
FAQ: Existenzminimum
Das sächliche Existenzminimum für einen alleinstehenden Erwachsenen liegt 2025 bei 11.940 € jährlich. Alle weiteren Werte finden Sie hier.
Nein. Es handelt sich um ein steuerfreies und pfändungsfreies Existenzminimum. Liegt jedoch eigenes erhebliches Vermögen vor, muss der Staat nicht zahlen. Bei Schulden kann dann auch eine Pfändung drohen.
Das Existenzminimum für Rentner wird primär über die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Sozialgesetzbuch (SGB XII) definiert. Für Alleinstehende liegt der Regelbedarf 2025 bei 563 Euro. Reicht die eigene Rente nicht zum Leben aus und droht die Zahlungsunfähigkeit, sollten sich Betroffene an eine Sozialberatung oder Schuldenhilfe wenden.
Inhalt:
Was ist das Existenzminimum?

Das Existenzminimum soll per Definition eine menschenwürdige Grundsicherung darstellen. Deswegen ist sie bei einer möglichen Privatinsolvenz und einer hohen Verschuldung in Deutschland das letzte Sicherheitsnetz.
Alle Menschen in der Bundesrepublik haben unabhängig ihrer Staatsbürgerschaft einen Anspruch darauf. Das Existenzminimum ist seiner Bedeutung nach keine einzelne Leistung, die beantragt werden kann, sondern bildet die Grundlage für die verschiedenen Sozialhilfen, wie z. B. das Bürger- oder Kindergeld.
Das Verfassungsgericht stellte 2010 fest, dass ein menschenwürdiges Existenzminimum im Grundgesetz (GG) verankert ist. Als Begründung verwiesen die Richter auf den ersten Artikel der Verfassung:
„Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“
Art. 1 Abs. 1 GG
Kombiniert mit dem im Art. 20 Abs. 1 GG beschriebenen Sozialstaatsprinzip folgt daraus, dass der Staat die Verpflichtung hat, das Existenzminimum bereitzustellen.
Das Urteils des Verfassungsgericht hat bis heute eine große Bedeutung und beeinflusst die Gesetzgebung für die meisten Sozialleistungen. So garantiert das Bürgergeld das Existenzminimum. Im Sozialgesetzbuch (SGB) II ist in Art. 1 Abs. 1 festgehalten, dass Leistungsberechtigte in die Lage versetzt werden sollen, ein menschenwürdiges Leben zu führen.
Was gehört zum Existenzminimum?

Das Existenzminimum soll den Unterhalt sichern. Deswegen sind in ihm alle lebensnotwendigen Ausgaben enthalten. Sie bilden das sächliche oder auch das physische bzw. steuerfreie Existenzminimum.
Dazu gehören:
- Nahrung
- Kleidung
- Hausrat
- Unterkunft
- Hygiene und Gesundheit
Auch Möglichkeiten zur Beteiligung am gesellschaftlichen und politischen Geschehen müssen inkludiert sein. Diese werden als soziokulturelles Existenzminimum bezeichnet. In Deutschland wurde dieser Aspekt 2019 durch das Bundesverfassungsgericht bestätigt. Das hier gewährte Geld kann jedoch versteuert werden. Eine Ausnahme stellen notwendige Ausgaben für die Teilhabe und Bildung von Kindern dar. Jene sind im Grundfreibetrag, der auf dem sächlichen Existenzminimum basiert, enthalten.
Einige Vereine, wie die Diakonie oder der Paritätische Gesamtverband, setzen sich für ein sogenanntes ökologisches Existenzminimum ein, dessen Berechnung die Folgen des Klimawandels berücksichtigen soll. Es wird argumentiert, dass die zu erwartenden Preissteigerungen sowie die Auswirkungen von Naturkatastrophen und Extremwetterlagen vor allen Dingen die Armen treffen und finanziell stark belasten werden. Allerdings gibt es hierzu noch keine Rechtsprechung.
Das Existenzminimum im Video
Wie hoch ist das gesetzliche Existenzminimum?
Es gibt kein einzelnes Gesetz, welches das Existenzminimum in seiner Höhe festlegt. Alle zwei Jahre erscheint der vom Statistischen Bundesamt angefertigte Existenzminimumbericht, in welchem das sächliche Existenzminimum für Kinder und Erwachsene als Angabe für das gesamte Jahr ermittelt wird.
Die einzelnen Werte orientieren sich am Mindestbedarf. Allerdings beinhalten sie nicht die vollständigen Wohnkosten. Da sich die Preise für eine Unterkunft in Deutschland erheblich unterscheiden können, wird das Existenzminimum zunächst ohne eine festgeschriebene Miete berechnet. Die angegebenen Summen stellen Richtwerte dar, die ggf. durch den Staat in Form des Wohngelds aufgestockt werden müssen.
Die Existenzminimum-Tabelle 2025 / 2026
| Jahr | Alleinstehende 2025 | Alleinstehende 2026 | Ehepaare 2026 | Kinder 2025 | Kinder 2026 |
|---|---|---|---|---|---|
| Regelsatz | 6.756 € | 6.756 € | 12.144 € | 4.764 € | 4.764 € |
| Bildung und Teilhabe | - | - | - | 348 € | 348 € |
| Unterkunft | 4.092 € | 4.212 € | 6.324 € | 1.236 € | 1.272 € |
| Heizkosten | 1.092 € | 1.128 € | 1.524 € | 300 € | 312 € |
| sächliches Existenzminimum | 11.940 € | 12.096 € | 19.992 € | 6.648 € | 6.696 € |
| steuerlicher Freibetrag | 12.096 € | 12.348 € | 24.696 € | 6.672 € | 6.828 € |
Der steuerliche Grundfreibetrag liegt höher als das Existenzminimum, da er durch zusätzliche Gesetze Ende 2024 angehoben wurden.
Die Tabelle zeigt, für welche Gruppe welches Existenzminimum gilt. Ein Ehepaar hat im Jahr 2026 einen Anspruch auf 19.992 €. Dies entspricht 1.666 € im Monat, was bedeutet, dass das Existenzminimum von 2 ledigen Personen mit monatlich insgesamt 1.990 € weitaus höher ist. Dieser Unterschied kann damit erklärt werden, dass die Ehe als Bedarfsgemeinschaft definiert wird, in der viele Kosten geringer sind als in zwei separaten Haushalten.
Einzelne Personen sollen hingegen 2025 mit 11.940 € und 2026 mit 12.094 € zum Leben reichen. Damit beträgt das Existenzminimum für 1 Person monatlich 995 € im Jahr 2025.
Für Kinder veranschlagt der Staat 2025 ein Existenzminimum von 6.648 €. Eine 4-köpfige Familie mit zwei Kindern hätte dementsprechend im gesamten Jahr 2025 einen Anspruch auf 33.288 €.
Übrigens: Da es unbedingt notwendig ist, um ein menschenwürdiges Leben zu führen, kann das Existenzminimum kein Teil einer Pfändung werden. Es gibt einen sogenannten Pfändungsfreibetrag, die seit dem 01. Juli 2025 bei monatlich 1.559,99 € festgelegt ist. Dieser Teil des Einkommens darf auch bei einer Privatinsolvenz nicht gepfändet werden, sofern keine Unterhaltsverpflichtungen bestehen.

