
FAQ: Erfüllungsübernahme
Bei der Erfüllungsübernahme bzw. Schuldfreistellung erklärt sich eine dritte Person, der Übernehmende, dazu bereit, die Schulden eines anderen zu zahlen. Ersterer wird dadurch jedoch nicht selbst zum Schuldner. Mehr zur Definition erfahren Sie hier.
Die Erfüllungsübernahme wirkt nur im Innenverhältnis zwischen Schuldner und Übernehmendem. Auf das Außenverhältnis, also die Beziehung mit dem Gläubiger, hat dies keine Auswirkungen. Er kann weiterhin nur vom Schuldner eine Befriedigung fordern.
Sie sollten dazu eine schriftliche Vereinbarung von einem Anwalt oder Notar aufsetzen lassen. Wie ein solches Schriftstück aussehen kann, zeigt unser Muster.
Inhalt:
Was ist die Erfüllungsübernahme? Eine einfache Definition!

Es gibt verschiedene rechtliche Vorgehensweisen, mit denen eine Person für die Zahlung der Schuld einer anderen einstehen kann. Eine davon ist die sogenannte Erfüllungsübernahme, die auch Schuldfreistellung genannt wird.
Die Definition der Erfüllungsübernahme ist § 329 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) zu entnehmen:
Verpflichtet sich in einem Vertrag der eine Teil zur Befriedigung eines Gläubigers des anderen Teils, ohne die Schuld zu übernehmen, so ist im Zweifel nicht anzunehmen, dass der Gläubiger unmittelbar das Recht erwerben soll, die Befriedigung von ihm zu fordern.
Einfach heruntergebrochen bedeutet dies Folgendes:
- Ausgangslage: Der Schuldner hat einem Gläubiger gegenüber die Verpflichtung, eine Verbindlichkeit zu erfüllen – z. B. eine Rechnung zu bezahlen.
- Eine dritte Person, der Übernehmende, verpflichtet sich nun im Rahmen der Erfüllungsübernahme dazu, die Verbindlichkeit zu erfüllen. Er muss also an den Gläubiger leisten.
- Wichtig ist hierbei, dass der Gläubiger hieraus jedoch keine Rechte erhält. Der Übernehmende wird nicht zum neuen Schuldner. Das bedeutet, der Gläubiger kann sich im Falle einer Nichterfüllung nicht an den Übernehmenden wenden.
- Letzteres bedeutet, dass die Erfüllungsübernahme im Innenverhältnis – also nur zwischen Schuldner und Übernehmendem – wirkt. Sie hat keine direkten Auswirkungen auf den Gläubiger. Sollte der Übernehmende seiner Verpflichtung nicht nachkommen, muss sich der Gläubiger weiterhin an den Schuldner wenden. Letzterer hat dann jedoch wiederum einen Anspruch gegenüber dem Übernehmenden.
Wann liegt nun eine Erfüllungsübernahme vor? Ein Beispiel soll dies verdeutlichen: Nehmen wir an, dass eine Person ein Darlehen zur Immobilienfinanzierung aufgenommen hat. Nun wird die Person jedoch arbeitslos und ist nicht mehr dazu in der Lage, die Raten zu zahlen. Um die Immobilie nicht zu verlieren, erklärt sich ein Verwandter dazu bereit, die Zahlungen durchzuführen. Sie vereinbaren deshalb eine Erfüllungsübernahme für das Darlehen. Schuldner bleibt aber weiterhin der Darlehensnehmer.
Was ist der Unterschied zwischen der Schuldübernahme und der Erfüllungsübernahme?
Es gibt neben der Schuldfreistellung noch andere Arten von Vereinbarungen, die das Verhältnis zwischen Schuldner, Gläubiger und einer dritten Person regeln. Die folgende Übersicht zeigt die Unterschiede auf:
Erfüllungsübernahme:
- Eine dritte Person, der Übernehmende, erklärt, dass er die Schuld des Schuldners zahlt.
- Der Übernehmende wird jedoch nicht neuer Schuldner. Der Gläubiger kann somit keine Ansprüche gegenüber dem Übernehmenden geltend machen.
