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Vollstreckungsankündigung und ihre Bedeutung für den Schuldner

Warum bekommt man eine Vollstreckungsankündigung?
Warum bekommt man eine Vollstreckungsankündigung?

FAQ: Ankündigung zur Vollstreckung

Was ist eine Vollstreckungsankündigung?

Mit der Vollstreckungsankündigung fordert der Gläubiger seinen säumigen Schuldner zum letzten Mal zur Zahlung auf und setzt ihm dafür eine Frist. Für den Fall, dass der Schuldner weiterhin nicht zahlt, droht er mit der Zwangsvollstreckung.

Ich habe eine Vollstreckungsankündigung erhalten. Was soll ich tun?

Bezahlen Sie umgehend, wenn die Forderung berechtigt ist. Hier erfahren Sie, was Sie noch unternehmen können.

Wird eine Vollstreckungsankündigung bei der SCHUFA gemeldet?

Die SCHUFA speichert offene Verbindlichkeiten ab der zweiten Mahnung, wenn der Schuldner die Forderung nicht bestreitet.

Vollstreckungsankündigung: Was ist das?

Die Ankündigung der Vollstreckung ist eine letzte Zahlungsaufforderung eines privaten oder staatlichen Gläubigers. Er räumt dem Schuldner dafür eine Frist ein und droht ihm mit Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, sollte er die Schulden nicht innerhalb dieser Frist begleichen.

Die Vollstreckungsankündigung allein genügt also noch nicht für eine Zwangsvollstreckung.  Sie ist nur unter folgenden Bedingungen zulässig:

Eine Vollstreckungsankündigung ist auch ohne Mahnung möglich.
Eine Vollstreckungsankündigung ist auch ohne Mahnung möglich.
  • Titel: Er besitzt eine Vollstreckungstitel, beispielsweise ein vollstreckbares Endurteil oder einen Vollstreckungsbescheid.
  • Klausel: Er hat eine Vollstreckungsklausel auf dem Titel vermerken lassen, sprich, den amtlichen Hinweis, dass die Vollstreckung aus diesem Titel erfolgen darf.
  • Zustellung: Dem Schuldner wurde eine Ausfertigung des Vollstreckungstitels zugestellt.

Gut zu wissen: Die Vollstreckungsankündigung ist kein Vollstreckungstitel und berechtigt daher auch nicht zur Zwangsvollstreckung.

Checkliste: Was tun bei einer Vollstreckungsankündigung?

Wenn Sie eine Ankündigung zur Vollstreckung erhalten haben, müssen Sie schnell reagieren, um die drohende Zwangsvollstreckung abzuwenden:

  1. Prüfen Sie zuerst, ob die Zwangsvollstreckung wegen einer bereits titulierten Forderung angekündigt, also ob bereits ein Vollstreckungstitel vorliegt. Den erkennen sie gewöhnlich am gelben Briefumschlag – ein Zeichen dafür, dass Ihnen das Schreiben förmlich zugestellt wurde und damit eine Frist beginnt. Liegt bereits ein solcher Titel gegen Sie vor, müssen Sie ab sofort jederzeit mit Zwangsvollstreckungsmaßnahmen rechnen.
  2. Finden Sie heraus, ob die Forderung berechtigt ist. Falls sich zum Beispiel Ihre Bezahlung zeitlich mit der Vollstreckungsankündigung überschnitten hat, können Sie den Gläubiger darauf hinweisen. Ansonsten begleichen Sie die berechtigte Forderung einschließlich der Verzugszinsen und Mahngebühren innerhalb der in der Vollstreckungsankündigung benannten Frist.
  3. Nehmen Sie umgehend Kontakt zu Ihrem Gläubiger auf, wenn Sie diese Schulden nicht sofort bezahlen können. Bieten Sie ihm eine Ratenzahlung an. Lassen Sie sich gegebenenfalls von einer anerkannten Schuldnerberatungsstelle oder einem Anwalt bei den Verhandlungen mit Ihrem Gläubiger helfen.
  4. Ist die Forderung unberechtigt, legen Sie gegen die Vollstreckungsankündigung Widerspruch ein. Das bedeutet, Sie bestreiten die Forderung und machen Ihre Einwendungen geltend. Lassen Sie sich auch bei diesem Schritt von einer Schuldnerberatung oder einem Anwalt unterstützen.

