
FAQ: Grundsicherung
Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist eine spezielle Form der Sozialhilfe, die sich gezielt an Rentner und gesundheitlich beeinträchtigte Menschen, die nicht arbeiten können, richtet.
Anspruch besteht für Personen, die die Regelaltersgrenze (zwischen 65 und 67 Jahren) erreicht haben oder die volljährig sind und aus gesundheitlichen Gründen weniger als drei Stunden täglich arbeiten können. Weitere Informationen finden Sie an dieser Stelle.
Der Regelsatz für die Grundsicherung im Alter liegt aktuell bei 563 Euro im Monat (Stand 2026). Hinzukommen Kosten für Miete und Heizung sowie ggf. Mehrbedarf. Mehr Informationen zur Höhe der Grundsicherung finden Sie hier.
Inhalt:
Grundsicherung in Deutschland: Das Wichtigste im Überblick

Reicht das eigene Einkommen oder die Rente nicht aus, um den Lebensunterhalt zu decken, greift in Deutschland das soziale Sicherungssystem. Die sogenannte Grundsicherung soll gewährleisten, dass jeder Bürger ein menschenwürdiges Leben führen kann.
Dabei handelt es sich nicht um eine einheitliche Sozialleistung, vielmehr kommt es auf Ihre Lebenssituation an. Grundsätzlich unterscheidet man zwei große Bereiche: die Grundsicherung für Arbeitsuchende und die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Für beide sind unterschiedliche Ämter und Gesetze verantwortlich.
Weitere Informationen zur Grundsicherung finden Sie in unseren Ratgebern:
- Grundsicherung berechnen
- Grundsicherung für Arbeitsuchende
- Was wird auf die Grundsicherung angerechnet?
Was ist die Grundsicherung überhaupt?
Die Grundsicherung ist eine staatliche Sozialleistung, die das Existenzminimum absichern soll. Das bedeutet: Sie erhalten Geld für Essen, Kleidung, Körperpflege und andere Dinge des täglichen Bedarfs. Zusätzlich übernimmt der Staat in angemessenem Umfang die Kosten für Ihre Unterkunft und Heizung.
Grundsicherung erhalten Sie wohlgemerkt nur, wenn Sie hilfebedürftig sind. Das ist der Fall, wenn Sie Ihren Lebensunterhalt weder aus eigenem Einkommen noch aus vorhandenem Vermögen bestreiten können.
Grundsicherung für Arbeitsuchende

Die Grundsicherung für Arbeitsuchende soll Menschen unterstützen, die zwar arbeiten könnten, aber aktuell keine Stelle finden, oder deren Lohn nicht zum Leben ausreicht. Die damit einhergehende Geldleistung hatte im Laufe der Zeit verschiedene Namen: Bis Ende 2022 war sie als “Arbeitslosengeld II” (oder umgangssprachlich “Hartz IV”) bekannt, dann wurde sie in “Bürgergeld” umbenannt und ab 1. Juli 2026 heißt sie “Grundsicherungsgeld”.
Mit jedem neuen Namen ging auch eine Reform des gesamten Konzepts der Grundsicherung für Arbeitsuchende einher, die wesentlichen Punkte blieben aber stets gleich:
- Wer bekommt sie? Personen zwischen 15 Jahren und der Erreichung der Regelaltersgrenze, die erwerbsfähig und hilfebedürftig sind.
- Wer ist zuständig? Für diese Leistungen ist das örtliche Jobcenter Ihr Ansprechpartner.
- Ziel: Die Unterstützung soll Sie dabei begleiten, (wieder) eine Arbeit zu finden und Ihre Hilfebedürftigkeit zu beenden.
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
Diese Leistung richtet sich an Personen, die dauerhaft nicht mehr am Arbeitsleben teilnehmen können – sei es wegen ihres Alters oder aufgrund einer gesundheitlichen Einschränkung.
- Wer bekommt sie?
- Personen, welche die Regelaltersgrenze erreicht haben (je nach Geburtsjahr zwischen 65 und 67 Jahren).
- Personen ab 18 Jahren, die dauerhaft voll erwerbsgemindert sind (also aus gesundheitlichen Gründen weniger als drei Stunden täglich arbeiten können).
- Wer ist zuständig? Hierfür ist das Sozialamt an Ihrem Wohnort verantwortlich.
- Besonderheit: Im Gegensatz zur Grundsicherung für Arbeitsuchende müssen Sie hier nicht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen.
Wie hoch ist die Grundsicherung?
Die monatliche Zahlung sowohl bei der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung als auch bei der Grundsicherung für Arbeitsuchende setzt sich aus drei Bausteinen zusammen: dem Regelbedarf, den Wohnkosten und eventuellen Mehrbedarfen. Obwohl es sich um unterschiedliche Gesetze handelt, ist die Höhe der Basissätze in beiden Systemen aktuell identisch (Stand: März 2026).
Der Regelbedarf
Dieser Betrag ist eine Pauschale für Lebensmittel, Kleidung, Strom und Freizeit. Dieser wird üblicherweise jährlich angepasst, doch da sich die Inflation stabilisiert hat, bleiben die Sätze 2026 auf dem Niveau der Vorjahre:
| Lebenssituation | Monatlicher Betrag |
|---|---|
| Rentner | 563 € |
| bei Erwerbsminderung | 563 € |
| Alleinstehende/ Alleinerziehende | 563 € |
| Partner in einer Wohngemeinschaft (pro Person) | 506 € |
| Erwachsene Kinder im Haushalt der Eltern | 451 € |
| Jugendliche (14 bis 17 Jahre) | 471 € |
Kosten für Unterkunft und Heizung
Zusätzlich zum Regelbedarf übernimmt der Staat Ihre Miete und die Heizkosten. Die zuständige Behörde prüft jedoch, ob die Wohnung „angemessen“ ist. Das bedeutet: Preis und Größe müssen in einem bestimmten Rahmen liegen, der von Ihrer Stadt oder Gemeinde festgelegt wird.
Mehrbedarf

Benötigen Sie aufgrund besonderer Umstände zusätzlichen finanzielle Hilfe, kann Ihnen unter Umständen Mehrbedarf zustehen. Das ist z. B. der Fall, wenn Sie Grundsicherung bei Erwerbsminderung erhalten und einen Schwerbehinderten-Ausweises mit dem Merkzeichen „G“ oder „aG“ besitzen. Dann stehen Ihnen 17 Prozent zusätzlich zum Regelsatz zu.
Ebenso kann eine spezielle Ernährung aus medizinischen Gründen oder eine Schwangerschaft durch Mehrbedarf bezuschusst werden. Letztendlich kommt es immer auf die individuelle Situation jedes Leistungsbeziehers an, wie viel Grundsicherung er tatsächlich erhält.