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Schuldverhältnis: Entstehung und Pflichten der Beteiligten

Das Schuldverhältnis wird im BGB in den §§ 241-311 beschrieben.
Das Schuldverhältnis wird im BGB in den §§ 241-311 beschrieben.

FAQ: Schuldverhältnis

Was ist ein Schuldverhältnis laut BGB?

Das Schuldverhältnis ist ein bindendes Rechtsverhältnis, bei dem der Gläubiger vom Schuldner eine bestimmte Leistung einfordern darf. Bei einem Kaufvertrag z. B. darf der Verkäufer den Kaufpreis verlangen und der Käufer die Übergabe der Ware.

Wann liegt eine Pflichtverletzung in einem Schuldverhältnis vor?

Eine typische Pflichtverletzung liegt vor, wenn der Schuldner seine Schulden nicht oder zu spät begleicht.

Welche Beispiele gibt es für gesetzliche Schuldverhältnisse?

Ein gesetzliches Schuldverhältnis entsteht bspw., wenn Sie als Autofahrer einen Unfall verursachen und dabei jemanden verletzen. Dann haften Sie für den Schaden.

Weitere Ratgeber zum Schuldverhältnis:

Was versteht man unter einem Schuldverhältnis? Definition

Beim Autokauf entsteht ein privatrechtliches Schuldverhältnis.
Beim Autokauf entsteht ein privatrechtliches Schuldverhältnis.

Das Schuldverhältnis ist ein verbindliches Rechtsverhältnis zwischen mindestens zwei Personen.

Dabei darf eine Person – der Gläubiger – von einer anderen Person – dem Schuldner – eine bestimmte Leistung verlangen.

Bei einem gegenseitigen Schuldverhältnis wie dem Kaufvertrag sind beide Vertragsparteien sowohl Gläubiger als auch Schuldner:

  • Der Käufer darf vom Verkäufer die Übergabe und Übereignung der gekauften Sache verlangen.
  • Der Verkäufer darf vom Käufer den Kaufpreis einfordern.

Übrigens: Die Abtretung (Zession) ist kein Schuldverhältnis. Sie verändert lediglich einen bestehenden Vertrag, indem ein Gläubiger seine Forderung auf einen neuen Gläubiger überträgt.

Lesen Sie auch unsere Ratgeber über besondere Schuldverhältnisse:

Ein Schuldschein ist übrigens eine Urkunde, in der ein Schuldverhältnis schriftlich dokumentiert ist.

Privatrechtliches Schuldverhältnis und seine Entstehung

Je nachdem, wie ein solches Rechtsverhältnis zustande kommt, unterscheidet man wie folgt:

Vertragliches Schuldverhältnis:

Es entsteht, indem mindestens zwei Parteien einen Vertrag miteinander abschließen. Typische Beispiele sind der Kaufvertrag sowie Dauerschuldverhältnisse wie der Mietvertrag.

Gesetzliches Schuldverhältnis:

Dieses Rechtsverhältnis entsteht allein aufgrund gesetzlicher Regelungen, ohne dass sich die Beteiligten darüber einigen. Ein häufiges Beispiel ist die unerlaubte Handlung im Sinne der §§ 823 ff. BGB, die im Verkehrsrecht eine wichtige Rolle spielt:

Angenommen ein Autofahrer missachtet die Verkehrsregeln und verursacht dadurch einen Unfall, bei dem ein Fußgänger verletzt wird. Dann muss er dem Fußgänger Schadensersatz zahlen.

Auch das aus dem Erbrecht stammende Vermächtnis ist ein gesetzliches Schuldverhältnis. Der Erblasser legt in einem Testament oder Erbvertrag fest, dass eine bestimmte Person einen konkreten Geldbetrag, ein Gemälde oder einen anderen Vermögensvorteil erhalten soll, ohne Erbe zu sein. Mit dem Tod des Erblassers darf diese Person als Vermächtnisnehmer diesen Vermögensvorteil vom Erben einfordern.

Vorvertragliches Schuldverhältnis:

Bis zur Beendigung der im Schuldverhältnis vereinbarten Leistungen müssen beide Parteien ihren Pflichten nachkommen.
Bis zur Beendigung der im Schuldverhältnis vereinbarten Leistungen müssen beide Parteien ihren Pflichten nachkommen.

Das vorvertragliche Schuldverhältnis ist ein weiteres Beispiel für das gesetzliche Schuldverhältnis.

Es kommt bereits durch Vertragsverhandlungen oder ähnliche geschäftliche Kontakte zustande.

Es entsteht etwa, wenn ein Immobilienverkäufer mit einem Kaufinteressenten verhandelt.

Schon während dieser Phase besteht eine vorvertragliche Aufklärungspflicht des Verkäufers. Er muss Interessenten beispielsweise darauf hinweisen, wenn der Keller sehr feucht ist und eine Schimmelgefahr besteht. Unterlässt er dies, macht er sich schadensersatzpflichtig.

Leistungspflichten im Schuldverhältnis

Leistungspflichten sind die Verpflichtungen und Verbindlichkeiten, die der Schuldner aufgrund des Rechtsverhältnisses erfüllen muss. Juristen unterscheiden dabei zwischen:

  1. Hauptpflichten bilden quasi den „Kern“ eines Schuldverhältnisses. Sie sind der Grund, warum zwei Parteien einen Vertrag schließen. Bei einem Mietvertrag besteht die Hauptpflicht des Vermieters darin, dem Mieter die Wohnung zu überlassen, während der Mieter regelmäßig den Mietzins zahlen muss.
  2. Nebenpflichten sorgen für eine geordnete Vertragsabwicklung und unterstützen die Hauptleistungen. So muss der Verkäufer z. B. eine Gebrauchsanweisung für die Ware mitliefern, damit der Käufer diese auch richtig verwenden kann.

Gut zu wissen: Wenn ein auffälliges Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung besteht und eine Partei die schwächere Position der anderen Partei ausnutzt, dann handelt es sich möglichweise um Wucher. Ein solches Rechtsgeschäft ist sittenwidrig, unwirksam und manchmal sogar strafbar.

Beendigung von einem Schuldverhältnis

Normalerweise enden Schuldverhältnisse, indem der Schuldner seine Leistung erfüllt und beispielsweise den Kaufpreis für die gelieferte Ware vollständig bezahlt.

Das Gesetz sieht aber noch andere Möglichkeiten vor, um ein solches Rechtsverhältnis zu beenden, z. B.:

  • einvernehmlich durch einen Aufhebungsvertrag oder einen Erlass (bzw. Schuldenerlass)
  • einseitig durch Kündigung, Rücktritt, Widerruf oder Anfechtung des Vertrags

Über den Autor

Sascha Münch (Rechtsanwalt)
Sascha Münch

Nach dem Studium an der Universität Bremen absolvierte Sascha Münch sein Referendariat am OLG Celle. 2013 erhielt er die Zulassung zum Rechtsanwalt und 2019 wurde er zum Notar bestellt (seit 2021 Notar a. D.). Auf schuldenanalyse-kostenlos.de befasst er sich u. a. mit den Bereichen Pfändung und Privatnsolvenz.

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