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Infos zur Privatinsolvenz: Wer eine Auskunft einholen kann

Eine Auskunft über laufende Insolvenzverfahren erhalten Interessierte online.
Eine Auskunft über laufende Insolvenzverfahren erhalten Interessierte online.

Schulden sind in unserer Gesellschaft weiterhin ein Tabuthema. Viele Menschen, die in wirtschaftliche Not geraten, schämen sich für ihre finanzielle Lage. Viele Betroffene, welche die Insolvenz anmelden, mögen sich fragen, ob Informationen darüber an die Öffentlichkeit gelangen. Können Dritte über die Privatinsolvenz eine Auskunft einholen?

FAQ: Auskunft über die Privatinsolvenz

Kann man Privatinsolvenzen einsehen?

Ja, da es sich bei der Privatinsolvenz um ein öffentliches Verfahren handelt, werden entsprechende Informationen im Internet veröffentlicht. Gesetzliche Grundlage dafür ist § 9 der Insolvenzordnung (InsO).

Wer gibt Auskunft über Insolvenzverfahren?

Das zuständige Insolvenzgericht gibt die entsprechenden Informationen weiter. Diese werden dann über das Portal insolvenzbekanntmachungen.de veröffentlicht. Eine Auskunft zur Insolvenz einer Privatperson können dann für zwei Wochen allen Interessierten einholen.

Wie lange können andere Personen über ein Insolvenzverfahren eine Auskunft einholen?

In den ersten zwei Wochen nach der Veröffentlichung sind die Informationen zur Privatinsolvenz für jeden, der auf der Plattform insolvenzbekanntmachungen.de danach sucht, uneingeschränkt einzusehen. Danach wird der Zugriff beschränkt. Nähere Informationen zur Restschuldbefreiung oder anderen Verfahrensschritten werden dann nur noch angezeigt, wenn der Suchende zusätzlich bestimmte Daten des Schuldners, wie beispielsweise seinen Namen, angeben kann.

Auskunft über Insolvenzverfahren: Werden Informationen veröffentlicht?

§ 9 InsO besagt, dass Dritte über die Privatinsolvenz eine Auskunft einholen können.
§ 9 InsO besagt, dass Dritte über die Privatinsolvenz eine Auskunft einholen können.

Sich für eine Privatinsolvenz zu entscheiden, ist für viele Schuldner ein schwieriger Schritt. Viele schämen sich für ihre Schulden und möchten nicht, dass andere von ihren finanziellen Problemen erfahren. Doch das Insolvenzverfahren geheim zu halten, ist in der Regel nicht möglich.

Bei der Privatinsolvenz handelt es sich nämlich, wie bei den meisten anderen Gerichtsverfahren auch, um ein öffentliches Verfahren. Entscheidungen werden nicht hinter verschlossenen Türen getroffen, sondern können von der Öffentlichkeit verfolgt werden. Das sorgt für einen stärkeren Rechtsstaat.

Aus diesem Grund können andere Personen über eine Privatinsolvenz eine Auskunft einholen. Die gesetzliche Grundlage dazu stellen § 9 der Insolvenzordnung (InsO) und § 2 der Verordnung zu öffentlichen Bekanntmachungen in Insolvenzverfahren im Internet dar.

Dritte können über eine Privatinsolvenz eine Auskunft einfach online einholen. Die Insolvenzgerichte leiten die betreffenden Informationen weiter und diese werden dann auf dem Internetportal insolvenzbekanntmachungen.de veröffentlicht.

Welche Daten können Dritte über Ihre Insolvenz einsehen?

Eine Auskunft aus dem Insolvenzverzeichnis können Sie über eine spezielle Internetplattform suchen.
Eine Auskunft aus dem Insolvenzverzeichnis können Sie über eine spezielle Internetplattform suchen.

Im Zuge einer Privatinsolvenz werden verschiedene Verfahrensschritte durchlaufen. Viele davon werden veröffentlicht – etwa, wenn

  • das Insolvenzgericht beschließt, das Insolvenzverfahren zu eröffnen,
  • das Insolvenzverfahren aufgehoben bzw. eingestellt wird,
  • ein Insolvenzantrag mangels Masse abgewiesen wird,
  • die Vergütung des Insolvenzverwalters festgesetzt wird oder
  • das Insolvenzgericht die Restschuldbefreiung erteilt.

Doch welche Daten über den Schuldner und seine Privatinsolvenz können der Auskunft genau entnommen werden? Dazu gehören in der Regel die folgenden:

  • Vor- und Nachname
  • Geburtsdatum
  • Adresse
  • u. U. Beruf
  • Aktenzeichen
  • Name des Insolvenzverwalters bzw. Treuhänders
  • genauere Informationen zum Verfahrensschritt (s. o.)

Wie lange ist die Auskunft vom Insolvenzgericht online einsehbar?

Privatinsolvenz: Personen entnehmen der Auskunft, wenn etwa das Verfahren eröffnet wurde.
Privatinsolvenz: Personen entnehmen der Auskunft, wenn etwa das Verfahren eröffnet wurde.

Grundsätzlich gilt innerhalb der ersten zwei Wochen nach der Veröffentlichung der Privatinsolvenz, dass alle Personen eine Auskunft einholen können. Die entsprechenden Informationen sind im Portal uneingeschränkt einsehbar.

Nach Ablauf dieser zwei Wochen ist nur noch die sogenannte Detailsuche möglich. Hier besteht dann ein eingeschränkter Zugriff auf die Daten. Dritte können über die Privatinsolvenz eine Auskunft nur dann einholen, wenn sie bestimmte Zusatzinformationen in eine Suchmaske eingeben. Dazu gehört etwa der Name des Schuldners, das Aktenzeichen des Verfahrens oder sein Wohnsitz.

Zu einer kompletten Löschung der Informationen kommt es spätestens sechs Monate nachdem die Restschuldbefreiung erteilt wurde, die Rechtskraft der Einstellung des Verfahrens eingetreten ist oder das Verfahren aufgehoben wurde.

Beachten Sie Folgendes: Auch in Ihrer SCHUFA-Auskunft wird die Privatinsolvenz vermerkt. Die Wirtschaftsauskunftei speichert nämlich auch die öffentlich einsehbaren Informationen der Insolvenzgerichte. Melden Sie die Insolvenz an, führt dies dazu, dass sich Ihre Kreditwürdigkeit verschlechtert.

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