahren durchgeführt werden kann, ohne dass die Verfahrenskosten gedeckt sind. Mindestens bis zur Restschuldbefreiung muss der Insolvenzschuldner keine Zahlungen leisten.
Hat der Schuldner ein pfändbares Einkommen, wird dieses während der Wohlverhaltensphase vorrangig dazu verwendet, die Verfahrenskosten, also auch die Vergütung des Insolvenzverwalters, zu begleichen. Können die Kosten nicht vollständig beglichen werden, muss der Insolvenzschuldner diese nach Erteilung der Restschuldbefreiung in der Regel bis zu 48 Monate lang mit monatlichen Raten abzahlen.
Wer bezahlt den Insolvenzverwalter, wenn der Schuldner weder Vermögen noch Einkommen hat? Ist der Insolvenzschuldner beispielsweise aus gesundheitlichen Gründen arbeitsunfähig, übernimmt die Staatskasse die vollen Verfahrenskosten.
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