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Annahmeverzug beim Gläubiger: Voraussetzungen und Rechtsfolgen

Was bedeutet Gläubigerverzug laut BGB?
Was bedeutet Gläubigerverzug laut BGB?

FAQ: Annahmeverzug bzw. Gläubigerverzug

Wer ist Gläubiger und wer ist Schuldner?

Gläubiger ist, wer aufgrund eines Vertrags oder eines anderen Schuldverhältnisses eine Leistung vom Schuldner verlangen kann. Ein und dieselbe Person kann gleichzeitig Gläubiger und Schuldner sein.

Was ist ein Annahmeverzug zum Beispiel?

Gläubigerverzug tritt zum Beispiel ein, wenn Sie sich Ware nach Hause liefern lassen, diese aber nicht annehmen, weil Sie zum vereinbarten Liefertermin nicht vor Ort sind. Die Voraussetzungen für einen Gläubigerverzug erläutern wir an dieser Stelle.

Was passiert beim Annahmeverzug bzw. welche Rechtsfolgen hat er?

Der Gläubiger muss dem Schuldner die durch das erfolglose Angebot entstandenen Mehraufwendungen ersetzen, z. B. die Fahrtkosten für die fehlgeschlagene Lieferung. Hier erfahren Sie mehr.

Wann befindet man sich in Annahmeverzug? Definition & Voraussetzungen

Die für Gläubigerverzug erforderlichen Voraussetzungen sind in den §§ 293 ff. BGB geregelt.
Die für Gläubigerverzug erforderlichen Voraussetzungen sind in den §§ 293 ff. BGB geregelt.

Schließen zwei Parteien einen Vertrag miteinander, so sind beide verpflichtet, ihre vertraglichen Pflichten zu erfüllen. Bei einem Kaufvertrag bedeutet das konkret:

Der Käufer ist verpflichtet, den Kaufpreis zu bezahlen, während der Verkäufer dem Käufer die Kaufsache übergeben und das Eigentum daran übertragen muss.

Neben diesen vertraglichen Hauptpflichten besteht laut § 293 BGB die Obliegenheit des Gläubigers, die ordnungsgemäß angebotene Leistung des Schuldners auch anzunehmen. Der Käufer beispielsweise muss die wie vereinbart gelieferte Ware auch entgegennehmen, ansonsten gerät er unter Umständen in Gläubigerverzug.

Unter folgenden Voraussetzungen tritt Annahmeverzug ein:

  • Der Schuldner muss die Leistung ordnungsgemäß anbieten, das heißt, zur richtigen Zeit, am richtigen Ort und in der richtigen Art und Weise. Eine mangelhafte Kaufsache muss der Käufer demnach nicht annehmen.
  • Gläubigerverzug tritt nur ein, wenn der Schuldner zur Leistung bereit und fähig ist. Wenn er (vorübergehend) nicht leisten, beispielsweise nicht liefern kann, dann gerät der Gläubiger auch nicht in Annahmeverzug.
  • Der Gläubiger nimmt die ihm angebotene Leistung nicht an. Oder aber er holt die Ware nicht ab, obwohl die Vertragsparteien dies vereinbart haben.
  • Der Annahmeverzug gemäß § 293 BGB setzt kein Verschulden voraus. Er tritt auch dann ein, wenn der Gläubiger die Leistung nicht annehmen kann, weil er erkrankt ist.

Sowohl der Gläubiger als auch der Schuldner können in Verzug geraten. Während der Schuldner damit allerdings seine vertragliche Hauptpflicht verletzt, missachtet der Gläubiger lediglich eine Obliegenheit. Letztere ist jedoch keine rechtliche Pflicht, sondern nur eine Verhaltensanforderung, der er im eigenen Interesse nachkommen sollte. Deshalb haben Gläubigerverzug und Schuldnerverzug auch unterschiedliche Rechtsfolgen.

Annahmeverzug – rechtliche Folgen für den Gläubiger

Welche Folgen hat der Annahmeverzug für Gläubiger und Schuldner?
Welche Folgen hat der Annahmeverzug für Gläubiger und Schuldner?

Der Schuldner bleibt weiterhin zur Leistung verpflichtet, auch wenn der Gläubiger in Verzug gerät, denn der Vertrag besteht weiterhin. Das heißt, der Verkäufer muss nach der fehlgeschlagenen Lieferung erneut liefern.

Der Gläubiger muss dem Schuldner laut § 304 BGB allerdings die Mehraufwendungen ersetzen, die ihm durch das erfolglose Angebot „sowie für die Aufbewahrung und Erhaltung des geschuldeten Gegenstands“ entstanden sind. Im obigen Beispiel zur fehlgeschlagenen Lieferung der Waschmaschine darf der Verkäufer dem Käufer die Fahrtkosten und die zusätzlichen Lagerkosten in Rechnung stellen. Allerdings kann der Schuldner für den Gläubigerverzug keinen Schadensersatz verlangen.

Zu guter Letzt führt der Annahmeverzug dazu, dass der Schuldner nur noch für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz haftet. Ein Beispiel: Ein Autohändler liefert seinem Kunden wie vereinbart den gekauften Oldtimer nach Hause. Weil der Käufer aber gar nicht da ist, fährt er mit dem Oldtimer wieder zurück. Unterwegs gerät er unverschuldet in einen Unfall, bei dem der Oldtimer beschädigt wird. Der Käufer muss trotzdem den gesamten Kaufpreis zahlen, obwohl er nur noch einen beschädigten Oldtimer erhält.

Was bedeutet Annahmeverzug des Arbeitgebers?

Auch ein Arbeitgeber kann als Gläubiger in Verzug geraten, und zwar dann, wenn er die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers nicht annehmen kann oder die Annahme unberechtigt verweigert. Dann steht dem Arbeitnehmer trotzdem das volle Gehalt zu. Das ist zum Beispiel in folgenden Situationen der Fall:

  • Die Auftragslage ist so schlecht, dass der Arbeitgeber seine Beschäftigten freistellt. Diese wollen trotzdem arbeiten und Geld verdienen und bieten deshalb weiterhin ihre Arbeitsleistung an. Lehnt der Arbeitnehmer diese Leistung ab, gerät er in Annahmeverzug und muss trotz Freistellung den gesamten Lohn zahlen. Denn die Auftragslage gehört zu seinem Betriebsrisiko.
  • Reicht ein Arbeitnehmer Kündigungsschutzklage ein und gewinnt den Prozess, weil die Kündigung unwirksam war, so steht ihm rückwirkend das gesamte Gehalt zu, weil das Arbeitsverhältnis während der ganzen Zeit fortbestand.

Über den Autor

Sascha Münch (Rechtsanwalt)
Sascha Münch

Nach dem Studium an der Universität Bremen absolvierte Sascha Münch sein Referendariat am OLG Celle. 2013 erhielt er die Zulassung zum Rechtsanwalt und 2019 wurde er zum Notar bestellt (seit 2021 Notar a. D.). Auf schuldenanalyse-kostenlos.de befasst er sich u. a. mit den Bereichen Pfändung und Privatnsolvenz.

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