- Eine dritte Person, der Übernehmende, ersetzt den ursprünglichen Schuldner.
- Im Gegensatz zur Erfüllungsübernahme scheidet der ursprüngliche Schuldner aus dem Schuldverhältnis aus. Der Gläubiger kann nun seine Ansprüche gegenüber dem Übernehmenden geltend machen.
- Hier wird der Schuldner nicht ausgetauscht, sondern eine dritte Person steigt als zusätzlicher Schuldner in das Schuldverhältnis ein.
- Der Gläubiger kann nun seine Ansprüche gegenüber beiden Schuldnern geltend machen.
Weitere Form: Bei einem Schuldbeitritt mit Erfüllungsübernahme wird der Übernehmende auch zum Schuldner. Er haftet nun also für die Schulden.
Welche Informationen enthält eine Vereinbarung über die Schuldfreistellung?

Grundsätzlich besteht für die Vereinbarung einer Schuldfreistellung in der Regel Formfreiheit. Das bedeutet, dass sie über keine bestimmte Form verfügen muss, um wirksam zu sein – nicht nur die schriftliche, sondern auch die mündliche Form wäre möglich.
Wie in den meisten Fällen ist jedoch eine schriftliche Aufsetzung ratsam, da diese mehr Sicherheit bietet, falls es zu einem Rechtsstreit kommen sollte.
Ausnahmen hinsichtlich der Formfreiheit gibt es jedoch, wenn die Erfüllung als abstraktes Schuldversprechen übernommen wird. Hier ist dann die Schriftform zwingend vorgeschrieben. Erfolgt eine Schenkung, ist außerdem in der Regel eine notarielle Beurkundung nötig.
Grundsätzlich empfiehlt sich bei Vereinbarungen dieser Art, einen Fachmann bzw. eine Fachfrau hinzuzuziehen, um ein rechtlich einwandfreies Ergebnis zu erhalten. Ein Anwalt oder eine Anwältin bzw. Notar oder Notarin kann Sie unterstützen und dafür sorgen, dass keine der beteiligten Parteien benachteiligt wird.
Wird eine Vereinbarung über eine Erfüllungsübernahme aufgesetzt, sollten unter anderem die folgenden Elemente enthalten sein:
- Namen und Adressen der beteiligten Parteien (Schuldner, Gläubiger und übernehmende Person)
- Genaue Nennung der betreffenden Verbindlichkeit bzw. Verpflichtung
- Bedingungen, unter denen die Schuldfreistellung erfolgt
- Laufzeit
- u. U. Haftungsausschluss oder -beschränkung
Vereinbarung über die Schuldfreistellung – Kostenloses Muster zum Download!
Sie möchten über eine Erfüllungsübernahme einen Vertrag aufsetzen? Unser Muster zeigt Ihnen, wie ein solches Schriftstück aussehen kann. Beachten Sie jedoch, dass es sich hierbei lediglich um eine Vorlage handelt, die der Veranschaulichung dienen soll. Sie darf nicht ungeprüft übernommen werden. Wir übernehmen keinerlei Haftung für mögliche Fehler.
Vereinbarung über eine Erfüllungsübernahme
zwischen
[Vor- und Nachname des Schuldners]
[Adresse]
(nachfolgend „Schuldner“ genannt)
und
[Vor- und Nachname der übernehmenden Person]
[Adresse]
(nachfolgend „Übernehmender“ genannt)
Der oben genannte Schuldner ist dem Gläubiger [Vor- und Nachname, Adresse] gegenüber verpflichtet, die folgende Verbindlichkeit zu erfüllen:
[Genaue Beschreibung der Verbindlichkeit]
Einen entsprechenden Nachweis über die Verbindlichkeit ist in der Anlage zu dieser Vereinbarung zu finden.
Hiermit verpflichtet sich der oben genannte Übernehmende gegenüber dem Schuldner, die Verbindlichkeit zu erfüllen. Der Gläubiger erhält hieraus keine Rechte gegenüber dem Übernehmenden.
[Ort, Datum]
[Unterschriften]
Vereinbarung über die Erfüllungsübernahme: Muster im PDF-Format
Vereinbarung über die Erfüllungsübernahme: Muster im Word-Format