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Vollstreckungsgegenklage nach § 767 ZPO – So wehren Sie sich

Durch § 767 ZPO wird die Vollstreckungsgegenklage geregelt.
Durch § 767 ZPO wird die Vollstreckungsgegenklage geregelt.

FAQ: Vollstreckungsgegenklage

Was ist eine Vollstreckungsgegenklage in der ZPO?

Eine Vollstreckungsgegenklage ermöglicht es dem Schuldner gemäß § 767 Zivilprozessordnung (ZPO), sich gegen eine Zwangsvollstreckung zu wehren.

Wie funktioniert eine Vollstreckungsgegenklage?

Der Schuldner kann durch eine Vollstreckungsgegenklage Einwendungen gegen einen Vollstreckungstitel geltend machen.

Wann ist eine Vollstreckungsgegenklage begründet?

Eine Vollstreckungsgegenklage muss verschiedene Voraussetzungen für ihre Zulässigkeit erfüllen. Dazu gehört u. a. die Einhaltung der gesetzlich vorgegebenen Form und die Statthaftigkeit der Klage. Mehr erfahren Sie hier.

Die Vollstreckungsabwehrklage nach § 767 ZPO

Per Vollstreckungsabwehrklage kann ein Antrag auf Beseitigung der Vollstreckbarkeit gestellt werden.
Per Vollstreckungsabwehrklage kann ein Antrag auf Beseitigung der Vollstreckbarkeit gestellt werden.

Sowohl Gläubigern als auch Schuldnern werden vom Gesetzgeber Möglichkeiten gegeben, um einerseits ihre Rechte einzufordern, sich andererseits aber auch gegen entsprechende Maßnahmen zu verteidigen. Hierzu gehört auch die Vollstreckungsabwehrklage bzw. Vollstreckungsgegenklage.

Die Vollstreckungsgegenklage ermöglicht es einem Schuldner, sich gegen die Zwangsvollstreckung eines Gläubigers zu wehren. Denn eine solche Vollstreckung kann für einen Schuldner möglicherweise schwere Folgen haben, die im schlimmsten Fall existenzbedrohend wirken.

Generell müssen Gläubiger für das Durchsetzen einer Zwangsvollstreckung einige Voraussetzungen erfüllen. Hierfür gehört u. a. das Erwirken eines Vollstreckungstitels inkl. Vollstreckungsklausel. Die Vollstreckungsgegenklage richtet sich gemäß § 767 (ZPO) gegen die Vollstreckbarkeit dieses Titels und nicht den Titel selbst.

Gleichzeitig muss aber auch der Schuldner beim Einlegen einer Vollstreckungsgegenklage Voraussetzungen erfüllen, damit diese statthaft bzw. zulässig ist. Dazu gehören unter anderem, die Vollstreckungsgegenklage an ein zuständiges Gericht zu übermitteln.

Aber welches Gericht ist für die Vollstreckungsgegenklage zuständig? Dies ist i. d. R. das Gericht, welches den ersten Prozesszug, meist das Einleiten der Zwangsvollstreckung, bearbeitet hat.

Außerdem gehören die folgenden Aspekte zur Zulässigkeitsuntersuchung:

  • Die gesetzliche vorgegebene Form muss eingehalten werden
  • Die Klage muss fristgerecht erhoben werden
  • Es muss ein Rechtsschutzbedürfnis vonseiten des Klägers vorliegen

Erst wenn all diese Punkte geprüft und erfüllt sind, wird die Klage auf ihre eigentliche Begründetheit untersucht. Hierbei wird dann der eigentliche Streitgegenstand, also der Vollstreckungstitel bzw. die Zwangsvollstreckung untersucht. Wird Ihre Klage abgelehnt, haben Sie die Möglichkeit, sie erneut einzulegen. Hierbei handelt es sich um eine wiederholte Vollstreckungsgegenklage.

Wo liegt der Unterschied zwischen einer Titelgegenklage und einer Vollstreckungsgegenklage? Anders als die Vollstreckungsabwehrklage richtet sich eine Titelgegenklage direkt gegen den Vollstreckungstitel des Gläubigers und nicht bloß gegen dessen Vollstreckung. In diesem Fall werden Einwendungen gegen die Wirksamkeit des Titels an sich geltend gemacht.

