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Eidesstattliche Erklärung: Wichtige Maßnahme im Zwangsvollstreckungsrecht

Die eidesstattliche Erklärung unterzeichnen Sie, wenn Ihnen die Vermögensauskunft abgenommen wird.
Die eidesstattliche Erklärung unterzeichnen Sie, wenn Ihnen die Vermögensauskunft abgenommen wird.

Das Zwangsvollstreckungsrecht erlaubt es Gläubigern unter gewissen Voraussetzungen, den Schuldner mit rechtlichen Mitteln zur Zahlung offener Forderungen zu zwingen. In diesem Zusammenhang spielt auch die sogenannte eidesstattliche Versicherung bzw. Erklärung eine wichtige Rolle.

FAQ: Eidesstattliche Erklärung bzw. Versicherung

Was versteht man unter einer eidesstattlichen Versicherung?

Im Zwangsvollstreckungsrecht ist dies der alte Begriff für die Vermögensauskunft. Ein Schuldner muss dabei offenlegen, wie viel er verdient und über welche Vermögenswerte er verfügt.

Wie bekomme ich eine eidesstattliche Erklärung?

Ein Gläubiger muss zunächst einen vollstreckbaren Titel erwirken. Im Anschluss beantragt er dann die Abnahme der eidesstattlichen Erklärung beim zuständigen Vollstreckungsgericht. Schuldner können diese nicht selbst beantragen. Wie die Abnahme der eidesstattlichen Erklärung abläuft, können Sie hier nachlesen.

Was braucht man für eine eidesstattliche Versicherung?

Hat eine Person Schulden, müssen Gläubiger einen vollstreckbaren Titel erwirken. Dazu gehören unter anderem Vollstreckungsbescheide, Urteile, Urkunden sowie gerichtliche Vergleiche.

Was sind die Folgen einer eidesstattlichen Versicherung?

Der Gläubiger weiß nun, wo etwas bei Ihnen zu holen ist und kann weitere Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, wie z. B. eine Pfändung, durchführen lassen. Außerdem erhalten Sie einen negativen SCHUFA-Eintrag, was zur Verschlechterung Ihrer Bonität führt.

Im Video: Informationen zur Vermögensauskunft

Was ist eine Vermögensauskunft? Erfahren Sie es im Video.
Was ist eine Vermögensauskunft? Erfahren Sie es im Video.

Was ist eine eidesstattliche Erklärung bzw. Versicherung? Allgemeine Bedeutung des Begriffs

Eidesstattliche Versicherung: Was passiert mit den Schulden? Sie bleiben weiterhin bestehen.
Eidesstattliche Versicherung: Was passiert mit den Schulden? Sie bleiben weiterhin bestehen.

Ganz allgemein gesprochen ist eine eidesstattliche Erklärung bzw. Versicherung laut Definition die Aussage einer Person darüber, dass das, was sie sagt, wahr ist. Sie wird auch Versicherung an Eides statt genannt.

Eine wichtige Bedeutung hat die eidesstattliche Erklärung bei wissenschaftlichen Arbeiten – beispielsweise Bachelor- oder Masterarbeiten. Der Autor gibt darin unter anderem an, dass er das Dokument ohne fremde Hilfe geschrieben hat.

Sie benötigen für diese eidesstattliche Erklärung keine aufwendige Vorlage. Es muss sich lediglich um eine eigene Seite handeln. Die Überschrift „Eidesstattliche Erklärung“ darf nicht fehlen. Dem folgenden Text muss zu entnehmen sein, dass Sie die Arbeit ohne fremde Hilfe erstellt, nur die genannten Quellen und Hilfsmittel verwendet sowie diese noch nicht an einer anderen Stelle vorgelegt haben. Fügen Sie außerdem Datum, Ihren vollen Namen sowie Ihre Unterschrift hinzu.

Was bedeutet eine eidesstattliche Versicherung im Zwangsvollstreckungsrecht?

Wird Ihnen die eidesstattliche Versicherung abgenommen, müssen Sie auch vorhandenes Bargeld angeben.
Wird Ihnen die eidesstattliche Versicherung abgenommen, müssen Sie auch vorhandenes Bargeld angeben.

Auch im Zusammenhang mit dem Zwangsvoll­streckungs­­recht ist häufig der Begriff eidesstattliche Versicherung zu hören. Was ist das genau, mögen sich die Leser nun fragen. Für eine genauere Erklärung und exakte begriffliche Einordnung müssen wir zeitlich etwas zurückgehen.

Bis ins Jahr 1970 mussten Schuldner den sogenannten Offenbarungseid ablegen. Dabei waren sie dazu verpflichtet, Auskunft über ihr Einkommen sowie ihr Vermögen zu geben.

Dann wurde jedoch der Offenbarungseid von der eidesstattlichen Versicherung abgelöst. Hierbei handelte es sich um das gleiche Prinzip, jedoch mit einem anderen Namen.

Doch auch dieser sollte nicht allzu lange erhalten bleiben. Im Jahr 2013 wurde aus der eidesstattlichen Versicherung die Vermögensauskunft – und so heißt sie bis heute. Ganz verschwunden ist die eidesstattliche Erklärung bzw. Versicherung jedoch noch nicht. Sie ist nun ein Teil der Vermögensauskunft. Mit ihr erklärt der Schuldner nämlich ganz offiziell, dass die von ihm gemachten Angaben der Wahrheit entsprechen.

In der Alltagssprache wird die eidesstattliche Versicherung immer noch als Synonym zur Vermögensauskunft verwendet. Dies behalten wir für diesen Text bei. Sprechen wir von der eidesstattlichen Erklärung, meinen wir damit die Vermögensauskunft.

