
FAQ: Drittschuldner
Ein Drittschuldner muss die die Drittschuldnererklärung binnen zwei Wochen nach Zustellung des PfÜB abgeben, wenn der Gläubiger dies verlangt.
Wurde vom zuständigen Amtsgericht ein wirksamer PfÜB erlassen und dem Drittschuldner zugestellt, ist er zur Zahlung verpflichtet. Kommt er seiner Zahlungsverpflichtung nicht nach, hat der Gläubiger einen Anspruch auf Schadensersatz. Mehr dazu hier.
Stirbt der Drittschuldner, bleibt sein Nachlass als Haftungsmasse erhalten und sein Erbe haftet als neuer Schuldner gemäß § 1967 BGB.
Inhalt:
Was ist ein Drittschuldner? Definition

Hat ein Gläubiger gegen einen Schuldner einen Vollstreckungsbescheid oder einen vollstreckbaren Titel erwirkt, kann der Gläubiger auch eine Pfändung bei einem Drittschuldner veranlassen.
Aber was genau ist ein Drittschuldner?
Ein Drittschuldner ist in der Regel ein Schuldner des ursprünglichen Schuldners, gegen den sich eine Zwangsvollstreckung richtet. Auf diesen kann der Gläubiger im Rahmen einer Pfändung zugreifen.
Er ist also eine dritte Person im Gläubiger-Schuldner-Verhältnis und hat grundsätzlich keine Rechtsbeziehung zu dem Gläubiger. Diese entsteht erst mit der Zustellung des sogenannten Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses (PfÜB) an den Drittschuldner.
Der Vollstreckungsschuldner ist vom Drittschuldner abzugrenzen: Während der Vollstreckungsschuldner der Schuldner ist, gegen den sich die Zwangsvollstreckung richtet, sind Drittschuldner wiederum Schuldner des Vollstreckungsschuldners.
Wer ist Drittschuldner?
Drittschuldner kann grundsätzlich jede Person sein, die in einer Zahlungsverpflichtung zu dem Schuldner steht. In der Regel sind es: Arbeitgeber, Kreditgeber oder Versicherer.
Daneben treten häufig auch Mieter als Drittschuldner auf: Hat ein Vermieter Schulden, kann ein Gläubiger nicht nur in sein Vermögen vollstrecken, sondern kann auch seine Mieteinnahmen pfänden lassen.

Hat demgegenüber ein Mieter Schulden, können Gläubiger unter Umständen dessen Mietkaution pfänden lassen – Drittschuldner ist der Vermieter in diesem Fall.
Bei der Pfändung durch das Finanzamt kann ein Drittschuldner zur Zahlung herangezogen werden, wenn dieser dem Steuerschuldner Geld schuldet. Voraussetzung ist, dass das Finanzamt dem Drittschuldner eine Pfändungsverfügung zugestellt hat. Diese setzt ihn darüber in Kenntnis, dass der Schuldner Steuerschulden beim Finanzamt hat und dass der Drittschuldner nicht mehr an diesen zahlen darf.
Da es sich bei solch einer Pfändung in der Regel um eine Kontopfändung handelt, sind Drittschuldner in diesem Fall häufig Kreditgeber.
Nutzt der Schuldner das Konto des Ehepartners und überweist sein Gehalt auf dieses, kann auch der Ehegatte als Drittschuldner auftreten. In diesem Fall können Gläubiger das Konto des Ehepartners pfänden.
Drittschuldner – Veranschaulichung am Beispiel eines Arbeitgebers
Das gängigste Beispiel für einen Drittschuldner ist der Arbeitgeber. Er ist durch den Arbeitsvertrag dazu verpflichtet, dem Arbeitnehmer – in diesem Fall ein Schuldner – für dessen Arbeitsleistung zu entlohnen.
Diesen Arbeitslohn bzw. das Gehalt kann ein Gläubiger vollstrecken, sofern das zuständige Amtsgericht einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss erlassen hat.
Allerdings kann nicht die gesamte Vergütung gepfändet werden, sondern nur der Betrag oberhalb der Pfändungsfreigrenze. Diese soll sicherstellen, dass dem Schuldner trotz einer Gehaltspfändung ein Existenzminimum erhalten bleibt und er ein angemessenes Leben ohne staatliche Unterstützung führen kann.
Die Pfändungsfreigrenze richtet sich nach dem Einkommen des Schuldners und seinen Unterhaltsverpflichtungen – etwa gegenüber dem Ehegatten und seinen Kindern.
Was beinhaltet eine Drittschuldnererklärung?

