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Eidesstattliche Erklärung bzw. Versicherung wegen Schulden

Die eidesstattliche Erklärung unterzeichnen Sie, wenn Ihnen die Vermögensauskunft abgenommen wird.
Die eidesstattliche Erklärung unterzeichnen Sie, wenn Ihnen die Vermögensauskunft abgenommen wird.

FAQ: Eidesstattliche Erklärung

Was ist eine eidesstattliche Versicherung?

Im Zwangsvollstreckungsrecht ist die eidesstattliche Versicherung die Vermögensauskunft, bei der Sie als Schuldner Ihr gesamtes Einkommen und Vermögen offenlegen. So gelangt der der Gläubiger an die Informationen, die er z. B. für eine Lohn- oder Kontopfändung braucht.

Wo kann ich eine eidesstattliche Versicherung wegen Schulden beantragen?

Als Gläubiger können Sie den zuständigen Gerichtsvollzieher damit beauftragen, wenn Sie eine titulierte Forderung besitzen. Als Schuldner können Sie die eidesstattliche Erklärung nicht selbst beantragen.

Ich habe eine eidesstattliche Versicherung abgegeben. Was passiert mit den Schulden?

Die Schulden bleiben weiterhin bestehen. Sie verjähren aufgrund des Vollstreckungstitels erst nach 30 Jahren. In dieser Zeit müssen Sie mit Zwangsvollstreckungsmaßnahmen rechnen.

Fallen für die eidesstattliche Versicherung Kosten an? Und wenn ja, wer bezahlt die?

Sie als Schuldner kommen für die Gebühren des Gerichtsvollziehers auf. Diese Kosten werden der eigentlichen Forderung hinzugerechnet.

Im Video: Informationen zur eidesstattlichen Erklärung

Was ist eine Vermögensauskunft? Erfahren Sie es im Video.
Was ist eine Vermögensauskunft? Erfahren Sie es im Video.

Was ist eine eidesstattliche Erklärung?

Wenn Sie eine eidesstattliche Erklärung als Privatperson abgeben, beteuern Sie, die Wahrheit gesagt zu haben.
Wenn Sie eine eidesstattliche Erklärung als Privatperson abgeben, beteuern Sie, die Wahrheit gesagt zu haben.

Wenn Sie eine titulierte Forderung nicht begleichen, kann der Gläubiger den Gerichtsvollzieher mit der Abnahme der Vermögensauskunft beauftragen.

Sie müssen dann Ihr gesamtes Einkommen und Vermögen und noch zahlreiche andere Informationen offenlegen und an Eides statt versichern, dass all Ihre Angaben richtig und vollständig sind.

Diese wegen Schulden abgegebene eidesstattliche Versicherung hat ihre Rechtsgrundlage in den §§ 802c ff. ZPO. Dort sind die Voraussetzungen und der Umfang der Auskunft genau geregelt.

Die eidesstattliche Versicherung gibt es aber noch in einem anderen Zusammenhang: als Mittel der Glaubhaftmachung im Sinne von § 294 ZPO bzw. als Beweismittel vor Gericht. Wenn Sie gegenüber Behörden, in einem Eilverfahren oder im Erbscheinverfahren eine Tatsache nachweisen müssen, können Sie diese an Eides statt versichern.

Wenn Sie aufgefordert werden, eine eidesstattliche Erklärung abzugeben, schauen Sie zuerst nach, wer diese verlangt: der Gerichtsvollzieher, eine Behörde oder ein Gericht.

Wann muss ich eine eidesstattliche Versicherung abgeben?

Ein Gläubiger kann die Abgabe der eides­statt­lichen Versicherung nur bean­tragen, wenn er einen voll­streck­baren Titel hat.
Ein Gläubiger kann die Abgabe der eides­statt­lichen Versicherung nur bean­tragen, wenn er einen voll­streck­baren Titel hat.

Die eidesstattliche Versicherung gilt schon als Zwangsvollstreckungsmaßnahme. Deshalb benötigt der Gläubiger dafür zwingend einen Titel für die Zwangsvollstreckung, beispielsweise einen Vollstreckungsbescheid oder ein vollstreckbares Urteil.

Dieser Titel muss Ihnen als Schuldner zugestellt werden – das kann auch der Gerichtsvollzieher übernehmen.

Mit diesem Titel erteilt der Gläubiger dem Gerichtsvollzieher einen Vollstreckungsauftrag über die gewünschten Vollstreckungsmaßnahmen. Damit kann er unter anderem die Abnahme der Vermögensauskunft beantragen – und sogar einen Haftbefehl für den Fall, dass Sie diese Auskunft verweigern.

Der Gläubiger darf die Versicherung an Eides statt sofort beantragen – ohne vorherige erfolglose Sachpfändung und ohne Fruchtlosigkeitsbescheinigung.

Wenn Sie ein Inkassoschreiben erhalten, in dem Ihnen mit einer eidesstattlichen Erklärung gedroht wird, prüfen Sie zuerst, ob die Forderung überhaupt tituliert ist. Ohne Vollstreckungstitel wird Ihnen kein Gerichtsvollzieher eine eidesstattliche Versicherung abnehmen.

