
FAQ: Lohn- und Gehaltsabtretung einfach erklärt
Bei einer Lohnabtretung überträgt der Arbeitnehmer seinen Lohnanspruch auf einen Dritten, der fortan der neue Gläubiger ist. Diese Übertragung wird vertraglich vereinbart. Ein Muster zur Veranschaulichung finden Sie hier.
Der Höhe nach darf eine Gehaltsabtretung die Pfändungsfreigrenze nicht übersteigen.
Wird eine Gehaltsabtretung im Arbeitsvertrag ausgeschlossen, kann der Arbeitgeber die Zahlungen an die Bank verweigern. An dieser Stelle erfahren Sie näheres.
Inhalt:
Lohn- und Gehaltsabtretung im Video erklärt
Wie läuft eine Gehaltsabtretung ab?

Wenn Banken einen Kredit vergeben, verlangen sie eine Sicherheit für den Fall, dass der Kreditnehmer zahlungsunfähig wird.
Ein Beispiel: Herr Jonas nimmt einen größeren Kredit auf und unterschreibt dafür eine Lohnabtretung zugunsten der Bank. Mit dieser Vereinbarung überträgt er seinen Lohnanspruch auf sie.
Damit wird die Bank zum Inhaber des abgetretenen Gehaltsanspruchs. Der Arbeitgeber ist an dem Abtretungsvertrag zwischen der Bank und Herrn Jonas nicht beteiligt.
Diese Abtretung dient der Bank als Kreditsicherheit: Gerät Herr Jonas mit der Zahlung der Kreditraten in Verzug, darf die Bank das pfändbare Gehalt bei seinem Arbeitgeber einfordern. Wechselt Herr Jonas eines Tages seinen Job, muss der neue Arbeitgeber bezahlen. Denn eine bereits vereinbarte Lohnabtretung bleibt trotz Arbeitgeberwechsel wirksam.
Was ist eine stille Lohn- und Gehaltsabtretung? Das bedeutet, dass der Arbeitgeber nicht über die Abtretung informiert wird. Er erfährt erst dann davon, wenn der Arbeitnehmer in Verzug gerät und die Bank deshalb ihre Ansprüche gegenüber dem Arbeitgeber geltend macht.
Lohn- und Gehaltsabtretung: Vor- und Nachteile
Die Lohnabtretung ermöglicht es dem Arbeitnehmer, einen höheren Kredit zu bekommen, wenn er der Bank keine anderweitigen Sicherheiten bieten kann.
Diesem Vorteil stehen allerdings auch einige Risiken gegenüber:
- Gerät der Arbeitnehmer mit der Rückzahlung des Kredits in Verzug, kann die Bank sofort auf sein Arbeitseinkommen zugreifen. Sie benötigt dafür keinen Vollstreckungstitel und keinen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss. Sie muss die Abtretung lediglich dem Arbeitgeber gegenüber offenlegen, indem sie die Abtretungsurkunde vorlegt.
- Damit besteht die Gefahr, dass sich die Bank auch dann an den Arbeitgeber wendet, wenn ihre Ansprüche rechtlich umstritten sind.
- Macht die Bank die Lohnabtretung beim Arbeitgeber geltend, kann sich das ungünstig auf das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer auswirken. Denn einerseits erfährt der Arbeitgeber von den finanziellen Schwierigkeiten seines Mitarbeiters und andererseits ist die Abwicklung der Abtretung sehr aufwendig für ihn. Kündigen darf er dem Arbeitnehmer jedoch nicht.
- Für den Arbeitnehmer besteht bei einer Inanspruchnahme der Gehaltsabtretung die Gefahr, dass er in eine finanzielle Notlage gerät. Denn die Bank darf Lohn bis zur Pfändungsfreigrenze einfordern, sodass der Arbeitnehmer schlimmstenfalls andere Verbindlichkeiten zu erfüllen.
Wann ist eine Lohnabtretung unwirksam?
Eine Gehaltsabtretung ist insbesondere in zwei Fällen unwirksam:

