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Abtretung: Regelungen des BGB und Beispiele einfach erklärt!

Für eine Abtretung muss ein entsprechender Vertrag abgeschlossen werden.
Für eine Abtretung muss ein entsprechender Vertrag abgeschlossen werden.

FAQ: Abtretung

Was ist eine Abtretung einfach erklärt?

Bei einer Abtretung kommt es zur Übertragung einer Forderung von einem Gläubiger (Zedent) auf einen anderen (Zessionar). Mehr zur Definition erfahren Sie hier.

Was passiert bei einer Abtretung?

Kommt es zur Abtretung bei Schulden, bekommen Sie einen neuen Gläubiger. Sind Sie Schuldner einer abgetretenen Forderung, müssen Sie die Zahlungen ab sofort an den neuen Gläubiger leisten.

Was bedeutet „Ich nehme die Abtretung an“?

Nehmen Sie eine Abtretung an, stimmen Sie zu, dass eine bestimmte Forderung von einem Gläubiger an einen anderen übertragen wird.

Wer muss die Abtretung anzeigen?

Treten Sie einen Anspruch auf Steuererstattung ab, müssen Sie dies dem zuständigen Finanzamt anzeigen. An dieser Stelle haben wir mehr dazu für Sie zusammengefasst.

Was ist eine Abtretung und welche Folgen hat sie?

Die gesetzliche Definition der Abtretung ist § 398 BGB zu entnehmen.
Die gesetzliche Definition der Abtretung ist § 398 BGB zu entnehmen.

Bei einer Abtretung wird laut Definition eine Forderung von einem Gläubiger auf einen anderen übertragen. Dabei kommt es nicht zu einer Änderung bezüglich der Forderung oder des Schuldners, nur der Gläubiger wird ausgetauscht.

Die gesetzliche Grundlage findet sich in § 398 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), welcher Folgendes besagt:

Eine Forderung kann von dem Gläubiger durch Vertrag mit einem anderen auf diesen übertragen werden (Abtretung). Mit dem Abschluss des Vertrags tritt der neue Gläubiger an die Stelle des bisherigen Gläubigers.

§ 398 BGB

Dabei kann die Abtretung einer Forderung, die auch Zession genannt wird, entweder still oder offen sein. Im Falle einer offenen Abtretung erfährt der Schuldner von der Übertragung der Forderung auf einen anderen Gläubiger. Bei einer stillen Abtretung ist dies hingegen nicht der Fall.

Der alte Gläubiger, welcher die Forderung abtritt, wird Zedent genannt. Derjenige, der auf den sie übergeht, ist demgegenüber als Zessionar zu bezeichnen.

Voraussetzungen für die Abtretung von Forderungen

Für eine Abtretung müssen gewisse Voraussetzungen erfüllt werden. Dazu gehören die Folgenden:

  • Der Zedent und der Zessionar müssen einen formlosen Abtretungsvertrag abschließen, aus dem die wichtigsten Informationen hervorgehen. Der Schuldner muss diesem nicht zustimmen und muss auch nicht über das Zustandekommen informiert werden.
  • Die Forderung muss tatsächlich bestehen.
  • Der Bestimmtheitsgrundsatz muss erfüllt sein. Das bedeutet, dass sowohl die Person des Schuldners, der Inhalt der Forderung als auch der Grund für den Bestand der Forderung klar bestimmt werden können müssen.
  • Zuletzt muss die Forderung auch übertragbar sein. In gewissen Fällen ist eine Abtretung nämlich ausgeschlossen. So kann beispielsweise der unpfändbare Teil des Einkommens des Schuldners nicht abgetreten werden.

Abtretung im Alltag: Beispiel zum besseren Verständnis

Die Abtretung einer Versicherung kann unter gewissen Voraussetzungen möglich sein.
Die Abtretung einer Versicherung kann unter gewissen Voraussetzungen möglich sein.

Welche Folgen hat nun eine Abtretung? Die folgenden Beispiele sollen dies verdeutlichen:

  • Vergibt eine Bank ein Immobiliendarlehen, verlangt sie in der Regel die Eintragung einer Grundschuld. Diese erlaubt es der Bank, eine Zwangsversteigerung vorzunehmen, wenn der Darlehensnehmer die vereinbarten Zahlungen nicht mehr leistet. Möchte der Darlehensnehmer eine Umschuldung vornehmen und zu einer anderen Bank wechseln, ist dies häufig möglich. Dafür ist eine Abtretung der Grundschuld von der alten an die neue Bank nötig.
  • Gläubiger können offene Forderungen an darauf spezialisierte Dienstleister abtreten. Der ursprüngliche Gläubiger, also der Zedent, muss sich dann nicht mehr um die Eintreibung der offenen Forderung kümmern. Das übernimmt nun der Zessionar, dem nun die offene Summe zusteht.
  • Des Weiteren kann die Abtretung einer Lebensversicherung erfolgen. Dies wird in der Regel zur Absicherung eines Kredits getan. Zahlt der Kreditnehmer nicht pflichtgemäß, hat der Kreditgeber Anspruch auf den Rückkaufswert der Versicherung.

Auch Ansprüche auf eine Steuererstattung können abgetreten werden. Dabei ist jedoch ein wichtiger Punkt zu beachten: Die Abtretung muss dem Finanzamt angezeigt werden. Dies darf nicht formlos geschehen. Vielmehr müssen Sie dafür einen amtlich vorgeschriebenen Vordruck verwenden. Zudem gilt, dass die Abtretung erst dann wirksam wird, wenn die Anzeige darüber dem Finanzamt erst dann zugestellt wird, wenn der Anspruch auf Steuererstattung bereits entstanden ist.

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