Wie läuft die Abgabe der eidesstattlichen Erklärung ab?

Zuerst muss der Gläubiger einen Vollstreckungstitel erwirken und anschließend den Gerichtsvollzieher konkret mit der Abnahme der Vermögensauskunft beauftragen. Danach passiert Folgendes:

  1. Der Gerichtsvollzieher schickt Ihnen eine schriftliche Ladung. Diese Ladung enthält einen Termin für die eidesstattliche Erklärung, der gewöhnlich in den Geschäftsräumen des Gerichtsvollziehers stattfindet. Außerdem werden Sie in der Ladung aufgefordert, die Forderung innerhalb einer bestimmten Frist zu bezahlen.
  2. Zwischen der Zustellung der Ladung und dem Termin liegen mindestens zwei Wochen. In dieser Zeit können Sie Ihre Schulden vollständig bezahlen oder eine Ratenzahlung vereinbaren. Dann müssen Sie keine eidesstattliche Versicherung mehr abgeben – und Sie verhindern damit einen Eintrag im Schuldnerverzeichnis.
  3. An dem Termin müssen Sie Auskunft geben zu Ihrem Arbeitgeber, Gehalt, sonstigen Einkünften, Vermögenswerten und Bankkonten. Was Sie bei diesem Offenbarungseid preisgeben müssen, listen wir hier genauer auf. Der Gerichtsvollzieher nimmt diese Informationen in das Vermögensverzeichnis auf.
  4. Zuletzt versichern Sie an Eides statt, dass Ihre Angaben richtig und vollständig sind. Ab jetzt machen Sie sich strafbar, wenn Sie eine falsche eidesstattliche Versicherung abgeben.
  5. Das Vermögensverzeichnis wird beim zentralen Vollstreckungsgericht elektronisch hinterlegt. Der Gläubiger, der die eidesstattliche Erklärung beantragt hat, erhält eine Abschrift. Jeder andere Gläubiger mit einer titulierten Forderung darf diese Auskunft in den nächsten zwei Jahren ebenfalls abrufen.
  6. Bezahlen Sie die Forderung nicht innerhalb eines Monats nach Abgabe der Auskunft, ordnet der Gerichtsvollzieher einen Eintrag im Schuldnerverzeichnis an. Auch die Weigerung, die eidesstattliche Versicherung abzugeben, wird dort eingetragen.

Was muss ich bei der Vermögensauskunft alles offenlegen?

Die eidesstattliche Versicherung hat große Bedeutung für den Gläubiger, weil er damit alle Informationen erhält, die er für eine Pfändung braucht. Was alles dazu gehört, verdeutlicht die folgende Infografik.

Unpfändbare Gegenstände wie Möbel, Kühlschrank, Kleidung und anderen gewöhnlichen Hausrat müssen Sie nicht angeben, es sei denn, es kommt eine Austauschpfändung in Betracht. Um eine unvollständige eidesstattliche Erklärung und damit ein Strafverfahren zu vermeiden, sollten Sie im Zweifel lieber zu viel offenlegen als zu wenig.

Eidesstattliche Versicherung abgegeben: Was passiert danach?

Was passiert mit den Schulden nach der eidesstattlichen Versicherung?
Was passiert mit den Schulden nach der eidesstattlichen Versicherung?

Auch wenn Sie die eidesstattliche Versicherung abgeben – Ihre Schulden bleiben weiterhin bestehen, aufgrund der Zinsen steigen sie sogar.

Und weil es sich um eine titulierte Forderung handelt, tritt Verjährung erst nach 30 Jahren ein. So lange kann der Gläubiger die Zwangsvollstreckung gegen Sie betreiben. Das bereits erwähnte Vermögensverzeichnis bietet ihm dafür die Informationen, die er braucht.

  • Der Gläubiger weiß jetzt, wer Ihr Arbeitgeber ist und kann eine Lohnpfändung veranlassen. Der Arbeitgeber muss daran mitwirken und den pfändbaren Teil Ihres Gehalts an Ihren Gläubiger abführen.
  • Mithilfe der Bankverbindungen darf der Gläubiger außerdem Ihr Konto pfänden. Das führt zu einer Kontosperre, wenn Sie Ihr Girokonto nicht rechtzeitig in ein P-Konto umwandeln. Jeder darf aber nur ein Pfändungsschutzkonto führen, sodass andere Konten nicht vor einer Pfändung sicher sind.
  • Wenn Sie wertvolle Fahrzeuge oder Wertgegenstände besitzen, wird der Gläubiger den Gerichtsvollzieher mit einer Sachpfändung beauftragen.

Jeder Gläubiger, der einen Vollstreckungstitel vorweisen kann, erhält Zugriff auf das Vermögensverzeichnis. Dadurch steigt die Gefahr, dass auch andere Gläubiger versuchen, Ihr Einkommen und Vermögen zu pfänden.

Was passiert, wenn Sie die eidesstattliche Erklärung verweigern

Wenn Sie vom Gerichtsvollzieher aufgefordert werden, die Vermögensauskunft abzugeben, dann sind Sie auch verpflichtet, diesen Termin wahrzunehmen, sofern Sie Ihre Schulden nicht vorher bezahlen.