- Unpfändbare Lohnanteile: Unpfändbare Bestandteile des Arbeitseinkommens können nicht abgetreten werden. Dazu gehören neben dem Pfändungsfreibetrag auch Urlaubsgeld, Aufwandsentschädigungen sowie Erschwernis- und Gefahrenzulagen.
- Vertragliches Verbot der Gehaltsabtretung: Arbeitnehmer und Arbeitgeber vereinbaren im Arbeitsvertrag, dass eine Lohnabtretung ausgeschlossen ist, sprich, dass der Arbeitnehmer seinen Gehaltsanspruch nicht abtreten darf.
Der arbeitsvertragliche Ausschluss einer Lohn- und Gehaltsabtretung ist nicht rechtssicher, weil sie individuell ausgehandelt sowie eigenständig und ausschließlich für diesen Fall formuliert werden muss. Denn ein in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) festgelegtes Abtretungsverbot ist laut § 308 Nr. 9 BGB unwirksam. Deshalb ist es sicherer, einen solchen Abtretungsausschluss in einer Betriebsvereinbarung oder tarifvertraglich zu regeln.
Was ist der Unterschied zwischen Lohnabtretung und Lohnpfändung?
Die Gehaltsabtretung und die Pfändung von Arbeitseinkommen sind zwei völlig verschiedene Dinge:
- Die Lohnabtretung ist eine vertragliche Vereinbarung, die als Kreditsicherheit fungiert. Sie bleibt folgenlos, solange der Arbeitnehmer den Kredit pünktlich zurückzahlt. Erst bei Zahlungsverzug macht die Bank als Kreditgeber ihre Ansprüche auf den pfändbaren Lohnanteil geltend. Allerdings kann eine Gehaltsabtretung vertraglich ausgeschlossen werden.
- Die Lohnpfändung ist eine Zwangsvollstreckungsmaßnahme und setzt immer einen Vollstreckungstitel voraus. Erhält der Arbeitgeber einen gerichtlichen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss, wird er zum Drittschuldner und muss den pfändbaren Lohnanteil an die Bank auszahlen.
Hat eine Gehaltsabtretung Vorrang vor der Pfändung?

Wenn Herr Jonas aus dem obigen Beispiel nicht nur der Bank Geld schuldet, sondern auch noch einem anderen Gläubiger, kann Folgendes passieren:
Die Bank fordert die an sie abgetretenen Lohnansprüche beim Arbeitgeber ein und zeitgleich versucht der andere Gläubiger den Lohn zu pfänden.
Welcher Gläubiger dann zuerst sein Geld bekommt, richtet sich danach, ob erst die Lohnabtretung oder die Pfändung wirksam geworden ist. Die Lohnpfändung wird erst mit der Zustellung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses an den Arbeitgeber wirksam.
Hat Herr Jonas sein Arbeitseinkommen bereits vor der Zustellung an die Bank abgetreten, so läuft die Pfändung ins Leere, weil nunmehr die Bank Forderungsinhaber ist. Eine Gehaltspfändung ist dann erst wieder möglich, wenn die Schulden des Arbeitnehmers gegenüber der Bank vollständig beglichen sind.
Was passiert mit der Lohnabtretung im Insolvenzverfahren?
Befindet sich ein Schuldner in der Privatinsolvenz, so kann nach der Insolvenzeröffnung nicht mehr frei über sein pfändbares Arbeitseinkommen verfügen. Eine Lohn- und Gehaltsabtretung, die er während seines Insolvenzverfahrens vereinbart, ist unwirksam.
Wenn das Insolvenzgericht einen vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt und ein Verfügungsverbot angeordnet hat, ist eine im Eröffnungsverfahren vereinbarte Abtretung ebenfalls unwirksam.
Unterschreibt ein Schuldner eine Lohnabtretung und beantragt später ein Insolvenzverfahren, weil er hoffnungslos überschuldet ist, wird die Abtretung mit der Insolvenzeröffnung wirkungslos. Die Bank aus dem obigen Beispiel könnte also keinen Lohn mehr beim Arbeitgeber des Herrn Jonas einfordern.
Lohnabtretung als Muster zum Herunterladen
Im Folgenden finden Sie ein Muster zur Lohn- und Gehaltsabtretung. Bitte beachten Sie, dass diese Vorlage nur eine erste Orientierung bieten kann und keine Rechtsberatung ersetzt.
Vereinbarung über eine Lohn- bzw. Gehaltsabtretung
zwischen
Zedent (abtretende Person)
Vollständiger Name bzw. Firma
Anschrift
Zessionar (Abtretungsempfänger)
Vollständiger Name bzw. Firma
Anschrift
Der Zedent tritt seine Lohnansprüche gegenüber [Nennung des Arbeitgebers des Zedenten] an den Zessionar ab.
Abtretungsumfang:
- in voller Höhe: … €
- teilweise in Höhe von … €
Abtretungsgrund:
[Beschreibung des Sachverhalts]
_________________________________
Ort, Datum, Unterschrift des Zedenten
__________________________________
Ort, Datum, Unterschrift des Zessionars
