
FAQ: Zwangsvollstreckungsmaßnahmen
Mithilfe von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen kann ein Gläubiger offene Forderungen gegenüber einem Schuldner zwangsweise durchsetzen. Dafür muss er allerdings selbst einige Voraussetzungen erfüllen.
Eine Zwangsvollstreckung kann durch verschiedene Pfändungsmaßnahmen, z. B. in Form einer Kontopfändung erfolgen. Auch eine Immobilienvollstreckung ist möglich.
Zwangsvollstreckungsmaßnahmen können auf verschiedenen Wegen abgewendet werden. Eine Möglichkeit ist die Begleichung der Schulden. Wenn das nicht möglich ist, finden Sie an dieser Stelle weitere Optionen.
Inhalt:
Weiterführende Ratgeber zu konkreten Zwangsvollstreckungsmaßnahmen:
Zwangsvollstreckungsmaßnahmen: Was ist das genau?

Vor der Erläuterung der verschiedenen Zwangsvollstreckungsmaßnahmen sollte die Definition der Zwangsvollstreckung eindeutig geklärt sein. Hierbei handelt es sich um ein staatliches Verfahren, um Forderungen oder Ansprüche von Gläubigern zwangsweise durchzusetzen oder abzusichern.
Zu welchen Zwangsvollstreckungsmaßnahmen in einem solchen Fall gegriffen wird, ist auch von den Forderungen des Gläubigers abhängig. Dabei kommt es auf die Höhe der Forderungen und ggf. die geforderten Gegenstände, sofern keine Geldsumme gefordert wird, an.
Aber welche Arten von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gibt es? Wir haben die verschiedenen Zwangsvollstreckungsmaßnahmen in einer Übersicht für Sie zusammengefasst:
- Kontopfändung → Geld von Bankkonten des Schuldners wird gepfändet.
- Lohnpfändung → Das Gehalt des Schuldners wird gepfändet. Dem Schuldner steht aber ein gewisser Anteil als Freibetrag zu.
- Mobiliarvollstreckung bzw. Sachpfändung → Der Gerichtsvollzieher pfändet bewegliche Sachen aus dem Besitz des Schuldners und verwertet sie.
- Forderungsvollstreckung → In diesem Fall werden Forderungen vollstreckt, die der Schuldner gegen Dritte hat.
- Immobilienvollstreckung → Immobilien des Schuldners können zwangsversteigert oder unter Zwangsverwaltung gestellt werden.
- Herausgabevollstreckung → Sofern eine Herausgabepflicht besteht, kann der Gerichtsvollzieher die betroffene Sache aus dem Besitz des Schuldners nehmen und sie dem Gläubiger übernehmen.
- Handlungsvollstreckung → Ist der Schuldner zu einer bestimmten Handlung verpflichtet, kann der Gläubiger diese auf Kosten des Schuldners selbst vornehmen.
- Unterlassungsvollstreckung → Handelt der Schuldner entgegen einer Pflicht, eine bestimmte Handlung zu unterlassen, kann gegen ihn ein Ordnungsgeld oder eine Ordnungshaft verhängt werden.
- Mehrere Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gleichzeitig → Es ist möglich, mehrere der genannten Maßnahmen gleichzeitig durchzusetzen, wenn dies der Befriedigung der Forderungen des Gläubigers dient. Sobald das erreicht ist, müssen allerdings sämtliche Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gestoppt werden.
Wenn Sie Zwangsvollstreckungsmaßnahmen einleiten, fallen Kosten an. Diese müssen gemäß § 788 Abs. 1 Zivilprozessordnung (ZPO) vom Schuldner getragen werden. Sie setzen sich zusammen aus Gerichtskosten, Anwaltskosten und ggf. Gebühren für den Gerichtsvollzieher. Letztere sind im Gerichtsvollzieherkostengesetz (GvKostG) festgehalten, ansonsten können die Kosten variieren.
Abwehr von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen? So geht’s!

Eine Zwangsvollstreckung hat für Schuldner oftmals verheerende Folgen. Nicht selten gehen die Konsequenzen über die Befriedigung der Forderungen eines Gläubigers hinaus und wirken ggf. sogar existenzbedrohend.
Entsprechend kommt bei Schuldnern natürlich die Frage auf: Wie kann ich eine Zwangsvollstreckung abwenden? Hierfür gibt es mehrere Möglichkeiten. Die theoretisch einfachste wäre die rechtzeitige Begleichung sämtlicher Schulden. Dies ist aber meist deutlich leichter gesagt als getan.
Wenn es für Sie nicht möglich ist, Ihre Schulden rechtzeitig zu begleichen, gibt es noch andere Optionen. Oftmals ist es ratsam, dass Sie das Gespräch mit dem Gläubiger suchen und die eigene finanzielle Situation offen und so transparent wie möglich erklären. Ggf. können Sie sich dann auf eine Ratenzahlung bzw. Stundung einigen.
Häufig werden bei Zwangsvollstreckungen aber auch Fehler gemacht. Diese können Sie geltend machen und die Zwangsvollstreckungsmaßnahmen für unzulässig erklären lassen. Diese Möglichkeit besteht, wenn Ihr Gläubiger keinen Vollstreckungstitel besitzt oder Ihnen diesen nicht oder nicht rechtzeitig zugestellt hat. Auch eine fehlende Vollstreckungsklausel kann ein Grund sein.
Eine Möglichkeit, die Sie ebenfalls wahrnehmen können, ist das Einlegen einer Vollstreckungsabwehrklage gemäß § 767 ZPO. In diesem Fall gehen Sie wegen inhaltlicher Einwände gegen die Zwangsvollstreckungsmaßnahmen vor und nicht wegen formeller Fehler.