
FAQ: Pfandrecht
Laut BGB gibt es vertraglich vereinbarte und gesetzliche Pfandrechte. Ein gesetzliches Pfändungsrecht besitzen zum Beispiel Vermieter, Werkunternehmer oder Gastwirte. Weitere Formen finden Sie hier.
Das Pfandrecht darf ein Vermieter laut BGB (§ 562) ausüben, wenn der Mieter Mietschulden hat und sich pfändbare Sachen im Eigentum des Mieters in den Mieträumen befinden.
Inhalt:
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Was ist ein Pfandrecht? Eine Definition

Das Pfandrecht bezeichnet – einfach erklärt – das Recht eines Gläubigers, eine bestimmte Sache zu behalten und im Zweifel zu verwerten, um eine offene Forderung zu begleichen.
Sein Zweck besteht somit darin, als Sicherheit für eine Schuld zu dienen. §1204 BGB definiert das Pfandrecht folgendermaßen:
(1) Eine bewegliche Sache kann zur Sicherung einer Forderung in der Weise belastet werden, dass der Gläubiger berechtigt ist, Befriedigung aus der Sache zu suchen (Pfandrecht).
Doch wann besteht ein Pfandrecht? Laut dem BGB dies vor allem dann der Fall, wenn sich Schuldner und Gläubiger darauf geeinigt haben (§§ 1204 ff. BGB). Es gibt jedoch auch Pfandrechte aufgrund von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) – insbesondere bei Banken, die sich ein sogenanntes AGB-Pfandrecht in ihren Verträgen sichern.
Das Pfandrecht an beweglichen Sachen ist dabei der Regelfall. Bewegliche Sachen sind alle körperlichen Gegenstände, die transportiert werden können und nicht fest mit dem Boden verbunden sind. Hierzu zählen beispielsweise:
- Fahrzeuge
- Schmuck
- Maschinen
- Werkzeuge
Ein Pfandrecht ist ein beschränkt dingliches Recht. Das bedeutet: Es bezieht sich auf eine bestimmte Sache und ist nicht so umfassend wie das Eigentum, sondern gibt dem Gläubiger lediglich das Recht zur Verwertung im Sicherungsfall. Die Sache bleibt im Eigentum des Schuldners – der Gläubiger darf sie aber unter bestimmten Voraussetzungen verwerten.
Welche Arten des Pfandrechts gibt es?

Es gibt zwei verschiedene Arten des Pfandrechts – doch worin liegt der Unterschied? Gesetzliches und vertragliches Pfandrecht lassen sich aufgrund ihrer Entstehungsart voneinander abgrenzen.
Ein gesetzliches Pfandrecht entsteht automatisch durch das Gesetz, ohne dass es einer besonderen Vereinbarung zwischen den Parteien bedarf. Ein Beispiel dafür ist das Pfandrecht des Vermieters nach § 562 BGB: Ein Vermieter hat automatisch ein Pfandrecht an eingebrachten Sachen des Mieters zur Sicherung seiner Mietforderungen.
Im Folgenden finden Sie für das gesetzliche Pfandrecht eine Übersicht mit den verschiedenen Ausprägungen:
| Pfandrecht | Gesetzliche Grundlage | Beschreibung |
|---|---|---|
| Vermieterpfandrecht | § 562 BGB | Sicherung der Mietforderungen an eingebrachten Sachen des Mieters |
| Verpächterpfandrecht | § 592 BGB | Sicherung der Pachtforderungen an eingebrachten Sachen des Pächters |
| Werkunternehmerpfandrecht | § 647 BGB | Sicherung der Werklohnforderung an der bearbeiteten Sache |
| Gastwirtspfandrecht | § 704 BGB | Sicherung der Forderungen des Gastwirts an eingebrachten Sachen des Gastes |
| Pfandrecht des Kommissionärs | § 397 HGB | Sicherung der Kommissionsvergütung an Kommissionsgut |
| Pfandrecht des Spediteurs | § 464 HGB | Sicherung der Speditionsvergütung an Speditionsgut |
| Pfändungspfandrecht | § 804 ZPO | Entsteht durch Pfändung im Rahmen der Zwangsvollstreckung |
Ein vertragliches Pfandrecht hingegen muss ausdrücklich vereinbart werden, z. B. durch einen Pfandvertrag zwischen zwei Parteien. Die Parteien einigen sich darauf, dass zur Sicherung einer Forderung ein bestimmter Gegenstand als Pfand dient. Typische Beispiele sind:
- das Pfandrecht, das bei Kreditverträgen durch Übergabe eines Wertgegenstands an die Bank entsteht
- das sogenannte AGB-Pfandrecht einer Bank, welches in den allgemeinen Geschäftsbedingungen steht
Konnexität ist eine Voraussetzung für wirksame Pfandrechte

Neben der Entstehungsart spielt auch die inhaltliche Verbindung zwischen Forderung und Pfandgegenstand eine zentrale Rolle. Juristisch spricht man hier von der Konnexität des Pfandrechts.
Wenn ein direkter Zusammenhang zwischen der Forderung und dem Pfandgegenstand besteht, handelt es sich um ein konnexes Pfandrecht.
Ein Beispiel dafür: Eine Werkstatt repariert ein Auto und behält es, bis die Rechnung bezahlt ist. Das Auto steht in direktem Bezug zur Forderung – deshalb ist das Pfandrecht konnex. Solche Pfandrechte sind rechtlich unproblematisch und gesetzlich geregelt, z. B. in § 647 BGB.
Ein inkonnexes Pfandrecht liegt vor, wenn kein direkter Zusammenhang besteht. Ein Beispiel: Eine Bank sichert sich per AGB das Recht, ein Sparguthaben als Sicherheit für einen Kredit zu nutzen, obwohl das Sparbuch nichts mit dem Kredit zu tun hat. Solche Pfandrechte sind rechtlich umstritten, da sie ohne inhaltlichen Zusammenhang zur Forderung bestehen.
In welchen Fällen erlischt das Pfandrecht?
Das Pfandrecht kann unter verschiedenen Umständen erlöschen. Sie finden hier eine Übersicht der häufigsten Ursachen:
- Tilgung der gesicherten Forderung: Wird die gesicherte Forderung vollständig erfüllt, erlischt das Pfandrecht automatisch, da es akzessorisch zur Forderung ist.
- Rückgabe der Pfandsache: Gibt der Pfandgläubiger die Pfandsache an den Verpfänder oder Eigentümer zurück, erlischt das Pfandrecht, auch wenn dies nur vorübergehend oder unbewusst geschieht.
- Verzicht des Pfandgläubigers: Der Pfandgläubiger kann durch eine einseitige Willenserklärung auf das Pfandrecht verzichten.
- Untergang der Pfandsache: Geht die verpfändete Sache unter (z.B. durch Zerstörung), erlischt das Pfandrecht ebenfalls.