
FAQ: Aufhebung der Lohnpfändung
Die Lohnpfändung läuft, bis alle Schulden getilgt sind. Wie lange das dauert, hängt von der Schuldenhöhe und der Höhe des pfändbaren Lohnanteils ab.
Am einfachsten lässt sich eine Lohnpfändung aufheben durch Zahlung aller Schulden. So können Sie die Pfändung bei Ihrem Arbeitgeber sicher stoppen.
Lassen Sie die Gehaltspfändung von einem Anwalt überprüfen. Er findet heraus, ob die Pfändung zulässig ist und kann die Lohnpfändung ggf. gerichtlich aufheben lassen. Hier lesen Sie mehr dazu.
Inhalt:
Wege, um eine Lohnpfändung aufheben zu lassen

Sobald der Arbeitgeber den für die Lohnpfändung erforderlichen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss erhalten hat, muss er an der Pfändung mitwirken und den pfändbaren Lohnanteil an den Gläubiger abführen. Der Schuldner hat darauf keinen Einfluss mehr.
Stattdessen bleiben ihm nur noch folgende Möglichkeiten:
- Vollständige Schuldentilgung: Gelingt es dem Schuldner, alle Verbindlichkeiten gegenüber dem Gläubiger zu bezahlen, so wird die Gehaltspfändung beendet.
- Außergerichtliche Einigung mit dem Gläubiger: Der Schuldner kann dem Gläubiger anbieten, seine Schulden in Raten abzuzahlen, und ihn im Gegenzug bitten, die Pfändung auszusetzen. Zwar lässt sich die Lohnpfändung nicht aufheben durch eine Ratenzahlung, aber unter Umständen zumindest ruhend stellen. Allerdings muss der Drittschuldner, also der Arbeitgeber, dem zustimmen (BGH, Beschluss vom 2.12.2015, Az. VII ZB 42/14).
- Verbraucherinsolvenz: Die letzte Möglichkeit, eine Gehaltspfändung zu beenden, ist die Privatinsolvenz, denn während des Insolvenzverfahrens besteht ein Vollstreckungsverbot. Allerdings muss der Schuldner dann den pfändbaren Lohnanteil zur Schuldentilgung an den Treuhänder abführen.
Wenn Sie begründete Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Forderung bzw. der Lohnpfändung haben, sollten Sie dies von einem Anwalt überprüfen lassen. Er prüft, ob beispielsweise Rechtsmittel gegen die Art und Weise der Zwangsvollstreckung oder gegen den Vollstreckungstitel in Betracht kommen. Wenn ja, lässt er die Lohnpfändung gegebenenfalls gerichtlich aufheben oder zumindest einstweilen einstellen.
Gehaltspfändung gerichtlich aufheben lassen – geht das?

Die Zivilprozessordnung sieht verschiedene Möglichkeiten vor, um gerichtlich gegen die Gehaltspfändung vorzugehen.
In bestimmten Fällen kann der Schuldner die Lohnpfändung durch eine Sicherheitsleistung abwenden und damit ein Vollstreckungshindernis im Sinne des § 775 I Nr. 3 ZPO schaffen.
Oder er legt dem Vollstreckungsgericht eine vollstreckbare gerichtliche Entscheidung mit folgendem Inhalt vor:
- Aufhebung des Vollstreckungstitels, beispielsweise durch ein Berufungsurteil
- Aufhebung der vorläufigen Vollstreckbarkeit der titulierten Forderung
- Unzulässigkeitserklärung der Zwangsvollstreckung, z. B. nach einer erfolgreichen Erinnerung oder Vollstreckungsabwehrklage des Schuldners
Laut § 776 ZPO wird das Vollstreckungsgericht in diesen Fällen den Pfändungs- und Überweisungsbeschluss zur Lohnpfändung aufheben.
In absoluten Ausnahmefällen wird das Gericht die Lohnpfändung auch dann aufheben, wenn der Antrag des Schuldners auf Vollstreckungsschutz nach § 765a ZPO gerechtfertigt ist. Dies setzt voraus, dass die Pfändung eine unzumutbare Härte für den Schuldner bedeutet, die nicht mit den guten Sitten vereinbar ist. Vollstreckungsmaßnahmen sind immer unangenehm und hart für den Schuldner. Das allein reicht für einen Vollstreckungsschutz allerdings nicht aus.