Verweigern Sie die Auskunft oder versäumen Sie den Termin unentschuldigt, droht ein Haftbefehl. Den beantragt der Gläubiger, während der Gerichtsvollzieher ihn vollstreckt. Im schlimmsten Fall werden Sie zuhause oder an Ihrem Arbeitsplatz verhaftet. Sie kommen dann so lange in Erzwingungshaft, bis Sie die eidesstattliche Versicherung abgeben. Eine Strafe ist das nicht, sondern ein Zwangsmittel. Ihre Schulden bleiben weiterhin bestehen.

Auch die Nichtabgabe der Vermögensauskunft und ein damit zusammenhängender Haftbefehl werden im Schuldnerverzeichnis gespeichert.

Eidesstattliche Versicherung: Wie lange ist sie gültig?

Im Zusammenhang mit Ihrer Vermögensauskunft gibt es einige wichtige Fristen zu beachten:

  • Der Eintrag im Schuldnerverzeichnis bleibt drei Jahre lang bestehen und wird danach gelöscht. Sie können eine vorzeitige Löschung beantragen, wenn Sie nachweisen, dass Sie die Schulden vollständig beglichen haben.
  • Sie müssen in den nächsten zwei Jahren keine neue eidesstattliche Erklärung abgeben, es sei denn, der Gläubiger macht glaubhaft, dass sich Ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse wesentlich geändert haben.
  • Die SCHUFA speichert Ihre eidesstattliche Versicherung ebenfalls für drei Jahre. Sie gelten als kreditunwürdig und können keinen neuen Kredit aufnehmen. Außerdem wird es schwierig, Ratenkaufverträge und einen neuen Mobilfunkvertrag abzuschließen, geschweige denn eine neue Wohnung zu mieten.

Falsche eidesstattliche Versicherung, § 156 StGB

Die eidesstattliche Versicherung hat große Nachteile: Jeder Gläubiger mit einem Titel kann darauf zugreifen.
Die eidesstattliche Versicherung hat große Nachteile: Jeder Gläubiger mit einem Titel kann darauf zugreifen.

Achten Sie bei Ihrer Vermögensauskunft darauf, dass alle Angaben korrekt und vollständig sind.

Denn wenn Sie vorsätzlich etwas Falsches angeben oder Einkommen und Vermögen verschweigen, machen Sie sich strafbar nach § 156 StGB. Dafür droht eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren.

Und selbst wenn Sie nur fahrlässig handeln, droht Ihnen ein Strafverfahren und ebenfalls eine Geldstrafe oder bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe.

Typische Beispiele für falsche Angaben sind:

  • verschwiegene Bankkonten, Kryptowährung oder Bargeld
  • verheimlichte oder als „wertlos“ deklarierte Vermögenswerte wie Luxusuhren
  • Fahrzeuge, die Sie als Schuldner nutzen, die aber offiziell auf den Namen des Partners oder der Eltern zugelassen sind
  • Verschweigen von erwarteten oder bereits festgesetzten Steuerrückerstattungen
  • Scheinverkäufe und Schenkungen, um zu verhindern, dass der Gläubiger darauf zugreifen kann

Wie kann ich eine eidesstattliche Versicherung verhindern?

Wenn der Gerichtsvollzieher Sie bereits aufgefordert hat, die eidesstattliche Erklärung abzugeben, bleiben Ihnen noch vier Möglichkeiten – vorausgesetzt, Sie werden vor dem Termin aktiv:

  1. Bezahlen Sie die Forderung inklusive Kosten innerhalb der Zwei-Wochen-Frist. Das ist der einfachste und günstigste Weg, wenn es sich nur um eine kleine, einzelne Forderung handelt.
  2. Vereinbaren Sie mit dem Gerichtsvollzieher eine Ratenzahlung über bis zu zwölf Monate und halten Sie sich an den Zahlungsplan. Das ist allerdings nur möglich, wenn der Gläubiger einverstanden ist und Sie glaubhaft machen, dass Sie die Raten aufbringen können.
  3. Wenn Sie mehreren Gläubigern Geld schulden, ist eine außergerichtliche Einigung mit allen der beste Weg. Dafür müssen Sie einen Schuldenbereinigungsplan aufstellen – am besten mit Unterstützung einer Schuldnerberatung oder eines Anwalts.
  4. Mit einem Insolvenzantrag enden laufende Zwangsvollstreckungsmaßnahmen. Eine eidesstattliche Versicherung müssen Sie dann nicht mehr abgeben. Dieser Weg ist ratsam, wenn Sie völlig überschuldet sind.

Über den Autor

Mathias Voigt (Rechtsanwalt)
Mathias Voigt

2013 erhielt Rechtsanwalt Mathias Voigt seine Zulassung. Er absolvierte zuvor ein Jura-Studium in Rostock sowie ein Referendariat in Nordrhein-Westfalen. Mit seiner jahrelangen Erfahrung informiert er für schuldenanalyse-kostenlos.de Verbraucher über Insolvenzverfahren und Co.

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