Wann müssen Sie eine eidesstattliche Versicherung abgeben?

Wenn Sie eine eidesstattliche Erklärung abgeben, müssen Sie umfangreiche Auskünfte über Ihre finanzielle Situation machen. Dazu gehört nicht nur Ihr Einkommen. Sie müssen unter anderem auch Informationen zu Ihren Konten, Ihrem Arbeitgeber, Ihrem Pkw, einer eventuell bestehenden Lebensversicherung, Aktien oder Fonds sowie anderen Vermögensgegenständen machen.

Diese Maßnahme können Gläubiger jedoch nur ergreifen, wenn Sie offene Schulden nicht beglichen haben und Ihre Gläubiger daraufhin rechtliche Schritte eingeleitet haben. Ein Auftrag für die Abnahme einer eidesstattlichen Erklärung kann erst dann gestellt werden, wenn der Gläubiger einen vollstreckbaren Titel erwirkt hat. Dazu gehören unter anderem vollstreckbare Urteile sowie Vollstreckungsbescheide.

Eine eidesstattliche Erklärung wird von einem Gerichtsvollzieher abgenommen. Der Gläubiger muss seinen Antrag jedoch nicht direkt beim ihm, sondern beim zuständigen Amtsgericht stellen. Dieses teilt den Auftrag dann einem Gerichtsvollzieher zu.

Wie läuft die Abgabe der eidesstattlichen Erklärung ab?

Ein Gläubiger kann die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung nur beantragen, wenn er einen vollstreckbaren Titel hat.
Ein Gläubiger kann die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung nur beantragen, wenn er einen vollstreckbaren Titel hat.

Vor der Abgabe wird die eidesstattliche Versicherung zunächst vom Gerichtsvollzieher angekündigt. Als ersten Schritt setzt er Ihnen eine letzte Frist, innerhalb derer Sie die offene Forderung begleichen können. Diese umfasst zwei Wochen.

Kommen Sie dieser Aufforderung nicht nach, erhalten Sie dann ein weiteres Schreiben. In diesem wird Ihnen der Termin mitgeteilt, zu der Sie die eidesstattliche Versicherung abgeben sollen. In der Regel findet dies in den Geschäftsräumen des Gerichtsvollziehers statt. In Ausnahmefällen kann jedoch auch ein Treffen in Ihrer Wohnung vereinbart werden.

Möchten Sie es umgehen, die eidesstattliche Erklärung abgeben zu müssen, haben Sie zwei Optionen: entweder Sie zahlen die offene Forderung sofort oder Sie einigen sich mit dem Gerichtsvollzieher auf eine Ratenzahlung.

Beim Termin: Darauf sollten Sie achten

Meistens werden Ihnen schon vor dem Termin verschiedene Formulare zugeschickt, welche Sie in Vorbereitung ausfüllen sollen. In diesen geben Sie Auskunft über Einkommen, Vermögen etc. Bei der Abgabe der Vermögensauskunft gehen Sie diese Unterlagen durch und haben die Möglichkeit, Fragen zu stellen, falls etwas unklar geblieben sein sollte.

Nehmen Sie alle nötigen Unterlagen und Belege zum Treffen mit, falls diese benötigt werden oder der Gerichtsvollzieher Fragen hat.

Der Gerichtsvollzieher überträgt die Angaben dann in ein elektronisches Format. Sie erhalten anschließend die Möglichkeit, diese noch einmal zu überprüfen. Dabei sollten Sie aufmerksam sein, mögliche Fehler können schwerwiegende Folgen haben.

Im Anschluss müssen Sie die eigentliche eidesstattliche Erklärung unterzeichnen. Mit dieser geben Sie an, dass Sie alle Angaben vollständig und wahrheitsgemäß gemacht haben. Machen Sie falsche Angaben oder lassen Sie Vermögensgegenstände weg, machen Sie sich strafbar.

Eidesstattliche Versicherung: Was passiert danach?

Die eidesstattliche Versicherung hat Folgen - auch für Ihre Kreditwürdigkeit.
Die eidesstattliche Versicherung hat Folgen – auch für Ihre Kreditwürdigkeit.

Eine eidesstattliche Versicherung hat schwerwiegende Folgen – darüber sollten sich Schuldner im Klaren sein.

Der Gläubiger erhält damit Einblick in Ihre Finanzen und kann auf dieser Grundlage herausfinden, wo etwas bei Ihnen zu holen ist – beispielsweise durch die Pfändung teurer Gegenstände.

Zusätzlich ist Folgendes zu beachten: Ihre Angaben werden zwei Jahre lang gespeichert. Dies führt auch dazu, dass Sie einen Negativeintrag bei der SCHUFA oder einer anderer Wirtschaftsauskunftei erhalten.

Dies wirkt sich negativ auf Ihre Kreditwürdigkeit aus und die Chancen, einen Kredit zu erhalten oder eine neue Wohnung zu mieten, schwinden.

Grundsätzlich wird eine eidesstattliche Versicherung für eine Dauer von zwei Jahren gespeichert. In diesem Zeitraum müssen Sie keine neuen Angaben machen, falls ein weiterer Gläubiger eine solche beantragen sollte. Ausnahmen bestehen jedoch, wenn sich Ihre finanzielle Situation wesentlich verändert.

Bildnachweise: Depositphotos.com – fizkes, Depositphotos.com – pogonici, istockphoto.com – JanPietruszka, istockphoto.com – wavebreakmedia