Infos zur Vollstreckungsgegenklage: Kosten & Fristen

Vollstreckungsgegenklage: Wer trägt die Kosten?
Vollstreckungsgegenklage: Wer trägt die Kosten?

Auch bei einer Vollstreckungsabwehrklage fallen Kosten an. Und ggf. müssen Sie auch hier Fristen einhalten, weil Ihre Klage ansonsten als unzulässig angesehen wird. Doch wann ist dies der Fall?

Zunächst zu den Kosten. Definitiv einplanen müssen Sie die Gerichtskosten, wenn Sie eine Vollstreckungsgegenklage einreichen. Gebühren können außerdem anfallen, wenn Sie oder Ihr Gläubiger auf die Hilfe eines Rechtsanwalts zurückgreifen.

Die Kostenübernahme bleibt jedoch nicht automatisch an Ihnen als Schuldner hängen, der die Klage eingereicht hat. Hier kommt § 91 Abs. 1 ZPO zum Tragen, wonach die Verfahrens- und Anwaltskosten immer von derjenigen Partei übernommen werden müssen, die aus dem Rechtsstreit als Verlierer hervorgegangen ist.

Und wie sieht es bei einer Vollstreckungsgegenklage mit einer Frist aus? Gesetzlich ist zunächst keine Befristung vorgesehen, bis zu der Sie die Klage unbedingt eingereicht haben müssen. Selbst nach erfolgter Zwangsvollstreckung können Sie noch eine Klage einreichen, dies wäre dann eine sogenannte verlängerte Vollstreckungsgegenklage.

Doch zur Zulässigkeitsprüfung einer Vollstreckungsabwehrklage gehört auch die Prüfung des Rechtsschutzbedürfnisses vonseiten des Klägers. Dieses gilt in der Regel, wenn die Zwangsvollstreckung aktiv droht, also z. B. wenn der Schuldner vom Gläubiger den Vollstreckungstitel erhalten hat.

Ist das Rechtsschutzbedürfnis des Klägers jedoch erloschen, ist damit auch gewissermaßen die Frist für eine Vollstreckungsgegenklage abgelaufen. Sie können dann maximal noch die bereits erwähnte verlängerte Vollstreckungsabwehrklage einreichen. Dies ist jedoch bereits eine andere Klageform, da es sich hier um eine Leistungsklage handelt, bei der Sie die Herausgabe der vollstreckten Sachen einfordern.

Klage gegen eine Zwangsvollstreckung nach einer Restschuldbefreiung?

Nach einer Restschuldbefreiung können Sie eine Vollstreckungsabwehrklage gegen eine Insolvenzforderung einlegen.
Nach einer Restschuldbefreiung können Sie eine Vollstreckungsabwehrklage gegen eine Insolvenzforderung einlegen.

Es kann Ihnen als Schuldner passieren, dass ein Gläubiger auch nach einer erfolgten Restschuldbefreiung an seinem Vollstreckungstitel und der damit verbundenen Zwangsvollstreckung festhält.

Grundsätzlich werden durch eine Restschuldbefreiung nach einem bestimmten Zeitraum alle alten Schulden des Schuldners erlassen. Trotzdem will vielleicht ein Gläubiger noch offene Forderungen, für die er einen Titel erwirkt hat, einfordern.

Daher ist eine Vollstreckungsgegenklage auch nach der Restschuldbefreiung möglich, wenn der Gläubiger auf seine Forderung besteht. Denn: Der Titel des Gläubigers ist noch immer gültig. Durch die Vollstreckungsabwehrklage kann die Vollstreckbarkeit des Titels jedoch beseitigt werden. Einen erneuten Vollstreckungstitel wird er anschließend nicht mehr erhalten.

Über den Autor

Mathias Voigt (Rechtsanwalt)
Mathias Voigt

2013 erhielt Rechtsanwalt Mathias Voigt seine Zulassung. Er absolvierte zuvor ein Jura-Studium in Rostock sowie ein Referendariat in Nordrhein-Westfalen. Mit seiner jahrelangen Erfahrung informiert er für schuldenanalyse-kostenlos.de Verbraucher über Insolvenzverfahren und Co.

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