
FAQ: Wucher
Wucher ist ein Geschäft, bei dem jemand eine Notlage oder Schwäche von Ihnen ausnutzt, um einen viel zu hohen Preis oder extrem hohe Zinsen zu verlangen. Mehr zur Definition können Sie in diesem Abschnitt nachlesen.
Ja, Wucher ist in Deutschland verboten und führt gemäß § 138 Abs. 2 BGB dazu, dass das betroffene Rechtsgeschäft nichtig und damit rechtlich unwirksam ist. Zudem kann Wucher laut Gesetz als Straftat verfolgt werden.
Nicht zwingend, aber in der aktuellen Niedrigzinsphase (Basiszinssatz 3,62 %) ist die Schwelle zum Wucher bei 20 % meist überschritten. Mehr dazu erfahren Sie hier.
Eine Anzeige können Sie jederzeit bei jeder Polizeidienststelle erstatten. Dies ist besonders sinnvoll bei gewerblichen Betrügern (z. B. unseriösen Notdiensten). Weitere Tipps zum Vorgehen haben wir an dieser Stelle für Sie zusammengefasst.
Inhalt:
Was ist Wucher? Die rechtliche Bedeutung einfach erklärt!

Wucher ist nicht nur ein Begriff für „teure Preise“, sondern ein gesetzlich definierter Tatbestand. Laut § 138 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) liegt Wucher vor, wenn zwei Voraussetzungen erfüllt sind:
- Das auffällige Missverhältnis (Objektiv): Der Preis für eine Leistung (z. B. ein Kredit oder eine Reparatur) ist unverhältnismäßig viel höher als der marktübliche Wert.
- Die Ausbeutung einer Schwächesituation (Subjektiv): Der Anbieter nutzt eine der folgenden Situationen beim Gegenüber gezielt aus:
- Zwangslage: Sie brauchen die Leistung sofort, um Schaden abzuwenden (z. B. einen Schlüsseldienst nachts).
- Unerfahrenheit: Ihnen fehlt das Wissen über Marktpreise.
- Mangel an Urteilsvermögen: Sie können die Folgen des Vertrags nicht richtig einschätzen.
- Erhebliche Willensschwäche: Sie sind in diesem Moment nicht in der Lage, rational „Nein“ zu sagen.
Die Folge: Ein solches Rechtsgeschäft ist nichtig. Das bedeutet, der Vertrag ist von Anfang an unwirksam.
Ab wann ist es Wucher?

In der Praxis stellt sich oft die Frage zum Thema Wucher: „Ab wie viel Prozent liegt er vor?“ Besonders bei Krediten gibt es klare Richtwerte der Rechtsprechung.
Die 100-Prozent-Regel: Ein „auffälliges Missverhältnis“ wird meist dann angenommen, wenn der verlangte Preis das Doppelte (100 % Aufschlag) des Marktüblichen beträgt.
Beispiel: Kreditwucher und 20 % Zinsen
Ob 20 % Zinsen Wucher sind, hängt vom aktuellen Marktzins ab:
- Aktuelle Lage (2026): Der gesetzliche Basiszinssatz liegt aktuell bei 3,62 %.
- Wucher-Grenze: Zinsen gelten oft als wucherisch, wenn sie den marktüblichen effektiven Jahreszins um das Doppelte überschreiten oder mehr als 12 Prozentpunkte über dem Marktschnitt liegen.
- Fazit: Bei einem Marktzins von etwa 8 % wären 20 % Zinsen bereits höchst verdächtig und oft rechtlich als Wucher einzustufen.
Sittenwidrigkeit und Wucher: Beispiel zur Veranschaulichung
Wucher begegnet uns im Alltag häufig dort, wo Menschen keine Wahlmöglichkeit zu haben glauben:
- Kreditwucher: Anbieter werben mit „Krediten ohne Schufa“ und verlangen dafür Zinsen weit über dem Marktdurchschnitt.
- Mietwucher: In Städten mit extremer Wohnungsnot werden Wohnungen zu Preisen vermietet, die die ortsübliche Vergleichsmiete massiv übersteigen.
- Notdienst-Wucher: Ein Schlüsseldienst verlangt für eine einfache Türöffnung 500 Euro, weil der Kunde nachts vor der verschlossenen Tür steht.
So wehren Sie sich gegen Wucher
Haben Sie einen wucherischen Vertrag unterschrieben? So sollten Sie vorgehen:
Ist Wucher strafbar?
Ja, es handelt sich hierbei nicht nur um ein zivilrechtliches Problem. Hinzu kommt, dass Wucher eine Straftat darstellt.
Grundsätzlich wird Wucher im Strafgesetzbuch (StGB) wie folgt geahndet: Wer die Zwangslage oder Hilflosigkeit eines anderen ausbeutet, kann mit einer Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bestraft werden (§ 291 StGB).
Wie und wo können Sie Wucher anzeigen?

Es gibt zwei zentrale Anlaufstellen für eine Anzeige wegen Wucher, je nachdem, welches Ziel Sie verfolgen (Bestrafung des Täters oder Rückforderung Ihres Geldes):
- Polizei oder Staatsanwaltschaft (Strafrecht): Da Wucher gemäß Strafgesetzbuch (StGB) eine Straftat darstellt, können Sie bei jeder Polizeidienststelle oder online über die Internetwache Strafanzeige erstatten. Dies dient der strafrechtlichen Verfolgung des Anbieters.
- Zivilgerichte und Rechtsanwälte (Zivilrecht): Um einen Vertrag für nichtig erklären zu lassen und bereits gezahltes Geld zurückzufordern, müssen Sie sich auf § 138 BGB berufen. Hierfür ist oft die Unterstützung eines spezialisierten Rechtsanwalts ratsam, um die Unwirksamkeit des Vertrags rechtlich durchzusetzen.
Damit Ihre Anzeige oder Ihre zivilrechtliche Forderung Erfolg hat, müssen Sie zwei Kernpunkte belegen, die den Wuchertatbestand nach § 138 Abs. 2 BGB ausmachen. Zum einen müssen Sie das auffällige Missverhältnis – also den stark überhöhten Preis – mit entsprechenden Nachweisen belegen.
Zum anderen müssen Sie die Ausbeutung der Schwächesituation beschreiben. Das kann beispielsweise vorgelegen haben, wenn Sie sich in einer Zwangslage befunden haben, auf dem entsprechenden Gebiet sehr unerfahren sind oder unter Druck gesetzt wurden.
Gut zu wissen: Die Verbraucherzentrale ist eine wichtige Anlaufstelle, um zu prüfen, ob ein Preis tatsächlich als überhöht gilt und um unseriöse Geschäftspraktiken zu melden.
