
FAQ: Pfändungspfandrecht
Bei seiner Entstehung ist das Pfändungspfandrecht an bestimmte Voraussetzungen gebunden: sobald der Gerichtsvollzieher im Rahmen der Zwangsvollstreckung eine Sache oder ein Recht pfändet, entsteht das Pfändungspfandrecht – im Gegensatz zum Pfandrecht, das durch vertragliche Vereinbarung oder gesetzliche Anordnung entsteht.
Wenn die gesicherte Forderung vollständig bezahlt wird, ist ein Erlöschen möglich. Das Pfändungspfandrecht erlischt dann automatisch und der Gläubiger verliert sein Recht an dem gepfändeten Gegenstand. Näheres dazu können Sie hier nachlesen.
Ja, ein Pfändungspfandrecht kann auch an Sachen entstehen, die nicht dem Schuldner gehören, wenn sie sich in dessen Besitz befinden. Ein Pfändungspfandrecht kann zum Beispiel auch nach einer Restschuldbefreiung eintreten. Eine tabellarische Übersicht finden Sie hier.
Inhalt:
Was ist ein Pfändungspfandrecht? Eine Definition

Wenn ein Schuldner seine Schulden nicht bezahlt, kann ein Gläubiger unter bestimmten Voraussetzungen die Zwangsvollstreckung einleiten. Dabei spielt das sogenannte Pfändungspfandrecht eine wichtige Rolle. Es sichert dem Gläubiger das Recht, bestimmte Gegenstände des Schuldners zu Geld zu machen, um damit seine Forderung zu begleichen.
Das Pfändungspfandrecht ist ein gesetzlich geregeltes Sicherungsrecht. Es entsteht, wenn ein Gläubiger im Rahmen der Zwangsvollstreckung – also mit Hilfe des Gerichtsvollziehers – Vermögenswerte des Schuldners pfänden lässt. Sobald der Gerichtsvollzieher etwas pfändet, entsteht automatisch ein Pfandrecht daran zugunsten des Gläubigers. Die rechtlichen Grundlagen finden sich insbesondere in § 804 der Zivilprozessordnung (ZPO)
(1) Durch die Pfändung erwirbt der Gläubiger ein Pfandrecht an dem gepfändeten Gegenstande.
Im Unterschied zum vertraglichen Pfandrecht entsteht das Pfändungspfandrecht ohne Zustimmung des Schuldners – es wird durch den staatlichen Vollstreckungsakt, also durch die Pfändung, begründet. Während normale Pfandrechte davon abhängen, ob die zugrunde liegende Forderung (z. B. ein Kredit) noch besteht, bleibt das Pfändungspfandrecht nach überwiegender Meinung auch dann bestehen, wenn die Forderung später wegfällt – zum Beispiel durch einen Vergleich oder Erlass.
Unter welchen Voraussetzungen entsteht ein Pfändungspfandrecht?

Wie genau ein Pfändungspfandrecht entsteht, wird in der Rechtswissenschaft unterschiedlich erklärt. Es gibt dabei zwei Hauptansichten:
- Die öffentlich-rechtliche Theorie: Nach dieser Auffassung reicht es aus, dass der Staat – vertreten durch den Gerichtsvollzieher – eine Pfändung vornimmt. Allein durch diesen hoheitlichen Akt, also durch die sogenannte Verstrickung, entsteht das Pfändungspfandrecht.
- Die gemischt öffentlich-rechtlich/privatrechtliche Theorie: Diese Theorie stellt strengere Anforderungen. Hier entsteht das Pfändungspfandrecht nur dann, wenn zusätzlich zur Pfändung auch tatsächlich eine offene Forderung gegen den Schuldner besteht und der gepfändete Gegenstand tatsächlich zum Vermögen des Schuldners gehört.
Die sogenannte Verstrickung ist ein juristischer Begriff für den Zustand, dass ein Gegenstand nach der Pfändung staatlich „beschlagnahmt“ ist. Der Schuldner darf ihn nicht mehr verkaufen oder verschenken. Die Verstrickung ist notwendig, damit das Pfändungspfandrecht überhaupt entsteht.
Der gutgläubige Erwerb eines Gegenstands trotz bestehender Verstrickung ist grundsätzlich nicht möglich. Das Pfändungspfandrecht schützt den Gläubiger auch gegenüber Dritten. Allerdings gibt es Ausnahmen:
- Nach § 932 BGB kann ein gutgläubiger Erwerb vom Nichtberechtigten (also auch von einem Schuldner, der nicht mehr verfügungsbefugt ist) erfolgen, wenn der Erwerber keine Kenntnis von der Verstrickung hat und die Sache im regelmäßigen Handelsverkehr erwirbt.
- Der Erwerber trägt jedoch ein hohes Risiko. In vielen Fällen überwiegt der Schutz des Pfändungspfandrechts, vor allem wenn das Pfändungspfandrecht offenkundig ist (z. B. durch amtliche Siegelmarke).
Beispiele für das Pfändungspfandrecht

Um besser zu verstehen, wie das Pfändungspfandrecht in der Praxis wirkt, lohnt sich ein Blick auf typische Beispiele.
Besonders interessant sind Fälle, in denen gepfändete Sachen nicht dem Schuldner gehören oder eine Restschuldbefreiung erteilt wurde – denn auch hier kann ein Pfändungspfandrecht bestehen bleiben.
| Aspekt | Pfändung an schuldnerfremden Sachen | Pfändung nach Restschuldbefreiung |
|---|---|---|
| Gegenstand der Pfändung | Sache, die sich beim Schuldner befindet, ihm aber nicht gehört | Sache, die dem Schuldner gehört und vor der Insolvenz gepfändet wurde |
| Entstehung des Pfändungspfandrechts | Entsteht zunächst auch an der fremden Sache, wenn der Gerichtsvollzieher vom Eigentum des Schuldners ausgeht | Pfändungspfandrecht besteht weiter, wenn es vor der Insolvenz bereits wirksam entstanden ist |
| Rechtslage des Gläubigers | Gläubiger erhält vorläufig ein Pfandrecht, kann es aber verlieren, wenn die Sache einem Dritten gehört | Gläubiger verliert zwar die persönliche Forderung, behält aber das Recht zur Verwertung der Pfandsache |
| Rechtsmittel des Eigentümers | Drittwiderspruchsklage gemäß § 771 ZPO | Keine Anfechtung durch den Schuldner – das Pfandrecht bleibt trotz Restschuldbefreiung bestehen |
| Beispiel | Werkzeuge in der Wohnung des Schuldners gehören dem Arbeitgeber, werden aber irrtümlich gepfändet | Ein Auto wurde vor der Insolvenz gepfändet – nach Restschuldbefreiung darf der Gläubiger es weiterhin versteigern |
Kann das Pfändungspfandrecht erlöschen?
Das Pfändungspfandrecht kann unter bestimmten Umständen erlöschen. Dies tritt in folgenden Fällen ein:
- wenn die gesicherte Forderung vollständig bezahlt wird.
- Bei Verwertung der gepfändeten Sache (z.B. durch öffentliche Versteigerung) erlischt das Pfändungspfandrecht an der Sache und setzt sich am Erlös fort.