Vollstreckungsankündigung erhalten: Wie lange Sie noch Zeit haben, um die Zwangsvollstreckung abzuwenden, hängt auch davon ab, ob der Gläubiger bereits einen Vollstreckungstitel besitzt. Wenn ja, müssen Sie jederzeit mit Vollstreckungsmaßnahmen rechnen. In der Regel vergehen bis dahin zwei bis vier Wochen.

Vollstreckungsankündigung wegen einer titulierten Forderung

Die Vollstreckungsankündigung ist kein Vollstreckungsbescheid.
Die Vollstreckungsankündigung ist kein Vollstreckungsbescheid.

Liegt bereits ein Vollstreckungstitel gegen Sie vor, genügt der Widerspruch gegen die Vollstreckungsankündigung nicht. Handelt es sich bei dem Titel um ein Urteil, kann nur ein Anwalt prüfen, ob Ihnen noch Rechtsmittel zur Verfügung stehen, um diesen Titel aus der Welt zu schaffen und damit eine Vollstreckung abzuwenden.

Verfügt der Gläubiger über einen Vollstreckungsbescheid, haben Sie zwei Wochen Zeit, um beim Mahngericht Einspruch einzulegen. Die Frist beginnt in dem Moment, in dem Ihnen der Bescheid zugestellt wird. Legen Sie Einspruch nur dann ein, wenn die Forderung …

  • überhaupt nicht oder nicht in dieser Höhe besteht
  • zwar besteht, aber z. B. gestundet wurde, sodass der Gläubiger aktuell gar keine Bezahlung verlangen darf
  • tatsächlich gegen einen anderen Schuldner besteht und der Gläubiger Sie irrtümlicherweise zur Kasse bittet

Vollstreckungsankündigung durch das Finanzamt

Nicht nur private, sondern auch staatliche Gläubiger versenden mitunter eine Vollstreckungsankündigung, so beispielsweise das Finanzamt oder das Hauptzollamt.

Das Finanzamt kündigt die Vollstreckung gewöhnlich an, wenn ein Steuerschuldner innerhalb der in der Mahnung gesetzten Frist nicht zahlt. Der Fiskus braucht für die Vollstreckung von Steuerschulden keinen gerichtlichen Vollstreckungstitel, denn der Steuerbescheid fungiert hier als Titel.

Deshalb sollten Sie Ihre Steuerrückstände einschließlich der in der Mahnung bzw. Vollstreckungsankündigung aufgeführten Säumniszuschläge so schnell wie möglich begleichen.

Wenden Sie sich umgehend an das Finanzamt, wenn Sie den geforderten Betrag bereits beglichen haben oder die Zahlungsaufforderung aus anderen Gründen für ungerechtfertigt halten.

Weil die Vollstreckungsankündigung kein Verwaltungsakt ist, können Sie hiergegen auch keine Rechtsmittel einlegen, sondern müssen stattdessen außerhalb des Vollstreckungsverfahrens Rechtsmittel gegen den Steuerbescheid einlegen.

Über den Autor

Mathias Voigt (Rechtsanwalt)
Mathias Voigt

2013 erhielt Rechtsanwalt Mathias Voigt seine Zulassung. Er absolvierte zuvor ein Jura-Studium in Rostock sowie ein Referendariat in Nordrhein-Westfalen. Mit seiner jahrelangen Erfahrung informiert er für schuldenanalyse-kostenlos.de Verbraucher über Insolvenzverfahren und Co.

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