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Faustpfand – Bedeutung und Arten im Überblick

Was ist ein Faustpfand?
Was ist ein Faustpfand?

FAQ: Faustpfand

Was ist ein Faustpfand?

Ein Faustpfand ist eine bewegliche Sache, die als Sicherheit für eine Forderung dient und dem Gläubiger übergeben wird, damit dieser im Falle eines Zahlungsausfalls des Schuldners das Pfand verwerten kann. Hier erfahren Sie mehr dazu.

Was bedeutet das Faustpfandprinzip?

Das Faustpfandprinzip besagt, dass das Pfandrecht nur dann entsteht, wenn der Pfandgegenstand tatsächlich in den Besitz des Gläubigers übergeht – die bloße Vereinbarung reicht nicht aus.

Welche Arten von Faustpfand gibt es?

Zu den typischen Arten von Faustpfand zählen Wertgegenstände wie z. B. Schmuck, Wertpapiere oder technische Geräte, solange es sich um bewegliche und werthaltige Sachen handelt. Hier finden Sie eine tabellarische Übersicht.

Was versteht man unter Faustpfand? Eine Definition

Faustpfand: Die Bedeutung liegt darin, dass eine bewegliche Sache als Sicherheit dem Gläubiger übergeben wird.
Faustpfand: Die Bedeutung liegt darin, dass eine bewegliche Sache als Sicherheit dem Gläubiger übergeben wird.

Der Begriff Faustpfand bezeichnet – einfach erklärt – eine besondere Form des Pfandrechts an beweglichen Sachen und ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt (§§ 1204 ff. BGB).

Der Name leitet sich aus dem alten Rechtssinn ab, dass der Gläubiger den Pfandgegenstand „in der Faust“, also in seinem Besitz, behalten muss, um das Pfandrecht wirksam auszuüben.

Im Gegensatz zu unbeweglichen Sicherheiten wie Grundpfandrechten (z.B. Hypotheken) bezieht sich das Faustpfand ausschließlich auf bewegliche Gegenstände wie Schmuck, Wertpapiere, Fahrzeuge oder andere wertvolle Objekte.

Ziel des Faustpfands ist es, dem Gläubiger eine Sicherheit für eine Forderung zu bieten. Kommt der Schuldner seiner Zahlungsverpflichtung nicht nach, darf der Gläubiger das Pfand verwerten – meist durch Verkauf – um seine Forderung zu begleichen.

Ein Faustpfand ist nur wirksam, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Pfandvertrag zwischen Schuldner und Gläubiger.
  • Besitzübertragung des Pfandgegenstandes auf den Gläubiger.
  • Die Forderung, die durch das Pfand gesichert wird, muss bestimmt oder bestimmbar sein.

Faustpfand: Welche Beispiele gibt es?

Es gibt für das Faustpfand viele Beispiele: u. A. Uhren, Handys oder Schmuck.
Es gibt für das Faustpfand viele Beispiele: u. A. Uhren, Handys oder Schmuck.

Ein Faustpfand kann in seiner Art sehr unterschiedlich ausfallen, solange es sich um bewegliche Gegenstände handelt, die einen gewissen wirtschaftlichen Wert besitzen.

Die Vielfalt möglicher Pfandobjekte ist groß und hängt stark vom Einzelfall sowie dem jeweiligen Wertgegenstand ab. Im Folgenden gibt die Tabelle einen Überblick über gängige und typische Arten von Faustpfändern, die häufig in der Praxis verwendet werden.

Art des FaustpfandesBeschreibungBeispiele
WertgegenständeBewegliche Sachen mit materiellem WertSchmuck, Uhren, Edelmetalle
WertpapiereUrkunden, die ein Vermögensrecht verbriefenAktien, Anleihen, Sparbücher
FahrzeugeKraftfahrzeuge, die als Sicherheit dienenAutos, Motorräder
Technische GeräteHochwertige, mobile GeräteLaptops, Kameras, Smartphones
HandelswarenWarenbestände, die kurzfristig verpfändet werden könnenRohstoffe, Edelsteine
KunstgegenständeWertvolle SammlerstückeGemälde, Skulpturen

Was ist der Unterschied zwischen Bürgschaft und Faustpfand?

Bürgschaft und Faustpfand unterscheiden sich darin, was jeweils als Sicherheit dient.
Bürgschaft und Faustpfand unterscheiden sich darin, was jeweils als Sicherheit dient.

Der wichtigste Unterschied zwischen Bürgschaft und Faustpfand liegt in der Art, wie die Forderung abgesichert wird:

Bei der Bürgschaft gibt eine dritte Person (der Bürge) ein Versprechen ab: Wenn der eigentliche Schuldner nicht zahlt, übernimmt der Bürge die Zahlung. Der Gläubiger kann sich also an diese Person wenden und von ihr das Geld verlangen. Das ist eine persönliche Sicherheit.

Beim Faustpfand bekommt der Gläubiger bei einer Pfändung einen Gegenstand als Sicherheit. Dieser Gegenstand gehört dem Schuldner, wird aber dem Gläubiger übergeben. Zahlt der Schuldner nicht, darf der Gläubiger den Gegenstand verkaufen, um an sein Geld zu kommen. Es handelt sich dabei um eine Sache als Sicherheit, also eine sogenannte dingliche Sicherheit.

Kurz gesagt:

  • Die Bürgschaft sichert eine Forderung durch das Versprechen einer anderen Person.
  • Das Faustpfand sichert eine Forderung durch die Übergabe eines konkreten Gegenstands.

Über den Autor

Sascha Münch (Rechtsanwalt)
Sascha Münch

Nach dem Studium an der Universität Bremen absolvierte Sascha Münch sein Referendariat am OLG Celle. 2013 erhielt er die Zulassung zum Rechtsanwalt und 2019 wurde er zum Notar bestellt (seit 2021 Notar a. D.). Auf schuldenanalyse-kostenlos.de befasst er sich u. a. mit den Bereichen Pfändung und Privatnsolvenz.

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