Die Zustellung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses durch den Gerichtsvollzieher verpflichtet den Drittschuldner, eine Erklärung nach § 840 der Zivilprozessordnung (ZPO) abzugeben, wenn der Gläubiger dies verlangt.
Mit der Drittschuldnererklärung verlangt der Gläubiger Auskunft über die Forderungen zwischen dem Schuldner und dem Drittschuldner.
Dementsprechend muss aus der Drittschuldnererklärung hervorgehen, ob der Drittschuldner die Forderung anerkennt und eine Zahlung leisten wird. Darüber hinaus muss er offenlegen, ob die Forderung bereits durch andere Gläubiger verpfändet wurde.
Die Angaben zur Drittschuldnererklärung können mündlich gegenüber dem Gerichtsvollzieher oder schriftlich innerhalb der zweiwöchigen Frist an den Gläubiger erfolgen.
Der Drittschuldner gibt keine Erklärung ab
Gibt der Drittschuldner die Drittschuldnererklärung nicht oder nicht innerhalb der Frist ab, hat der Gläubiger einen Anspruch auf Schadensersatz gegen den Drittschuldner gemäß § 840 Abs. 2 S. 2 ZPO:
Der Drittschuldner haftet dem Gläubiger für den aus der Nichterfüllung seiner Verpflichtung entstehenden Schaden.
Die Abgabe der Drittschuldnerauskunft stellt nach der Rechtslage der ZPO lediglich eine Obliegenheit und keine Auskunftspflicht für den Drittschuldner dar. Folglich besteht für den Gläubiger keine Möglichkeit zur Klage gegen den Drittschuldner auf Auskunft.
Demgegenüber kann der Drittschuldner nach der AO (Abgabenordnung) jedoch zur Abgabe der Erklärung gezwungen werden. § 316 Abs. 2 S. 3 AO besagt:
Er kann zur Abgabe der Erklärung durch ein Zwangsgeld angehalten werden.
Muster einer Drittschuldnererklärung

Im Folgenden finden Sie für die Erklärung gemäß § 840 ZPO ein entsprechendes Muster.
Die Vorlage dient lediglich der Veranschaulichung einer solchen Erklärung und wird anhand einer Lohnpfändung verdeutlicht.
In diesem Fall gibt der Arbeitgeber die Erklärung ab.
Laden Sie das Muster einer Drittschuldnererklärung kostenlos runter:
Es ist jedoch anzumerken, dass das Muster keine Rechtsberatung ersetzt. Es ist daher ratsam, sich vorher anwaltlich beraten und beim Erstellen der Erklärung helfen zu lassen, damit die Erklärung den gesetzlichen Anforderungen des § 840 ZPO entspricht.
Ablauf der Drittschuldnerpfändung
Mit dem Pfändungs- und Überweisungsbeschluss wird die Forderung des Schuldners gegenüber dem Drittschuldner gepfändet.
Anschließend kann sich der Gläubiger die Forderung zur Einziehung überweisen lassen.
Dem Drittschuldner ist es dann verboten, weiter an den Schuldner zu zahlen. Kommt er seiner Zahlungsverpflichtung nicht nach oder zahlt dennoch an den Schuldner weiter, steht dem Gläubiger unter Umständen ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Drittschuldner zu.
Um die Forderungen der Gläubiger bestmöglich zu sichern, kann der Gerichtsvollzieher auch ein vorläufiges Zahlungsverbot für mehrere Drittschuldner erlassen. Dies erfolgt durch eine schriftliche Erklärung, aus der hervorgeht, dass dem jeweiligen Drittschuldner die Pfändung bevorsteht.
Erkennt ein Drittschuldner die Forderung nicht an oder weigert sich, einer Pfändung nachzukommen, kann ein Mahnbescheid gegen den Drittschuldner erlassen werden.
