
FAQ: Auskunft über die Privatinsolvenz
Ja, die Privatinsolvenz wird im Internet veröffentlicht. Gesetzliche Grundlage ist § 9 Insolvenzordnung.
Die Insolvenzgerichte betreiben ein Portal für Insolvenzbekanntmachungen. Dort können interessierte Auskunft zur Insolvenz einer Privatperson einholen.
In den ersten zwei Wochen ist die Insolvenzbekanntmachung uneingeschränkt einsehbar. Danach können Informationen zur Restschuldbefreiung oder anderen Verfahrensschritten nur noch mithilfe des Namens des Schuldner oder anderen Daten abgerufen werden.
Inhalt:
Auskunft über Insolvenzverfahren: Werden Informationen veröffentlicht?

Sich für eine Privatinsolvenz zu entscheiden, ist für viele Schuldner ein schwieriger Schritt. Viele schämen sich für ihre Schulden und möchten nicht, dass andere von ihren finanziellen Problemen erfahren. Doch das Insolvenzverfahren geheim zu halten, ist in der Regel nicht möglich.
Bei der Privatinsolvenz handelt es sich nämlich, wie bei den meisten anderen Gerichtsverfahren auch, um ein öffentliches Verfahren. Entscheidungen werden nicht hinter verschlossenen Türen getroffen, sondern können von der Öffentlichkeit verfolgt werden. Das sorgt für einen stärkeren Rechtsstaat.
Aus diesem Grund können andere Personen über eine Privatinsolvenz eine Auskunft einholen. Die gesetzliche Grundlage dazu stellen § 9 der Insolvenzordnung (InsO) und § 2 der Verordnung zu öffentlichen Bekanntmachungen in Insolvenzverfahren im Internet dar.
Dritte können über eine Privatinsolvenz eine Auskunft einfach online einholen. Die Insolvenzgerichte leiten die betreffenden Informationen weiter und diese werden dann auf dem Internetportal insolvenzbekanntmachungen.de veröffentlicht.
Welche Daten können Dritte über Ihre Insolvenz einsehen?

Im Zuge einer Privatinsolvenz werden verschiedene Verfahrensschritte durchlaufen. Viele davon werden veröffentlicht – etwa, wenn
- das Insolvenzgericht beschließt, das Insolvenzverfahren zu eröffnen,
- das Insolvenzverfahren aufgehoben bzw. eingestellt wird,
- ein Insolvenzantrag mangels Masse abgewiesen wird,
- die Vergütung des Insolvenzverwalters festgesetzt wird oder
- das Insolvenzgericht die Restschuldbefreiung erteilt.
Doch welche Daten über den Schuldner und seine Privatinsolvenz können der Auskunft genau entnommen werden? Dazu gehören in der Regel die folgenden:
- Vor- und Nachname
- Geburtsdatum
- Adresse
- u. U. Beruf
- Aktenzeichen
- Name des Insolvenzverwalters bzw. Treuhänders
- genauere Informationen zum Verfahrensschritt (s. o.)
Wie lange ist die Auskunft vom Insolvenzgericht online einsehbar?

Grundsätzlich gilt innerhalb der ersten zwei Wochen nach der Veröffentlichung der Privatinsolvenz, dass alle Personen eine Auskunft einholen können. Die entsprechenden Informationen sind im Portal uneingeschränkt einsehbar.
Nach Ablauf dieser zwei Wochen ist nur noch die sogenannte Detailsuche möglich. Hier besteht dann ein eingeschränkter Zugriff auf die Daten. Dritte können über die Privatinsolvenz eine Auskunft nur dann einholen, wenn sie bestimmte Zusatzinformationen in eine Suchmaske eingeben. Dazu gehört etwa der Name des Schuldners, das Aktenzeichen des Verfahrens oder sein Wohnsitz.
Zu einer kompletten Löschung der Informationen kommt es spätestens sechs Monate nachdem die Restschuldbefreiung erteilt wurde, die Rechtskraft der Einstellung des Verfahrens eingetreten ist oder das Verfahren aufgehoben wurde.
Beachten Sie Folgendes: Auch in Ihrer SCHUFA-Auskunft wird die Privatinsolvenz vermerkt. Die Wirtschaftsauskunftei speichert nämlich auch die öffentlich einsehbaren Informationen der Insolvenzgerichte. Melden Sie die Insolvenz an, führt dies dazu, dass sich Ihre Kreditwürdigkeit verschlechtert.
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