
FAQ: Nach Privatinsolvenz Kredit aufnehmen
Ihr SCHUFA-Score hängt von vielen Faktoren ab. Machen Sie in der Privatinsolvenz neue Schulden, verschlechtert das mitunter Ihre Bonität.
Ihre Bonität verbessert sich frühestens sechs Monate nach der Restschuldbefreiung, wenn die SCHUFA diese Information löscht.
Einen solchen Kredit nach der Privatinsolvenz zu erhalten, ist aufgrund der hohen Kreditsumme nur sehr schwer möglich, wie die Bank Ihre Kreditwürdigkeit sehr genau prüfen wird.
Inhalt:
Kreditwürdigkeit nach der Privatinsolvenz

Eine Privatinsolvenz hinterlässt auch nach der Erteilung der Restschuldbefreiung noch ihrer Spuren. Denn die SCHUFA, eine der größten Wirtschaftsauskunfteien in Deutschland, speichert Informationen über Insolvenzverfahren in ihrer Datenbank.
Diese Einträge wirken sich negativ auf die Bonität des Betroffenen aus, sodass er vorerst zum Beispiel keinen Kredit nach der Privatinsolvenz erhält. Auch einen Miet- oder Mobilfunkvertrag kann er dann kaum noch abschließen, weil er noch als kreditunwürdig gilt.
Die Daten zur Privatinsolvenz werden erst nach Ablauf bestimmten Fristen wieder gelöscht:
- Sofortige Löschung bei veralteten und unrichtigen Daten
- Erteilung der Restschuldbefreiung löscht die SCHUFA automatisch nach sechs Monaten
- Versagung der Restschuldbefreiung wird nach drei Jahren gelöscht
- Privatinsolvenzverfahren werden drei Jahre nach ihrer Beendigung gelöscht
Die SCHUFA löscht die Restschuldbefreiung taggenau sechs Monate später. Danach dürfte sich Ihre Kreditwürdigkeit allmählich wieder verbessern. Versagt Ihnen das Gericht allerdings die Restschuldbefreiung, dauert es mehr als drei Jahre, bis Sie wieder kreditwürdig sind. In diesem Fall ist ein Kredit nach der Privatinsolvenz undenkbar.
Bonität verbessern für einen neuen Kredit nach der Privatinsolvenz
Trotz der teils langen Speicherfristen können Sie etwas unternehmen, um nach der Privatinsolvenz wieder kreditwürdig zu werden:
- Fordern Sie eine kostenlose Dateikopie nach Art. 15 DSGVO bei der SCHUFA an.
- Prüfen Sie, ob alle zu Ihrer Person gespeicherten Daten korrekt und aktuell sind.
- Lassen Sie veraltete und unrichtige Daten löschen. Achten Sie darauf, dass die SCHUFA die Löschfristen einhält.
- Machen Sie während der Privatinsolvenz keine neuen Schulden. Diese fallen nicht unter die Restschuldbefreiung und verhindern damit eine vollständige Entschuldung. Im schlimmsten Fall wirken sie sich zusätzlich negativ auf Ihre Bonität aus.
Kredit nach der Privatinsolvenz aufnehmen

Wer einen Kredit aufnehmen möchte nach der Privatinsolvenz, wird mitunter Schwierigkeiten haben, eine Bank zu finden, die bereits ist, ihm einen Kredit zu gewähren.
Denn nach § 505a Abs. 1 BGB sind Kreditgeber verpflichtet, die Kreditwürdigkeit zu prüfen, bevor sie ein Verbraucherdarlehen gewähren. Außerdem dürfen Sie einen Verbraucherdarlehensvertrag nur dann abschließen, wenn
„… aus der Kreditwürdigkeitsprüfung hervorgeht, dass bei einem Allgemein-Verbraucherdarlehensvertrag keine erheblichen Zweifel daran bestehen.“
Quelle: § 505a Abs. 1 BGB
Sprich: Bei einer anhaltenden schlechten Bonität erhalten Sie eher keinen Kredit nach der Privatinsolvenz. Möglicherweise können Sie die Bank allerdings überzeugen, wenn Sie ein geregeltes Einkommen beziehen, das ausreichend hoch ist.
Noch schwieriger wird es, wenn Sie beabsichtigen, nach der Privatinsolvenz einen Kredit für ein Haus aufzunehmen. Hier schauen die Banken noch genauer hin, denn schließlich geht es um eine hohe Kreditsumme. In diesem Fall gilt sogar noch eine strengere Pflicht zur Bonitätsprüfung. Nach § 505a Abs. 1 S. 2 BGB kommt der Abschluss eines Immobiliar-Verbraucherdarlehensvertrags nur in Betracht, wenn „wahrscheinlich ist, dass der Darlehensnehmer seinen Verpflichtungen, die im Zusammenhang mit dem Darlehensvertrag stehen, vertragsgemäß nachkommen wird.“
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