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Folgen der Privatinsolvenz für den Schuldner

Der Schuldner sollte die mit der Privatinsolvenz verbundenen Konsequenzen genau kennen und sich im Vorfeld gut beraten lassen.
Der Schuldner sollte die mit der Privatinsolvenz verbundenen Konsequenzen genau kennen und sich im Vorfeld gut beraten lassen.

FAQ: Konsequenzen einer Privatinsolvenz

Was sind die Folgen von einer Privatinsolvenz?

Nach der Insolvenzeröffnung muss der Schuldner drei Jahre lang den pfändbaren Teil seines Einkommens an den Treuhänder abtreten, sodass ihm während der Wohlverhaltensphase weniger Geld zur Verfügung steht. Hier erfahren Sie mehr.

Was sind die Nachteile einer Privatinsolvenz?

Der Schuldner verliert pfändbares Einkommen und Vermögen , muss er einer angemessenen Arbeit nachgehen und einige weitere Obliegenheiten erfüllen. Welche das sind, listen wir an dieser Stelle auf.

Hat eine Privatinsolvenz auch Folgen für Angehörige?

Die Privatinsolvenz betrifft nur den Schuldner, der den Insolvenzantrag stellt. Der Ehepartner haftet in der Regel nicht für seine Schulden. In diesem Abschnitt finden Sie weitere Informationen hierzu.

Finanzielle Folgen einer Privatinsolvenz: Auswirkungen auf Einkommen und Vermögen

Die Privatinsolvenz hat weitreichende Folgen für die Gläubiger. Sie gehen häufig leer aus.
Die Privatinsolvenz hat weitreichende Folgen für die Gläubiger. Sie gehen häufig leer aus.

Zahlungsunfähigen und überschuldeten Verbrauchern, die Privatinsolvenz angemeldet haben, erteilt das Insolvenzgericht nach drei Jahren die Restschuldbefreiung. Dieser Schuldenerlass ist allerdings an einige Bedingungen und Nachteile geknüpft.

Die Eröffnung der Privatinsolvenz hat Folgen vor allem für die finanzielle Situation des Schuldners. Denn ab diesem Zeitpunkt muss er für drei Jahre sein pfändbares Einkommen an den Insolvenzverwalter abtreten. Wie hoch dieser Betrag ist, richtet sich nach dem monatlichen Nettoeinkommen des Schuldners und danach, wie viel Personen er gesetzlichen Unterhalt gewährt:

  • Eine alleinstehende Person ohne Unterhaltspflichten, die höchstens 1.499,99 € pro Monat zur Verfügung hat, muss gar nichts abgeben. Dieser Pfändungsfreibetrag dient allein der Sicherung des Lebensunterhalts.
  • Ein Schuldner, der einer Person Unterhalt gewährt, darf bis zu 2.059,99 € monatlich behalten. Von den darüber hinaus gehenden Einkünften muss er einen bestimmten – in der Pfändungstabelle genau bezifferten – Betrag abtreten.

Zu den sehr unangenehmen Folgen der Privatinsolvenz gehört auch, dass der Schuldner zunächst die Verfügungsgewalt über sein Girokonto verliert. Mit der Insolvenzeröffnung erhält zunächst der Insolvenzverwalter das Verfügungsrecht. Deshalb sollte der Schuldner sein Girokonto in ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) umwandeln lassen, bevor er Privatinsolvenz anmeldet. Denn nur dann kann er zumindest über den Freibetrag (aktuell 1.500 €) verfügen, ohne dass der Insolvenzverwalter dies erst freigeben muss. Reicht dieser Betrag nicht aus, benötigt der Schuldner eine P-Konto-Bescheinigung, um den Freibetrag zu erhöhen.

Was ist noch pfändbar während der Privatinsolvenz?

Oft spüren die Schuldner auch noch Folgen nach der Privatinsolvenz. Sie gelten vorläufig noch als kreditunwürdig.
Oft spüren die Schuldner auch noch Folgen nach der Privatinsolvenz. Sie gelten vorläufig noch als kreditunwürdig.

Zu den Folgen einer Privatinsolvenz gehört es auch, dass das pfändbare Vermögen in die sogenannte Insolvenzmasse fällt, die vom Insolvenzverwalter verwaltet und verwertet wird. Dazu zählen einerseits Vermögenswerte, die dem Schuldner bereits zur Zeit der Insolvenzeröffnung gehören, und andererseits Vermögenswerte, die er danach wirbt.

Pfändbar sind beispielsweise:

  • Immobilien, insbesondere das Eigenheim oder eine Eigentumswohnung
  • Bankguthaben, Ersparnisse und Bausparverträge
  • Bargeld bis zu einer bestimmten Grenze
  • Aktien und andere Wertpapiere
  • Autos und andere Fahrzeuge, sofern sie nicht zwingend für die Erwerbstätigkeit oder aus gesundheitlichen Gründen benötigt werden
  • hochwertige Unterhaltungselektronik
  • wertvolle Sammlungen und Antiquitäten

Diese Dinge werden vom Insolvenzverwalter in Beschlag genommen und verwertet. Der Erlös dient der Schuldentilgung – kommt also den Gläubigern zugute.

