
FAQ: Vollstreckungsabwehrklage
Durch eine Vollstreckungsabwehrklage erhält der Schuldner die Möglichkeit, eine durch den Gläubiger eingeleitete Zwangsvollstreckung zu blockieren.
Die Vollstreckungsabwehrklage muss verschiedene Voraussetzungen erfüllen, die Sie hier nachlesen können. Die Klage wird zunächst auf ihre Zulässigkeit überprüft und erst im Anschluss auf Ihre Begründetheit.
Sie müssen im Falle einer Vollstreckungsgegenklage definitiv Gerichtskosten einplanen. Beauftragen Sie hierfür bereits einen Anwalt, kostet die Vollstreckungsabwehrklage zusätzliche Gebühren gemäß des RVG, des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes, an. Mehr erfahren Sie hier.
Vollstreckungsabwehrklage einreichen: Was bedeutet das?

Erwirkt ein Gläubiger einen Vollstreckungstitel gegen Sie, kann dies schnell Panik auslösen. Doch nur, weil Sie anderen noch Geldsummen schuldhaft sind, heißt das nicht, dass eine Zwangsvollstreckung immer gerechtfertigt ist.
Die Vollstreckungsabwehrklage dient Schuldnern, um sich gegen eine mögliche Zwangsvollstreckung durch einen Gläubiger zu wehren. So soll verhindert werden, dass das Ausmaß der Vollstreckung den Schuldner in einer ungerechtfertigten Härte trifft oder aber, dass eine unwirksame Zwangsvollstreckung ohne jede Gegenwehr durchgesetzt werden kann.
Wenn Sie als Schuldner gegen eine Zwangsvollstreckung in Form einer Vollstreckungsabwehrklage bzw. Vollstreckungsgegenklage nach § 767 ZPO vorgehen wollen, müssen Sie sich an einige Vorgaben halten. Diese werden von dem Gericht geprüft, ehe es überhaupt zur Prüfung einer möglichen Begründetheit kommt.
Folgenden Bedingungen gelten, damit die Zulässigkeit einer Vollstreckungsabwehrklage gegeben ist:
- Die Klage muss an das zuständige Gericht übermittelt werden
- Die Einhaltung der gesetzlich vorgegebenen Form ist Pflicht
- Sie müssen die Klage fristgerecht einreichen, d. h. i. d. R. vor Ablauf der Zwangsvollstreckung.
- Tun Sie dies nicht, haben Sie unter Umständen noch die Möglichkeit, eine verlängerte Vollstreckungsabwehrklage zu erheben.
- Sie als Kläger müssen ein Rechtsschutzbedürfnis nachweisen können
Die Zuständigkeit bei einer Vollstreckungsabwehrklage liegt in der Regel bei dem Gericht, das zuvor bereits die Zwangsvollstreckung bzw. die Ausstellung des Vollstreckungstitels bearbeitet hat. Dies ist meistens das Prozessgericht im Wohnort bzw. Bezirk des Gläubigers.
Die Vollstreckungsabwehrklage: Ablauf, Dauer & mögliche Gründe

Egal, ob Sie die Vollstreckungsabwehrklage vor dem Arbeitsgericht wegen arbeitsrechtlichen Entscheidungen oder vor dem Prozessgericht einlegen: Der Ablauf der Klage unterscheidet sich nicht.
Es spielt dabei auch keine Rolle, ob sich Ihre Klage gegen einen privaten Gläubiger richtet oder ob Sie mit Ihrer Vollstreckungsabwehrklage gegen das Finanzamt vorgehen. In beiden Fällen müssen Sie zunächst die zuvor genannten Bedingungen erfüllen. Im Folgenden haben wir die einzelnen Schritte des Ablaufs für Sie zusammengefasst:
- Schritt 1: Das Gericht prüft, ob alle Voraussetzungen für eine Vollstreckungsgegenklage erfüllt sind.
- Schritt 2: Erst wenn alle Bedingungen erfüllt sind, unterzieht das Gericht der Klage einer weiteren Prüfung. Nun wird untersucht, ob eine ausreichende Begründetheit für Ihre Klage vorliegt.
- Schritt 3: Das Gericht untersucht den Streitwert der Vollstreckungsabwehrklage.
- Schritt 4: Die Klage wird stattgegeben oder sie wird abgewiesen. Passiert Ihnen letzteres, können Sie die Klage erneut als wiederholte Vollstreckungsgegenklage einreichen.
- Schritt 5: Bei erfolgreicher Klageeinreichung kann es zu einer Klageerwiderung der Vollstreckungsabwehrklage durch den Gläubiger kommen, in der er seine Argumente vorträgt.
- Schritt 6: Das Gericht führt eine mündliche Verhandlung mit beiden Parteien durch.
- Schritt 7: Nach Abschluss des Verfahrens verkündet das Gericht sein Urteil.
Eine Dauer ist für die Vollstreckungsgegenklage schwer vorherzusehen. Insbesondere dann, wenn es zu einer wiederholten oder verlängerten Vollstreckungsabwehrklage kommt, wird das Verfahren in die Länge gezogen. Außerdem ist die Verfahrensdauer davon abhängig, wie viel Zeit sich das Gericht zur Prüfung und zum Fällen eines Urteils nimmt.
Damit Ihre Vollstreckungsgegenklage als begründet angesehen wird, sollten Sie darüber Bescheid wissen, welche Gründe in einem solchen Fall überhaupt geltend gemacht werden können. Beispielsweise können Sie eine Vollstreckungsabwehrklage wegen Verjährung oder Verwirkung der titulierten Forderung einreichen.
Auch wenn Sie die Forderung bereits erfüllt haben oder wenn der Vollstreckungstitel beispielsweise deshalb unwirksam ist, weil er zuvor bereits rechtskräftig aufgehoben wurde, ist das Grund genug, um Klage einzureichen.
Welche Kosten entstehen und wer muss dafür aufkommen?

Natürlich kann eine Vollstreckungsabwehrklage nicht völlig kostenlos eingereicht werden. Definitiv einplanen müssen Sie die Gerichtskosten, sofern Ihrer Klage vom zuständigen Gericht stattgegeben wurde.
In den meisten Fällen bietet es sich jedoch an, das Verfahren einer Vollstreckungsabwehrklage nicht ohne Anwalt durchzuführen. Nicht nur kann dieser Sie vor Gericht vertreten, er kann Ihnen auch im gesamten Ablauf des Verfahrens beratend zur Seite stehen und ggf. sogar für Sie die Klageschrift vorbereiten und an das zuständige Gericht übermitteln.
Doch auch ein Anwalt bedeutet natürlich weitere Kosten. Diese sind im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) festgehalten. Unter Umständen müssen Sie außerdem für die Anwaltskosten des Gläubigers aufkommen.
Dies ist allerdings nicht in Stein gemeißelt. Unter Umständen muss sogar der Gläubiger stattdessen Ihre entstandenen Kosten mittragen. Gemäß § 91 Abs. 1 ZPO trägt immer die unterlegene Partei die Verfahrens- und Anwaltskosten. Gehen Sie also aus dem Verfahren als Sieger hervor, werden Ihnen die Kosten erstattet.