Obliegenheiten als Folgen der Privatinsolvenz

Die Privatinsolvenz hat Folgen für den Ehepartner, wenn beide in einer Gütergemeinschaft leben.
Die Privatinsolvenz hat Folgen für den Ehepartner, wenn beide in einer Gütergemeinschaft leben.

Das Gericht erteilt nur redlichen Schuldnern die Restschuldbefreiung, wenn sie sich an bestimmte Spielregeln halten:

  • Sie müssen einer angemessenen Erwerbstätigkeit nachgehen oder – im Falle der Arbeitslosigkeit – sich ernsthaft und nachweislich um eine Arbeitsstelle bemühen.
  • Erbschaften und Schenkungen während der Wohlverhaltensphase sind zur Hälfte an den Insolvenzverwalter abzugeben, Lotterie- und ähnliche Gewinne sogar vollständig.
  • Umzüge und Jobwechsel müssen unverzüglich dem Insolvenzverwalter und dem Insolvenzgericht angezeigt werden.
  • Der Schuldner darf zur Schuldentilgung nur noch an den Insolvenzverwalter zahlen und nicht mehr an die Insolvenzgläubiger.
  • Er darf außerdem keine unangemessenen Verbindlichkeiten begründen, beispielsweise für einen Luxusurlaub.

Verstöße gegen diese Obliegenheiten haben unter Umständen gravierende Folgen für die Privatinsolvenz bzw. deren Erfolg. Denn dann dürfen die Insolvenzgläubiger die Versagung der Restschuldbefreiung beantragen – mit der Konsequenz, dass sie nach Abschluss des Insolvenzverfahrens die noch nicht getilgten Schulden per Zwangsvollstreckung eintreiben können – der Auszug aus der Insolvenztabelle dient ihnen dabei als Vollstreckungstitel.

Wie lebt es sich in der Privatinsolvenz? Von den Obliegenheiten abgesehen, darf der Schuldner während des Insolvenzverfahrens weitgehend selbst bestimmen, wie er lebt. Er allein entscheidet, wofür er das pfändungsfreie Einkommen ausgibt, ob und wen erheiratet und ob er eine Erbschaft annimmt oder ausschlägt.

Wer erfährt von der Privatinsolvenz?

Bringt eine Privatinsolvenz auch Folgen für den Arbeitgeber mit sich?
Bringt eine Privatinsolvenz auch Folgen für den Arbeitgeber mit sich?

Zu den unangenehmen Folgen einer Privatinsolvenz gehört es auch, dass einige Personen und Institutionen davon erfahren.

  • Die Insolvenzeröffnung, der Fortschritt des Verfahrens und Beendigung sowie die Ankündigung, Erteilung oder Versagung der Restschuldbefreiung werden öffentlich durch das Insolvenzgericht bekannt gegeben. Diese Insolvenzbekanntmachungen sind online abrufbar.
  • Die SCHUFA und andere Auskunfteien speichern ebenfalls Daten zur Privatinsolvenz – mit negativen Folgen für die Bonität des Schuldners und dessen Teilhabe am Geschäftsleben.
  • Auch der Arbeitgeber erfährt vom Insolvenzverfahren. Denn er muss den pfändbaren Anteil des Arbeitseinkommens direkt an den Insolvenzverwalter abführen. Ein Grund zur Kündigung ist das in aller Regel jedoch nicht.

Privatinsolvenz und ihre Folgen für Angehörige

Trotz der unangenehmen Folgen der Privatinsolvenz – am Ende steht die Restschuldbefreiung.
Trotz der unangenehmen Folgen der Privatinsolvenz – am Ende steht die Restschuldbefreiung.

Die Privatinsolvenz gilt nur den Schuldner sowie dessen pfändbares Einkommen und Vermögen. Weder der Ehepartner noch Familienangehörige haften für seine Schulden – mit folgenden Ausnahmen:

  • Das Ehepaar lebt in einer Gütergemeinschaft, sodass quasi nur ein – gemeinschaftliches – Vermögen vorhanden ist. In diesem Fall sind beide von der Insolvenz betroffen. (Bei einer Zugewinngemeinschaft hingegen sind die Vermögen der Ehepartner getrennt, sodass du der Ehegatte haftet, der Insolvenz angemeldet hat.
  • Für Steuerschulden kann auch der nicht insolvente Ehepartner herangezogen werden.
  • Auch für die Verfahrenskosten der Insolvenz muss gegebenenfalls der andere Ehepartner aufkommen, wenn sein Einkommen über der Pfändungsfreigrenze liegt.

Natürlich bringt die Privatinsolvenz auch finanzielle Folgen für die Familienangehörigen. Überschreitet das Einkommen des Schuldners die Pfändungsfreigrenze, müssen sie mit weniger Geld auskommen. Damit der Schuldner jedoch seinen Unterhaltspflichten weiter nachkommen kann, steht ihm je nach Anzahl der Unterhaltsberechtigten ein höherer Pfändungsfreibetrag zu.

Über den Autor

Sascha Münch (Rechtsanwalt)
Sascha Münch

Nach dem Studium an der Universität Bremen absolvierte Sascha Münch sein Referendariat am OLG Celle. 2013 erhielt er die Zulassung zum Rechtsanwalt und 2019 wurde er zum Notar bestellt (seit 2021 Notar a. D.). Auf schuldenanalyse-kostenlos.de befasst er sich u. a. mit den Bereichen Pfändung und Privatnsolvenz.

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